Menü Schließen

Kategorie: Daten- und Verbraucherschutz

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Verbraucherschutz im Zeichen von Seuchen

Titel des Verbraucherfokus 2020

Schwerin – „Die Corona-Pandemie hat natürlich auch der Arbeit des LALLF seinen Stempel aufgedrückt“, resümierte Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus als er heute in Rostock den Jahresbericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei (LALLF) „Verbraucherfokus 2020“ vorstellte. Erstmals in seiner Geschichte hat das LALLF Humanproben analysiert. Auf Grundlage der Erfahrungen bei der Diagnostik auf Coronaviren bei Tieren leistet das LALLF nach Etablierung des molekularbiologischen Untersuchungs­verfahrens PCR auf das Virus SARS-CoV-2 bereits seit Mai 2020 Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

„Diese freiwillige Verpflichtung zu solidarischer Mitarbeit ist äußerst anerkennenswert und erfährt meine ganze Hoch­achtung. Der normale Amtsbetrieb musste ja trotzdem weitergeführt werden“, sagte Backhaus. Im Zuge dieser Kooperation wurden im Jahr 2020 im LALLF 2.082 Proben bearbeitet. Davon waren 98 positiv.

Zusätzlich zur Kooperation mit dem LAGuS wurden fleischverarbeitende Betriebe und Pflanzenbaubetriebe in MV bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter auf mögliche SARS-CoV-2 Infektionen unterstützt. Im PCR-Labor des LALLF sind von den Experten 2.670 Proben untersucht worden, davon waren 12 positiv.

„Parallel zum Pandemieproblem erlebten wir in Mecklen­burg-Vorpommern eine heftige Serie von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen“, lenkte Backhaus die Aufmerksamkeit auf eine weitere Viruserkrankung. Bereits bis Ende Dezember 2020 gab es seit dem ersten Feststellen im Oktober 8 Fälle bei Hausgeflügel und 51 hochpathogene Virusnachweise bei Wildvögeln.

„Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LALLF, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Land­kreise und kreisfreien Städte sowie meines Ministeriums waren mit der Seuchenbekämpfung bis weit in das Jahr 2021 gebunden“, sagte Backhaus. „Mein ausdrücklicher Dank an alle, die hier mitarbeiteten.“ Das seien in der Regel mehr Menschen, als man sich vorstellt. Betroffen sind Arbeiten vor Ort im Ausbruchsbetrieb, notwendige Verwaltungsaufgaben von Krisenmanagement bis Amtsveterinäre, Laborarbeit, auch Tierseuchenkasse, Entsorgung usw.

„Die Geflügelpest wird uns und das LALLF auch in Zukunft beschäftigen. Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen Küstenhabitaten ausgezeichnete Futtergrundlagen und Rastgebiete für Wildvögel“, sagte Backhaus.

Und noch eine Virusseuche hob der Minister heraus: die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD. Auch unter Rinderdurchfall bekannt. „2021 wird Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung als „BVD-freie Region“ nach EU-Gesetzgebung erlangen“, ist Backhaus überzeugt. Ein entsprechender Antrag ist im April 2021 gestellt worden.

Seit 2011 ist die BVD in Deutschland bekämpfungspflichtig. Dem LALLF ist es gelungen, in MV ein sehr schnelles und sicheres diagnostisches Untersuchungs­verfahren zu etablieren, das zudem noch preiswert ist. Die Experten sind dabei neue Wege bei Verfahren und Logistik gegangen. Seit 2017 ist MV frei von persistenten BVD-Infektionen. „Somit ist in MV eine verlustreiche Erkrankung in der Rinder­produktion getilgt“, verwies Backhaus auf die Bedeutung dieser Leistung.

„Neben diesen kräfte- und zeitbindenden Aufgaben zur Seuchenbekämpfung lief die normale Laborarbeit weiter“, sagte Backhaus. „Die über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen auch in Coronazeiten dafür, dass Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten entlang der kompletten Lebensmittelkette routiniert und reibungslos funktionieren.“ 2020 wurden beispielweise knapp 6.400 Lebensmittelproben untersucht. 12,3 Prozent mussten beanstandet werden. Wie in den Vorjahren waren das vor allem – zu 63,5 Prozent – Kennzeichnungsprobleme.

„Die Broschüre Verbraucherfokus 2020 macht deutlich, dass der Verbraucher tatsächlich bei uns im Fokus steht. Hauptaufgabe des LALLF bleibt es, zusammen mit den Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsämtern sichere Lebensmittel für Mensch und Tier zu gewährleisten“, betonte Backhaus.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.