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Kategorie: Tourismus

Gestaltung der neuen Robbenanlage

Rostock – Es ist aktuell das größte Investitionsvorhaben im Zoo Rostock – die neue Robbenanlage für sieben Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fördern den Neubau zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die Seebären und Seehunde.

Heute informierten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph, und der Generalplaner über die ersten Gestaltungsideen und die weitere Umsetzung. Beim Generalplaner, der durch ein Expertengremium ausgewählt worden ist, handelt es sich um das Hamburger Unternehmen ZOOQUARIUMDESIGN (ZQD), das bereits das 2018 eröffnete Polarium im Zoo Rostock hauptverantwortlich mit weiteren Partnern erfolgreich verwirklicht hat (zooquariumdesign.com).

„Mit der neuen Robbenanlage entsteht ein weiterer Leuchtturm und Anziehungspunkt im Zoo Rostock“, zeigte sich Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph begeistert. „Ich freue mich, dass das Projekt von einem kreativen und eingespielten Team begleitet wird, jetzt deutlich an Dynamik gewinnt und bei einem optimalen Verlauf schon in zwei Jahren auch die Besucherinnen und Besucher in seinen Bann ziehen wird. Zu begrüßen ist aus touristischer Sicht der saisonverlängernde Effekt durch die Überdachung des Besucherbereiches.“

Es ist geplant, dass das Wirtschaftsministerium die Neubaumaßnahme mit bis zu 80 Prozent des Investitionsvolumens aus Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt. Neben einem Investitionskostenzuschuss der Stadt Rostock in Höhe von 500.000 Euro fließen auch Eigenmittel des Zoos und Spenden von zahlreichen Unternehmen und Privatpersonen in das ambitionierte Projekt. Staatssekretär Dr. Rudolph hat vor Ort eine Förderzusicherung übergeben.

Die beiden nebeneinanderliegenden Anlagen bestehen aus zwei großzügigen Wasserbecken mit einer Tiefe von bis zu dreieinhalb Metern. Kleine Inseln laden die Robben zum Verweilen und Sonnen ein und terrassierte Felsen bieten den kletterfreudigen Seebären gleichzeitig Rückzugsmöglichkeiten. Die neue Heimstätte der Seebären und Seehunde sorgt nicht nur für artgerechtere Haltungsbedingungen, sondern ermöglicht den Zuschauern auch einen besseren Einblick in die Unterwasserwelt der Robben.

Sie können die Tiere aus der Nähe beim Schwimmen, Tauchen und Spielen beobachten. Die geplante Küstenlandschaft mit einer Flachwasserzone stellt eine ideale Kulisse für Schaufütterungen und das medizinische Tiertraining dar. „Mit dem Generalplaner haben wir einmal mehr einen starken und ideenreichen Partner an unserer Seite“, betonte Zoodirektor Udo Nagel.

„Die neue Robbenanlage wird künftig als ein zooarchitektonisches Highlight unsere Zoobesucherinnen und Zoobesucher direkt hinter dem Haupteingang des Zoos empfangen.“

In dem Wettbewerb um das beste und nachhaltigste Konzept konnten sich erfahrene Zooarchitekten durchsetzen, die schon mit dem Polarium eindrucksvoll ihr Können bewiesen haben. Der Generalplaner aus Hamburg, das Unternehmen ZOOQUARIUMDESIGN als eine Marke der ZQD GmbH in Kooperation mit der Pinck Ingenieure Consulting GmbH (pinck.de) und Wetzel & von Seht (wvs.eu), ist international gefragt.

Dabei spielt insbesondere das umfassende Know-how bei der Ausgestaltung von zoologischen Erlebniswelten eine entscheidende Rolle, bei der Experten aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen und Nationen eingebunden werden. Das Team um Chefarchitekt und Geschäftsführer Sezai I. Candan hat mit Großprojekten wie dem Arktik-Pavillon im Moskauer Zoo sowie dem 2012 eröffneten Hagenbeck Eismeer in Hamburg, aber auch beim Elefantenhaltungskonzept im Al Ain Wildlife Park & Resort in den Vereinigten Arabischen Emiraten weltweit Maßstäbe für den Zoo der Zukunft gesetzt.

