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Kategorie: Wirtschaft

Bundeshilfe für Reisebusunternehmen

Schwerin – Ab morgen bis zum 30. September können Reisebus-Unternehmen beim Bund Zuschüsse zum Ausgleich fortlaufender Finanzierungskosten für Reisebusse sowie Vorleistungskosten, die zwischen 17. März und 30. Juni entstanden sind, beantragen. Landesverkehrsminister Christian Pegel nimmt dies zum Anlass, die Busunternehmer in Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuweisen und für die Inanspruchnahme zu werben.

„Ich freue mich, dass der Bund der Branche, die durch Corona-Pandemie schwer gebeutelt ist, hilft – nicht zuletzt auf das Werben der Bundesländer hin. Unsere Bemühungen tragen nun Früchte. Ich hoffe, dass auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von dieser Hilfe rege Gebrauch machen“, sagt Christian Pegel. Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Reisebusunternehmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 26.334 Euro pro Bus der Schadstoffklasse Euro V oder besser beantragen. Geltend machen können sie zum Beispiel Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung von Bussen vor der Pandemie oder bereits bezahlte Vorleistungen wie Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Die Zuschüsse sollen bis spätestens zum Jahresende ausgezahlt werden.

Anträge sind ans Bundesamt für Güterverkehr zu stellen. Die Anträge können ab 24. Juli auf dessen Webseite unter  www.bag.bund.de abgerufen werden. Die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/030-scheuer-busbranche-kann-hilfsgelder-abrufen.html

Am 16. März hatten sich Bund und Länder auf ein Verbot von Busreisen ab dem selben Tag verständigt, um auch hier der Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Seit 25. Mai sind Reisebusreisen in Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Hygiene-Auflagen wieder erlaubt, seit 10. Juli auch Tagesausflüge nach M-V mit dem Bus.

Förderung für Ladestation

Demmin – Im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinie gewährt das Energieministerium M-V dem Unternehmen „Schloss Schmarsow Ruiken Dr. Fabich“ im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Zuschuss in Höhe von knapp 23.500 Euro. Das Geld stammt aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dient der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz.

Im Schloss Schmarsow südöstlich von Demmin gibt es neben Ferienwohnungen regelmäßig Kulturveranstaltungen. Das Schloss ist schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sodass ein Großteil der Besucher mit dem Auto anreist. Besitzer von Elektro-Autos jedoch haben schlechte Karten, da es auf der Strecke an Ladestationen mangelt. Daher will das Unternehmen eine Elektro-Ladestation für das Schloss anschaffen. Den Strom soll eine Photovoltaikanlage aus Sonnenenergie erzeugen.

Mit der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen werden Maßnahmen unterstützt, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen etwa durch Förderung erneuerbarer Energien dienen.

Anträge können gestellt werden

Investitionsprogramm „Modernisierung“ für Beherbergungsunternehmen gestartet

Schwerin – Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben ab sofort die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Damit wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

„Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Deshalb ist es für Beherbergungsbetriebe derzeit schwierig, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, da aufgrund Corona-bedingter Einnahmerückgänge die Rücklagen oftmals zur Deckung der laufenden betrieblichen Ausgaben eingesetzt werden müssen. Das wollen wir abmildern. Um die Beherbergungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dabei zu unterstützen, weiter für unsere Gäste attraktive Angebote zu liefern, haben wir den Anwendungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt das wichtigste Förderinstrument für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und die gewerbliche Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Corona-Pandemie aufgestockt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen im Jahr 2020 insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp 50 Millionen Euro davon stammen aus der GRW-Aufstockung aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes; sie werden in derselben Höhe ergänzt durch Mittel aus dem MV-Schutzfonds.

„Mit der Förderung wollen wir die Qualität in unseren Beherbergungsbetrieben noch weiter steigern und so sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen“, sagte Glawe. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beziehungsweise Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen insbesondere Investitionen zur Erweiterung der Zimmerausstattung und der Hotelinfrastruktur.

Ziel der Maßnahmen muss sein, Voraussetzungen für eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung des Betriebes oder direkt eine höhere Zertifizierung zu erreichen, neue Kundengruppen zu erschließen oder eine stärkere Nutzung der Nebensaisonzeiten zu ermöglichen. Die Qualitätssteigerung ist in einem Konzept darzulegen. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes – 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Das Unterstützungsprogramm ist Bestandteil der Landesrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und unterliegt den allgemeinen Fördervoraussetzungen der GRW. Für die Förderung kommen Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Unternehmens darstellen.

