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Kategorie: Städte und Gemeinden

Schaffung von Flüchtlingsunterkünften

Solidaritätsprogramm für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften kommt

Schwerin – Der Landtag hat heute Abend in seiner Sitzung in Schwerin ein 20-Millionen-Euro-Solidaritätsprogramm beschlossen, über das Kommunen unterstützt werden, die besonders viele Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen oder in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bzw. deren Außenstelle befindet.

„Ich danke den Abgeordneten, dass sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt haben. Nun können wir einfach und unkompliziert, aber sehr wirksam den Kommunen, die sich besonders bei der Aufnahme von Flüchtlingen engagieren und diese praktisch umzusetzen, Danke sagen für ihre solidarische Hilfe durch die Unterbringung und Integration von Geflüchteten“, sagte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel und führte aus:

 „Wir als Land erstatten –­ als eines von nur zwei Flächenbundesländern – den Kommunen zu 100 Prozent die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Mit dem Solidaritätsprogramm können wir jetzt Städten und Gemeinden, die es ermöglichen, durch Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet Flüchtlinge gut unterzubringen und zu integrieren, zusätzliche kommunale Investitionen ermöglichen.

Mit den drei Kategorien 400.000, 550.000 und 750.000 Euro werden in den Größenklassen bis 150, bis 250 und darüber liegender Bettenzahlen in den Einrichtungen einfach gestaltete Möglichkeiten geschaffen. Die Städte und Gemeinden können frei in der örtlichen Gemeinschaft bestimmen, in welche Investitionen vor Ort das Geld als Nutzen für die gesamte Gemeinde bzw. Stadt eingesetzt wird – es gibt gerade keine Beschränkung auf Investitionen für die Flüchtlingsarbeit.“

Künftig können Gemeinden mit einer Kapazität von mindestens 40 Plätzen für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften Geld aus dem Solidaritätsprogramm beantragen, das für diesen speziellen Verwendungszweck aus Steuermehreinnahmen gespeist wird. Daraus werden sie mit einer Pauschale, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Investitionen in ihre Infrastruktur unterstützt.

Die Pauschale pro Standort/Gemeinde beträgt 400.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 40 bis 150 Betten, 550.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 bis 250 Betten und 750.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 250 und mehr Betten. Das Innenministerium wird die betroffenen Gemeinden über die Förderkonditionen und den Antragsweg direkt informieren.

„Ohne die Bereitschaft vieler Städte und Gemeinden in unserem Land und ihrer Bewohner, Menschen, die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung zu uns flüchten, aufzunehmen, hätten wir die Herausforderungen der zurückliegenden Monate mit außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen nicht so gut bewältigen können wie wir es getan haben.

Die Kommunen und Stadtteile, in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte befinden, haben einen besonders großen Anteil daran“, würdigt Christian Pegel und sagt: „Das wollen wir mit diesem Solidaritätsprogramm für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besonders honorieren.“

Es gibt in M-V aktuell 41 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von 44 bis 614 Unterbringungsplätzen in 27 Kommunen.

Mecklenburger Allee in Elmenhorst

Meyer: Verbindung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Elmenhorst über Mecklenburger Allee steht

Elmenhorst – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Montag in der Ortslage Elmenhorst offiziell eine Verkehrsfreigabe für die Verlängerung der Mecklenburger Allee vorgenommen. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Neubauvorhabens Landestraße L 12 Ortsumgehung Elmenhorst.

„Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist die Verbindung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Elmenhorst über die Mecklenburger Allee wieder möglich. Das entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort von dem hohen Verkehrsaufkommen. Die Bauarbeiten für die gesamte Maßnahme der kompletten Ortsumgehung gehen unvermindert weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Maßnahme Ortsumgehung Elmenhorst umfasst einen etwa 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, drei Ingenieurbauwerke (ein Brückenbauwerk und zwei Fledermauswände), zwei Regenrückhaltebecken und drei Kreisverkehre zum Anschluss an das bestehende Straßennetz. Die geplante Bauzeit der gesamten Maßnahme beträgt insgesamt 24 Monate. Der Abschnitt „Verlängerung der Mecklenburger Allee“ wurde als gemeinschaftliche Baumaßnahme der Universitäts- und Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt.