„Wir sind unglaublich froh, nach dem Polarium ein zweites spannendes Vorhaben im Zoo Rostock umsetzen zu können. Das macht uns stolz und glücklich, wir gehen mit höchster Motivation an die Arbeit“, machte Geschäftsführer Sezai I. Candan deutlich. „Unsere Philosophie ist, dass Zoodesign vor allem das Wohlbefinden der Tiere unter Berücksichtigung von neusten Erkenntnissen, Erfahrungen und Beobachtungen aus dem natürlichen Lebensraum, die Arbeitsabläufe im Zoo und die Erwartungen der Gäste in puncto Erlebnis unter einem Dach vereinen muss.“

„Die Robben werden so lange wie möglich im Zoo bleiben. Erst kurz vor dem Abriss der alten Tieranlage werden die Tiere den Zoo verlassen“, informierte Zookuratorin Antje Angeli. Zurzeit leben die beiden afrikanischen Seebären Daisy (24) und Egoli (23) sowie die Seehunde Susi (32), Gizmo (19), Lilly (15) und das Nesthäkchen Lotte (1) im Zoo Rostock. Mit Ausnahme von Jungtier Lotte, das schon in Kürze an eine andere zoologische Einrichtung abgegeben wird, wechseln alle verbleibenden Tiere, zwei weibliche Seebären sowie ein männlicher und zwei weibliche Seehunde, während der Bauphase zum Marine Science Center in Rostock Hohe Düne (marine-science-center.de) und werden in der dortigen Forschungsstation betreut.

„Das hat den großen Vorteil, dass unsere Schützlinge als Gruppe abgegeben und auch von uns vor Ort mit betreut werden können“, freute sich die Zookuratorin über die regionale Unterbringungsmöglichkeit und die intensive Kooperation mit den Meeresbiologen vom Institut für Biowissenschaften der Universität Rostock. „Das neue Robbenrevier ist für jeweils maximal sechs erwachsene Seebären und Seehunde sowie ihre Jungtiere konzipiert“, so Antje Angeli, „so dass wir uns auch weiterhin über Robbennachwuchs freuen können. Die agilen und bei den Besuchern sehr beliebten Tiere werden dann viel Platz für ihre Aktivitäten haben.“

Noch für dieses Jahr sind die Ausschreibung der ersten Hauptgewerke und der Abriss der alten Anlage sowie die Baufeldvorbereitung geplant. Der Baustart ist für das kommende Frühjahr und die Eröffnung im darauffolgenden Sommer 2023 vorgesehen. Parallel dazu wird die Ausstellungskonzeption erstellt, die gemeinsam mit der Hochschule Wismar in Form verschiedener Studentenprojekte und weiteren Kooperationspartnern realisiert werden soll.

„Wir bauen wieder mitten im Zoo, was leider während der Bauphase erneut zu Einschränkungen für unsere Besucherinnen und Besucher führen wird“, bat Zoodirektor Udo Nagel schon im Vorfeld um Verständnis. „Natürlich möchten wir wie bei den bisherigen Großbauprojekten auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Art und Weise, unter anderem durch ein Bautagebuch und Webcams am Geschehen auf der Baustelle teilhaben lassen.“

Unterstützung für touristische Speisegaststätten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Programm zur Unterstützung von Restaurants mit Bedienung in definierten tourismusrelevanten Regionen auf. „Diese können ab heute (01.06.) eine Förderung für Modernisierungsinvestitionen beantragen. Der Tourismus wird im Land wieder hochgefahren und Restaurants haben wieder geöffnet. Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel. Deshalb unterstützen wir die Speisegaststätten mit einem neuen Programm, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Gegenstand der Modernisierungsförderung sind Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Außenbereichen wie etwa einer überdachten Terrasse, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen / Connected Cooking (z.B. Self Cooking Center, Vario Cooking Center, digital gesteuerter Durchlaufofen) sowie die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, sagte Glawe.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Speisegaststätte mit Bedienung mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kunden erwirtschaftet, die ihren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern haben. Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen (Auflistung der Orte siehe unten) sowie Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Darüber hinaus ist eine Förderung ausnahmsweise möglich, wenn das überregionale Einzugsgebiet im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 200.000 Euro

