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Kategorie: Veranstaltungen / Termine

Erstes pferdesportliches Highlight der Saison

Redefin – Die Pferdesportsaison wird in Mecklenburg-Vorpommern traditionell im Landgestüt Redefin eröffnet. Die Hallenchampionate erwarten die ersten Gäste und so werden vom 24. – 26.02.2023 die Wettbewerbe des Springsports bis zur schweren Klasse in der Portalhalle in Redefin den Anfang machen. Eine Woche später dann sind die Dressurreiter am Start und werden in harmonischer Weise die Grundgangarten ihrer Pferde präsentieren.

Am 22.02. sind dazu die jungen Pferde im Parcours. Pferde, die in ihre sportliche Karriere starten oder es auch bereits sind und von ihren Ausbildern in Springpferdeprüfungen auf ihre Eignung vorgestellt werden. Rundum ein Start nach Maß mit vielen Highlights für Besucher und Teilnehmer. Beginnen werden die Wettbewerbe jeweils ab 8:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Das erwartete Zuchtjahr wird darüber hinaus mit einer Hengstschau von über 30 Hengsten am 25.02.2023 ab 18:00 Uhr gestartet. Die Redefiner Hengste des Jahres 2023 werden den Züchtern und interessierten Besuchern präsentiert. Ob Dressur- oder Springhengst, ob Pony oder Kaltblüter, lassen Sie sich von den Zuchthengsten des Landgestüts begeistern.

Moderiert und anschaulich kommentiert, werden die Hengste den Besuchern vorgestellt. Eine interessante Show mit tollen Pferden, begeisterten Reitern und einem interessierten Publikum. In der beheizten Reithalle erwartet Sie ein angenehmes Ambiente und auch für das leibliche Wohl ist durch unsere Partner gesorgt. Auch hier ist der Eintritt frei und wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Neben diesem Auftakt wird es weitere Highlights in diesem Jahr geben. So werden z.B. die Pferdebuch­autoren, Trainer und Pferdefachfrauen Anja Beran und Julie von Bismarck mit Ihren Programmen zum Umgang mit dem Pferd im Sport, der Freizeit und auch der Show die Besucher zu begeistern wissen. Informieren Sie sich gern unter   www.landgestuet-redefin.de.

Und nicht zu vergessen, der Höhepunkt der Saison am 26. und 27.08. sowie am 03.09.2023. Die Redefiner Pferdetage mit den klassischen Hengstparaden und vielem mehr, werden mit einem außergewöhnlichen Programm aufwarten. Von Westernpferden in Aktion, über die edelsten Pferde der Welt, den Arabern, oder dem pulsierenden Auftritt unserer Hengste in den verschiedensten Schaunummern. Es wird spannend, actiongeladen und emotional – Hengste des Landge­stüts bei der traditionellen Hengstparade. Sichern Sie sich bereits jetzt die Karten für Ihren Besuch bei den Redefiner Pferdetagen.

Neben den vielen hippologischen Themen und Veran­staltungen sind darüber hinaus aber auch weitere Termine im Landgestüt zu beachten. Ob die klassischen Konzerte der Musikfestspiele, der Messe Lebensart, dem SVZ-Firmenlauf oder dem in diesem Jahr einmal ganz anders gestalteten Weihnachtsmarkt vom 16. – 17.12.2023. Es wird ein spannendes Jahr mit unzähligen Terminen hier auf der wunderschönen Gestütsanlage in Redefin.

Und auch für die Caravanfreunde ist mit Saisonbeginn ab Mai 2023 gesorgt. Denn wir haben für Sie gebaut und verfügen über eine moderne Caravanstellplatz­anlage für bis zu 10 Fahrzeuge für einen kurzen Trip ins wunderschöne Landgestüt. Duschen und WC sind inklusive. Nähere Informationen erhalten Sie kurzfristig auf unserer Homepage.

Das Landgestüt begrüßt Sie und Ihre Angehörigen inmitten von historischer Architektur, wunderschönen Pferden und den Mitarbeitern des Landgestüts, in unberührter Natur am Rande des Nationalparks Lübtheener Heide.

