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Kategorie: Daten- und Verbraucherschutz

Webseiten nur eingeschränkt erreichbar

Schwerin – Seit heute Morgen sind verschiedene Internetseiten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der Landespolizei – unter anderem des Landeskriminalamtes – sowie des Verfassungsschutzes nur eingeschränkt erreichbar. Diese Internetseiten werden vom IT-Dienstleister des Landes, dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V, bereitgestellt und technisch betreut.

„Unsere die IT-Spezialisten unseres IT-Servicedienstleisters DVZ und unseres Computernotfallteams CERT M-V haben seit heute Morgen eine Vielzahl von Anfragen auf unterschiedliche Webseiten registriert. Dieses Vorgehen erinnert sehr an die Angriffe im April und November im vergangenen Jahr (siehe Pressemitteilungen Nr. 55/2023 und Nr. 243/2023)“, berichtet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und: „Die ersten Analysen haben schnell gezeigt, dass es sich erneut um sogenannte DDoS-Angriffe handelt, bei denen die Server durch massenhafte Anfragen überlastet werden sollen.“

Betroffen seien vor allem Fachseiten von einzelnen Ressorts. Die Fachleute arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Angriffswellen einzudämmen, so der Minister: „Aber es muss vorerst mit weiteren Angriffen und damit möglicherweise auch mit Einschränkungen gerechnet werden.“

Es kann daher sein, dass auch die Onlinewache der Landespolizei für die Erstattung von Anzeigen auf den Webseiten möglicherweise eingeschränkt bzw. zeitverzögert erreichbar ist. „Die Polizei ist aber in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt und steht Ihnen in vollem Umfang in allen Polizeidienststellen vor Ort sowie telefonisch zur Verfügung. Wählen Sie für Notrufe bitte wie immer die Notfallnummer 110“, appelliert der Minister.

Datenschutz und Kinderschutz

Drese: Datenschutz darf kein Hindernis im Kinderschutz sein / Sozialministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte am heute gemeinsam mit dem Kinderschutz-Experten Hans Leitner die Handreichung: „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ in der Landespressekonferenz vor. Die Publikation erörtert bundesweit erstmals in diesem Umfang, wann Datenschutz im Kinderschutz zu berücksichtigen ist und wann er hinter gesetzlichen Regelungen zurücktritt.

„Kinderschutz hat viele Dimensionen. Die Sicherheit im Kinderschutzhandeln setzt auch Kenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Daten und Vorschriften voraus. Oft geht es um besonders sensible Informationen“, machte Drese deutlich.

Auf knapp 300 Seiten behandelt die Handreichung unter anderem das Datenschutz-System, die verfassungsgesetzlichen und landesrechtlichen Grundlagen bzw. Vorschriften sowie die Betroffenenrechte.

„Für Fachkräfte der Jugendhilfe und ihre Kooperationspartner ist es wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage Entscheidungen im Kinderschutz getroffen werden und wie sich das Verhältnis zwischen Datenschutz und Vertrauensschutz gestaltet“, so Drese. Oft müssten die Mitarbeitenden in Einzelfällen abwägen, wann Informationen weitergegeben dürfen oder sogar müssen oder eben nicht. „Viele Akteure, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, sind unsicher und haben Sorge, etwas falsch zu machen“, erklärte Drese.

Deshalb habe das Sozialministerium auch mit Blick auf Kinderschutzfälle entschlossen, eine praktische, gut lesbare Arbeitshilfe im Umgang mit dem Datenschutz im Kinderschutz zu entwickeln, betonte die Ministerin.

Hans Leitner von der Start gGmbH, einer der Autoren der Handreichung und Mitinitiator des Bündnisses Kinderschutz Mecklenburg-Vorpommern sowie Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg, veranschaulichte die Herausforderungen für die Praxis: „Im Jahr 2022 erreichten die acht Jugendämter im Land mehr als 5.000 Gefährdungsmeldungen. In allen Fällen mussten durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Verdachtsmomente überprüft, Einschätzungen vorgenommen und in über 1.500 Fällen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingeleitet werden.

Dies war in jedem Fall mit der Abwägung verbunden, inwieweit Persönlichkeitsrechte Dritter zum Wohle eines Kindes im erlaubten Maße einzuschränken gewesen sind. Hier sind im Sinne unserer Handlungsempfehlung Kompetenz und Handlungssicherheit gefragt.“

Die Handreichung orientiere sich explizit an Fällen aus der Praxis und biete somit ein umfassendes Nachschlagewerk nicht nur für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, so Leitner.

