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Kategorie: Städte und Gemeinden

Radwegneubau Lankow – Groß Medewege

Meyer: Sichere Radwege wichtiger Baustein für Radverkehrsinfrastruktur

Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin erhält für den 2. Bauabschnitt des neuen Radweges zwischen Lankow und Groß Medewege eine Förderung. Neben der baulichen Erstellung des ca. 1.700 m langen Bauabschnittes sind zusätzlich Fahrradanlehnbügel sowie die Beleuchtung des Abschnittes geplant.

„Der Lückenschluss und die überörtliche Anbindung des neuen Radweges fördern maßgeblich die Nutzung des klimaschonenden Verkehrsmittels Fahrrad. Ein entscheidender Faktor dabei ist die Verkehrssicherheit der Radwege sowie deren Ausgestaltung mit Beleuchtung“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids an Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier.

Der Neubau des Radweges Lankow – Medewege, entlang der Medeweger Straße, ist Teil des Radwegekonzepts 2030 für die Landeshauptstadt Schwerin und dient dem Lückenschluss im Radewegenetz zwischen den Ortsteilen Lankow, Medewege (derzeit ohne Wegeverbindung) und weiterführend nach Wickendorf sowie der Anbindung an den Fernradweg Hamburg – Rügen.

Die Unterstützung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition beträgt rund 1.323.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von knapp 1.183.786 Euro.

StreckennetzSüdmecklenburg-Prignitz

Meyer und Beermann: Länderübergreifende Zusammenarbeit für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Am Dienstag wurde die Absichtserklärung zur Durchführung einer gemeinsamen Untersuchung des Streckennetzes Südmecklenburg-Prignitz durch die Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in Schwerin unterzeichnet. Gemeinsames Ziel beider Länder ist – in einem ersten Schritt eines zweistufigen Untersuchungsansatzes – die Beauftragung einer Analyse der verkehrlichen Potenziale und daraus abgeleiteter Modernisierungs- und Ausbaubedarfe für die Strecken im nördlichen Brandenburg und südlichen Mecklenburg („Karower Kreuz“) zur Realisierung eines wirtschaftlich tragfähigen Verkehrsangebots. Die Wirtschaftlichkeit wird in einem zweiten Schritt in einem gesonderten Gutachten bewertet werden.

„Mit der länderübergreifenden Untersuchung werden die Potenziale für die Nutzung der vorhandenen und zu modernisierenden Schieneninfrastruktur im Netz Südmecklenburg-Prignitz und zur Realisierung eines wirtschaftlich tragfähigen Verkehrsangebots in einem vergrößerten Untersuchungsraum ermittelt. Ziel ist es, eine Zukunft für die Strecken rund um das „Karower Kreuz“ – auf der Nord-Süd-Achse zwischen Güstrow und dem brandenburgischen Neustadt (Dosse) sowie auf der Ost-West-Achse zwischen Waren (Müritz) und Parchim – und damit attraktive Mobilitätsangebote für die Menschen im ländlichen Raum zu schaffen. Dabei sollen nicht nur die Potenziale des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Verbindung mit den kommunalen Angeboten des straßengebundenen Öffentlichen Personennahkehrs (sÖPNV), sondern auch die Chancen für den Güterverkehr und der Einsatz von alternativen Antriebsformen betrachtet werden“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit der ganzheitlichen Untersuchung der SPNV-Relation vom Berliner Raum aus über Neustadt/Dosse und Meyenburg über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern wollen wir die Zukunft der Bahnlinien RB 73 und RB 74 absichern. Das bisherige Angebot auf dieser Strecke schöpft die Potenziale nicht aus, da die derzeitige Infrastruktur keine attraktiven Angebote zulässt. Für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur benötigen wir ein langfristig tragbares Konzept, welches die überregionale Anbindung der Prignitz und Ostprignitz-Ruppins auch über die Landesgrenze hinaus und damit auch zu den touristischen Zielen der Mecklenburger Seenplatte bis hin zur Ostseeküste in den Blick nimmt. Notwendig dafür ist die Kosten-Nutzen-Untersuchung, um die entsprechenden GVFG-Bundesmittel zur Ertüchtigung der Infrastruktur akquirieren zu können. Ich freue mich, dass wir nach langen Jahren der Diskussion nun gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg gehen können.“

Sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Brandenburg haben in ihren Stellungnahmen zum 4. Gutachterentwurf des Deutschland-Taktes auf die Bedeutung der Untersuchung zu den Verkehren in Süd-Mecklenburg und der Prignitz hingewiesen. Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung der zuständigen Minister beider Länder werden die wichtigsten Eckdaten der gemeinsamen zweistufigen Untersuchung festgehalten. Zunächst werden die heutigen Verkehrsangebote ausgewertet und eine Potenzialanalyse auf Basis der zu erwartenden Nachfrage in den Bereichen des Personen- und des Güterverkehrs erstellt, auf deren Grundlage dann ein passfähiges Angebotskonzept und Investitionsbedarfe für die Infrastruktur abgeleitet werden. Darauf aufbauend erfolgt die Kosten-Nutzen-Untersuchung für die potenzielle Infrastrukturmaßnahme.

Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe einschließlich der Zuschlagserteilung werden durch alle beteiligten Aufgabenträger grundsätzlich einstimmig getroffen bzw. durchgeführt. Die Durchführung der Ausschreibung und Vergabe der Gutachten erfolgt federführend durch die Verkehrsverband Berlin-Brandenburg GmbH.

Der Ausbau der Südbahn ist – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung – als Option auch in der im Frühjahr 2023 gestarteten Mobilitätsoffensive MV enthalten. Um den SPNV auch wieder weiter in den ländlichen Raum vordringen zu lassen, wird die Reaktivierung von weiteren Schienenstrecken – neben den bereits bekannten Großprojekten Darßbahn und Usedomer Südanbindung – geprüft und untersucht werden.

Modellprojekt Sozialraum Kids

Stadtplanung unter Einbezug von Kindern und Jugendlichen

Grimmen – Kinder- und Jugendministerin Stefanie Drese besuchte am letzten Tag ihrer Sommertour unter anderem das SOS-Kinderdorf Vorpommern in Grimmen. Sie informierte sich dabei über das Modellprojekt Sozialraum-Kids.

Im Projekt Sozialraum-Kids fotografieren Kinder und Jugendliche in Workshops unter fachlicher Begleitung ihren Sozialraum (Autografie-Methode). Es handelt sich um Orte, an denen sie sich gern oder oft aufhalten oder die sie bewusst meiden.

„Die Methode geht davon aus, dass Erwachsene und Kinder oder Jugendliche ihre Umgebung unterschiedlich wahrnehmen, sodass durch die spezielle Sichtweise der Kinder und Jugendlichen neue Themen- und Problemfelder in den Sozialräumen aufgedeckt werden sollen“, verdeutlichte Drese. „Ich halte das für einen spannenden Ansatz.“

In sich anschließenden Interviews sollen die Kinder und Jugendlichen ihre eigenen Werke und Erfahrungen reflektieren und haben die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zu äußern. Die Fotos und Interviews werden schließlich in Ausstellungen durch die Kinder und Jugendlichen präsentiert. Erste Ausstellungen finden im Sitzungssaal des Rathauses in Barth statt.

Drese: „Besonders positiv bewerte ich, dass das Projekt insbesondere die Beteiligung sowie Teilhabe von benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen mit Blick auf wichtige demokratische Prozesse fördert und ermöglicht.“

Aus den Ergebnissen des Modellprojektes sollen konkrete Vorschläge und Kompetenzen in Hinblick auf die demokratische Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt werden, mit denen sie ihre Bedürfnisse politisch artikulieren und verwirklichen können.