Auftakt zum „Maritimen Zukunftskonzept“

Rostock – Am Montag haben sich der Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus Dieter Janecek, Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sowie der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte in Rostock zum Strukturwandel in der maritimen Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ausgetauscht.

„Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern steckt mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Das wollen wir eng begleiten, denn die Branche ist ein wichtiger industrieller Kern im Land. Nachdem wir für die Werftstandorte in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund regionalspezifische Perspektiven gefunden haben, muss der Prozess weitergehen.

Gerade vor dem Hintergrund der Eignung der hiesigen Werftstandorte für den Bau von Offshore-Großstrukturen zur Umsetzung der Energiewende sowie für den Bau von Schiffen mit alternativen emissionsarmen oder sogar emissionsfreien Antriebstechnologien oder für den Großanlagenbau können die Werften einen zentralen Beitrag zu einem nachhaltigen Klimaschutz leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anlass des Treffens war die Auftaktveranstaltung zum „Maritimen Zukunftskonzept“ mit rund 100 Teilnehmenden aus der gesamten maritimen Branche, darunter Vertreter und Vertreterinnen der Werften, der Zulieferindustrie, der Häfen, der Reedereien, der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. In der Folge ist vorgesehen, einen „Maritimen Zukunftsbeirat“ zu gründen.

Kernthemen werden unter anderem sein: neue Aufgaben für die Häfen: Sicherung der Energieversorgung und Ausbau industrieller Wertschöpfung; wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in der maritimen Industrie als innovativer Treiber zur Erreichung der Ziele des „Green Deals“; Wasserstoff und E-Fuels sowie Wertschöpfung der Offshore-Windenergie.

„Ziel ist es, die Zukunftsfragen der maritimen Industrie zu beantworten und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dabei wird künftig ein maritimer Zukunftsbeirat das Land unterstützen, der sich aus Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammensetzen wird“, sagte der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wies abschließend darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie alle norddeutschen Länder ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes bei den norddeutschen Seehäfen und eine starke Berücksichtigung der Länderinteressen bei der Entstehung der nationalen Hafenstrategie benötige. Die Senatoren und Minister der fünf Küstenländer hatten sich dazu im November 2022 abgestimmt.

„Die maritime Wirtschaft einschließlich der Zulieferer und Dienstleister müssen aufgrund ihrer Systemrelevanz unbedingt erhalten werden. Der Branche kommt bei den klimapolitischen Veränderungen eine Schlüsselrolle zu. Hier geht es um die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie, Rohstoffen und Vorprodukten. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes und ein klares Bekenntnis, um die Umsetzung von maritimen Projekten zu ermöglichen“, sagte Meyer.

Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Schiff- und Bootsbau sowie maritimen Zulieferern und Dienstleistern einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik weiterhin ein industrieller Kern von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Vor der Corona-Pandemie erwirtschafteten in den rund 500 Unternehmen ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro (Angaben laut Erhebungen IHK zu Rostock-Branchenmonitor Ausgabe 2020).

Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitenden. Hinzu kommen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit etwa 400 Unternehmen und rund 8.000 Arbeitsplätzen.

Hotspot 28 – Forum der Vielfalt

1,2 Millionen Euro für den Schutz von Lebensräumen an der Ostseeküste

Travemünde – Weiterhin großen Handlungsbedarf beim Schutz von Küstenlebensräumen als Brut- und Rastgebiete für Küsten- und Wiesenvögel sieht Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus. Heute nimmt er an der Auftaktveranstaltung des länderübergreifenden Naturschutzgroßprojekts „Hotspot 28 – Forum der Vielfalt“ in den Räumen der Naturwerkstatt Priwall in Travemünde teil.

Anhand bundesweit vorliegender Daten wurden für Deutschland 30 Hotspots der biologischen Vielfalt mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume ermittelt. Sie nehmen etwa 11 Prozent der Landesfläche ein.