Drese führte darüber hinaus aus, dass das Land in den vergangenen Jahren zusammen mit Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um den Kinderschutz in MV zu verbessern.

„Wir haben mehrere präventive Programme, Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche und Vernetzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Akteure etabliert“, machte Drese deutlich. Die Ministerin verwies unter anderem auf das Bündnis Kinderschutz, die Landesprogramme Frühe Hilfen und Familienhebammen, die Kinderschutzhotline, die Kontaktstelle Kinderschutz sowie die Kinder- und Jugendschutzkonferenz, die in der kommenden Woche bereits zum 17. Mal am 15. Mai 2024 in Güstrow stattfinden wird.

Drese kündigte zudem an, das Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Kinderschutzgesetz plane. „Wir wollen in MV beim Thema Kinderschutz eine Spitzenrolle im Bundesvergleich einnehmen. Von diesem Kinderschutzgesetz soll ein weiterer spürbarer Impuls für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgehen“, hob Drese hervor. Hierzu habe bereits ein umfangreicher fachübergreifender Dialogprozess stattgefunden.

Der Auftrag zur Entwicklung der Handreichung „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ geht auf eine Empfehlung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Kinderschutz“ zurück. Die Arbeitsgruppe hatte sich nach Kinderschutzfällen zur Verbesserung des Kindesschutzes gebildet.

Über die Broschüre „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“ hinaus wurden auch kurze Lehrvideos zum Thema erstellt, die für Ausbildung-, Schulungs- und Belehrungszwecke eingesetzt werden können. Die Handreichung wird daher nicht nur allen tätigen Fachkräften im Kinderschutz zugänglich sein, sondern auch allen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind.

Weltverbrauchertag

Beugen Sie Online-Betrugsmaschen vor / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt lädt zum Forum nach Rostock: „Seien Sie am 20. März dabei und stellen Ihre Fragen.“

Schwerin – Da der Online-Betrug immer perfider wird, klären das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auf. Am Mittwoch, dem 20. März 2024 werden im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fragen rund um Online-Betrug beantwortet.

Wie beugt man am besten Online-Betrug vor? Woran sind Betrugsmaschen zu erkennen und was ist zu tun, wenn die Falle zugeschnappt hat. Diese und noch mehr Fragen werden am Mittwoch, dem 20. März 2024 ab 17 Uhr im Foyer des Rathauses beantwortet. Anmeldungen bitte ->hier.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt: „Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab. Daher verlagert sich auch immer mehr Kriminalität ins Internet. Die Betrugsversuche werden gefühlt von Woche zu Woche dreister und täuschend echter. Gefälschte Absenderadresse sind immer schwerer zu erkennen. Fake-Shops sehen den echten zum Verwechseln ähnlich.

Kaum ist das Geld an kriminelle Fake-Shop-Anbieter überwiesen, ist es nicht mehr rückholbar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn besonders günstige Angebote zum Beispiel aus Fern-Ost locken. Die Seriosität dieser Shops ist schwer zu prüfen. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fake-Shops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Daher soll am  Weltverbrauchertag 2024  über Betrugsmaschen im Internet – gerade beim Online-Shopping – aufgeklärt werden“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Das Motto des Weltverbrauchertags am 15. März lautet „Pass auf Deine Mäuse auf!“ Am Weltverbrauchertag wird in Deutschland seit mehr als 40 Jahren auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam gemacht.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „Die Verbraucherzentralen begegnen dieser deutlich gestiegenen Anzahl von Fake-Shops mit dem Angebot des ‚Fake-Shop-Finders‘. Dies ist eine Internetseite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Online-Shop auf Herz und Nieren prüfen können. Erkennt das System dabei Anzeichen für einen Fake-Shop, erfolgt umgehend eine Warnung.

Unser Angebot wird sehr gerne genutzt, pro Monat im Schnitt etwa 200.000 Mal. Auf diese Weise konnten wir so bereits über 56.000 Fake-Shops identifizieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen noch vor dem beabsichtigten Kauf warnen. So können wir das Online-Shopping sicherer machen.“

Sichere mobile Kommunikation (ISMK)

Institut für sichere mobile Kommunikation nimmt Arbeit an der Hochschule Stralsund auf

