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Kategorie: Städte und Gemeinden

Tourismusbranche in M-V besteht Praxistest

Sommersaison hilft vielen Betrieben über schwierigen Start hinweg

Schwerin – Das so genannte Corona-Jahr 2020 stellte und stellt die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns vor Herausforderungen, wie es sie seit 1990 nicht mehr gegeben hat. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Amtes haben von Januar bis Juni dieses Jahres knapp zwei Millionen Gäste rund 7,9 Millionen Übernachtungen in den größeren gewerblichen Tourismusbetrieben des Landes verbracht – das sind etwa 1,6 Millionen Gästeankünfte (-46 Prozent) und 5,6 Millionen Übernachtungen (-42 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum.

Dazu Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Die aktuellen Zahlen sind in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Corona-Pandemie mit keinem Bilanzhalbjahr der vergangenen 30 Jahre und in keinem Segment des Tourismus vergleichbar. Corona hat den Tourismus so hart wie kaum eine andere Wirtschaftsbranche getroffen. Mit der Soforthilfe, Liquiditätshilfen, dem Kurzarbeitergeld, der Unterstützung des Landes für Ausbildungsbetriebe sowie der Überbrückungshilfe und mit dem Programm für Modernisierungsmaßnahmen im Beherbergungsgewerbe sind wichtige Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der Branche auf den Weg gebracht worden. Unser Ziel ist es, Tourismus in Pandemie-Zeiten weiter bestmöglich in Gang zu bringen. Hier sind wichtige Schritte, wie die Öffnungen in der Gastronomie und der Hotellerie, erfolgt. Aktuell geht es darum, den Tagestourismus im Land wieder vollständig zu ermöglichen. Das allmähliche Hochfahren der Branche hat bislang funktioniert. Wir sind aber noch längst nicht über den Berg.“

Der Wirtschaftsminister dankte dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und der Tourismusbranche. „Gemeinsam haben sie für alle bisher gelockerten Bereiche frühzeitig wirksame Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte erarbeitet. Zum Beispiel mit den allgemein geltenden Abstandsregeln, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch darum ist das Infektionsgeschehen bislang beherrschbar“, so Glawe weiter.

Die Präsidentin des Landtages und des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Birgit Hesse, ergänzte: „Die Tourismusbranche hat den Praxistest bestanden. Nach intensiver Vorbereitung und Anpassung an die neuen Bedingungen ist die Saison im Großen und Ganzen gut verlaufen. Die Unternehmen konnten sich teilweise konsolidieren, und bis heute rührt kein Ausbruchsgeschehen aus dem MV-Tourismus. Das ist ein Erfolg in einer weiter herausfordernden Zeit.“ Für einen großen Teil der Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern, vor allem für Beherbergungsbetriebe, sei es ein guter oder sogar ein sehr guter Sommer gewesen. Dies helfe Unternehmen und Beschäftigten vorläufig, verbessere die betriebliche Perspektive und schone die öffentlichen Kassen. Die nicht erzielten Einnahmen aus dem Frühjahr trübten die Bilanzen jedoch merklich. Im touristischen Gesamtbild mache sich zudem deutlich bemerkbar, dass verschiedene Bereiche wie das Gruppengeschäft, Tagesreisen, die Kreuzfahrt, Kultur- oder Sportangebote bis hin zu Clubs und Diskotheken oder Tagungen und Messen bislang nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

„Selbst jetzt im Sommer ist noch jedes fünfte touristische Unternehmen im Land auf Hilfe angewiesen. 60 Prozent der Betriebe würden ohne Unterstützung höchstens bis Ende des Jahres durchhalten. Jeder Achte bezeichnet seinen Betrieb aktuell als gefährdet oder gar akut gefährdet. Die Branche ist mit Blick auf Herbst und Winter noch lange nicht aus dem Gröbsten heraus“, betonte Hesse. Deswegen sei jede Bilanz nur vorläufig und im Verlauf der Krise weitere staatliche Unterstützung nötig.

