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Kategorie: Städte und Gemeinden

Campingplatz Prerow

Teilbetrieb auf Dünenfläche wird vorbereitet

Prerow – Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte für den heutigen Vormittag zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem es darum ging, den Teilbetrieb auf der Dünenfläche des Campingplatzes Prerow vorzubereiten. Eingeladen, waren die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow (bzw. deren Stellvertreter), Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen, die zukünftigen Pächter des Campingplatzes und Vertreter der Camper sowie der Hauptamtliche Vorstand der Stiftung Naturschutz und Umwelt und der Sprecher des Stiftungs­kuratoriums. Im Anschluss an das Treffen erklärt Minister Backhaus:

„Mir war es wichtig, einmal mit allen in den Dialog zu treten, die sich mit der Zukunft des Campingplatzes beschäftigen. Leider hat die Regenbogen AG im Laufe des lezten Jahres mit allen Mitteln versucht, einen Neuanfang zu verhindern. Die Würfel sind gefallen. Nach allen Querelen geht es nun darum, die Heraus­forder­­ungen anzugehen, die mit dem Teilbetrieb einhergehen.

Ich hätte mir gewünscht, schon 2025 auf der Gesamtfläche neue mit Camper´s Friend zu beginnen, um endlich einen nationalpark­würdigen Campingplatz zu haben. Der Teilbetrieb ist eine Über­gangs­lösung, um die Interessen der Camper, der Gemeinden und der Gewerbetreibenden zu wahren. Deswegen bin ich der Camper´s Friend GmbH dankbar, dass sie unter ungünstigen Bedingungen und großem Zeitdruck bereit ist, den Betrieb zu organisieren. Wie von den Campern zu hören war, erhält Camper´s Friend einen erheblichen Vertrauensvorschuss und ich bin sicher, dass die Firma diesen auch verdient.

Der Entwurf eines Pachtvertrages auf der Dünenfläche liegt im Entwurf vor. Sobald die StUN die Fläche übernommen hat, kann der Pachtvertrag unterzeichnet werden. Dann wird es auch Camper´s Friend endlich möglich sein, Verträge mit Mitarbeitern und Dauercampern abzuschließen. Auch wird es dann möglich sein, die notwendige Infrastruktur zu planen. Da wir bisher keinen Zugang zu den Flächen hatten, war das vorher nicht möglich. Die Regenbogen AG hat entgegen ihrer wiederholten Zusage eine freiwillige Räumung des Stiftungsge­ländes verweigert, so dass nun durch einen Gerichtsvollzieher eine Räumung erfolgen muss. Dies führt zu einer weiteren Verzö­gerung, die allen Beteiligten zusätzliche Probleme bereitet. Dies zeigt auch deutlich, dass der ehemalige Betreiber an einer gütlichen Einigung nicht interessiert ist.

Zum Thema Parkplätze zeichnen sich inzwischen mehrere Lösungsmöglichkeiten ab. Darüber bin ich sehr froh und danke den Vertretern der kommunalen Ebene für ihre Kooperations­bereitschaft.

Mit Sorge betrachte ich nach wie vor die Lage der Gewerbe­treibenden auf dem Campingplatz. Da der Saisonbetrieb erst verspätet beginnen kann (ab Ostern für Dauercamper, ab Juni für Touristik-Camper), wird mit Einnahmeverlusten gerechnet, die schwer zu kompensieren sein werden. Da die Geschäftsführung von Camper´s Friend aber signalisiert hat, den Gewerbetreiben­den entgegenzukommen, bin ich zuversichtlich, dass die Situation entschärft werden kann.

Ganz klar ist: Es wird keine Saison wie jede andere. Aber ich habe heute deutlich eine Aufbruchsstimmung gespürt, den Betreiber­wechsel auf dem Campingplatz Prerow im Sinne des Gemein­wohls zu einem Erfolg werden zu lassen.“

Trauerbeflaggung am 27. Januar

Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus

Schwerin – Anlässlich des „Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar 2024 ordnet Landesinnenminister Christian Pegel für den Tag landesweit Trauerbeflaggung an.