„Gerade in stadtplanerischen Prozessen soll auf Gemeinden und Kommunen zugegangen werden, um mögliche Defizite oder auch Ressourcen im Sozialraum zu thematisieren. Diese politischen Ansprachen könnten beispielsweise mit Hilfe des Kinder- und Jugendparlaments in Grimmen durchgeführt werden“, so Drese.

Zielgruppe des Modellprojekts „Sozialraum-Kids“ sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6-27 Jahren in gesamten Kreisgebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen. Während der dreijährigen Projektlaufzeit werden an verschiedenen Orten im Landkreis Vorpommern Rügen mehrere Workshops angeboten.

Gefördert wird das dreijährige Modellprojekt durch Mittel aus dem Sozialministerium in Höhe von jährlich 50.000 Euro. Initiiert und begleitet werden die lokalen Projekte durch eine eigene Koordinierungsstelle des SOS-Kinderdorf Vorpommern. Durchgeführt werden sie in Kooperation mit Schulen und sozialen Trägern.

Seniorenbeirat feiert 30-jähriges Bestehen

Drese würdigt Engagement älterer Menschen

Stralsund – Der Seniorenbeirat der Hansestadt Stralsund begeht am (heutigen) Freitag sein 30-jähriges Bestehen. Sozialministerin Stefanie Drese begleitete die Festveranstaltung und dankte den Seniorinnen und Senioren für ihr kontinuierliches Engagement.

Drese: „Seit nunmehr 30 Jahren vertritt der Seniorenbeirat in Stralsund die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Bürgerschaft, in Gremien der Hansestadt, im Altenparlament des Landtages, im Landesseniorenbeirat und im Kreisseniorenbeirat. Sie kümmern sich dabei um eine Vielzahl an Themen.“ Dazu zählten laut Drese eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung, ein sicheres soziales Umfeld, Angebote für lebenslanges Lernen sowie die Förderung von sportlichen Aktivitäten und Lebensfreude im Alter.

Der Seniorenbeirat der Hansestadt Stralsund ist einer von über 70 Seniorenbeiräten in Mecklenburg-Vorpommern, in denen sich ältere Menschen im Land organisieren. Übergeordnet gibt es einen Landesseniorenbeirat. „Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Umso wichtiger ist es, dass sich die Seniorenbeiräte für mehr Mitsprache und Teilhabe älterer Menschen einsetzen.“

Das gesellschaftliche und politische Engagement von Seniorinnen und Senioren sei laut Drese unverzichtbar für die Seniorenpolitik auf Landes- und Kommunalebene. So konnte kürzlich unter anderem ein „Runder Tisch gegen Einsamkeit“ in enger Zusammenarbeit mit Seniorenverbänden einberufen werden. „Einsamkeit im Alter ist ein zunehmendes gesellschaftliches Problem. Gemeinsam mit den Seniorenbeiräten und weiteren Akteuren werden wir als Landesregierung Strategien gegen Vereinsamung im Alter erarbeiten.“

Die engagierten Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Stralsund sowie in anderen Teilen des Landes würden andere Menschen zudem dazu motivieren, selbst aktiv zu werden. „Wer sich einbringt, kommt mit Menschen in Kontakt und erfüllt sein Leben mit sinnstiftenden Tätigkeiten“, so Drese. Dies auch weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen, sei dabei Aufgabe der Politik auf den verschiedenen Ebenen.

Pommernkogge UCRA

Dahlemann: Pommernkogge UCRA ist Aushängeschild für Vorpommern

Torgelow – Ganz Vorpommern hat ein neues Wahrzeichen. Heute wurde das Koggen-Ensemble auf dem Kreisverkehr in der Stadt feierlich enthüllt. Mit der Errichtung dieses Kunstobjektes möchte die Stadt das historische Hanseschiff noch besser vermarkten.

„Schon jetzt ist die UCRA-Pommernkogge ein identitätsstiftendes Symbol für den östlichen Landesteil und weit über das Land hinaus bekannt und beliebt. Das konnten viele tausend Besucherinnen und Besucher gerade erst bei der 32. Hanse Sail erleben.

