Menü Schließen

Kategorie: Veranstaltungen / Termine

Härtefallhilfen „Energie“ für Unternehmen

Meyer: Land gleicht Kostensteigerungen bei Energie anteilig aus

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

„Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten.

So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

„Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.

Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.

Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt: Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.

Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Sprechstunde für Eltern und Lehrkräfte

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Im März besucht die Ministerin Einrichtungen im Schulamtsbereich Neubrandenburg. Diese Besuche sind in der Zeit vom 13. bis 15. März 2023 vorgesehen.

Ziel der Ministerin ist es, mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen. Die Ministerin bietet auch eine Lehrersprechstunde an. Dabei möchte sie sich mit den Lehrkräften zu möglichen Fragen und Anregungen austauschen.

„Bei den Besuchen möchte ich den Austausch über Kindertagesförderung und Schule fortsetzen, Probleme lösen und Anregungen aufnehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf die persönlichen Gespräche mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Neben den Besuchen in den Einrichtungen wird es eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 15. März 2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte bis zum 6. März 2023 ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter poststelle@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de und unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen und des Gesprächsthemas an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit der Termin vor Ort organisiert werden kann. Interviews mit der Ministerin können nur im Anschluss an die Besuche in den Einrichtungen geführt werden.

Die Termine im Überblick:

Montag, 13. März 2023 

  • Kita Mischka, Straße am Wasserturm 3, 17153 Stavenhagen (12:30-13:45 Uhr)
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen, Straße am Wasserturm 1, 17153 Stavenhagen (14:00-15:15 Uhr)

BioFach Nürnberg

Ökolandbau in MV mit weiterem Flächenzuwachs – Bio-Branche vom 14.02.2023 bis 17.02.2023 wieder zur BioFach 2023 im Messezentrum Nürnberg.

Nürnberg – Die BioFach ist im 34. Messejahr und hat sich in den vergangenen Jahren zur Welt-Leitmesse für den Bio-Bereich entwickelt. Die gesamte Verarbeitungs- und Handelsbranche trifft sich in Nürnberg. Es werden rund 2.700 Aussteller aus circa 90 Ländern erwartet. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind sechs Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, der durch das Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

„Für mich ist der Ökolandbau in MV eine absolute Erfolgsgeschichte. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnten wir auch in 2022 einen Flächenzuwachs erzielen. Erstmals werden über 200.000 ha in MV ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht 14,9 Prozent der Ackerfläche.

Entscheidend für eine erfolgreiche Entwicklung des Ökolandbaus ist jedoch der Absatz ökologischer Erzeugnisse. Während die Verbraucher in der Corona-Krise mehr Bioprodukte gekauft haben, zeigt sich nunmehr genau der umgekehrte Trend. Je länger der aktuelle Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln andauert, desto länger werden die Menschen gezwungen sein, zu sparen.

Dieser Trend wirkt sich momentan auf Qualitätsprodukte, so auch auf den Biomarkt und die dortigen Absatzmöglichkeiten aus. Naturkostläden verkauften in den beiden letzten Quartalen des Jahres 2022 deutlich weniger Ware als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der vermarkteten Bioprodukte wird mit bis zu 20 Prozent angegeben. Umso wichtiger ist es, dass wir den Bio-Unternehmen aus unserem Bundesland die Möglichkeit geben, auf der Weltleitmesse für Bio-Produkte neue Kundenbeziehungen aufzubauen und bestehende Kontakte zu festigen, um die Vermarktung von Bio aus MV weiter anzukurbeln.

Mit unserem Messeauftritt zeigen wir außerdem, welche hohe Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern hat“, sagte der zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin. Am Dienstag und Mittwoch (14./15.02.) wird er die BioFach in Nürnberg selbst besuchen.

Besonders erfreulich sei laut Backhaus, dass in diesem Jahr erstmalig das Unternehmen Berrigarden GmbH teilnimmt, das in Lutheran (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Trockenobst, getrockneten Rohwaren und Pasten herstellt und verarbeitet. Stolz ist der Landwirtschaftsminister aber auch auf die Unternehmen, die MV seit vielen Jahren in Nürnberg repräsentieren. Dies sind Biopark Markt GmbH, Biosanica GmbH, Behr AG, Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co.KG sowie die Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof GmbH.