Im Wesentlichen wurde der vierarmige Kreisverkehr Mecklenburger Allee, der „Stich“ zur Mecklenburger Allee und der Bau des anschließenden dreiarmigen Mini-Kreisverkehres realisiert. „Bisher haben die Straßenbauarbeiten rund ein halbes Jahr gedauert. Diese Zeit war auch geprägt von Straßensperrungen, Umleitungen, Baulärm und Staub. Ich danke den Straßennutzern und Anwohnern für ihre Geduld und ihr Verständnis. Im Ergebnis nach Ende aller Maßnahmen wird die Verkehrssicherheit erheblich erhöht“, sagte Meyer.

Seit dem Frühjahr dieses Jahres wurde mit dem Brückenbauwerk im Zuge des Steinbecker Weges, dem Bau zweier Regenrückhaltebecken sowie der Anlage von Laichgewässern begonnen. Die Fundamente des Brückenbauwerks sind bereits hergestellt, aktuell wird an den Kammerwänden und Widerlagern gearbeitet.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 sollen Fledermauswände als Ingenieurbauwerke ausgeführt, Schutz- und Leiteinrichtungen gestellt, die Fahrbahnmarkierung aufgebracht, die Beschilderung gesetzt und landschaftsplanerische Begleitmaßnahmen ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe ist voraussichtlich für Ende 2024 vorgesehen.

Insgesamt wurden fast 1,7 Millionen Euro für den ersten Teil der Ortsumgehung investiert. Diese Kosten haben sich Hansestadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa hälftig geteilt. Der städtische Anteil konnte durch das Land aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie mit 600.000 Euro gefördert werden.

Die Gesamtkosten für die gesamte Ortsumgehung werden sich nach jetzigem Stand auf etwa 17 Millionen Euro belaufen.

Haltepunkt „Malchow Krebssee“ eröffnet

Jesse: Der neue Haltepunkt ist ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus vor Ort sowie der ländlichen Region

Malchow – Der neue Haltepunkt „Malchow Krebssee“ ermöglicht Fahrgästen vor Ort einen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr und trägt damit zur Bereicherung des Tourismus vor Ort bei.

„Der Südbahn-Saisonverkehr und der zusätzliche neue Haltepunkt Krebssee sind ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus sowie der ländlichen Region. Der neue Halt in der beliebten Tourismusregion zwischen Malchow und Plau am See führt direkt vor die Tür der attraktiven Ausflugsziele ´Sommerrodelbahn´ und ´Affenwald´. Pünktlich zur diesjährigen Sommersaison können Bewohner und Gäste klima- und umweltfreundlich mit der Bahn anreisen und die Region erkunden.“

Staatssekretärin Jesse betont weiter: „Im Rahmen des aktuellen Tourismuskonzeptes und des Südbahn-Saisonverkehres des Landes haben sich die Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co KG und das Land auf einen neuen Haltepunkt auf der Strecke RB 15 Inselstadt Malchow – Waren Müritz geeinigt. Der neue Halt ´Malchow Krebssee´ entlang der Mecklenburgischen Seenplatte ist klug gewählt“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes bieten wir Anwohnerinnen und Anwohnern der Region als auch Touristen einen einfachen, niederschwelligen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr. Fahrgästen gelingt damit noch leichter der Umstieg auf den Zug“, informiert Regio Infra Nord-Ost GmbH (RIN) Geschäftsführer Dr. Ralf Böhme.

„Die Bauart des Haltepunktes setzt zudem bautechnologisch neue Wege. Ein innovatives, in Deutschland erstmalig angewendetes Verfahren vereinfachte den Bau des Haltepunktes, schont die Umwelt und ermöglicht ein einfaches Umsetzen des provisorischen Haltepunktes an einen anderen Standort. Unser Dank gilt vor allem dem Land Mecklenburg-Vorpommern, als auch der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die bei der finanziellen Förderung des Haltepunktes unterstützt haben“, dankte Dr. Ralf Böhme den Förderern des Projektes.

„Mit großer Freude haben wir die feierliche Eröffnung des neuen Haltes Malchow Krebssee auf unserer Strecke der RB15, die wir seit dem Jahr 2021 im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betreiben, begleitet. Die Region um den Krebssee, die sowohl im Sommer als auch im Winter ein beeindruckendes Ziel ist, lädt Besucherinnen und Besucher zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten ein und bietet Möglichkeiten, die unberührte Natur fernab des hektischen Alltags zu genießen.