Die UCRA war ganz klar Publikumsliebling, Fotohighlight und damit auch Werbebotschafter für Vorpommern. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich ganz herzlich bei der ehrenamtlichen Koggen-Crew für ihren“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann bei der Enthüllung.

Über dieses Projekt hinaus soll am jetzigen Liegeplatz der Pommernkogge in Ueckermünde ein historisches Hafenensemble entstehen. Ziel ist es, mit diesem Ensemble die Hansekogge vor dem historischen Hintergrund der Altstadt publikumswirksam in Szene zu setzen.

„Ich freue mich sehr, dass beide Projekte aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg unterstützt werden konnten. Die gesamten Investitionskosten betragen 42.840 Euro, die Hälfte davon, also 21.400 Euro kommen aus dem FoVöM.

Das ist gut angelegtes Geld, denn die Projekte tragen dazu bei, dass sich die Menschen hier noch enger mit ihrem Landesteil identifizieren und die Region noch attraktiver für Einheimische und Besucherinnen und Besucher wird“. so Dahlemann.

Letzte große Altlast aus DDR-Zeiten

Rostock – Mit der Sanierung des Geländes des ehemaligen Vereinigten Norddeutschen Chemiehandels (VENOC) an der Warnow sind mögliche Gefahren durch die letzte große Altlast aus DDR-Zeiten in Mecklenburg-Vorpommern nun Geschichte. Umweltminister Dr. Till Backhaus informierte sich heute im Rahmen seiner Sommertour über den Abschluss der Arbeiten und mögliche Nachnutzungskonzepte. Ein Großteil der abgedeckten Fläche wird der natürlichen Entwicklung überlassen.

„Ich freue mich, dass es uns unweit der Stelle, wo das Warnowwasser für die Trinkwasserversorgung der Hansestadt Rostock entnommen wird, gelungen ist, Produktionssünden der Vergangenheit zu beseitigen und Besorgnisse der Menschen in der Region auszuräumen. Zwar belegen unsere engmaschigen Überwachungen, dass nie eine aktue Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner bestanden hat, dennoch bestand Handlungsbedarf, um potenzielle Gefahren für die Trinkwasserversorgung dauerhaft auszuschließen“, erklärte Minister Backhaus mit Blick auf die Bedeutung der Altlastensanierung und verwies auf die wechselvolle Geschichte des acht Hektar großen Areals:

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden auf dem Gelände an der Neubrandenburger Straße 9 in einer Zuckerfabrik Zuckerrüben verarbeitet. Nach dem 2. Weltkrieg wurden zunächst Teigwaren, Kunsthonig und Hefe produziert. Ab den 1950er Jahren arbeitete hier der VENOC. Bis 1991 wurden auf dem Gelände Chemikalien gelagert und umgeschlagen. Dabei kam es auf mehreren Teilflächen zu erheblichen Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers mit Lösungsmitteln. Den Verursacher, den VEB VENOC bzw. die nachfolgende VENOC GmbH, gibt es schon lange nicht mehr. Die Liegenschaft wurde nach der Insolvenz zunächst dem Bund und dann über das Altlasten-Sondervermögen dem Land zugeordnet – und damit verbunden auch die Pflichten zur Abwehr der altlastenbedingten Gefahren.

Für die Sanierung der Altlasten aus Vorwendezeiten hat das Umweltministerium die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten MV (GAA mbH) beauftragt. Zwischen 2018 und 2022 wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, deren oberstes Ziel die wirksame Reduzierung von Schadstoffeinträgen in die Warnow ist. Hierfür wurden zunächst die am stärksten belasteten Böden und unterirdischen Bauwerke entfernt. Das gesamte Gelände wurde anschließend mit unbelastetem, gering wasserdurchlässigem Boden mit einer Mächtigkeit von mindestens 0,5 Metern abgedichtet und mit einem Abflussmanagement versehen, um Konzentrationsspitzen bei den unsanierbaren Belastungen im Grund- und Oberflächenwasser (z.B. durch Starkregen) zu verhindern.