Stralsund – Das Institut für sichere mobile Kommunikation (ISMK) ist das neue An-Institut an der Hochschule Stralsund. Mit seinem Fokus im Bereich Informations- und Kommunikationssicherheit wollen die Mitglieder des ISMK Lösungen erarbeiten, um Bedrohungen und Gefährdungslagen zu begegnen. Themenbezogen ist es damit ein zentraler Ansprechpartner für Forschung, Lehre und Wirtschaft im Land.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, betont die landesweite Bedeutung der Errichtung des Instituts: „Als erste Einrichtung seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern ist das Institut eine Antwort auf aktuelle Herausforderungen, die auch in Deutschland für Fragen der digitalen Sicherheit extrem relevant sind und erarbeitet Lösungen zur Absicherung kritischer Mobilfunk-Infrastruktur, die weit über die Grenzen des Landes hinweg umgesetzt werden können.“

Das Institut wurde im Sommer 2023 gegründet und im Dezember 2023 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung als An-Institut an der Hochschule Stralsund anerkannt. Leiter ist Prof. Dr. Andreas Noack, IT-Sicherheits-Experte von der Hochschule Stralsund und Digitalisierungsbotschafter von Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Hauptziel ist es, eine sichere und ungestörte Kommunikation auf verschiedenen Ebenen sowohl vor, während und nach der Übertragung von Daten zu gewährleisten“, erklärt Prof. Dr. Noack, „als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis wollen wir die Forschungsergebnisse möglichst schnell in anwendungsorientierte Lösungen übertragen“. Die Arbeit des Instituts soll auch die Forschungsbemühungen der Hochschule Stralsund in diesen Themenfeldern stärken.

„Das An-Institut für sichere mobile Kommunikation ist hinsichtlich seiner Kompetenzen exzellent aufgestellt und wird deutschlandweit Nutzen im Bereich Sichere Mobile Kommunikation generieren“, ordnet der Rektor der Hochschule Stralsund, Prof. Dr. Ralph Sonntag, ein.

Neben der Forschung steht vor allem die wissenschaftliche Nachwuchsförderung im Fokus des neuen Instituts. Mit verschiedenen Projekten und einem interdisziplinären Ansatz wird das ISMK ambitionierten Doktorandinnen und Doktoranden im Bereich der IT-Sicherheit eine attraktive Plattform bieten, um ihre Forschungsprojekte voranzutreiben und wissenschaftlich zu prosperieren.

Das ISMK engagiert sich zudem in der Wissensvermittlung und dem Austausch innerhalb und außerhalb der Fachwelt. Hierzu werden regelmäßig Veranstaltungen abgehalten und Informationsangebote wie zum Beispiel Podcasts bereitgestellt. „Die sich ständig weiterentwickelnde technische Infrastruktur stellt uns vor immer neue Herausforderungen.  Deshalb werden wir uns auch mit den Aspekten der Sicherheit im Kontext künstlicher Intelligenz befassen“, gibt Prof. Dr. Noack ein Beispiel.

Dr. Björn Rupp, Geschäftsführer des Berliner Mobilfunk-Sicherheitsexperten GSMK und Mitglied des Instituts, betont die Bedeutung der engen Verzahnung von Wissenschaft und Industrie: „Die Kombination von jahrzehntelanger Erfahrung aus wissenschaftlicher Forschung und industrieller Entwicklungsarbeit macht das Institut einzigartig und befähigt es, schnell umsetzbare Lösungen zu erarbeiten, die für die Sicherheit des gesamten Standorts Deutschland in einer Zeit vielfältiger Bedrohungen durch unterschiedliche Akteure von hoher Relevanz sind.“

Recht auf Reparatur

Zu einem Treffen der Amtskolleginnen und Kollegen in Brüssel spricht sich Ministerin Jacqueline Bernhardt für eine neue EU-Richtlinie aus.

Brüssel – „Wir brauchen dringend das Recht auf Reparatur. Denn einer nachhaltigen Gesellschaft kann nicht daran gelegen sein, Müll und Abfall zu produzieren. Wir brauchen Maßnahmen für eine Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente, damit auch die Langlebigkeit von Konsumgütern gefördert wird. Daher begrüße ich es sehr, dass wir Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister uns bei einem Arbeitstreffen in Brüssel mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und Verbraucherschutzverbänden verständigen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt kurz vor ihrem Treffen heute in Brüssel.

„Die auf EU-Ebene geplante Ökodesignverordnung sowie der Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren sind die wesentlichen Bausteine. Derzeit sind beide Reformvorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren der EU.  Wichtig ist, dass die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verbessert wird, und darauf aufbauend ein ‚Recht auf Reparatur‘ der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern eingeführt wird.  Verbesserte Haltbarkeit, Reparierbarkeit und das Recht auf Reparatur sollen zunächst vor allem Haushaltsgeräte und Kommunikations- und Datenspeicherprodukte umfassen.