Wirtschaftsminister Glawe machte auf die Unterstützung der Branche von Bund und Land aufmerksam, die kurz nach dem Ausbrechen der Pandemie erfolgt ist. „Die Soforthilfe ist direkte und schnelle Unterstützung für viele Unternehmen gewesen. Insgesamt wurden im Gastgewerbe 5.392 Anträge gestellt und über 45 Millionen Euro ausgezahlt. Das allmähliche Hochfahren ist eine enorme Kraftanstrengung für die heimische Wirtschaft, da ist weitere Hilfe notwendig“, forderte Glawe. Die Liquiditätshilfe (Darlehen) ist zu rund einem Drittel aller Wirtschaftszweige an das Gastgewerbe ausgereicht worden. Hier gab es 723 Bewilligungen mit rund 36 Millionen Euro.

„Darüber hinaus haben Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern ab Mitte Juli bis Ende Dezember die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Bisher liegen dem Landesförderinstitut 16 Anträge vor“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

Laut aktueller Saisonumfrage des Landestourismusverbandes, an der sich rund 500 Unternehmen – darunter Hotels, Anbieter von Ferienwohnungen und Campingplätze – beteiligten, war die Nachfrage nach Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern wie in anderen Sommern sehr groß. Demnach lag die angebotene Kapazität aufgrund von personellen, finanziellen oder räumlichen Grenzen bei der Umsetzung der Schutzstandards in diesem Jahr im Landesschnitt bei rund 86 Prozent. Viele Quartiere waren in den Sommermonaten sehr gut gebucht oder sogar ausgebucht; in einigen Betrieben in den Binnenregionen lag die Auslastung teilweise etwas niedriger. Im Zeitraum der Sommerferien in Deutschland von Ende Juni bis Mitte September werden zwischen Ostsee und Seenplatte rund vier Millionen Menschen Urlaub gemacht haben.

„Das sind viele, aber doch ein paar weniger als beispielsweise im Vorjahr. Dies hängt insbesondere mit den umzusetzenden Maßnahmen und dem damit zum Teil begrenzten Angebot zusammen“, erklärte Birgit Hesse. Die Erwartungen für den Herbst entsprechen ungefähr dem Vorjahr: Für den September rechnen Beherberger im Nordosten mit einer Bettenauslastung von rund zwei Dritteln, für Oktober von etwas mehr als der Hälfte.

Die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen und der neuen Bedingungen sei auf Seiten der Gäste und der Gastgeber weitgehend gegeben – „eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Saison“, so Birgit Hesse. Sie verwies darauf, dass Landesregierung und Tourismusbranche mit der im Frühjahr begonnenen und langfristig angelegten Initiative für Tourismusakzeptanz wichtige Impulse gesetzt haben. „Krisenzeiten bringen Verunsicherung mit sich, und es hat durchaus kontroverse Positionen von Skepsis bis Ablehnung des touristischen Neustarts gegeben. Hier haben wir gemeinsam gegengesteuert und werden das im Dialog mit den Menschen im Land auch in den kommenden Jahren tun“, sagte Hesse.

Wirtschaftsminister Harry Glawe erklärte: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen Vorzügen und Angeboten sehr weit vorn, attraktiv und beliebt. Diesen Vorsprung dürfen wir nicht verspielen. Deshalb ist es wichtig, das Vertrauen in den Tourismus gegebenenfalls wiederherzustellen oder weiter zu stärken. Das Werben um Gäste und um Akzeptanz war vielleicht noch nie so wichtig wie heute. Denn: Wer einmal bei uns im Land Urlaub gemacht hat, soll auch gern wiederkommen. Hierfür müssen wir alles auch in der Corona-Krise Machbare gemeinsam ermöglichen.“

Die wirtschaftliche Lage in der Branche hat sich über die Sommerferien zwar weiter verbessert, bleibt aber für viele Unternehmen herausfordernd. So schätzt zwischenzeitlich mehr als die Hälfte der Befragten ihre Situation als sicher beziehungsweise sehr sicher ein; 36 Prozent bewegen sich zwischen Sicherheit und Unsicherheit; 13 Prozent dagegen sehen sich noch immer gefährdet oder gar akut gefährdet. Zudem sind derzeit 19 Prozent der touristischen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern auf staatliche Hilfen angewiesen – im Juni galt dies noch für 40 Prozent, im Juli für 26 Prozent. Würden diese staatlichen Hilfen wegfallen, müssten sechs Prozent der Unternehmen im Nordosten ihre Geschäftstätigkeit umgehend einstellen.