Mecklenburg-Vorpommern hat insgesamt vier solcher Hotspot-Regionen, die ganz oder teilweise in MV liegen. Die Region „Hotspot 28“ umfasst rund 700 Quadratkilometer und erstreckt sich über die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Dazu Minister Backhaus: „Das Gebiet gehört zu den wichtigsten Naturschätzen Deutschlands und besitzt auch international Bedeutung als westlichster Ostseeküstenrastplatz der ostatlantischen Vogelzugroute. Von nationaler Bedeutung sind die Brut- und Rastgebiete für Küsten- und Wiesenvögel in der Wismar-Bucht sowie dem Trave-Ästuar. Diese bilden mit einem vielfältigen Mosaik von Küstenformationen sowie ausgedehnten Salzwiesen, Dünen, Windwatten und trockenrasen-geprägten Uferhängen der Untertrave eine vielfältige und artenreiche Landschaft.

Für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz des Klimas ist es von zentraler Bedeutung, dass wir die naturschutzfachlichen Qualitäten dieser Regionen erhalten und optimieren. Im Projekt „Hotspot 28“ sind eine Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Renaturierung von Dünenlandschaften und Waldmooren, das Habitatmangement auf Inseln, Salzwiesen und Trockenrasen, Flächensicherung am Grünen Band, integrierter Artenschutz in Agrarlandschaften sowie Bildungsprojekte zu Land und Wasser.

Der Schlüssel für das Gelingen solcher Vorhaben ist aus meiner Sicht, die Menschen aus der Region aktiv in diese Aufgaben einzubeziehen, denn was sie kennen und schätzen, sind sie bereit zu schützen. In den Hotspot-Regionen ist dieser Verbundgedanke zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit. Das begrüße ich sehr. Bei allen großen Naturschutzprojekten geht es aber auch darum, bereits laufende Maßnahmen zu verstetigen und nachhaltige Strukturen zu etablieren. Hierzu wird von Mecklenburg-Vorpommern im ‚Hotspot 28‘ u.a. die Einrichtung einer Naturschutzstation verfolgt.“

Verbundpartner im Projekt „Hotspot 28 – Forum der Vielfalt“ sind der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. als Koordinator, sowie die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V , der BUND Mecklenburg-Vorpommern, die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Hansestadt Lübeck. Im Fokus stehen Maßnahmen für die bedrohte Vielfalt im Agrarbereich innerhalb des Hotspot-Gebietes und die Flächensicherung am Grünen Band.

Das Vorhaben wird mit rund 950.000 Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt (besteht seit 2011) und jeweils 113.000 Euro Landesmitteln aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gefördert. Davon finanziert werden sollen u.a. Kommunikationskonzepte, Habitatverbesserungen und Personalstellen.

Betriebs- und Personalrätepreis 2023

Schwerin – Die Landesregierung vergibt im Jahr 2023 erstmals den Betriebs- und Personalrätepreis Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit dem von der Landesregierung ins Leben gerufenen Betriebs- und Personalrätepreis wollen wir das Engagement und den Mut der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würdigen, die sich mit ganzer Kraft für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

Die Beispiele sind vielfältig: Sie kämpfen für mehr Mitspracherecht, Geschlechtergerechtigkeit oder zeigen Wege auf, wie Arbeit zukünftig aussehen könnte. Auch soll dieser neue Preis all den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mecklenburg-Vorpommern zeigen: Die Landesregierung steht fest an ihrer Seite“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

Der Preis richtet sich an Betriebsräte, Personalräte und Auszubildendenvertretungen. Dabei können Projekte von Einzelpersonen oder ein ganzes Gremium vorgeschlagen werden.

Ausgezeichnet werden Projekte bzw. Gremien,

  • die Mitbestimmung gestärkt oder erst neu in einem Betrieb etabliert haben
  • die Arbeitsbedingungen konkret verbessert haben, z.B. durch verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit
  • Innovationen im Betrieb oder der Dienststelle eingebracht und/oder etabliert haben, z.B. in Transformationsprozessen.

Weitere Informationen zum Preis gibt es auf der Internetseite www.mitbestimmung-mv.de. Dort findet sich auch das Anmeldeformular für den Preis. Bewerbungsschluss ist der 17. März.

Die Preise werden auf dem ArbeitnehmerInnen-Empfang der Ministerpräsidentin am 28. April in Schwerin verliehen.