Das ist durchaus sinnvoll, denn nicht jedes Mobilfunkgerät zum Beispiel muss nach ersten Kratzern oder Fehlern aussortiert werden. Hersteller sollten künftig sicherstellen, dass unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen nach EU-Norm haben. Diskutiert wird auch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit über Preis und Reparaturbedingungen schaffen. Die Angaben in der Reparaturinformation sind für den Reparaturbetrieb 30 Tage verbindlich. Das gilt insbesondere für den angegebenen Preis“, so Verbraucherministerin Bernhardt.

„Eine wichtige Änderung sehe ich noch darin, dass bei Mängeln nicht automatisch neue Produkte geliefert werden dürfen. Für Käuferinnen und Käufer sollte künftig die Reparatur eines gelieferten mangelhaften Produktes zwingend sein, wenn die Kosten dafür genauso hoch sind, wie die Nachlieferung eines neuen Produktes. Das wäre ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, den wir alle leisten können“, erklärt Ministerin Bernhardt. Das Thema wird voraussichtlich auch die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister im nächsten Jahr beschäftigen.

Angriff auf Webseiten

Angriff auf Webseiten von Regierung und Polizei erfolgreich abgewehrt

Schwerin – Gestern registrierten die IT-Sicherheitsexperten der Landesregierung verstärkte Angriffe auf verschiedene Internetseiten des Regierungsportals M-V. Betroffen waren unter anderem Webseiten der Ministerien und nachgeordneter Behörden, die öffentliche Homepage der Landespolizei und das MV-Serviceportal.

Diese Internetseiten werden vom IT-Dienstleister des Landes, dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V, bereitgestellt und technisch betreut.

„Ab dem frühen Donnerstag-Vormittag registrierten die IT-Spezialisten unseres IT-Servicedienstleisters DVZ und unseres Computernotfallteams CERT M-V ein stark erhöhtes Aufkommen von Anfragen auf unsere Webseiten. Nach ersten Analysen war klar, dass es sich dabei erneut um einen Angriff handelte, bei dem die Server durch massenhafte Anfragen überlastet werden sollen.

Daraufhin seien DVZ und CERT in Alarmbereitschaft versetzt worden. Aber schon früh am Nachmittag war klar, dass unsere Sicherheitsmaßnahmen funktionieren und die Angriffe weitestgehend wirkungslos blieben“, berichtet Pegel.

Der Minister schließt aber nicht aus, dass die Cyberkriminellen das Wochenende für eine erneute Angriffswelle nutzen könnten und kündigt an: „Unsere Spezialisten bleiben in Alarmbereitschaft, um sofort reagieren zu können, sollte dies erforderlich werden.“

Datenträgerspürhunde im Einsatz

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat drei neue Ermittler: Loki, Otis und Marly. Sie sind die ersten Datenträgerspürhunde, die ihre Ausbildung beim Landesbereitschaftspolizeiamt beendet haben.

„Die Hunde wurden durch unsere Beamtinnen und Beamten der Diensthundeschule seit dem Welpenalter auf ihre Aufgaben vorbereitet. Nämlich das Aufspüren von Datenträgern wie Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones und SIM-Karten, die wichtige Beweismittel enthalten könnten“, sagt Innenminister Christian Pegel und heißt die neuen Schnüffler herzlich Willkommen. „Die drei Datenträgerspürhunde sind der Diensthundeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamt M-V zugeordnet und können zukünftig von allen Polizeibehörden im Land zur Unterstützung angefordert werden“, so der Minister.

In ihrer Ausbildung haben die drei Diensthunde ihr Können unter Beweis gestellt. Die Ausbildung begann vor ungefähr einem Jahr, als das Ziel gesetzt wurde, die vierbeinigen Kollegen auf die Suche nach Datenträgern vorzubereiten. Loki, der Älteste des Trios, ist ein belgischer Schäferhund mit hoher Motivation und einem sanften Gemüt. Otis, ein energiegeladener Border Collie, beeindruckt mit seiner Intelligenz und seinem Arbeitseifer. Marly, ein verspielter Deutscher Schäferhund, zeichnet sich durch seine Ruhe und Konzentration bei der Arbeit aus.