Ab sofort können Fahrgäste den See bequem mit unserer Linie RB15 und dem eingesetzten Zug erreichen. Vom 17. Mai 2023 bis zum 10. September 2023 bedienen wir, die ODEG, diesen neuen Haltepunkt im Rahmen des Saisonverkehrs der Südbahn“, berichtet Stefan Neubert, Geschäftsführer der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH.

Die Innovation des neuen Haltepunkt Malchow Krebssee ist, dass der Haltepunkt komplett auf Schraubfundamenten gebaut ist. Hierbei wird der Boden unter dem Haltepunkt nicht versiegelt, sondern bleibt bestehen, wie er ist. Schraubfundamente wurden dazu vor Ort in den Boden geschraubt, wobei Unebenheiten durch einstellbare Höhen der Fundamente ausgeglichen werden und der Einsatz von schweren Maschinen wie z. B. Bagger oder Walzen vermieden wurde.

Auf den Schaubfundamenten liegt eine Stahlkonstruktion als Haltepunkt auf. Normalerweise bestehen Haltepunkte aus Betonplatten und Metallkonstruktionen. Von dieser Bauart wurde für diesen Haltepunkt Abstand genommen, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Der Haltepunkt sollte mit einer flexiblen Baukonstruktion erbaut werden, die es ermöglicht, den Haltepunkt ggf. zukünftig auch an andere Standorte umzusetzen.

Um öffentliche Mobilität als bequeme und sichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr anbieten zu können und insbesondere die ländlichen Räume besser mit öffentlichen Mobilitätsangeboten zu erschließen, reicht ein günstiges deutschlandweites Ticket allein nicht aus. Für die notwendige Mobilitätsoffensive hat das Wirtschaftsministerium Konzepte für die Schaffung eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes entwickelt, deren Umsetzung in diesem Jahr vorbereitet und schrittweise gestartet wird.

Säule 1 des Landesmobilitätsnetzes ist der Leistungs- und Infrastrukturausbau des Schienenpersonennahverkehrs für ein hochwertiges überregionales Verkehrsangebot.

Säule 2 des Landesmobilitätsnetzes umfasst das landesweite Taktbussystem mit hochwertigen Taktverkehren in der Fläche. Ergänzend zum SPNV-Netz und mit derselben Taktdichte, d.h. stündlich bis zweistündlich an Werktagen und jede zweite Stunde an Sonntagen, sollen durch ein übergeordnetes Busliniennetz die Lücken zwischen den Zentren des Landes geschlossen werden.

Als Säule 3 des Landesmobilitätsnetzes ist das Konzept eines landesweit einheitlichen Rufbussystems für die Erschließung der letzten Meile entwickelt worden.

Wettbewerb Seniorenfreundliche Kommunen

Bewerbung noch bis zum 15. Juli möglich

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sucht gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat zum fünften Mal besonders seniorenfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele unserer Städte und Gemeinden haben bereits hervorragende Konzepte für ein gutes Leben im Alter geschaffen. Dieses großartige Engagement ist es, das wir auch in diesem Jahr wieder im Rahmen des Wettbewerbes würdigen wollen“, betonte Sozialministerin Drese. Noch bis zum 15. Juli ist eine Bewerbung möglich.

Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Über 35 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes sind 60 Jahre alt oder älter. „Um für Sie auch bis in das hohe Alter Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben zu schaffen, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und Möglichkeiten für ein generationenübergreifendes Miteinander zu bieten, wollen wir mit diesem Wettbewerb deshalb gute Ideen bekannter machen und Vorbilder für andere Städte und Gemeinden schaffen“, hob Drese hervor.

Eingereicht werden können entweder Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder auch Ideen für einzelne Vorhaben aus den Bereichen „Gestaltung des öffentlichen Raums/der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“, die entweder bereits realisiert worden sind oder in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren bereits am Wettbewerb beteiligt haben.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. Innerhalb der Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt, darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im zugehörigen Flyer. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen stehen unter sozial-mv.de zum Download bereit.

Auszeichnung „Staatlich anerkanntes Seebad“

Börgerende-Rethwisch – Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock) den Titel „Staatlich anerkanntes Seebad“ verliehen.