Elf Prozent der Unternehmen könnten den Betrieb ohne Unterstützungen lediglich bis Ende September aufrechterhalten, 44 Prozent bis zum Ende des Jahres und immerhin 39 Prozent auch darüber hinaus. Mit einem Anteil von acht Prozent befindet sich noch immer etwa jeder zwölfte Mitarbeiter im Tourismus in Kurzarbeit. Im Monat Juni traf dies noch auf jeden fünften Mitarbeiter (22 Prozent) zu, im Juli auf mehr als jeden zehnten (11 Prozent). Zugleich ist es weiter nicht einfach, den Bedarf an Fachkräften größtenteils zu decken, nur etwa drei Viertel der Betriebe schaffen dies laut Umfrage ganzjährig.

Der Anteil neuer Gäste, die zum ersten Mal ins Land kamen, war in diesem Jahr höher als in Vorjahren, aber angesichts der guten Buchungslage schon vor Corona nicht so exorbitant hoch wie von manchen vermutet. Der Tourismusverband schätzt ihn bei 15 bis 20 Prozent gegenüber etwas mehr als 10 Prozent in früheren Jahren. Vorn liegen dabei Sachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen, alles drei angestammte Herkunftsregionen für MV-Touristen. Dabei haben viele Gäste laut Umfrage höhere Ansprüche gezeigt als früher: 62 Prozent seien eher anspruchsvoller, 27 Prozent wettersensibler und 30 Prozent preissensibler gewesen, sagt die Umfrage.

Aus einer weiteren, stichprobenartigen Umfrage des TMV unter wassertouristischen Unternehmen zwischen Ostseeküste und Seenplatte wird deutlich, dass Freizeitanbieter wie Kanu- und Bootsverleiher sowie Charterunternehmen eher weniger von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Demnach verzeichnet der Großteil der Teilnehmer aus diesem Bereich in den Sommermonaten sogar eine höhere Nachfrage als im vergangenen Jahr. Ein anderes Bild zeichnet sich bei der Fahrgastschifffahrt ab: Hier wird insgesamt eine geringere Auslastung als im Vorjahr verzeichnet, was vereinzelt in einer akut bis sehr akut gefährdeten wirtschaftlichen Lage und Kurzarbeit resultiert. Zudem lässt sich auch im Bereich Wassertourismus ein Trend zu mehr Neukunden erkennen. Deren Anteil am gesamten Aufkommen liegt laut Umfrage spürbar höher als in früheren Jahren. Neben Einschränkungen und Einbußen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind niedrige Wasserstände und Fachkräftemangel weiterhin Probleme, mit denen sich wassertouristische Anbieter konfrontiert sehen.

Für Kulturschaffende, Aussteller sowie Veranstalter von Sport- und Freizeitformaten ist die Situation noch immer äußerst problematisch. Viele der renommierten Großveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, darunter das Umweltfotofestival »horizonte zingst« auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, die Schlossfestspiele in der Landeshauptstadt Schwerin sowie die Störtebeker Festspiele in Ralswiek auf der Urlaubsinsel Rügen konnten in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden. Sportliche Höhepunkte wie die „Mecklenburger Seen Runde“ oder die „Velo Classico“ mussten für 2020 abgesagt beziehungsweise ins nächste Jahr verschoben werden.

Einige Ausnahmen gab es dennoch: So bildete die Reihe „KunstOffen“ zu Pfingsten, an der sich rund 600 Künstler und Kunsthandwerker beteiligten und Interessierten Einblicke in ihre Ateliers, Galerien und Werkstätten gewährten, die erste landesweite Aktion dieser Saison. Auch die Festivalreihe „MittsommerRemise“, die Schweriner Schloss-Konzerte unter der Schirmherrschaft von Birgit Hesse sowie der Musik- und Kultursommer im Ostseebad Kühlungsborn konnten unter Einhaltung der Schutzstandards und Hygienebestimmungen veranstaltet werden. Darüber hinaus verlagerten viele Einrichtungen ihre Angebote ins Internet. Beispielsweise wurden die Erlebniswelten der Stiftung Deutsches Meeresmuseum – das Ozeaneum, das Meeresmuseum, das Nautineum und das Natureum – sowie die Ausstellung „Dänische Gäste. Malerei aus drei Jahrhunderten“ im Staatlichen Museum Schwerin digital erlebbar gemacht.

