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Kategorie: Städte und Gemeinden

Sportboothafen Warnemünde offiziell eingeweiht

Meyer: Maritimes Angebot erheblich verbessert

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am Freitag den neu gestalteten Sportboothafen Warnemünde gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Rostock, Eva-Maria Kröger, und Vertretern des Landessportbundes offiziell eingeweiht.

„Die Hafenanlagen auf der Mittelmole in Warnemünde sind seit vielen Jahren Austragungsort internationaler Segelsportveranstaltungen, die sich bei unseren Gästen und Einheimischen großer Beliebtheit erfreuen. Ein besonderer Besuchermagnet ist die Warnemünder Woche, die zu den schönsten maritimen Veranstaltungen an der Ostseeküste gehört. Damit die Veranstaltungen erfolgreich sind, muss die Infrastruktur vor Ort zeitgemäß sein.

Dank der umfangreichen Investitionen hat das maritime Angebot erheblich an Attraktivität gewonnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit Fertigstellung des Sportboothafens stehen insgesamt 246 Wasserliegeplätze (davon 118 Dauerliegeplätze und 128 Gastliegeplätze), zwei moderne Slipanlagen und zahlreiche Stellflächen als Landliegeplätze für Jollen, Skiffs und Katamarane zur Verfügung.

Der Hafen wurde im nördlichen Bereich ausgebaggert und mit Spundwänden sowie einem Molensystem abgesichert. Darüber hinaus erfolgte der Bau eines Hafenhauses mit Hafenmeisterbüro, der Bau von sanitären Einrichtungen und Räumen für Regatta- und Trainingsorganisation. Betreiber des gesamten Hafenareals inklusive der Wasserfläche ist der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V., der zudem auch Eigentümer der Sportschule samt Gelände ist. Als Bauherr des Ausbaus fungierte das Hafen- und Seemannsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

„Die Entwicklung und infrastrukturelle Ertüchtigung der Mittelmole ist ein notwendiger Schritt zum Erhalt und zum Ausbau einer wettbewerbsfähigen lokalen und regionalen Tourismuswirtschaft“, sagte Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 350 Wasserwanderrastplätze, Marinas und Sportboothäfen mit 14.000 Liegeplätzen an der Küste und 7.725 Liegeplätzen im Binnenland.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 14,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 11,3 Millionen Euro.

Blaue Flagge am Zippendorfer Strand

Hissung durch Gesundheitsministerin Drese und Schwerins Oberbürgermeister Badenschier

Als sichtbares Zeichen für saubere, sichere und attraktive Badestrände sowie die nachhaltige Verbindung von Tourismus und Natur weht auch in dieser Badesaisoin die Blaue Flagge am Zippendorfer Strand.
Als sichtbares Zeichen für saubere, sichere und attraktive Badestrände sowie die nachhaltige Verbindung von Tourismus und Natur weht auch in dieser Badesaisoin die Blaue Flagge am Zippendorfer Strand.

Schwerin – Zum dreizehnten Mal weht über dem beliebten Strand am Schweriner See die von der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung vergebene Flagge.

Sie steht für gepflegte Badestellen mit umweltgerechter Abfallentsorgung, Sanitäreinrichtungen, Umweltkommunikation und nicht zuletzt eine ausgezeichnete Wasserqualität.

Gehisst wurde die Blaue Flagge heute von der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese und Oberbürgermeister Rico Badenschier im Beisein von SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek und DRK-Kreisgeschäftsführer Jens Leupold.

„Ich freue mich sehr, dass der Zippendorfer Strand nunmehr bereits zum 13. Mal die international anerkannte Auszeichnung ‚Blaue Flagge‘ erhält“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

„Der größte Badestrand unserer Landeshauptstadt besticht nicht nur mit amtlich kontrollierter guter Wasserqualität zum sorgenfreien Baden, Sonnen und Spielen, sondern bietet auch mit seiner historischen Strandpromenade und zahlreichen Gastronomieangeboten die besten Voraussetzungen für einen entspannten Tag am Wasser.

Das barrierefreie WC und ein Strandrollstuhl sorgen darüber hinaus dafür, dass auch jede und jeder, ungeachtet von Mobilitätseinschränkungen, den Zippendorfer Strand erleben und genießen kann“, so Drese.

