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Kategorie: Migration/Flüchtlinge/Ukraine

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Lernangebote für geflüchtete Schulkinder

Oldenburg: Im gemeinsamen Unterricht, in Vorklassen und in Berufsvorbereitungsjahren gelingt die Förderung des Spracherwerbs

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Ende des vergangenen Schuljahres 7.474 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit einem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache die Schulen besucht. Fast 90 Prozent von ihnen, nämlich 6.533 Schülerinnen und Schüler, die bereits über solide Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, lernen im gemeinsamen Unterricht.

In den Vorklassen werden weitere 1.939 Schülerinnen und Schüler konzentriert im Spracherwerb so intensiv gefördert, dass sie nach erfolgreicher Feststellungsprüfung in den gemeinsamen Unterricht wechseln können. Die Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen besuchen 941 Schülerinnen und Schüler.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt Land, Kommunen und Schulen seit mehr als zwei Jahren vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Insgesamt verzeichnen wir eine leichten Rückgang, weil sich im Juli 100 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache weniger an den Schulen befanden als im Monat zuvor. Mit den unterschiedlichen Angeboten haben wir ein gutes System geschaffen, das den Spracherwerb so fördert, wie es für die einzelnen Kinder und Jugendlichen notwendig ist, damit eine Integration erfolgreich gelingt.

Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für Verständigung. Sobald diese Grundlagen bei jenen Kindern und Jugendlichen gelegt sind, die noch über keine bzw. über sehr geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wechseln diese Schülerinnen und Schüler in den gemeinsamen Unterricht der jeweiligen Schulart. So verzeichnen wir allein im zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres einen Wechsel von über 600 Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht der Vorklassen“, erläuterte Oldenburg.

Der Übergang in den gemeinsamen Unterricht erfolgt flexibel, je nach Stand des Spracherwerbs. So kann der Unterricht zunächst teilweise in einzelnen Fächern oder auch sofort vollständig im gemeinsamen Unterricht erfolgen. Somit unterscheidet sich das System nicht von anderen Lerngruppen im Grundschulbereich – wie der flexiblen Schuleingangsphase oder den inklusiven Lerngruppen. Schülerinnen und Schüler, die zunächst noch alphabetisiert werden müssen, benötigen in der Regel eine längere Verweildauer.

„Insbesondere für Kinder, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind und nun hier in Mecklenburg-Vorpommern Fuß fassen, sind die Vorklassen ein guter erster Schritt“, unterstrich auch die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael. „Einige von ihnen hatten durch ihre Fluchterfahrung nicht die Möglichkeit, Lesen und Schreiben zu lernen. Sie benötigen eine engmaschigere Betreuung, wie sie nur die Vorklassen gewährleisten können“, erklärte Michael. Zudem seien einige Kinder und Jugendliche von ihren Fluchterlebnissen traumatisiert.

Für sie werde die Vorklasse mit einem sanfteren Schuleinstieg und reduzierten Präsenzstunden zu einem sicheren Hafen, an dem sie in Ruhe ankommen können, so die Landesintegrationsbeauftragte weiter.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Bildungskonzeption beschult. Die Schulaufnahme für diese Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, geschieht entweder im gemeinsamen Unterricht oder in den Vorklassen.

An 85 von 561 allgemein bildenden Schulen sind Vorklassen eingerichtet, in denen sich die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auf den Spracherwerb konzentrieren können. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen aber auch auf das Leben und den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet. An welchen Standorten Vorklassen eingerichtet werden, entscheiden die kommunalen Träger der Schulentwicklungsplanung.

Die Hochschule Neubrandenburg bildet derzeit Coaches aus, die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und ihren Familien den Einstieg in das deutsche Gesellschaftssystem und damit auch in das Schulsystem erleichtern bzw. ermöglichen. Die Coaches haben in der Regel gleichfalls eine Migrationsgeschichte. Sie werden in Schulen vor Ort tätig sein, aber auch als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache fungieren.

Land erteilt Auftrag für Bezahlkarte

Land hat Zuschlag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.

„Den Zuschlag hat das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ erhalten. Das Zahlungsprodukt der Firma erfüllt unsere Anforderungen zur Einführung, Realisierung und Weiterentwicklung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Nun werden unsere Fachkolleginnen und –kollegen mit der Firma die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern besprechen und den Zeitplan festzurren.

Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden. Damit sind wir voll in unserem Anfang des Jahres bekannt gegebenen Zeitplan. Damit können wir aber insbesondere den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“

Im Januar dieses Jahres hatte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben.Mecklenburg-Vorpommern strebte eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein.