Zerbrechlichkeit der Natur

Glasarche 3 ankert in Schwerin

Schwerin – Ab 16. Februar erwartet Einheimische und Besucher Schwerins ein ganz besonderes Highlight: Das Kunstprojekt Glasarche 3 wird auf den Marstallwiesen gegenüber vom Schloss vor Anker gehen. Die Glasarche3 ist ein zweiteiliges Ensemble aus Holz und Glas. Ein gläsernes Boot ruht in einer fünf Meter großen Hand aus Eichenholz. Das Kunstprojekt wurde 2015/2016 vom Landschaftspflegeverein Mittleres Elstertal e.V. (Zeitz, Sachsen-Anhalt) ins Leben gerufen.

„An einem der schönsten Orte der Landeshauptstadt, den Marstallwiesen, gleich gegenüber vom Schloss, macht sie auf die Zerbrechlichkeit der Natur aufmerksam. Sie steht gleichzeitig für die Verantwortung eines jeden Menschen, sich für den Erhalt unseres Ökosystems einzusetzen. Denn aus meiner Sicht ist heutzutage der Schutz unserer Umwelt und der natürlichen Ressourcen eins der drängendsten Themen. Jeder kann und sollte etwas dafür tun, dass unsere Erde auch noch für die kommenden Generationen lebenswert bleibt“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele, etwa für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt.

„Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Das Gesetz entsteht im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, den es so noch nie in MV gegeben hat. Er geht dem Gesetzgebungsverfahren voraus. Dafür stehen meine Fachleute mit der Fachöffentlichkeit und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einem intensiven Austausch.

Ziel ist es, belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele zu formulieren. Erste Ergebnisse werden ab dem Frühjahr auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert. Interessierte können unter Klimaschutzgesetz MV (mitdenken.online) konkrete Vorschläge und Ideen online einbringen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen in diesen Prozess einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen“, betonte Backhaus.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Landesregierung ist die Wasserversorgung. Es geht darum, die Trinkwasserversorgung im Land zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. MV entwickelt daher – parallel zur Nationalen Wasserstrategie des Bundes – eine spezifische Wasserstrategie für unser Land. Ziel ist es, diversen Problemlagen für die Zukunft zu begegnen, sei es Hochwasser, Starkregen oder Niedrigwasser durch Dürren.

Die Sicherung von ausreichendem und sauberem Wasser hat Priorität. Für die Trinkwasserversorgung hat die Landesregierung zusammen mit zahlreichen Akteuren in 2022 eine Trinkwasserschutzkonzeption entwickelt. Eine Änderung des Landeswassergesetzes wird in 2023 auf den Weg gebracht“, erklärte Backhaus. „Wasser ist Leben – Wasser ist das wichtigste Lebensmittel“, so der Minister. „Doch der wertvolle Rohstoff, steht nicht endlos zur Verfügung, das müssen wir verstehen.“

Vor diesem Hintergrund passe die Skulptur wirklich ausgenommen gut nach Schwerin. „Wir wollen mit diesem wunderbaren Kunstobjekt zum Nachdenken über die Nachhaltigkeit der eigenen Lebensweise anregen. Es geht dabei vor allem darum, die Natur aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und neu zu entdecken. Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher des Landes sind herzlich eingeladen, die Glasarche an Ort und Stelle auf sich wirken zu lassen“, wirbt Minister Backhaus für das Kunsterlebnis.

KuBES: Unterstützung für Lehrkräfte/Eltern

Oldenburg: wichtiges Angebot für neue Aufgaben

Schwerin – Eltern und Schulen steht im Schuljahr 2022/23 ein neues Beratungsangebot zur Verfügung.  Das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungsministerium (IQ M-V) erweitert seine Beratungsangebote mit einem Kooperations- und Beratungssystem speziell für die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen (KuBES).

Ziel ist es, vor allem den Schulen Angebote zu unterbreiten, um sie beispielsweise zu Fragen der Inklusion, Migration oder auch der Gewaltprävention zu beraten und zu unterstützen sowie Kompetenznetzwerke und Fortbildungsbausteine für Schulen weiterzuentwickeln.