Das Erlangen des Qualitätssiegels für Badestellen ist kein Selbstläufer. Die Herausforderungen dafür sind vielfältig und bedeuten für die Beschäftigten des SDS, das Umfeld am Strand und an der Promenade zu pflegen und instand zu halten. In die Bewertung fließen auch die verschiedenen Sport-und Spielangebote ein. So entstand bereits im vergangenen Jahr die barrierefrei zugängliche Spielkombination „Vogelnest“, die besonders für Personen im Rollstuhl einen erhöhten Blick auf das Panorama des Strandes bietet.

„Die Auszeichnung ist ein Lob an die Beschäftigten des SDS, des DRK und der beauftragten Unternehmen für ihren Einsatz am Zippendorfer Strand. Wir freuen uns, wenn Einheimische und Gäste der Landeshauptstadt sich wohlfühlen und schöne Momente erleben“ sagt Ilka Wilczek Werkleiterin des SDS.

„An Ferientagen genießen bis zu 2.000 Gäste das Strandleben in Zippendorf. Die wiederholte Verleihung der Blauen Flagge ist ein unabhängiges Qualitätssiegel, das zeigt: Nicht nur die Schweriner und Schwerinerinnen wissen die Anstrengungen unseres Eigenbetriebs SDS und der DRK-Wasserwacht zu schätzen, den Strand attraktiv und vor allem sicher zu halten. Auch für die touristische Entwicklung Schwerins bieten dieser Stadtstrand und das Areal des ehemaligen Strandhotels großes Potential“, sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier anlässlich der Flaggenhissung.

Grundsteinlegung an Regionaler Schule

Meyer: Rahmenbedingungen zum Lehren und Lernen werden erheblich verbessert

Neukloster – An der Regionalen Schule in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) ist am Freitag der Grundstein für einen umfangreichen Erweiterungsneubau gelegt worden.

„Ein auf die Bedürfnisse von Schülern und Lehrern ausgerichtetes Lernumfeld trägt erheblich zu einer hochwertigen Schulbildung bei. Deshalb ist es wichtig, in die Schulen und damit in eine solide Ausbildung zu investieren.

Die Regionale Schule in Neukloster wird durch die Baumaßnahmen zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wurde vor Ort von Thomas Weber, Referatsleiter „Förderung der kommunalen Infrastruktur“ im Wirtschaftsministerium, vertreten.

Die Regionale Schule Neukloster befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. Die durch die vorhandenen Räumlichkeiten begrenzten Flächen sind für den jetzigen sowie weiter steigenden Bedarf nicht ausreichend. Aus diesem Grund soll die Ganztagsschule um einen Neubau erweitert werden.

Zwischen beiden Gebäuden ist ein Verbindungsbau geplant, der auch die barrierefreie Erschließung ermöglicht. Dieser trägt mit seiner gläsernen Fassadengestaltung straßenseitig sowie der halbrunden Form auf der straßenabgewandten Seite zu einem architektonischen Gesamtbild von alt und neu bei. Während der Bauphase zur Errichtung des Neubaus soll die weitere Nutzung des Bestandsgebäudes ermöglicht werden, so dass keine Zwischenlösung geschaffen werden muss. D

ie Außenanlagen werden entsprechend als Eingangsbereich Neubau/Verbinder sowie Fluchtweganpassung im Bereich des Bestandsgebäudes mit Pflasterung, Treppen- und Rampenanlagen sowie Bepflanzung und Außenmöblierung ausgeführt. Neu gewonnene Klassenräume werden mit Mobiliar und moderner Technik ausgestattet.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 10,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ in Höhe von fünf Millionen Euro.

Die Mittel aus dem Programm werden für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. „Der Fördertopf ist für Schulen ausgelegt, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Neues Löschfahrzeug für Malchin

Malchin – Die Stadt Malchin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatt erhält für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 170.000 Euro vom Land. Der Bescheid wurde an Malchins Bürgermeister Axel Müller übersandt.

„Dieses Allradfahrzeug ist vielseitig einsatzbar. Es ist für die Brandbekämpfung mit Wasser, Schaum und Löschpulver ausgerüstet, hat aber zum Beispiel auch Rettungsspreizer und –schere etwa für das Befreien von Verkehrsunfallopfern, Luftdruckheber, Atemschutzüberwachungssystem, Schachtabdeckungen, Motorsäge und Chemikalienschutzanzüge an Bord.