„Auch nach Abschluss der technischen Maßnahmen werden wir eine behördlich abgestimmte, engmaschige Überwachung und einen dynamisch angepassten Ereignismanagementplan mit Informations- und Meldeketten, Handlungsszenarien usw. gewährleisten, damit frühzeitig auf mögliche Gefahren für die Trinkwassergewinnung reagiert werden kann“, versicherte Minister Backhaus.

Da die Altlastensanierung mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden war und geschützte Biotope wie auch Lebensräume geschützter Arten zerstört wurden, mussten umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen auf der sanierten Altlast umgesetzt werden. Zahlreiche neue Bäume und Hecken wurden gepflanzt. Ein Großteil der heute abgedeckten Fläche ist der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zusätzlich werden neue Lebensräume für Zauneidechsen und Fledermäuse angelegt. Auf dem Areal werden auch zukünftig zahlreiche Grundwassermessstellen über die Zuwegungen betrieben.

Bisher entstandene Kosten entfallen in Höhe von 7,4 Mio Euro auf seit 2008 durchgeführte Maßnahmen wie z. B. das Grund- und Oberflächenwassermonitoring und Ingenieursleistungen (Voruntersuchungen, Sanierungsplanung, Landschaftsplanung, Überwachungskonzeption). Weitere 4,8 Mio Euro wurden für die Baumaßnahmen verwendet.

Fördermittel für Ludwigslust-Parchim

Ausbau K 39 und Schule in Dömitz

Dömitz – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute zwei Fördermittelbescheide an den Landkreis Ludwigslust-Parchim übergeben. „Wir wollen an der Seite der Kommunen dabei beitragen, die regionale Wirtschaft zu stärken, um so das Wachstum zu fördern und dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu gehört, dass das Land bei infrastrukturellen Vorhaben Unterstützung bietet – wie beispielsweise jetzt im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Der Ausbau der Kreisstraße 39 am Gewerbegebiet in Ludwigslust und die Modernisierungen an der Dömitzer Schule sind wichtige Bestandteile für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant den grundhaften Ausbau der K 39 in der Ortsdurchfahrt Ludwigslust in zwei Bauabschnitten. Die Bauernallee läuft in Nord-Süd-Richtung durch das Gewerbegebiet und ist die Haupterschließungsstraße für das anliegende Gewerbe. Der Zustand der Fahrbahn ist derzeit von Unebenheiten geprägt. Die jetzt vorgesehene Baumaßnahme umfasst Erd-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten.

Zudem werden die vorhandenen Gehwege höhen- und gefällegerecht der Fahrbahn angepasst. Auch die Zufahrten und Zuwegungen werden im Zuge des Ausbaus angepasst. „Die geplanten Maßnahmen werden die Bedingungen für die gewerbetreibenden vor Ort erheblich verbessern“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt mehr als 1,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 907.000 Euro.

Zudem finden weitere Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasialen Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz statt. In den vergangenen Jahren wurden seitens des Landes bereits der Neubau einer zentralen Heizungsanlage, der Ersatzneubau Haus 2 sowie die modernisierte Sporthalle und der Sportplatz fertiggestellt. Im Anschluss ging es um den Teilrückbau des südwestlichen Gebäudeteils und die Errichtung des Ersatzneubaus.

Jetzt wird die Modernisierung des nicht rückgebauten, bleibenden Gebäudeteils von Haus 3 unterstützt. „Gut ausgestattete Schulen sind eine wesentliche Grundlage für den Lernerfolg von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist es wichtig, in die Schulen und damit in eine solide Ausbildung zu investieren. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Schulbaupaket gelingt es, weitere Vorhaben umzusetzen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf rund neun Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das aktuelle Vorhaben aus dem Programm „Schulbaupaket“ in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Schulträger außerhalb der Mittel- und Oberzentren zur Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes.