„Die Ausbildung umfasste ein breites Spektrum, vom Umwelttraining als ganz junge Welpen, bis hin zur anspruchsvollen Konditionierung der Leitgerüche. Unter der Anleitung erfahrener Ausbilder erlernten die Hunde nach Monaten harter Arbeit die Grundlagen ihres zukünftigen Dienstalltags“, veranschaulicht Minister Christian Pegel und:

„Mit Engagement und Hingabe wagten sich die Diensthundführer und ihre treuen Begleiter in Übungen vor, die sich von echten Einsatzlagen kaum mehr unterschieden haben. Bei diesen konnten sie erfolgreich auf das Gelernte zurückgreifen und schlussendlich gemeinsam die Ausbildung zu Datenträgerspürhunden erfolgreich absolvieren.“

Die Suche nach den Datenträgern erfordert viel Konzentration und Anstrengung von den Diensthunden. Sie wurden auf bestimmte Echtstoffe konditioniert, um deren Geruchsquellen bei der Suche zu identifizieren und zu lokalisieren. Ihre hohe Suchmotivation und Ruhe bei der Arbeit machen sie besonders geeignet für diese Aufgaben.

Trotzdem werden die Vierbeiner und ihre Diensthundeführer auch in Zukunft lernen. „Um ihre Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, unterziehen sich die Diensthunde regelmäßigen Fortbildungen und Prüfungen. Man kann sie mit Leistungssportlern vergleichen, die kontinuierlich trainieren müssen, um ihren Leistungsstand zu halten und auszubauen“, sagt der Innenminister.

Die drei Fellnasen führen ihre Sucharbeit mit einer hohen Zielstrebigkeit und Motivation aus, die gleichzeitig Beweis für die enge Bindung zwischen Mensch und Tier ist. „Ich bin beeindruckt, mit wieviel Hingabe und Engagement die Diensthundführer die Ausbildung durchgeführt haben. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht nur die Fähigkeiten der Hunde verbessert, sondern auch die Beziehung zwischen ihnen gestärkt hat. Diese Beziehungen sind ein wertvolles Beispiel dafür, wie ein konstruktives Arbeiten und harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund nicht nur zu beeindruckenden Leistungen führt, sondern auch zu einer Verbindung, die ein Leben lang anhält“, würdigt Innenminister Christian Pegel die Arbeit an der Diensthundeschule.

Zuschuss für die Verbraucherzentrale M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Der steigende Energieberatungsbedarf erfordert mehr Personaleinsatz.“

Schwerin – Die Landesregierung hat einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf für Beratungen in Sachen Energie.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der gestiegene Bedarf an Energieberatungen, zum Beispiel zum Heizungsaustausch oder zu Fördermöglichkeiten, aber auch an Rechtsberatung wie etwa zu falschen Berechnungen von Abschlägen oder die Prüfung der Betriebskostenerhöhungen bzw. -abrechnungen, ist bei der Verbrau­cherzentrale Mecklenburg-Vorpommern deutlich erkennbar. Der Trend geht noch weiter nach oben. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind es knapp 1.800 Gespräche gewesen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch rund 1.500.

Dieser Mehrbedarf muss kompensiert werden. Darum ist der Zuschuss von 10.000 Euro für die Abdeckung des personellen Aufwands bis zum Jahresende sehr wichtig. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt für die Menschen. Vor allem ärmere Frauen und Männer sowie Familien, die von den gestiegenen Preisen betroffen sind wenden sich an die Verbraucherzentrale“, sagt Verbraucherschutz­ministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Wiebke Cornelius: „Unsere Mitarbeiterinnen an den Servicetelefonen haben in den vergangenen Monaten bis an die Grenzen des Machbaren gearbeitet, um den Ansturm von Anfragen professionell bewältigen zu können und dabei den Ratsuchenden auch immer individuell gerecht zu werden.

Der Zuschuss gibt uns damit die Möglichkeit, die Kolleginnen bis zum Jahresende zu entlasten. Wir verstehen den Zuschuss daher gleichermaßen als Wertschätzung der Arbeit unserer Mitarbeitenden wie auch als Unterstützung, dem hohen Nachfragebedarf der Bürgerinnen und Bürger weiter gerecht zu werden.“

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt in Deutschland seit 1978 private Haushalte dabei, Energie effizient einzusetzen, erneuerbare Energien zu nutzen und damit sowohl CO2 wie auch Kosten zu sparen. Derzeit sind es in Mecklenburg-Vorpommern 28 Energiestützpunkte mit 16 Energieberatenden auf Honorarbasis.