Es ist besonders für Feuerwehren mit breitem Aufgabenspektrum geeignet – so wie die in Malchin. Die 64 aktiven Kameraden und Kameradinnen dort bilden eine Schwerpunktfeuerwehr, die auch überregional und für besondere Aufgaben eingesetzt wird“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Und: „Ich freue mich sehr, dass das Land die Stadt Malchin bei der dringend benötigten Neuanschaffung unterstützen kann. Sie wird ein fast 30 Jahre altes Löschfahrzeug ablösen.“ Bei Gesamtkosten von 510.000 Euro und jeweils 170.000 Euro von Land und Landkreis bleiben für die Stadt noch 170.000,00 Euro.

25. Unternehmerehrung

Meyer: Unternehmerschaft zeigt großes Engagement, Mut und Ausdauer

Rostock – Fünf Unternehmen sind am Donnerstag für herausragende Leistungen bei der 25. Unternehmerehrung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgezeichnet worden.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern wenige Großkonzerne. Mittelständische Unternehmen und das Handwerk bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft Das trägt auch in schwierigen Zeiten zu einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung im Land bei. Daran tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Mitarbeitenden einen großen Anteil. Mit der Unternehmerehrung in Rostock wird das große Engagement gewürdigt.

Mit herausragender Leistung, innovativer Kreativität, Mut und Ausdauer übernehmen die Firmeninhaber täglich Verantwortung, wagen Investitionen und engagieren sich für die Menschen vor Ort. Die Preisträger stehen exemplarisch für die Vielzahl engagierter Unternehmen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Den Preis als „Rostocker Familienbetrieb des Jahres“ erhielten Eyk-Uwe Pap und Jens-Olaf Pap. Das maritime Familienunternehmen ist als Dienstleister für Havarie-, Bergungs- und Ölbekämpfungseinsätze aktiv. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. Heute beschäftigt der Betrieb 33 Mitarbeitende und hat nach eigenen Angaben rund 9.000 nationale und internationale Projekte in mehr als 30 Ländern betreut.

Hauptgeschäftsfeld ist die Erbringung von Dienstleistungen für die Bereiche der erneuerbaren Energien, der maritimen Industrie sowie dem Hafen- und Wasserbau. Zudem ist das Unternehmen auch im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aktiv. So wurde beispielsweise eine Studie zum Thema „Clean² – Realisierbarkeit einer Schiffshüllenreinigung in Verbindung mit einer Wasseraufbereitung“ umgesetzt.

Ziel ist die Analyse der technischen Umsetzung und wirtschaftlichen Einsetzbarkeit einer umweltfreundlichen Methode zur Hüllenreinigung von Schiffen im Ostseeraum mit nachfolgender Wasseraufbereitung. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) Rostock erarbeitet Die Gesamtkosten für die Studie betragen rund 168.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 84.000 Euro.

„Das Unternehmen hat sich zu einem anerkannten Dienstleistungsspezialisten für die maritime Wirtschaft entwickelt und sich international einen Namen erarbeitet“, sagte Meyer.

Das im Jahr 2010 gegründete Geschäft in der Rostocker Innenstadt bietet auf über 70 Quadratmetern Fläche unter anderem Dekorations- und Wohnaccessoires, Kleinmöbel, Textilien und maritime Kunstobjekte an. Der Schwerpunkt des Angebotes liegt auf Produkten mit regionalem Bezug.

Zudem ist die Unternehmerin stark auf Stadtfesten, Kunsthandwerkermessen und Märkten präsent. „Das Unternehmen Rosenrot ist viel mehr als ein Ladengeschäft. Vor allem die Teilnahme an besucherstarken Messen, Festen und Ausstellungen und das intensive Hervorheben regionaler Produzenten ist zugleich beste Werbung für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Das von Mike Saul im Jahr 1998 eröffnete Fachgeschäft für Spielwaren und Gesellschaftsspiele setzt seinen Angebots-Schwerpunkt auf Spielzeug mit Tradition oder hoher Produktqualität, vielseitigem Spielwert oder originellem Design sowie Trendspielzeug mit besonderem Spielreiz. Auf insgesamt 420 Quadratmetern Fläche wird eine große Auswahl von verschiedenen Spielen und Spielzeug geboten.