„Wir als Land haben frühzeitig signalisiert, dass das in Hamburg im Rahmen eines Pilotverfahrens geübte Prozedere, dass Erwachsene, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen mit bereitgestellter Unterkunft, ärztlicher Versorgung sowie Verpflegungsangebot aufhalten, maximal 50 Euro im Monat in bar erhalten können, sorgsam beobachtet und ernsthaft auch für unser Land in Betracht gezogen wird. Und nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist auch genau dieses Pilotvorhaben bundesweiter Maßstab, an den auch wir uns halten werden“, so der Minister.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen. Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten waren selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Einführung der Bezahlkarte werden die monatlich stattfindenden Bargeldauszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Flüchtlinge sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch das im Jahr 2024 absolut und in allen Lebensbereichen übliche unbare Auszahlen dieser Leistungen auf die Bezahlkarte mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, so Christian Pegel.

Der Innenminister zeigt sich in diesem Zusammenhang erneut dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, hat für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen. Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben.“

Interkulturelle Woche

Integrationsbeauftragte sieht Interkulturelle Woche als Chance für Begegnungen und Austausch

Schwerin – „Neue Räume“ lautet das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW), die mit zahlreichen Veranstaltungen Ende September im gesamten Bundesgebiet stattfindet. Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, hofft auf eine rege Beteiligung auch in Mecklenburg-Vorpommern und ruft Kommunen, Verbände, Initiativen und Privatpersonen auf, sich zu engagieren und Zeichen für Vielfalt und Toleranz zu setzen.

„Die Interkulturelle Woche bietet die Gelegenheit für Einheimische und Zugewanderte, sich besser kennenzulernen, über soziale, ökologische und ökonomische Themen der Vielfaltsgesellschaft zu diskutieren und gemeinsam zu feiern“, betont Michael. „Begegnungen fördern ein besseres Miteinander.“ Dies sei angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen und fremdenfeindlicher Haltungen wichtiger denn je.

Michael: „Wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft. Die Interkulturelle Woche ist eine sehr gute Gelegenheit, sich für Menschlichkeit, Respekt und Teilhabe zu engagieren.“

Die Möglichkeiten für eine Teilnahme seien laut Michael vielseitig. „Es können zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen oder Lesungen organisiert werden“, erklärt die Integrationsbeauftragte.

Im Mittelpunkt der IKW soll das Zusammenkommen und der Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Biografien stehen. „Im Zuge der Interkulturellen Woche bieten sich viele Gelegenheiten, ins Gespräch zu kommen und mehr über die Mitmenschen zu erfahren“, hebt Michael hervor. Die Aktionen sollen Freude bringen und neugierig machen.

Die Eintragung von Veranstaltungen zur IKW ist auf der Webseite https://www.interkulturellewoche.de/ möglich. Die Integrationsbeauftragte weist darauf hin, dass Termine, die sich dem Thema Integration, Migration und Teilhabe widmen, auch außerhalb des offiziellen Aktionszeitraums stattfinden können.

Die offizielle bundesweite Auftaktveranstaltung der IKW findet am 21. September in Saarbrücken statt. Geplant sind ein ökumenischer Gottesdienst und ein buntes Bühnenprogramm. Auftakt in Mecklenburg-Vorpommern ist am 22. September in der Hansestadt Stralsund.

Die IKW ist eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Sie wird von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Integrationsbeauftragten und -beiräten, Migrantenorganisationen sowie Initiativgruppen unterstützt und mitgetragen.

Begegnungszentrum verbindet Kulturen

Neustrelitz – Seit 2017 bringt das interkulturelle Begegnungszentrum Jisr (arabisch für „Brücke“) Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in Neustrelitz zusammen. Sozialministerin Stefanie Drese besuchte das Team dort heute im Rahmen ihrer Sommertour und lobte insbesondere das besonders eng verknüpfte Hilfs- und Unterstützungsnetzwerk in der Stadt.

„Das Begegnungszentrum der Diakonie ist in Neustrelitz in das Haus Borwin eingebettet, das auch Angebote wie das Jugendzentrum Blue Box, eine psychologische Beratung, ambulante Hilfen zur Erziehung und die Tagesbegegnungsstätte Boot beinhaltet“, erklärte die Ministerin. Das sorge für einen niedrigschwelligen Zugang zu zahlreichen sozialen Leistungen im Haus.

„Zugleich ist diese besondere Konstellation aber auch ein entscheidender Schlüssel für ungezwungene Kontakte zwischen Zugezogenen und Einheimischen“, unterstrich Drese. Im Begegnungszentrum kommen mittlerweile regelmäßig zwischen 60 und 90 Familien mit und ohne Einwanderungsgeschichte zusammen.