Backhaus: Katzen sind keine Regenschirme

Schwerin – Der Städte- und Gemeindetag MV hat beschlossen, dass die Kommunen die vom Innenministerium kürzlich erlassene „Verwaltungsvorschrift Fundtiere“ nicht umsetzen werden. Der für den Tierschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Unverständnis über diesen Beschluss:

„Ich muss mich schon sehr wundern, wie sich der Städte- und Gemeindetag gegen den Tierschutz stellt, der doch im Grundgesetz verankert ist. Die vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erlassene Verwaltungsvorschrift stellt endlich einen Jahrzehnte währenden Missstand ab. Wenn der Bürger bei der Behörde einen Regenschirm als Fundsache abgibt, ist dieser für sechs Monate zu verwahren. Für Fundtiere, zum Beispiel Katzen, gilt das nun endlich auch. Nur, dass Tiere tierschutzgerecht zum Beispiel in einem Tierheim untergebracht werden müssen und nicht ins Regal gehören. Tierschützer haben das lange gefordert und begrüßen diese Regelung. Wenn die Kommunen sich jetzt weigern, dies umzusetzen, ist das gleichsam ein Schlag ins Gesicht für die Tierschützer, die sich oft ehrenamtlich und unter persönlichen Opfern um Fundtiere kümmern. Ich erwarte daher, dass die Vorschrift konsequent umgesetzt wird.“

Es handele sich bei der Fundtierbetreuung um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten für die Ausführung der Aufgabe könnten, sofern sie zugeordnet und nachgewiesen werden können, im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen berücksichtigt werden. Die nächste Evaluierung des Finanzausgleichs werde 2021 erfolgen.

Auch das Argument, kommunale Futterstellen überlasteten die Gemeinden, könne er nicht gelten lassen, so Minister Backhaus: „Für den Fall, dass eine aufgefundene und bei der Behörde abgelieferte Katze aufgrund ihres Verhaltens nicht vermittlungsfähig ist und in einem Tierheim nicht tierschutzgerecht untergebracht werden kann, besteht die wesentlich kostengünstigere Möglichkeit, eine solche Katze auch an einer Futterstelle zu verwahren. Für die Verwahrung an einer Futterstelle ist die Kennzeichnung und Registrierung sowie Kastration der Katze zwingend notwendig. Die Futterstelle wird nach örtlichen Gegebenheiten bei Tierschutzvereinen oder Ehrenamtlichen vorhanden sein, kann aber auch durch eine Kommune errichtet und betrieben werden. Das stellt keine unlösbare Aufgabe dar.“

Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Tierschutzvereine mit Fördergeldern für bauliche Investitionen seit 1993 mit insgesamt 4.400.500 Euro. Außerdem unterstützt das Landwirtschaftsministerium MV den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes bei Projekten zur Kastrationen von freilebenden Katzen seit 2016 mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 170.000 Euro.

Chance zur Haushaltskonsolidierung

Penzlin – Heute übergab Innenminister Lorenz Caffier der Stadt Penzlin einen Bescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rd. 175.000 Euro. Damit werden die Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Penzlin mit finanziellen Mitteln aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern „belohnt“.

Nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten defizitäre Kommunen für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss vom Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist (sogenannte 1 zu 1 –Regelung). Mindestens erhalten diese Kommunen aber eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Die Stadt Penzlin profitiert von dieser sogenannten Mindestzuweisung und erhält zur Rückführung des verbleibenden Defizits in Höhe von rd. 875.000 Euro nun rd. 175.000 Euro Unterstützung vom Land.

Mit § 27 des neuen Finanzausgleichsgesetzes haben defizitäre Kommunen des Landes, die sich um die Haushaltskonsolidierung bemühen, eine Perspektive, in längstens 5 Jahren aus ihren Schulden herauszukommen. „Ich freue mich, dass auch die Stadt Penzlin die Chance ergreift, den Haushalt auszugleichen, um damit zu einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung zurückzukehren“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Stadt Penzlin auf der Grundlage der 1 zu 1-Regelung nach § 22a des alten Finanzausgleichsgesetzes eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 115.469,85 Euro erhalten.