Weitere Unternehmen aus MV, wie z.B. die Mecklenburger Landpute oder die Gläserne Molkerei sind ebenfalls seit Jahren vertreten und präsentieren sich u.a. auf Messeständen gemeinsam mit ökologischen Anbauverbänden.

Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.01.2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche von 190.074 ha auf 201.295 ha um 11.221 ha gestiegen und 103 Betriebe haben auf Bio umgestellt. Allein vom 01.01.2023 bis 31.01.2023 umfasste der Flächenzuwachs 4.428 ha (gesamt 201.295 ha) und 41 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.277 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 26 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Einladung zum Mitmachen

Auftaktveranstaltung zum Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Ziel ist, dass sich landesweit Wirtschaft, Vereine, Initiativen und Verbände präsentieren, um auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

„Der Aktionstag soll mit spannenden, informativen und außergewöhnlichen Angeboten die erneuerbaren Energien im ganzen Land erlebbar machen. Wir wollen gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende die Vielfalt an Anlagen, Projekten und Ideen in Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Dafür freuen wir uns auf möglichst viele teilnehmende Unterstützer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für interessierte Akteure findet am Freitag, den 24. Februar 2023, in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Aktionstages statt.

Bei Interesse für die digitale Auftaktveranstaltung bitten wir um Anmeldung unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

5. Deutsch-Polnischer Bahngipfel in Potsdam

Potsdam – Der 5. Deutsch-Polnische Bahngipfel hat am Mittwoch in Potsdam stattgefunden. Bei dem Treffen waren unter anderem Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik des Bundes, der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen sowie aus Polen vor Ort.

„Der voranschreitende Ausbau der Schienenachse Stettin – Angermünde – Berlin ist ein sehr wichtiger Meilenstein, um die Metropolregionen auf polnischer und deutscher Seite noch enger zusammenrücken zu lassen. Damit verbunden sind neue regionale Entwicklungschancen, von denen alle Beteiligten profitieren können“, sagte die Staatssekretärin für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse am Mittwoch.

Ein Thema im Rahmen des Gipfels war der Ausbau der Strecke Stettin – Güstrow. In Stettin startet die wichtige West-Ost-Schienenachse über Neubrandenburg und Güstrow bis nach Lübeck, die das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchquert und an die neu zu schaffende Fehmarnbelt-Schienenachse von und nach Skandinavien anschließt. Gegenwärtig ist die Strecke größtenteils eingleisig und nicht elektrifiziert.

„Zwischen Stettin und Güstrow ist die Infrastruktur noch deutlich ausbaufähig, um eine nachhaltige Entwicklung für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gewährleisten zu können. „Für die Strecke Stettin – Güstrow wird das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund Ausbauoptionen prüfen, unter anderem im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Für die regionalen Eisenbahn-Entwicklungsoptionen werden wir Gespräche mit der Woiwodschaft Westpommern führen“, so Staatssekretärin Jesse.

Darüber hinaus setzte sich die Staatssekretärin vor Ort dafür ein, den Ausbau der sogenannten Vorpommernmagistrale weiter voranzutreiben. Die Nord-Süd-Schienenachse Stralsund – Angermünde – Berlin, die durch Pasewalk führt, gehört ebenso wie das laufende Ausbauvorhaben Berlin – Angermünde – Stettin zu den Projekten des „Vordinglichen Bedarfs“ des Bedarfsplanes Schiene des aktuellen Bundesverkehrswegeplans.

Der Ausbau der „Vorpommernmagistrale“ auf deutscher Seite für die Schaffung von Reisegeschwindigkeiten von 160 km/h hat noch keine Planungsfreigabe vom Bund erhalten. „Wir müssen gemeinsam die Chancen nutzen, die mit dem Ausbau der Strecke Berlin – Stettin erwachsen. Es geht darum, die Regionen zwischen beiden Metropolen untereinander und mit eben jenen Metropolen tatsächlich optimal zu vernetzen. Hierfür ist es notwendig, die Planungen für den Ausbau zwischen Angermünde, Pasewalk und Stralsund möglichst bereits im kommenden Jahr zu starten“, erläuterte Jesse weiter.