Ihnen werden neben Unterstützungsangeboten zum Erlernen der deutschen Sprache auch eine Migrationsberatung in Kooperation mit der AWO Neubrandenburg, ein Familientreff und eine Vielzahl an Freizeitangeboten für alle Altersgruppen angeboten. Eine durch Landesmittel geförderte Migrationshelferin arbeitet zudem eng mit den Mitarbeitenden der Begegnungsstätte zusammen und unterstützt Migrantinnen und Migranten bei der Vermittlung an passende Beratungs- und Hilfsangebote.

„Damit ist das interkulturelle Begegnungszentrum Jisr ein tolles Beispiel dafür, wie es gelingen kann, im wahrsten Sinne das Wortes „Brücken zu bauen“ und ein lebendiges, interkulturelles Angebot unter einem Dach zu vereinen“, summierte Drese.

Die Ukraine braucht Unterstützung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute von ihrer Reise als Bundesratspräsidentin in die Ukraine zurückgekehrt. In Kiew führte Schwesig Gespräche unter anderem mit dem Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, Premierminister Denys Schmyhal und der Oberbürgermeister der Stadt Kiew Vitaly Klitschko. Außerdem besuchte sie die Partnerregion des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Region Tschernihiw im Norden der Ukraine.

„Das war ein sehr bewegender Besuch. Das Land ist brutal angegriffen worden. Und diese Angriffe richten sich auch gegen die Zivilbevölkerung. Davon habe ich mir vor Ort ein eigenes Bild gemacht. Ich habe ein vom Krieg geprägtes Land gesehen, aber auch den festen Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Land zu verteidigen und neu aufzubauen. Die Ukraine will als demokratisches Land Mitglied der Europäischen Union werden. Das verdient Anerkennung und Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin nach ihrer Rückkehr.

„Ich habe in all meinen Gesprächen viel Dankbarkeit für die deutsche Unterstützung erfahren, auch für die Unterstützung unseres Bundeslandes. Die ist auch dringend erforderlich. Es ist wichtig, dass wir weiter an der Seite der Ukraine stehen. Mecklenburg-Vorpommern will auf regionaler Ebene mit der Partnerschaft zu Tschernihiw seinen Beitrag dazu leisten.“

15 Jahre MIGRANET M-V

Drese dankt Netzwerk für enormen Beitrag zur Teilhabe von Migrantinnen und Migranten

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte MIGRANET M-V heute zum 15-jährigen Jubiläum. Das Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen (MSO) leiste einen enormen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerin anlässlich der Jubiläums-Konferenz in Rostock.

MIGRANET sei zugleich wichtiger Mitgestalter der Einwanderungsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern und für eine gelingende Integration in den Kommunen und auf Landesebene aktiv, hob Drese hervor.

„Das ist in den gegenwärtig schwierigen Zeiten, in denen Kriege, Konflikte aber auch rassistische Anfeindungen und Angriffe zunehmen, von besonderer Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, so Drese. „Gerade dann, wenn polemische Äußerungen immer häufiger gesellschaftliche Debatten prägen und unsere Demokratie in Frage stellen, ist jedes aufeinander Zugehen, jedes Zeichen von Mitmenschlichkeit und jeder Einsatz für eine starke Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft wichtiger denn je“, unterstrich sie.

Vor diesem Hintergrund sei die Arbeit MIGRANETs, die die migrantische Gesellschaft als wachsenden Teil Mecklenburg-Vorpommerns sichtbar gemacht und seit nunmehr 15 Jahren interkulturelle Begegnungen ermöglicht, zu würdigen. „Gerade für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, das nicht auf eine jahrzehntewährende Zuwanderung zurückblicken kann, ist das eine Pionierarbeit, die einst mit 20 Vereinen startete und nun mehr als 60 Interessenvertretungen unter einem Dach vereint“, verdeutlichte die Ministerin.

Auch die Integrations- und Teilhabepolitik des Landes müsse mit diesen Entwicklungen Schritt halten. „Unser Anliegen ist es, diese von nun an mit einer stärkeren Verbindlichkeit zu gestalten“, erklärte Drese. So sei im März das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine stärkere Mitsprache und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in allen gesellschaftlich relevanten Angelegenheiten vor.

Drese: „Mit eigenen Beiräten für Migration und Integration in den Landkreisen und größeren Gemeinden wollen wir der gewachsenen Vielfalt im Land besser gerecht werden und zugleich die interkulturelle Öffnung vorantreiben. Bei der langen Erarbeitung des Gesetzes haben uns auch MIGRANET und die Mitgliedsvereine mit ihren Erfahrungen und Anregungen unterstützt. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank.“