Mit Stand 21. August 2020 liegen dem Ministerium für Inneres und Europa 79 Anträge von Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Antragsvolumen von insgesamt rd. 38,1 Millionen Euro vor, 56 dieser Anträge sind bereits positiv beschieden worden. Anträge können noch bis zum 1. September 2020 gestellt werden.

Feuerwehr- und Gemeindehaus in Ummanz

Ummanz – Am Donnerstag hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, den ersten Spatenstich des neuen Feuerwehr- und Gemeindehauses in Ummanz auf Rügen gesetzt. Durch den Neubau erhält die Gemeinde eine zentrale Begegnungsstätte, die der örtlichen Feuerwehr eine zeitgemäße Basis mit Umkleide- und Sozialräumen sowie Übungsräumen für die Jugendfeuerwehr bietet. Weiterhin werden Gemeinderaum, Bürgermeisterbüro, Schulungsraum und öffentliche Toiletten errichtet. In den Außenanlagen entstehen Parkplätze für die Einsatzkräfte.

„Feuerwehr ist mehr als Feuer löschen oder Hilfe bei Unfällen und Naturkatastrophen. Feuerwehr ist Engagement, Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft, soziale Verantwortung. Jugendliche können sich hier in ihrer Freizeit einbringen. Damit die Helfer immer einsatzbereit sind, ist ein modernes Gebäude, das alle technischen Anforderungen erfüllt, unerlässlich. Dass hier gleichzeitig ein Gemeindezentrum entsteht, trägt zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen in Ummanz und der Umgebung bei“, sagte der Minister.

Das Feuerwehr- und Gemeindegebäude entsteht als Infrastrukturmaßnahme Dorferneuerung im Zusammenhang mit einem seit 2003 laufenden Flurneuordnungs­verfahren. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,6 Millionen Euro. Die Zuwendung beträgt etwa 1,2 Millionen Euro (ILERL-MV). Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes können reduziert werden, da nach aktuellen, energiesparenden Richtlinien gebaut wird.

Seit 2007 förderte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Gemeinde Ummanz mit 3,9 Millionen Euro (ILERL-MV und LEADER). Das ermöglichte Gesamtinvestitionen in Höhe von 6,2 Millionen Euro.

Flurneuordnungsverfahren sind ein mächtiges Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume. Sie dienen der Optimierung der ländlichen Infrastruktur. Angeordnet werden diese Verfahren von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt.

Im Rahmen dieser Verfahren werden insbesondere die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet neu geordnet. Sie sind begleitet von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse, die vom Land entsprechend der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV) gefördert werden können.

Das StALU Vorpommern hat seit 2010 insgesamt 194 Flurneuordnungsverfahren abgeschlossen. Hierbei wurden Flächen von 8.792 Grundstückseigentümern mit insgesamt 57.618 ha zusammengelegt und neu geordnet. Hinzu kommt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 39 Mio. Euro. Davon entfielen rund 22 Mio. Euro auf 118 ländliche Wegebaumaßnahmen und rund 17 Mio. Euro auf 416 Maßnahmen der Dorferneuerung.

Nächste Etappe Westflügel

Es geht weiter voran beim Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Das Schloss Ludwigslust ist eine Dauerbaustelle: Seit 1992 saniert das Land schrittweise den Barockbau in der Lindenstadt. Bis Ende vergangenen Jahres wurden fast 25 Mio. Euro in das Residenzschloss investiert. Und es geht weiter voran: Nach dem die Restaurierungsarbeiten im Ostflügel weitgehend abgeschlossen sind, geht es jetzt im Westflügel weiter.

Nachdem im Frühjahr der Großteil der Bauvorbereitung u.a mit der Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielstellung und grundlegenden Bestandsuntersuchungen abgeschlossen wurde, haben jetzt die Rohbauer und Zimmerer den Westflügel bezogen. Bis Mitte des Jahres 2023 soll die Restaurierung der Innenräume und Treppenhäuser einschließlich der Fenster abgeschlossen sein. Das Land rechnet zurzeit mit Baukosten von rund 16,5 Mio. Euro, zum Teil erhält das Land hierfür auch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II).

