Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V
Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.
„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“
Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.
„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.
Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.
Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.
Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.