„KuBES ist ein wichtiges Angebot angesichts neuer Aufgaben und Veränderungen. Schulleitung, Unterricht und Erziehung sowie die pädagogischen Aufgaben insgesamt sind komplexer geworden. Um diesen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden, wollen wir Lehrkräfte und insbesondere Eltern individuell unterstützen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

KuBES stellt hierzu professionelle Beraterinnen und Berater aus den Bereichen der Sozial-, Sonder- und Erwachsenenpädagogik als multiprofessionelle Teams bereit. Die Teams arbeiten auf Nachfrage vertraulich, freiwillig und transparent.

Insbesondere Eltern sollen gestärkt werden, ihre Kinder optimal zu fördern und zu unterstützen. Hierzu wurde eigens für Eltern ein Angebot entwickelt.

Die KuBES-Teams arbeiten dabei eng mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit sowie den bereits bestehenden Unterstützungssystemen des Bildungsministeriums – dem Unterrichtsberatersystem und den Fortbildungskoordinatoren des IQ M-V, dem ZDS sowie den Servicestellen Inklusion – zusammen.

Das neue Beratungsangebot ist den Schulen bei der Winterakademie 2023 erstmals umfassend vorgestellt worden. Darüber hinaus ist KuBES mit seinem Angebot auf dem Bildungsserver des Landes MV veröffentlicht unter: www.bildung-mv.de/kubes.

Aktuelle Projekte sind unter anderem: 

  • Fallarbeit an sieben Schulen im Bereich Schulabsentismus, Elternarbeit, Gewalt- und Mobbingprävention
  • Umsetzung des Gewaltpräventionsprojekts der Techniker Krankenkasse „Gemeinsam Klasse sein“
  • Umsetzung der bundesweiten Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs „Trau dich!“
  • Veranstaltungsreihe für Eltern „Gemeinsam durch die Pubertät“
  • Diverstitätsprojekt „MV InKisten“ – Mensch-Vielfalt

Ehrenamtsmessen touren wieder durchs Land

Ihre Finanzverwaltung ist mit dabei

Schwerin – Die diesjährigen Ehrenamtsmessen finden wieder in Präsenz statt und die Termine für die mittlerweile 16. Ausgabe stehen fest. Im April und Mai dieses Jahres erleben Interessierte eine Reihe von fünf regionalen Ehrenamtsmessen: Neubrandenburg, Stralsund, Bad Doberan, Pasewalk und Wismar.

„Wir haben nach der erzwungenen Unterbrechung der Messen 2020 die folgenden zwei Jahre lang viel gelernt: Gerade bei der Organisation: alles wurde digital, vieles war neu. Wir haben ausprobiert und Neues initiiert. In diesem Jahr touren die Messen wieder durch Mecklenburg-Vorpommern. Ehrenamtlich Engagierte und die, die es werden wollen, begegnen sich wieder persönlich. Das freut uns als Organisatoren sehr. Am 15. April geht’s los.“.

Das sagt Jens Herzog, Referent für Ehrenamt beim DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Er ist Teil des Teams der Landesarbeitsgemeinschaft, die seit Jahren die Messen erfolgreich auf die Beine stellt.

Auf www.ehrenamtmessen-mv.de präsentieren sich heute schon fast 300 Vereine: von Hilfsorganisation über Hospiz bis Blasorchester. Die Vielfalt, sich in einem Ehrenamt zu engagieren, ist groß. „Unser Team freut sich auf viele Aussteller und Besucher“ so Jens Herzog.

„Entgegen früherer Messen haben wir uns auf die Durchführung im späten Frühjahr verständigt und reagieren somit auf die Wünsche unserer Netzwerkpartner. Aussteller und Besucher werden sich auf attraktive Veranstaltungsformate freuen dürfen. Es dreht sich alles ums Kennenlernen, guten Austausch und darum, kulturelle Höhepunkte zu erleben“, ergänzt Herzog.

Alle Informationen finden Sie hier:
Jens Herzog
Koordination Ehrenamt
Email: ehrenamt@drk-mv.de
Tel.: 0385-5914713
www.ehrenamtmessen-mv.de

Härtefallhilfen „Energie“ für Unternehmen

Meyer: Land gleicht Kostensteigerungen bei Energie anteilig aus

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

„Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten.

So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

„Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.

Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.

Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt: Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.

Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.