Parallel zu den Handwerksarbeiten wird bereits an der Ausstellungsgestaltung gearbeitet. Bis 2024 sollen die Ausstellungsflächen fertiggestellt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer informierte sich heute persönlich über den Baufortschritt: „Nach dem Ostflügel und der Sanierung des Schlossgartens gehen wir jetzt die nächste Etappe an: Die Sanierung des Westflügels. Bis 2024 behält Schloss Ludwiglust damit den Titel der wohl schönsten Baustelle des Landes. Gerade vor Hintergrund der Einschränkungen durch das Coronavirus, bin ich sehr froh, dass abgesehen von kleineren Lieferverzögerungen die Restaurierungsarbeiten gut vorangehen. Das ist in historischen Gebäuden keine Selbstverständlichkeit.“

Badestellen in den Kommunen

Schwerin – Nach § 21 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG MV) darf jedermann die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme von Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken zum Baden benutzen. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem Gemeingebrauch unterliegt, kann auch nicht einfach ein Badeverbot aussprechen. Vielmehr muss er dulden, dass dort gebadet wird. Ihn treffen allerdings neben dieser Duldungspflicht keine weiteren Verpflichtungen. Das Baden in natürlichen Gewässern ist danach also grundsätzlich erlaubt, erfolgt dann aber selbstverständlich auf eigene Gefahr.

Manche Kommunen belassen es nicht bei dem Gemeingebrauch. Sie nehmen das Baden also nicht nur hin, sondern signalisieren durch die Bereitstellung einer besonderen Infrastruktur (zum Beispiel Wasserrutsche, Duschen und Umkleidekabinen), dass an ihrem Gewässer gebadet werden kann. Aus § 823 Abs. 1 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass jeder, der im Verkehr eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen hat (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Wenn also eine Gemeinde durch die Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen, die neben der Prüfung der Eignung des Gewässers als Badestelle, der Überwachung der Wasserqualität, der Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes auch die Wartung der Anlagen und die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhalten.

Wenn geltend gemacht wird, die Bürgermeister bräuchten mehr Rechtssicherheit, so ist klarzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht landesgesetzlich ausgeschlossen werden kann. Vielmehr kann es nur um die Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen und eine entsprechende Beaufsichtigung der Badestellen gehen. Hierzu hat der Kommunale Schadensausgleich zuletzt im Mai 2017 ein umfangreiches Merkblatt herausgegeben, das den Kommunen als Leitfaden zum Umgang mit eigenen Badestellen dienen soll.

Förderzusage für Radweg

Admannshagen – Für den Neubau eines Radwegs übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel am kommenden Freitag einen Zuwendungsbescheid über gut 161.000 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen, Uwe Leonhardt. Gefördert wird das Projekt aus EFRE-Mitteln nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Radweg an der Tannenstraße schließt die Lücke zwischen dem Gehweg in Admannshagen-Ausbau und dem Radweg in den Lichtenhäger Tannen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und vervollständigt das Radwegenetz Richtung Rostock, Bad Doberan, „Hütter Wohld“ bei Parkentin sowie zu den Ostseebädern Börgerende-Rethwisch und Nienhagen. Der Asphaltradweg wird 505 Meter lang und 2,50 Meter breit. Er wird abseits der Straße hinter den Alleebäumen auf bisherigen Ackerflächen verlaufen.

Die Gesamtkosten betragen 227.000 Euro. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 54 Bäumen und einer Hecke vorgesehen. Baubeginn soll Ende November 2020 sein und die Bauzeit knapp 10 Monate betragen.

Förderbescheid für neue Grundschule

Neubukow – Für den Neubau einer Grundschule am Standort der Regionalen Schule in Neubukow (Landkreis Rostock) überreicht Bauminister Christian Pegel heute an Herrn Bürgermeister Roland Dethloff einen Zuwendungsbescheid über rund 3,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Gesamtkosten für den Neubau betragen ca. fünf Millionen Euro.

Die bestehende rund 50 Jahre alte Regionale Schule weist erhebliche Mängel in der Substanz auf. Deshalb möchte die Stadt Neubukow an gleicher Stelle eine neue Schule errichten als Teil eines künftigen Schulcampus‘. Die neue Grundschule soll Ende 2022 fertig sein.