„Kreative Beschäftigungsmöglichkeiten für große und kleine Kinder sind ein wichtiges Element für die motorische und geistige Entwicklung. Wupatki leistet für die Region einen guten Beitrag, um attraktive Spiel, Bastel- und Geschenkideen einem breiten Publikum anzubieten“, sagte Meyer.

Das von Tino Korth und Stephan Tiemann im Jahr 2003 gegründete Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Prozessabläufe in der Betriebsführung und Überwachung von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu beschleunigen, zu optimieren und zu automatisieren.

Für die derzeit über 40 Mitarbeitenden bietet die DrehPunkt GmbH nach eigenen Angaben neben einer leistungsbezogenen, marktgerechten Vergütung auch kostenlose Firmen-Sportkarten sowie einen Kindergarten im Technologiezentrum und kostenloses Obst und Getränke.

„Um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, müssen Unternehmen neben angemessenen Gehältern heute mehr bieten. Die Inhaber der DrehPunkt GmbH setzen zukunftsträchtig auf gute Arbeit zu guten Bedingungen bei ihren Mitarbeitenden“, sagte Meyer.

Die Konditorei und Bäckerei M. Grenzer Konditorei & Café Wegner wird von Matthias Grenzer in der dritten Generation betrieben. Neben seiner Tätigkeit als Unternehmer pflegt der Firmeninhaber ein großes ehrenamtliches Engagement, unter anderem wurde weihnachtliches Gebäck für Soldaten und Soldatinnen der UN-Mission „Minusmar“ Gao (Mali) und auf Zypern stationierte Soldaten und Soldatinnen hergestellt.

Zudem ist er seit 1998 Mitglied der Bäcker- und Konditoren-Innung Mecklenburg-Mitte, im Jahr 2012 wurde er zum Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Rostock-Bad Doberan gewählt, engagiert sich seit 2014 als Arbeitgebermitglied im Gesellenprüfungsausschuss im Ausbildungsberuf Bäcker, ist seit 2018 Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes Bäcker- und Konditorenhandwerk M-V sowie seit 2019 Vorstandsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften M-V.

Fast vier Jahre MV-Serviceportal

Angebot wie Nutzerzahl steigen stetig

Schwerin – Vor knapp vier Jahren, am 28. Juni 2019, ist das MV-Serviceportal offiziell gestartet. Damals konnten zum Beispiel in gut 40 Kommunen personenstandsrechtliche Urkunden online beantragt und bezahlt oder in Rostock ein Gewerbe angemeldet werden. Die Zahl der angebotenen Leistungen, der beteiligten Behörden, der Nutzerkonten und der Anträge hat sich seither vervielfacht.

„Aktuell können Bürgerinnen und Bürger über das Portal rund um die Uhr 294 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden vollständig smart erledigen. Das heißt, Antragstellung, falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis sowie Bescheid erfolgen digital. Im September 2019 waren es insgesamt 45 Behörden“, vergleicht Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt:

„Hinzu kommen teildigitalisierte Leistungen, in denen zum Beispiel noch Identitätsnachweise eingescannt und gesondert verschickt werden müssen. Ziel ist, auch diese Verfahren sukzessive vollständig digital anzubieten. Insgesamt sollen künftig schrittweise über das Portal alle Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Kommunen, deren Digitalisierung das Onlinezugangsgesetz des Bundes vorsieht, angeboten werden.“

Er freue sich insbesondere über den großen Zuspruch, den das Portal erhalte: „Natürlich könnte manches besser oder schneller gehen. Aber auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Aktuell fast 35.300  Nutzerkonten – im September 2019 waren es 117 – sowie bereits 29.000 über das Portal gestellte Anträge sprechen für sich. Dahinter stehen Tausende Menschen, die sich bei unserer landesweiten Plattform für Online-Dienstleistungen der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet haben.

Ihre Zahl wächst in gemäßigtem Tempo, aber stetig, ebenso wie die der gestellten Anträge und der angebotenen Online-Dienste“, so Pegel. Er weist darauf hin, dass die über das Portal angebotenen Leistungen in der Regel auch ohne das Anlegen eines personalisierten Kontos erledigt werden können.