„Die Gemeinde überzeugt Urlauber und Anwohner mit einem großen Freizeit- und Erholungswert. Neben einer einwandfreien Badewasserqualität sowie einem gepflegten Badestrand mit Strandpromenade und vom Straßenverkehr ungestörte Parkanlagen gibt es attraktive Rad- und Wanderwege sowie zahlreiche Möglichkeiten für Spiel und Sport, ergänzt um ein vielfältiges gastronomisches Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch liegt eingebettet zwischen den Ostseebädern Warnemünde und Heiligendamm in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Conventer Niederung“ mit dem Conventer See und zeichnet sich durch die Vielfalt von Sumpf- und Wasservögeln aus. Die touristische Infrastruktur vor Ort wird unter anderem bestimmt durch einen Rad- und Strandkorbverleih, eine Tourist-Information, gut ausgebaute Geh- und Radwege, barrierefreie Strandzugänge, öffentliche Toiletten und vieles mehr.

„Die enge Vernetzung der touristischen Dienstleister vor Ort ist wichtig für eine hohe Zufriedenheit der Gäste. Ineinandergreifende und miteinander verbundene Angebote sind für Urlauber ein echter Mehrwert. Diese Bemühungen werden wir weiter unterstützen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern haben bislang 75 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 36 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb. Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Göhren auf der Insel Rügen ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort.

Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, wenn die Orte nach den §§ 1, 5 i.V.m. §§ 2, 3 Abs. 3 des Kurortgesetzes M-V, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
  2. b) klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
  3. c) mindestens eine Arztpraxis,
  4. d) einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
  5. e) Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport.

Radverkehr stärken

zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid an den Verein „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ (AGFK MV) übergeben. Künftig soll die Arbeitsgemeinschaft Kommunen im Land zusätzlich bei der Beantragung und Umsetzung von Fördervorhaben beraten.

„Der Radverkehr gewinnt seit Jahren an Bedeutung – sei es im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine gute Radinfrastruktur haben. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum fehlt manchmal die Erfahrung oder die Kapazität für die Beantragung von Infrastrukturfördermitteln. Es bedarf also einer individuellen Beratung. Hier soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit den zusätzlichen Mitteln für das Projekt „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ soll die AGFK MV vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. „Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren“, sagte Meyer.

Das Land begleitet die AGFK MV seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. Für die zusätzliche Beratung der Kommunen erhält die „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ weitere 40.000 Euro.

Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaketes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2028 insgesamt 71,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Zur Abwicklung des Programms hat das Infrastrukturministerium die „Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie“ erlassen, über die grundsätzlich alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden können.

Dazu gehört unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Radwegebrücken oder -unterführungen.

Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u. a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.

Ausbau der Sponholzer Straße

Meyer: Unternehmen werden besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden

Neubrandenburg – In der Stadt Neubrandenburg soll die Sponholzer Straße zwischen den Knotenpunkten Eichhorster Straße und Warliner Straße ausgebaut werden. „Der geplante Baubereich liegt in der Ihlenfelder Vorstadt nordöstlich des Zentrums von Neubrandenburg. Dort sind die Berufsschule sowie Gewerbebetriebe ansässig.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Unternehmen besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Das verbessert die Standortbedingungen für die Unternehmen und schafft zugleich attraktivere Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Betriebe“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer übergab am Mittwoch in Neubrandenburg einen Zuwendungsbescheid an die Stadt zur Förderung der Baumaßnahmen.

Die Sponholzer Straße im Stadtteil Industrieviertel verbindet den Osten mit dem Norden der Stadt. Vorgesehen ist unter anderem, die Fahrbahn auf einer Breite von sechseinhalb Metern mit Asphalt zu befestigen. Im Verlauf werden Längsparkstreifen auf der Westseite mit insgesamt zehn Stellplätzen, ein Radweg, ein Gehweg und ein Sicherheitsstreifen ausgebaut. Die bereits vorhandenen Bushaltestellen werden neugestaltet. „Mit den Maßnahmen wird gleichzeitig die Verkehrssicherheit rund um die Berufsschule erhöht“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 4,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro.

Neues Digitales Innovationszentrum (DIZ)

Neubrandenburg – Im Rahmen des diesjährigen Mecklenburg-Vorpommern-Tags eröffnete Digitalisierungsminister Christian Pegel heute den neuen Standort des Digitalen Innovationszentrums (DIZ) Neubrandenburg und übergab drei Zuwendungsbescheide über insgesamt knapp zwei Millionen Euro.