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis zum 30. September 2021 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Das Antragsformular und die weiteren erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in den nachfolgend aufgeführten Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen. Dabei handelt es sich um Ahrenshoop, Baabe, Bad Doberan beschränkt auf den Ortsteil Heiligendamm, Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz und Prora, Boltenhagen, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg (hier begrenzt auf das Gebiet zwischen L34 und nördlich davon Richtung Haussee) und Carwitz (hier begrenzt auf das Gebiet entlang der Carwitzer Straße und Jägerwörde), Glowe, Göhren, Göhren-Lebbin beschränkt auf die Ortsteile Göhren-Lebbin und Untergöhren, Graal-Müritz, Heringsdorf beschränkt auf die Ortsteile Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin, Insel Hiddensee, Insel Poel beschränkt auf die Ortsteile Timmendorf (hier begrenzt auf das Gebiet Timmendorfer Strand), Kirchdorf (hier begrenzt auf das Gebiet Am Hafen), Niendorf und Am Schwarzen Busch, Karlshagen begrenzt auf die Gebiete anliegend am Yacht- und Fischereihafen und Strandstraße bis Strandvorplatz, Koserow, Kühlungsborn Stadt, Lancken-Granitz beschränkt auf den Ortsteil Seedorf, Loddin, Lohme, Lubmin begrenzt auf die Dünenstraße und nördlich davon Richtung Ostsee, Mirow Stadt beschränkt auf die Ortsteile Mirow (hier begrenzt auf die Schlossinsel und entlang der Schloßstraße / Strelitzer Straße) und Granzow, Mönchgut, Mönkebude begrenzt auf die Hauptstraße und nördlich davon Richtung Stettiner Haff, Nienhagen begrenzt auf die Strandstraße, Plau am See Stadt begrenzt auf das Gebiet beidseitig direkt an der Elde und das Carré nördlich der Elde eingegrenzt durch Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße, Prerow, Putbus Stadt beschränkt auf die Ortsteile Putbus und Lauterbach, Putgarten beschränkt auf die Ortsteile Arkona, Vitt und Putgarten, Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin (hier entlang der K18 und westlich davon Richtung Müritz) und Boek, Rerik Stadt, Röbel/Müritz Stadt begrenzt auf das Gebiet Am Hafen (Straße der Dt. Einheit), Rostock Hansestadt beschränkt auf die Ortsteile Warnemünde (hier begrenzt auf das Gebiet beidseitig des Alten Stroms, die Seepromenade und die Alexandrinenstraße), Hohe Düne und Markgrafenheide, Sassnitz begrenzt auf das Gebiet östlich der Bahnhofstraße und südlich der Bachstraße bis zum Kurplatz, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Waren (Müritz) Stadt (begrenzt auf das Gebiet anliegend am Hafen und nördlich davon bis Große Mauerstraße), Wesenberg Stadt (begrenzt auf das Hafenareal im Ortsteil Wesenberg), Wieck a. Darß (begrenzt auf das Gebiet östlich der L21 bis Am Hafen), Wiek a. Rügen beschränkt auf den Ortsteil Wiek, Wustrow (FDZ), Zempin, Zingst, Zinnowitz, Zislow, Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow).

Gesundheitsresort „Santé Royale“ eröffnet

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend das neue „Santé Royale Gesundheitsresort Rügen“ offiziell eingeweiht. Die Gesundheits-Vital-Resort Rügen GmbH hat im Ostseebad Göhren eine Einrichtung für den Gesundheitstourismus gebaut.