Entwurf für neue Bürgermeisterbesoldung

Schwerin – Mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung Ende vergangenen Jahres wurde die Besoldung der Landräte angehoben – und angekündigt, eine solche Änderung auch für die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Das Ergebnis und daraus resultierende Entwürfe für erforderliche Verordnungsänderungen hat Kommunalminister Christian Pegel heute im Kabinett vorgelegt.

„Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeder einzelnen Gemeinde in unserem Bundesland leisten unverzichtbare Arbeit. Wer sich ehren- oder hauptamtlich für seine Gemeinde engagiert, tut dies in der Regel weit über die üblichen Büroöffnungszeiten hinaus. Und viele Bürgermeister vor allem in unseren kleineren Gemeinden setzen sich ehrenamtlich, neben ihrem Hauptberuf, für das Wohl ihrer Gemeinde ein.

Wenn wir dieses kommunale Wahlamt weiterhin für geeignete Bewerberinnen und Bewerber attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Besoldung beziehungsweise Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, begründet Christian Pegel das Novellierungsvorhaben. Es seien außerdem die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden zum Vergleich herangezogen worden. „Der Vergleich zeigt sehr deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun“, so der Minister.

In den kleinen hauptamtlich verwalteten Gemeinden werden sie bislang genauso besoldet wie Beamte der mittleren Hierarchieebene der Landes-oder Kreisverwaltung. „Sie müssen sich aber im Gegensatz zu diesen regelmäßig einer Wahl stellen und werden zum Beispiel durch abendliche Sitzungen und andere Repräsentationstermine zeitlich wesentlich intensiver beansprucht, während sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Gemeinde eine sehr hohe Verantwortung tragen. Das sollte sich auch in der Besoldung widerspiegeln“, so Pegel.

Das gelte auch und erst recht für die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den kleinen und kleinsten Gemeinden des Landes sowie deren Stellvertretungen. Entsprechend werde auch deren Aufwandsentschädigung zeitgemäß angepasst. Dafür wird parallel zu den Regelungen für die Besoldung hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch die „Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen“ (Entschädigungsverordnung) geändert werden.

Was soll sich im Detail ändern?

Kommunalbesoldungslandesverordnung: Der Entwurf sieht vor, dass die beim Vergleich mit den anderen norddeutschen Bundesländern untypisch kleinteilige Unterteilung mit dem üblichen Standard umgesetzt wird. Künftig wird es deshalb für Gemeinden und Städte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner nur noch eine einheitliche Regelung geben. Laut dem jetzigen Entwurf sollen künftig folgende Vergütungsgruppen gelten:

– bis 10 000:  Besoldungsgruppe A16

– 10.001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2

– 15.001 bis 20.000: Besoldungsgruppe B3

– 20.001 bis 40.000: Besoldungsgruppe B4

Die Besoldungsgruppe B4 war nach den letzten Besoldungsfestlegungen frei geblieben. Diese wird mit dem jetzigen Entwurf wieder geschlossen und die weiteren Besoldungsgruppen schließen dann wieder – wie in anderen Bundesländern üblich – an die vorherigen Besoldungsstufen nahtlos an.

Entschädigungsverordnung: Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister sollen künftig monatlich um 20 Prozent angehoben werden, sodass z. B. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Diese Regelung bestimmt allerdings nur die Höchstsätze, die die Gemeinden festlegen dürfen. Die konkrete Bestimmung der Höhe bleibt weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde abhängig.

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung entsprechend ändern:

Die ehrenamtlichen Stellvertreter hauptamtlicher Bürgermeister sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das künftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit soll ebenfalls der deutlich höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen werden.

Zum weiteren Verfahren sagt Christian Pegel: „Nach der ersten Kabinettsbefassung erfolgt nun die Verbandsanhörung zu den Verordnungsentwürfen und danach eine zweite Kabinettsbefassung. Das Inkrafttreten der Kommunalbesoldungslandesverordnung ist für Ende dieses Jahres angedacht.“