Verkehrs-Staatssekretärin Jesse betonte abschließend, dass die besprochenen Themen insgesamt ein sehr wichtiger Meilenstein seien, alle größeren und mittleren Zentren im deutsch-polnischen Verflechtungsraum bestmöglich mit der Bahn zu erreichen.

„Wir wollen langfristig sicherstellen, dass die Zentren im deutsch-polnischen Verflechtungsraum vor allem durch attraktive Bahnverbindungen direkt miteinander verbunden sind. Dafür haben wir noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen. Insgesamt muss es darum gehen, den Ausbau der Infrastruktur und die Organisation von Verkehrsangeboten im Nah- und Fernverkehr länderübergreifend eng miteinander abzustimmen. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger“, sagte Jesse.

Land unterstützt Tafeln

Drese und Geue überreichen erste Fördervereinbarungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese und Finanzminister Dr. Heiko Geue haben heute in Rostock und Waren (Müritz) die ersten Fördervereinbarungen zur Unterstützung der Tafeln und vergleichbarer Angebote wie Suppenküchen in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes und dienen der Sicherstellung des Angebotes angesichts der stark gestiegenen Kosten.

Drese überreichte gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Ehrenamtsstiftung MV, Hannelore Kohl, an die Tafeln der Rostocker Stadtmission eine Fördervereinbarung über 40.000 Euro für insgesamt 16 Ausgabestellen in und um Rostock mit rund 5.000 Nutzerinnen und Nutzer wöchentlich.

„Die Tafeln in Mecklenburg-Vorpommern sind für Bedürftige da und reichen gerade jetzt in der Energiekrise und bei den steigenden Lebensmittelpreisen Menschen die Hand, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Dabei geraten die Tafeln selbst finanziell unter Druck“, verdeutlichte Drese.

Mit den über die Ehrenamtsstiftung ausgereichten Mitteln in Höhe von insgesamt 325.000 Euro unterstütze das Land unbürokratisch die vor allem ehrenamtlich getragene Tafelarbeit. „Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Tafeln in schwierigen Zeiten weiterhin ihre wertvolle Hilfe anbieten können“, so Drese.

Es sei der Ehrenamtsstiftung des Landes eine Herzensangelegenheit, die Tafeln in diesen Zeiten ein Stück weit zu unterstützen, sagte die Vorstandsvorsitzende Hannelore Kohl. „Die Umsetzung des Fördervorhabens haben wir daher gerne übernommen und versuchen die Mittel möglichst unkompliziert zur Verfügung zu stellen.“

Auch Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute eine Fördervereinbarung zur Unterstützung der Tafeln an die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte überreicht. Stellvertretend für sämtliche Tafeln in der Mecklenburgischen Seenplatte nahm die Ausgabestelle in Waren (Müritz) die Vereinbarung entgegen.

Die Warener Tafel wurde 1997 gegründet und versorgt monatlich ca. 3.500 Nutzerinnen und Nutzer. Die Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro pro Ausgabestelle geht u.a. auch an die Neustrelitzer, die Neubrandenburger und die Demminer Tafel.

„Gerade die aktuellen Krisenzeiten stellen die Tafeln des Landes vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite sehen wir, dass immer mehr hilfsbedürftige Menschen die Angebote der Tafeln, der Suppenküchen und ähnlicher Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite stellen die gestiegenen Energiekosten die Tafeln vor zusätzliche Herausforderungen.

Daher freut es mich, dass wir mithilfe des Härtefallfonds des Landes genau diesen Einrichtungen nun zielgerichtet und unbürokratisch helfen. Die 2.500 Euro Soforthilfe an jede der rund 130 Ausgabestellen tragen sicher dazu bei, die aktuellen Mehraufwendungen abzumildern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Drese und Geue dankten allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln und Suppenküchen für ihre herausragende Arbeit. „Die vielen Frauen und Männer sorgen tagtäglich mit viel Engagement und Enthusiasmus für hilfebedürftige Menschen. Dafür möchten wir jeder und jedem Einzelnen ganz herzlich danken“, so die Ministerin und der Minister. Gleichzeitig dankten Drese und Geue der Ehrenamtsstiftung des Landes, die die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernommen hat.

Besuch bei der Härtefallkommission M-V

Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V

Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.

„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“

Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.

„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.

Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.