„Wir gedenken an diesem Tag der Opfer des Nationalsozialismus, deren Leben durch ein Unrecht ausgelöscht wurde, das nie in Vergessenheit geraten darf. Millionen von Menschen haben durch deutsches Unrecht und deutsche Schuld ihr Leben verloren. Unsere Geschichte verpflichtet uns, Verantwortung zu übernehmen: für das Bewahren der Erinnerung, für das Eintreten gegen Hass und Hetze sowie für das unermüdliche Engagement für Freiheit, Demokratie und Menschlichkeit. Die – unsere – Geschichte mahnt uns, für Freiheit, Würde und Menschlichkeit einzutreten – jeden Tag, für alle Zeit. Diese Verantwortung ist Teil unseres Erbes und unserer Zukunft“, so Innenminister Christian Pegel.

Die Flaggen werden an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

Seit 1996 ist der 27. Januar in der Bundesrepublik der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Tag erinnert an die Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, in dem mehr als eine Million Menschen ermordet wurden.

Doppelkopf-Adler für Pragsdorf

Gemeinde erhält eigenes Wappen

Pragsdorf – Die Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält ein eigenes Wappen. Das Innenministerium hat den entsprechenden Wappenrief an Bürgermeister Ralf Opitz versandt.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geviert von einviertel Silber und zweidrittel Rot, rechts oben ein schwarzer Doppelkopf-Adler mit roter Bewährung und rotem Schnabel, links oben und rechts unten eine goldene Pflugschar, unten links eine rote heraldische Rose mit goldener Butze und grünen Kelchblättern.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 391 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Eigenes Wappen für die Gemeinde Ahrenshoop

Ahrenshoop – Die Gemeinde Ahrenshoop im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Den entsprechenden Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Benjamin Heinke versandt.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist ein eindeutiges Zeichen der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeinde-vertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Dies stärkt auch das Heimatgefühl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geteilt von Gold und Silber durch einen blauen Wellenbalken. Oben ein roter Zweimaster mit Segeln und Flaggen an den Masten, unten eine blaue Kate mit rechts einem silbern gerahmten zweiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden, links einem silbern gerahmten dreiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden und mittig eine schwarz getäfelte silberne Tür, darüber ein silbern gerahmtes zweiflügeliges Sprossenfenster, die Kate golden bedacht mit abgewendetem schwarzen Pferdekopfgiebel.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 392 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Flyer über Kriegsgräberkurs erschienen

Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ und Schule Gingst veröffentlichen Arbeitsergebnisse

Insel Rügen – „Wir setzen unsere gute Kooperation im neuen Jahr fort“, erklärt Jörg Kruspe im Gespräch mit Vertretern des Volksbundes „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“. David Vogel, Bildungsreferent beim MV-Landesverband des Volksbunds, Thomas Reichenbach und Thomas Hector vom Kreisverband Vorpommern-Rügen übergaben dem Gingster Lehrer einen Flyer über die Arbeitsergebnisse des gemeinsamen Kurses „Kriegsgräber und Opferbiografien“.

„Damit dokumentieren wir einen guten Start der bisherigen Zusammenarbeit“, meint Thomas Reichenbach, der die schulischen Arbeiten seit Projektstart regelmäßig begleitet. Das farbige Faltblatt informiert über die Kursidee, die Arbeitsweise und Ergebnisse der kleinen Forschungsgruppe. Zwei Jahre beschäftigten sich über 20 Schüler anderem mit der Geschichte des Kriegerdenkmals im Ort und recherchierten mit den Experten des Volksbundes über einige der Biografien der auf dem Gedenkstein verzeichneten 120 Opfer des Ersten Weltkrieges.

Mit einem Flyer ins neue Jahr. Thomas Hector, David Vogel, Jörg Kruspe und Thomas Reichenbach (v.l.n.r) bei der Übergabe des Produkts über die gemeinsame Arbeit. Foto: André Farin

In diesem Jahr wird David Vogel mit einem aktuellen Workshop-Angebot erneut in Gingst sein. „Jugend im Nationalsozialismus“ heißt das Seminar für die 9. Klassen. Die Jungen und Mädchen werden sich im April auf Zeitreise begeben und die Lebensumstände junger Menschen im Dritten Reich untersuchen. „Der Baustein bereichert den Geschichtsunterricht“, sagt Jörg Kruspe, der den Projekttag mit seinen Kollegen vorbereitet.

Schule und Volksbund sprachen über weitere Vorhaben, die im Ganztagsbereich umgesetzt werden könnten. Dabei ging es zum Beispiel um die Übernahme einer Pflegepatenschaft für eine Kriegsgräberstätte auf der Insel Rügen oder den erneuten Besuch der Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte auf dem Golm.