„Das Ostseebad Göhren bietet Erholungssuchenden dank seiner idyllischen Lage direkt am Meer inmitten des Biosphärenreservats Mönchgut ideale Voraussetzungen für entspannten Urlaub. Mit dem Santé Royale Gesundheitsresort Rügen wird die gesundheitstouristische Ausrichtung der Region um ein weiteres Angebot ergänzt. Zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung weiter gestärkt, denn mit der Errichtung des Resorts werden 35 Arbeitsplätze neu geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vor Ort ist eine Anlage mit 125 Zimmern, gastronomischen Einrichtungen sowie einem Spa- und Medical-Bereich über 2.000 Quadratmeter entstanden. Das Resort ist nach Angaben der Betreiber eine Einrichtung für Präventivmedizin. Das Angebot des Gesundheitsresort richtet sich vorrangig an Gäste der Zielgruppe 50+ und soll die Gesundheitsvorsorge der Krankenkassen im Zusammenhang mit Urlaub ergänzen.

Viele Gäste in Mecklenburg-Vorpommern suchen die Kombination aus Urlaub, sportlicher Betätigung und Wellness. Dafür haben wir im Land viel zu bieten. Mit dem neuen Resort im Kneippkurort Göhren kommt ein weiteres Angebot hinzu“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 20 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.

Serviceangebote am Strand

Schwerin – Strandkörbe, gastronomische Versorgung, sportliche Aktivitäten auf und am Wasser – in den Rostocker Seebädern steht einer abwechslungsreichen Strandsaison nichts mehr im Wege. Die Betreiber der Strandbewirtschaftungen haben durch die beteiligten Ämter die Information zum Start des Aufbaus ihrer Anlagen erhalten. Damit steht Gästen wie Einheimischen auch in diesem Jahr ein breites Erlebnisangebot am Strand zur Verfügung.

Neben dem Rettungsdienst der Wasserwacht, dem Bäderdienst der Polizei und den Strandvögten werden auch die vielfältigen Erlebnisangebote den touristischen Service am Strand komplettieren.

Ab sofort können die Bewirtschafter in Warnemünde und Markgrafenheide ihre saisonalen Angebote am Strand aufbauen. Damit ist ein wichtiger Eckpfeiler der Gästeservices in den Seebädern gesetzt.

„Der Strand ist ein hochsensibler Landschafts- und Lebensraum. Als Umwelt- und Küstenschutzminister ist mir wichtig, dass wir uns dessen stets bewusst sind. Der Strand ist ein Aushängeschild für den Tourismus. Er ist aber auch Teil des Küstenschutzes und Lebensraum für zahlreiche Arten. Damit dieses komplexe System funktioniert, müssen Regeln eingehalten werden. Deswegen freue ich mich, dass nun viele Menschen zusammengewirkt haben, um hier eine Strandkultur zu ermöglichen, die den Ansprüchen an Versorgungs­qualität aber auch an Sicherheit und Hygiene genügt“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der sich am Morgen mit Strandbewirtschaftern und Pressevertretern in Warnemünde getroffen hat.

Auch Dr. Müller-von Wrycz-Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung der Hanse- und Universitätsstadt, freut sich über die rechtzeitige Klärung der offenen Punkte: „Sonne, Ostsee und Strand sind wichtig, machen allein aber noch keinen schönen Sommerurlaub. Für einen abwechslungsreichen Aufenthalt an unseren Stränden braucht es auch ein breites Serviceangebot. Die Einschränkungen der Pandemie haben alle touristischen Anbieter hart getroffen. Umso wichtiger ist die jetzt gefundene Einigung, um nach dem Ende des Lockdowns kraftvoll aus den Startlöchern zu kommen. Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön für das konstruktive und zielführende Miteinander.“

Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingten in diesem Jahr eine detailliertere Prüfung der durch die Strandbewirtschafter eingereichten Anträge durch die beteiligten Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Darüber hinaus wurden seitens des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) die wasserrechtlichen Belange des Küsten- und Gewässerschutzes geprüft.