„Wer sich ein personalisiertes Nutzerkonto anlegt, hat den Vorteil, seine persönlichen Daten nur einmal eintragen zu müssen. Bei neuen Anträgen werden diese automatisch ins Online-Formular übernommen“, fügt er hinzu. Im Umkehrschluss lasse sich folgern, dass in der Regel diejenigen, die ein Konto anlegen, das Portal mehr als nur einmal nutzen wollen, um ihre Anträge zu stellen, Bescheide einzusehen oder mit den Behörden zu ihren Anträgen Nachrichten auszutauschen. Dass die Zahl der Anträge niedriger ist als die Zahl der Nutzerkonten, könnte Christian Pegel zufolge vor allem daran liegen, dass auch andere Online-Dienste wie zum Beispiel der Online-Bauantrag das Nutzerkonto des MV-Serviceportals integriert haben.

Auch die Onlinefunktion des Personalausweises erfreut sich laut dem Minister wachsender Beliebtheit: „Innerhalb eines Jahres haben die Nutzerinnen und Nutzer unseres Serviceportals bei 7.536 Anträgen, für die man seinen Identität nachweisen muss, dafür erfolgreich diese Möglichkeit genutzt. Dieser Erfolg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Handy als Kartenlesegerät im Zusammenspiel mit der AusweisApp2 eingesetzt werden kann.“ Zudem könnten sich Unternehmen seit November 2022 über ,Mein Unternehmenskonto‘, das auf dem staatlichen Steuererklärungsprogramm Elster basiert, am MV-Serviceportal anmelden und somit vereinfacht Online-Dienste nutzen.

Die meisten bislang über das Portal gestellten Anträge – 21.797 an der Zahl – bezogen sich auf das Ausstellen einer standesamtlichen Urkunde wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde. 2.128mal wurde online die Hundesteuer an- und 501mal abgemeldet. 1.490mal wurden über das MV-Serviceportal ein Gewerbe und 1.436mal die Nutzungsberechtigung für ein kostenfreies Vorschulticket beantragt. Auch für Fördermittelanträge wird das landesweite Onlineangebot zunehmend genutzt. So wurden dort 119 Anträge für die Landesförderung zur digitalen Transformation in Unternehmen und 34 für die Landeskulturförderung gestellt.

„Gerade frisch hinzugekommen ist die Möglichkeit, sich landesweit als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerker oder auch die Handwerkerrolle eintragen zu lassen. Es kommen ständig neue Leistungen hinzu, die digital erledigt werden können. Es lohnt sich, immer wieder mal hineinzuschauen“, empfiehlt Christian Pegel.

Dass das Portal das zentrale Verwaltungsangebot der Zukunft sein wird, steht für den Minister außer Frage: „Indem wir Stück für Stück sämtliche Verwaltungsleistungen digitalisieren, erleichtern wir zum einen Bürgern und Unternehmern Behördengänge und ermöglichen ihnen, diese rund um die Uhr und von jedem Ort zu erledigen. Wir erleichtern aber auch den Arbeitsalltag in den Behörden, indem Standardvorgänge automatisiert bearbeitet werden können und somit mehr Zeit für die schwierigeren Sonderfälle bleibt.“

Insgesamt zieht Christian Pegel nach fast vier Jahren MV-Serviceportal eine positive Bilanz: „Als wir es erstmals vorstellten, habe ich gesagt: Wir haben ein Haus gebaut und die ersten Bewohner haben bereits einen Tisch und ein paar Stühle hineingestellt.‘ Mittlerweile stehen deutlich mehr Möbel drin. Und auch, wenn noch genügend Platz für weitere vorhanden ist, so lässt es sich in diesem Haus inzwischen gut wohnen.“

Eigenes Wappen und eigene Flagge

Nustrow – Die Gemeinde Nustrow im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen sowie eine eigene Flagge. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Dirk Lembke versandt.

„Ich freue mich, dass die Gemeinde Nustrow ein eigenes Wappen erhalten hat. Es zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und ihre Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Wappen spiegeln die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde und die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und unterstreichen die Eigenständigkeit der Kommune“, würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel das Engagement der Nustrower für ein eigenes Wappen.

Das Wappen der Gemeinde Nustrow wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Mit silbernem Göpelstück gespalten von Rot und Blau, das Göpelstück belegt mit einem rot geungten, silbern bewehrten schwarzen Bären mit goldenem Halsband, vorne eine silberne Lilie, hinten ein silberner Rinderkopf“. (siehe Bild im Anhang).