Konsolidierungshilfen für Kommunen

Bilanz 2024: Land unterstützt Kommunen mit knapp 43 Millionen Euro Konsolidierungshilfen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen bereit. Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) 2020 können finanzielle Hilfen des Landes in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren dienen und den Städte sowie Gemeinden beim angestrebten Haushaltsausgleich helfen. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Haushaltsdefizite der kreisangehörigen Gemeinden auf rund 68 Millionen Euro, von 720 kreisangehörigen Gemeinden erreichten 146 den Ausgleich der Finanzrechnung nicht.

„Dass diese gesetzliche Möglichkeit richtig und wichtig für unsere Kommunen ist, zeigt, dass sowohl 67 kreisangehörige Kommunen als auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Landeshauptstadt Schwerin in 2024 das Mittel der Konsolidierungshilfe nach § 27 FAG M-V genutzt haben. Das Innenministerium hat im Haushaltsjahr 2024 insgesamt knapp 43 Millionen Euro ausgezahlt und damit den Konsolidierungsprozess unserer Kommunen unterstützt“, sagt Kommunalminister Christian Pegel.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit zum Stichtag 31. Dezember 2021 abgebaut ist“, erklärt der Minister. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Mit dem FAG-Änderungsgesetz 2024 wurde eine Sonderzuweisung für investive Zwecke geschaffen, die in den Antragsjahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den Hilfen zum Haushaltsausgleich und den Sonderzuweisungen gewährt wird. Die Neuregelung fördert die Eigeninvestitionskraft der Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden. „Die betroffenen Kommunen haben bisher überwiegend darauf verzichtet, einen Teil ihrer Schlüsselzuweisungen für Investitionen zu verwenden, um den Konsolidierungsprozess nicht zu gefährden beziehungsweise diesen zu beschleunigen. Mit der Änderung erhalten sie nun zusätzlich zur Konsolidierungszuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisung eine ergänzende Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von vier Prozent der Schlüsselzuweisungen des Haushaltsvorjahres – das gibt den Gemeinden und Städten Gestaltungsspielraum, um für ihre Bürgerinnen und Bürger investieren zu können“, fügt Christian Pegel an.

Schülerfirmen starten wieder durch

Oldenburg: Kinder und Jugendliche übernehmen Verantwortung und entwickeln Unternehmergeist

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es wieder mehr Schülerfirmen. In Altenkirchen, Goldberg, Malchin, Rostock, Rövershagen, Schwaan und Zingst wurden sie in diesem Jahr neu gegründet. In Waren hat eine Schülerfirma nach mehrjähriger Pause ihre Arbeit wieder aufgenommen. In Güstrow, Lübstorf und Schwerin befinden sich Schülerfirmen in der Gründungsphase. Im Land existieren damit 35 Schülerfirmen – vor allem in den Bereichen Merchandising, Ernährung, Lebensmittelproduktion und IT. Schritt für Schritt sollen weitere hinzukommen.

„Nach langer Pause, auch durch die Corona-Pandemie, erwacht in vielen Schülerfirmen erneut das Geschäftsleben. Mich freut diese Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich habe schon viele Schülerinnen und Schüler erlebt, die mit Begeisterung in ihrer Schülerfirma tätig sind und Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge erhalten. Oft sind diese Erkenntnisse hilfreich für erste Schritte im Berufsleben. Aus diesem Grund unterstützen wir Schulen, die Schülerfirmen weiter betreiben oder aufbauen wollen“, so Oldenburg.

Neugründungen von Schülerfirmen 2024:

  • Schnelle Kelle – Malchin
  • BYTEFLOW – Rostock
  • Imbiss – Goldberg
  • CineXxX – Kino statt Kreide – Schwaan
  • Cookies & Candles – Zingst
  • Late Night Coffee – Rostock
  • Ostseepause – Altenkirchen
  • Wunderdruck – Rövershagen

Bei der landesweiten Schülerfirmenmesse Ende November 2024 im Ostseestadion in Rostock haben 20 Schülerfirmen ihre Geschäftsideen präsentiert. Wegen fast zehnjähriger Unterbrechung war die Schülerfirmenmesse für viele Schülerinnen und Schüler die erste Veranstaltung dieser Art. Unter dem Motto „Willkommen an Bord!“ haben sie Besucherinnen, Besuchern und Unternehmen ihre Konzepte und Projekte vorgestellt. Die besten Konzepte wurden von einer fachkundigen Jury mit Preisen im Wert von insgesamt 5.000 Euro ausgezeichnet.