In diesem Zuge wurde der sich in Ausarbeitung befindliche Bebauungsplan Strand als Grundlage für die Antragsbewertung der Fachämter herangezogen. Dieser soll zukünftig mehr Planungssicherheit für alle Akteure am Strand bieten und sieht aktuell eine Reihe von Veränderungen zum bisherigen Stand in Bezug auf Anordnung, Größe und Zuschnitt der Strandnutzungen vor, die auch Aspekte wie z.B. den Schutz der Umwelt bei Hochwasser stärker berücksichtigen.

Der Rostocker Tourismusdirekter Matthias Fromm resümiert: „Auch nach den erfolgten Anpassungen stehen unseren Gästen am Strand die Angebote, darunter Strandkorbvermietungen, Wassersport sowie gastronomische Versorgungen, in gewohnt breiter Vielfalt zur Verfügung.“

Per Bahn an die Ostsee in der Hochsaison

Stralsund – Ab Mitte Juni werden zwischen Berlin und Stralsund zusätzliche Züge eingesetzt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg haben den Zusatzverkehr in Zusammenarbeit mit der DB Regio AG und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bestellt, um stark frequentierte Züge im Ostseeverkehr zu entlasten und die Einhaltung der Abstandsregeln besser zu ermöglichen.

„Mit den zusätzlichen Zügen wollen wir die gern und viel nachgefragte Strecke Berlin-Stralsund noch attraktiver machen. Der Sommer steht bevor und die Signale stehen gut, dass touristische Verkehre in absehbarer Zeit wieder möglich sein werden. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Gerade im Hinblick auf die pandemiebedingten Restriktionen ermöglichen uns die saisonalen Verstärkerverkehre ein Entzerren der Nutzerzahlen pro Fahrt“, sagt Christian Pegel, Infrastrukturminister von Mecklenburg-Vorpommern.

Carsten Moll, Vorsitzender von DB Regio Nordost, ergänzt: „Die bestellten Verstärkerzüge sind ein wichtiger Beitrag für die voraussichtlich bald startende Ausflugssaison. So können Auslastungsspitzen an den Wochenenden besser abgefangen werden.“

Vom 18. Juni bis zum 24. Oktober wird jeweils freitags, sonnabends und sonntags ein zusätzliches Zugpaar zwischen Berlin und Stralsund fahren. Die Züge bieten 341 Sitzplätze und acht Fahrradstellplätze. Da die Fahrradmitnahme in den Zügen begrenzt ist, wird für eine entspannte Anreise die Nutzung eines Leihrads vor Ort empfohlen. Im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Fahrradverleiher mit einem umfangreichen Angebot vom Kinderrad bis zum E-Bike. Ansonsten wird Fahrradreisenden empfohlen, möglichst die Züge der Linie RE 3 Stralsund – Pasewalk – Berlin zu nutzen, da die Züge dort einen niedrigeren Einstieg und breitere Türen haben.

Freitags fahren die Züge gegen 14.15 Uhr von Berlin nach Stralsund über Pasewalk, Anklam, Züssow und Greifswald. Sonnabends und sonntags starten die Fahrten jeweils gegen acht Uhr. Von Stralsund zurück geht es jeweils gegen 19.15 Uhr. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Strecke kann es gelegentlich zu veränderten Fahrzeiten und Haltepunkten kommen. Die exakten Fahrdaten sollten daher vorher in den Online-Auskünften abgerufen werden, z. B. unter www.bahn.de. Ausflugstipps mit Radverleihern in Bahnhofsnähe bietet die App DB Ausflug.

Einreise-Regelung M-V ergänzt

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:

Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.

„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.
  1. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:

  1. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein – wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.

Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Neubau einer öffentlichen Steganlage

Ribnitz-Damgarten – Die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) plant die Errichtung einer öffentlichen Steganlage im Ribnitzer See, dem südlichen Teil des Saaler Boddens. „Vorgesehen ist dabei der Bau einer Steganlage, die dem Charakter einer Seebrücke entspricht. Das Vorhaben dient der weiteren Aufwertung des touristischen Gesamtangebotes der Bernsteinstadt. Darüber hinaus wird die Attraktivität des uferbegleitenden Rad- und Wanderweges weiter erhöht. Ribnitz-Damgarten wird nach Fertigstellung um eine Attraktion reicher sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Steganlage soll aus einem 56 Meter langen Zugangssteg, einer Aussichtsplattform und einer Stegverlängerung von nochmals 10 Metern bestehen. Im Uferbereich erfolgt der Ausbau eines vorhandenen Weges als verkehrsberuhigter Zufahrtsweg, der unter anderem für Rettungskräfte vorgesehen ist. „Die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird in der Region weiter ausgebaut. Der Steg wird Einheimische sowie Gäste zum Verweilen einladen“, so Glawe weiter.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 953.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Bau der Steganlage aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 658.200 Euro. „Wir werden auch künftig weiter in die touristische Infrastruktur des Landes investieren. Wir wollen ein attraktives Urlaubsland bleiben. Dazu gehört es, die Angebotsvielfalt stetig auszubauen, um im Wettbewerb mit anderen weiter mithalten zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Küstenwald jetzt Kurwald

Graal-Müritz – 13 Hektar des Küstenwaldes nordwestlich vom Ostsee­heilbad Graal-Müritz haben jetzt den rechtlichen Status eines Kurwaldes nach §22 des Landeswaldgesetzes. Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute (19.04.) per Videokonferenz der Bürgermeisterin Dr. Benita Chelvier symbolisch die dafür erforderliche Rechtsverordnung übergeben.

Die Verordnung ist bereits seit dem 21. Januar wirksam. Da eine Übergabe vor Ort coronabedingt erneut nicht stattfinden konnte, wurde kurzfristig eine Videokonferenz organisiert, an der auch Mitarbeiter des Ministeriums und der Kurverwaltung und der Gemeinde Gral-Müritz teilnahmen.

Durch die Ausweisung als Kurwald soll insbesondere der Erholungswert des Waldes zwischen Ortslage und Küste nachhaltig gesichert werden. Im Kurwald wird ein möglichst ungestörtes Naturerleben angestrebt. Noch stärker als bisher kann damit sein natürliches Potenzial für die Gesundheitsvorsorge sowie für Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erschlossen werden.

Eine Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Kur­wälder ist ein Fördertatbestand nach der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick­lung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V). Die Höhe der Zuwendung beträgt 85 Prozent der zuwen­dungsfähigen Ausgaben.

Die Gemeinde Graal-Müitz strebt seit 2015 die Auswei­sung seines Waldes nordwestlich des Rhododendron­parks als Kurwald an und hat in Umsetzung des Konzeptes bereits innerhalb des jetzigen Kurwaldes einen Aktivwald (2016) und einen Entspannungswald (2017) geschaffen. Die Gemeinde Graal-Müritz erhielt 2017 zur Vorbereitung auf die Anerkennung als Kurwald insgesamt 163.500 Euro an Zuwendungen nach o.g. Richtlinie.

„Das Thema Wald und Gesundheit nimmt in unserer hektischen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein. Gerade in Pandemie-Zeiten wird uns das sehr bewusst. Wald ist gewissermaßen unsere grüne Apotheke“, sagte Backhaus. „Mit seiner besonderen Ruhe, dem ausge­glichenen Klima und dem speziellen Duft bietet der Wald in Verbindung mit der heilenden Luft an den Küsten und den vielen Seen unseres Landes von jeher vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Entspannung.“

„Bei der Nutzung dieses Potenzials ist Mecklenburg-Vor­pommern Vorreiter. Nicht nur national, sondern auch international“, betont der Minister. Seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwälder zu erklären. „Seit 2017 ist der Kur- und Heilwald Heringsdorf europaweit der erste seiner Art. Die Quetziner Tannen in Plau am See sind der erste reine Heilwald. Europaweit. Und der Kurwald Graal-Müritz ist der erste reine Kurwald. In wenigen Tage werde ich noch die Verordnung des Heilwaldes Klink übergeben. Dieser Wald hat ebenfalls eine Besonderheit: Er ist ein reiner Privatwald.“