Als Göpelstück bezeichnet man eine schräg- mit senkrechter und waagerechte Teilung. Ähnlich wie bei einer Deichsel beim Pferdewagen dient es als eine Verbindung/Kopplungsstück.

Der Nustrower Bürgermeister Dirk Lembke erklärt, wofür die Symbole stehen: „Die Gemeinde greift in ihrem Wappen frühere Besitzverhältnisse auf. Der Bär mit der roten Zunge und dem goldenen Halsband ist das Wappentier der mecklenburgischen Gutsfamilie von Behr, die von 1425 bis 1794 in mehreren Generationen in Nustrow ansässig war.

Die Lilie stammt aus dem Wappen von der Gutsfamilie Graf von Schack. Diese Familie hat den Ort von 1794 bis 1912 bewirtschaftet. 1830 wurde, nach dem Abriss des hier erbauten Schlosses, das neue Gutshaus der Familie errichtet.

Der Rinderkopf im Wappen geht darauf zurück, dass Nustrow viele Jahrhunderte von der Landwirtschaft geprägt wurde, insbesondere 1952 bis 1991 von der Rinderzucht.“

In der Flagge der Gemeinde spiegeln sich die Farben des Wappens von Nustrow wider. Die Flagge ist horizontal von Blau und Weiß zu Rot im Verhältnis geteilt. Das Wappen liegt mittig deutlich nach unten verschoben in Weiß und Rot mit Abstand zum unteren Rand (auch hier finden Sie ein Bild im Anhang).

Nustrow kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest. Die Flagge kann als repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde dienen und bei geeigneten Anlässen gehisst werden, wie zum Beispiel am Fahnenmast in der Mitte des Dorfplatzes. (Foto im Anhang)

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 385 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

DDR-Altschulden

Land unterstützte bereits über 300 Kommunen mit 30 Millionen Euro

Schwerin – Als bislang einziges Bundesland hat sich Mecklenburg-Vorpommern der Wohnungsbaualtschulden angenommen, die viele ostdeutschen Gemeinden und Wohnungsunternehmen seit dem Ende der DDR belasten. Seit 2020 stellt die Landesregierung jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden bereit.

„Wir haben damit mehr als 300 Kommunen bei uns im Land unterstützt, gut 30 Millionen Euro Verbindlichkeiten abzulösen. Mit dem Einigungsvertrag wurden die damaligen Verbindlichkeiten nicht gestrichen, sondern auf die Kommunen übertragen. Davon sind jetzt noch insgesamt 217,6 Millionen für mehr als 200 Anträge von 166 Kommunen offen.

Für diese gibt es noch eine gute Nachricht: Wir können sie künftig noch stärker bei der Lösung dieses Problems lösen, das sie nicht verschuldet haben“, sagt Bau- und Kommunalminister Christian Pegel und erläutert: „Im Hinblick auf beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Union hatten wir unsere Entschuldungshilfe zunächst vorsichtshalber auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt.

Dank einer jetzt vorliegenden klärenden Stellungnahme der EU kann diese Vorsichtsbegrenzung künftig entfallen – und unsere Hilfe richtig zünden. Mit einer neuen Verordnung werden die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst. Begrenzt sind wir dann nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent.

So kann es ein, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Verordnung, die unsere Altschuldenhilfe regelt, entsprechend anzupassen. Bis Ende Juli wird die neue Verordnung in Kraft treten.“

Mit ihrem Inkrafttreten könne der Entschuldungsprozess in M-V entschlossen zu Ende geführt werden: „Die Lösung der DDR-Altschuldenfrage ist somit für unsere Kommunen in Sichtweite. Land und kommunale Spitzenverbände haben vor, in den kommenden acht Jahren schätzungsweise gut 200 Anträge mit einem Volumen an bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 217,6 Millionen Euro zu begleichen“, sagt Pegel.

Christian Pegel verweist darauf, welche Perspektiven ein solcher Schuldenschnitt den Kommunen eröffnet: „Ohne diese immensen Schulden im Nacken haben unsere Städte und Gemeinden ganz neue Möglichkeiten für Investitionen, mit denen sie auch ihre Attraktivität erhöhen.

Insbesondere im ländlichen Raum und in kleineren Städten haben die kommunalen Wohnungsunternehmen dann deutlich mehr Spielraum, ihre Wohnungen zeitgemäß und der Nachfrage entsprechend herzurichten und zu sozial gerechten Mieten anzubieten.“