Gewinner des Innovationspreises:

  • Die bunte Vielfalt – Schwerin
  • Früsli GmbH – Malchin
  • FSR Design & MEER – Rerik
  • Honigbiene HOBI – Papendorf
  • Kochmützen – Papendorf
  • School fashion – Wismar

Gewinner des Publikumspreises:

  • Breakfast – Rostock
  • School fashion – Wismar

„Alle Schulen, die sich mit ihrer Schülerfirma in Rostock präsentiert haben, sind gute Vorbilder für jene, die überlegen, auch eine Schülerfirma zu gründen“, sagte die Bildungsministerin. „Fast 40 weitere Schulen haben sich auf der Messe informiert und erwägen ebenfalls, eine Schülerfirma zu gründen. Eine solche Firma aufzubauen und zu betreiben, ist eine aufregende und lohnende Erfahrung für alle, die daran beteiligt sind. Schülerfirmen sind pädagogische Projekte und Angebote der Beruflichen Orientierung. In einer Schülerfirma können Kinder und Jugendliche kreativ sein, übernehmen Verantwortung und entwickeln Unternehmergeist“, betonte sie.

Seit September 2023 fördert das Land die Stelle einer Landeskoordinatorin für Schülerfirmen, die bei der RAA – Demokratie und Bildung M-V e. V. in Güstrow angesiedelt ist. Dort wird auch die Landesschülerfirmenmesse organisiert. Landeskoordinatorin Konni Fuentes unterstützt Schulen in allen Fragen zur Gründung und zur Entwicklung von Schülerfirmen und bietet neben Beratungen auch Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen an. Das Land hat im Juli dieses Jahres die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ veröffentlicht, in der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler Anregungen und Tipps erhalten.

In Schülerfirmen lernen Kinder und Jugendliche, eigene Geschäftsideen zu entwerfen und Produkte oder Dienstleistungen zu planen, zu produzieren, anzubieten und zu vermarkten. Dabei testen sie sich in unterschiedlichen Rollen wie in der Leitung, der Buchhaltung oder im Marketing aus, erkunden ihre Kompetenzen und erweitern sie. Schülerinnen und Schüler arbeiten auf Basis der Kleingewerbeordnung in wirtschaftsnahen Simulationen, die sich an den Strukturen eines Betriebes orientieren. Sie sind jedoch nicht mit Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt vergleichbar.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Pilotphase erfolgreich abgeschlossen

Schwerin – Das digitale Verwaltungsangebot für Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern hat einen weiteren Meilenstein geschafft: Die Pilotphase zur elektronischen Wohnsitzanmeldung in Rostock, Schwerin und Grevesmühlen ist erfolgreich abgeschlossen. „Ab sofort wird das elektronische Verfahren flächendeckend nach und nach in ganz Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden. Dieses ermöglicht es den Menschen in unserem Land, sich nach einem Umzug bequem und unkompliziert bei der Meldebehörde online anzumelden und darüber hinaus ihren Personalausweis oder Reisepass zu aktualisieren“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Das Angebot digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess, ohne dass hierfür ein Gang zur Behörde erforderlich ist. „Die Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist ein weiterer Meilenstein in unserer Digitalisierungsstrategie“, erklärte der Minister. „Wir erleichtern unseren Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu unseren Dienstleistungen und beschleunigen die Abläufe in der Verwaltung.“ Das Innenministerium arbeite nun gemeinsam mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) mit Hochdruck daran, dass dieses digitale Verfahren baldmöglichst in ganz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung steh. Allein die drei Pilotierungsbehörden decken bereits knapp 30 Prozent aller Umzüge im Land ab.

Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die elektronische Wohnsitzanmeldung nicht nur die Verwaltungsprozesse vereinfacht und effizienter macht, sondern erhebliche Zeitersparnis bietet.

Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, die neue elektronische Wohnsitzanmeldung zu nutzen und von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren: „Die Anmeldung kann bequem von zu Hause aus über das Online-Portal erledigt werden. Lange Wartezeiten im Bürgerbüro und Anfahrtswege entfallen, da die Anmeldung jederzeit und von überall aus möglich ist. Sogar die Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis und in der eID-Karte sowie des Wohnorts im Reisepass kann von zu Hause aus erfolgen. Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt, um die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten.“ Dies werde durch die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.

Die Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. Detaillierte Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sind auf der Website www.wohnsitzanmeldung.de und im MV-Serviceportal unter „Wohnung anmelden“ (Wohnung anmelden | MV-Serviceportal) verfügbar.