„Mit dem Gebäude bekommt das DIZ ein neues Zuhause, gut erreichbar am Rande der Innenstadt. Zuvor standen ihm lediglich zwei Räume in einem Mehrzweckgebäude an der Gerstenstraße zur Verfügung. Für die jetzt fünf Mitarbeiter – zwei Standortkoordinatoren, ein Coach für technische Anwendungen, einer für digitale Geschäftsmodelle und Öffentlichkeitsarbeiterin – und die Angebote des DIZ war das zu wenig Platz. Jetzt sind es 255 Quadratmeter einschließlich Event-Bereich und Snack-Point“, sagte der Minister bei der Schlüsselübergabe heute.

Bei dieser Gelegenheit übergab er auch drei Förderbescheide des Wirtschaftsministeriums: Einen über gut 680.000 Euro für seine Arbeit ab jetzt bis zum Sommer 2025 an das DIZ Neubrandenburg, einen über knapp 920.000 Euro an das DIZ Schwerin für 2022 bis 2025 und einen über knapp 185.000 Euro an das „Zukunftszentrum in Ludwigslust-Parchim“ Devel up. Das Geld stammt zu 90 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds, zu zehn Prozent aus dem Landeshaushalt.

Das DIZ in der Vier-Tore-Stadt ist eines von sechs, die die Landesregierung an den Hochschulstandorten des Landes Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und in der Landeshauptstadt Schwerin aufgebaut hat.

„Allein in diesem Jahr haben dort bereits mehr als 200 Veranstaltungen und Beratungen mit insgesamt mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Dazu zählen der Healthcare Hackathon zum Gesundheitswesen in Greifswald, die Fokuswoche Smart Industry in Wismar, die Reihe Meet Discuss Create an wechselnden Standorten, mittwochs die SnackIT-Reihe in Schwerin, das Beratungsprojekt MeTime zur beruflichen Weiterentwicklung für die digitale Arbeitswelt mit der Arbeitsagentur in Rostock oder die Vernetzungs- und Recruiting-Veranstaltung mITsummer in Stralsund. Diese Aufzählung gibt einen kleinen Einblick in das Angebotsspektrum unserer Innovationszentren“, sagt der Minister und fasst zusammen:

„Sie beraten und vernetzen Start-ups, bringen Digitalisierungsexperten mit -neulingen zusammen, organisieren Veranstaltungen von kleineren Zusammenkünften bis hin zu Riesenkonferenzen zu aktuellen und speziellen Digitalisierungsthemen. Sie sind eine tragende Säule unseres digitalen MV, das Akteure der Digitalisierung in ganz MV, aber auch von außerhalb zusammen bringt. Sie tragen dazu bei, dass die Community im Land wächst und es spricht sich herum, dass man in MV nicht nur gut Urlaub machen, sondern auch gut leben und arbeiten kann.“

Christian Pegel verweist in diesem Zusammenhang auf die gerade erschienene aktuelle Ausgabe des Deutschland-Index der Digitalisierung 2023: „Die Autoren vom Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme bescheinigen unserem Bundesland einen Zuwachs an IT-Gründungen von 33 Prozent seit 2019. Unser Plan, eine Alternative zu den Start-up-Szenen in den pulsierenden Metropolen zu bieten, geht auf: Sind alle infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden, bleiben viele Gründer gern in unserem wunderschönen Bundesland – oder kommen von außerhalb her, auch in unsere idyllischen Kleinstädte und Dörfer“, so der Minister.

Die sechs Digitalen Innovationszentren erhielten von Frühjahr bis Sommer 2019 ihre ersten Zuwendungsbescheide und nahmen daraufhin ihre Arbeit auf. Pro Zentrum gibt es fünf Vollzeitstellen. Sie machen den größten Teil der jährlichen Ausgaben von knapp 300.000 Euro pro DIZ aus. Insgesamt stehen für alle Zentren zusammen in der aktuellen, zweiten Förderperiode für die Jahre 2021 bis 2027 rund 16,5 Millionen Euro zur Verfügung. 90 Prozent davon sind Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Die übrigen zehn Prozent bezahlt das Land.