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Kategorie: Migration / Flüchtlinge / Ukraine

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.

Jugendbeteiligung und bessere Integration

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.

„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.

Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“

Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“

Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.

Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.

Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“

Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Ausländerrechtliche Zuständigkeiten für M-V

Christian Pegel: „Zentrale Behörde für Arbeitsmigration soll Verfahren beschleunigen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung vorgestellt. Diese Verordnung regelt die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Mecklenburg-Vorpommern und verteilt diese auf die kommunalen Ausländerbehörden und die zentrale Landesausländerbehörde. Notwendig wird die Novellierung wegen verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland, infolge derer Zuständigkeitsübertragungen erforderlich geworden sind.

„Wir möchten unsere Landesausländerbehörde, die im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) angesiedelt ist, zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern. Damit werden die mit der Einwanderung ausländischer Fachkräfte verbundenen Verfahren im Land zentral zusammengefasst. Dies macht es für Unternehmen leichter, aber auch für die deutschen Botschaften, bei denen an einer Arbeitsmigration nach Deutschland Interessierte vorstellig geworden sind. Mit dem Verordnungsentwurf wollen wir dafür jetzt die rechtliche Grundlage schaffen, während parallel mit den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 auch haushaltsseitig eine Grundlage geschaffen werden soll“, sagt Innenminister Christian Pegel und:

„Ziel der Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung ist es, durch Spezialisierung die Verfahren und Entscheidungen landesweit einheitlich, vergleichbar und rechtssicher zu gestalten. Die zentrale Behörde soll über beschleunigte Fachkräfteverfahren helfen, ausländische Fachkräfte in den Arbeitsmarkt in MV zu integrieren.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

„Die Landesausländerbehörde soll auch künftig ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von nicht asyl- und bleibeberechtigten Flüchtlingen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, führt Christian Pegel aus.

Der vom Kabinett am heutigen Vormittag im ersten Durchlauf gebilligte Verordnungsentwurf wird jetzt mit verschiedenen Interessenvertretungen und den einschlägigen Verbänden im Rahmen einer Anhörung rückgekoppelt. Danach wird das Innenministerium im Lichte dieser Anhörung eine endgültige Fassung der Verordnung fertigen und diese zur endgültigen Beschlussfassung in einigen Wochen erneut dem Kabinett vorlegen. Erst danach wird diese Rechtskraft erlangen.

Kampf gegen Schleuser

Landespolizei erhöht Präsenz an der Grenze zu Polen

Schwerin – Die Landespolizei MV wird in der Grenzregion zu Polen den Einsatz der Bundespolizei gegen Schleuserkriminalität in der Region ‚hinter der Grenze‘ verstärken. Dafür erhöht die Polizeiinspektion Anklam kurzfristig die Präsenz ihrer Streifendienste im grenznahen Raum und wird dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Die Bundespolizei stellt seit einigen Wochen deutlich vermehrte irreguläre Grenzübertritte aufgrund von Schleuseraktivitäten fest. Die Maßnahmen der Bundespolizei direkt an der Grenze wird die Landespolizei durch Handeln in der ‚zweiten Reihe hinter der Grenze‘ verstärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel und ergänzt: „Damit wollen wir den Schleusern das Handwerk legen, die Geflüchtete teilweise unter lebensbedrohlichen Umständen nach Deutschland bringen.“

Mit den geplanten Streifen seien mobile Kontrollen möglich, wenn nötig auch mit temporären stationären Kontrollen kombinierbar. Dabei werde die Polizeiinspektion Anklam von einem sogenannten Einsatzzug der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Uns ist es wichtig, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im grenznahen Raum zu stärken und Schleuserkriminalität entgegen zu wirken. Daher ist es für uns selbstverständlich, die Maßnahmen der Bundespolizei durch den Einsatz unserer eigenen Kräfte der Landespolizei zu ergänzen, um eine durchgehend hohe Präsenz zu gewährleisten. Wir haben uns dazu eng auf regionaler Ebene mit der Bundespolizeiinspektion Pasewalk abgestimmt“, betont Polizeidirektor Tino Peisker, Leiter der Polizeiinspektion Anklam, die für den Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig ist.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist Bad Bramstedt die zuständige Bundespolizeidirektion. Laut Bundespolizei wurden in diesem Jahr bis einschließlich August bereits 750 unerlaubte Einreisen festgestellt, im September waren mehr als 330 Geflüchtete an der Grenze aufgegriffen worden. Grenzschutz sowie die Festnahme von Schleusern zählen zu den originären Aufgaben der Bundespolizei.

Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung erhöht

Parchim – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterhält in Parchim einen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, die bislang insbesondere für Infektionslagen in der Corona-Pandemie als Ausweichquartier für infektiöse Flüchtlinge genutzt wurde. Nach Ende der Pandemie wird diese ab der kommenden Woche zur Unterbringung gesunder Geflüchteter genutzt.

„Aufgrund der gestiegenen Zugangszahlen hilft uns dies insgesamt bei der Bewältigung der Unterbringung in unserer Erstaufnahmeeinrichtung. Während der Coronavirus-Pandemie wurde in enger Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Parchim die dortige Ausweichunterkunft für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt.

Nach dem Ende der Pandemie hilft uns diese Unterbringungsmöglichkeit nunmehr, die Aufnahmefähigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung an den Hauptstandorten weiterhin zu gewährleisten. Die absehbar für eine Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehenen Bewohner werden nun vorübergehend in Parchim untergebracht.

Für die schon damals gezeigte Bereitschaft bedanke ich mich noch mal ganz herzlich bei der Stadt und den Verantwortlichen des Landkreises Ludwigslust-Parchim“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und: „Mit der Nutzung der Aufnahmekapazität in Parchim können wir dazu beitragen, dass die Geflüchteten mit Blick auf die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten möglichst erst nach zwölf Wochen in die Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen weitergeleitet werden.“

Die notwendigen Vorbereitungen sind in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den kommunalen Stellen und den Vertragspartnern des Landes getroffen worden.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“