Anträge können ab sofort mit einem GRW-Antragsformular beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30.11.2020 vollständig beim LFI vorliegen.

Weitere Informationen und das GRW-Antragsformular stehen auf der Internetseite des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unter www.lfi-mv.de.

Die Wirtschaftsleistung Mecklenburg-Vorpommerns wird zu einem großen Teil (12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung im Land) durch den Tourismus erbracht. Zwei Drittel der touristischen Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2014) kommen mit den Besuchern, Gästen und Touristen aus den anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern. 17,8 Prozent der Erwerbstätigen in MV, also über 131.300 Menschen, arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Das ist jeder sechste Beschäftigte in MV. Touristen, Besucher und Tagesgäste tragen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Konsum und den Ausgaben entscheidend zum Bestand und dem Wachstum anderer Branchen wie dem Einzelhandel bei.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2019 knapp 8,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und 34,1 Millionen Übernachtungen (+10,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 4,1 Tagen. Von Januar bis März 2020 gab es aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen einen Rückgang der Tourismuszahlen zu verzeichnen – in Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Zeitraum rund 901.200 Ankünfte (-18,8 Prozent) und rund 3,3 Millionen Übernachtungen (-14,3 Prozent) gezählt.

(Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.)

#klarmachen

Bewerbungsphase für den Bundeswettbewerb der Kultur- und Kreativpiloten gestartet

Schwerin – Noch bis zum 16. August 2020 können sich kreative Unternehmer für die Auszeichnung der Bundesregierung zum „Kultur- und Kreativpiloten“ bewerben. „Der Wettbewerb bietet den Kreativunternehmern aus Mecklenburg-Vorpommern eine hervorragende Chance, ihre Ideen professionell begleiten zu lassen. Gesucht werden außergewöhnliche und innovative Einfälle der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Eine Bewerbung steht allen Interessierten offen – egal, ob es sich um ein bereits etabliertes Unternehmen handelt, einen Freiberufler oder einen Gründer“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

An dem Wettbewerb können alle Unternehmen und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und aus deren Schnittstellen zu anderen Branchen teilnehmen. Die Auszeichnung Kultur- und Kreativpiloten Deutschland richtet sich an Menschen, die mit innovativem Gründergeist, Engagement und Mut ihre kreativwirtschaftlichen Ideen umsetzen. In den vergangenen Jahren waren Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bereits erfolgreich.

So erhielt beispielsweise Red Rebane eine Auszeichnung, das Schweriner Unternehmen fertigt unter anderem Fahrradtaschen. Auch TEXLAB aus Greifswald, ein Produktionslabor für textiltechnische Produkte, Ramona Stelzer Design aus Wismar (Schmuck aus Fischleder) und 13°-Jackle und Heidi aus Neubrandenburg erhielten für ihre Crossmedia-Agentur mit angegliederter Eismanufaktur eine Auszeichnung.

„Die Erfolge zeigen deutlich, dass die Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich mithalten können. Wir haben bei uns eine innovative, lebhafte Kreativ-Szene, die das Wirtschaftsleben anreichert“, sagte Glawe.

Die Auszeichnung Kultur- und Kreativpiloten Deutschland unterstützt jedes Jahr 32 Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in ihren unternehmerischen Fähigkeiten: Die Preisträger nehmen an einem einjährigen, individuell abgestimmten Mentoring-Programm teil. Dazu gehören Workshops, die Begleitung durch zwei Coaches, der Austausch mit den anderen Teams und mit Experten sowie die bundesweite Aufmerksamkeit durch die Titelvergabe.

Ideengeber und Organisator der Auszeichnung im Rahmen des Projektauftrags durch die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung ist das u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. Die Bewerbung kann via Online-Formular auf www.kultur-kreativpiloten.de eingereicht werden. Zur Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee, Informationen zur einreichenden Person oder zum Team und ein kurzes Motivationsschreiben, warum man Kultur- und Kreativpilot werden möchte. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter www.kultur-kreativpiloten.de.

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

Umstellung auf neue Kassensysteme

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer räumt Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme mehr Zeit ein. Ein entsprechender Erlass ist seit heute in Kraft.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings sehen sich viele Unternehmen nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Umstellung der Kassensysteme in der aktuell geltenden Frist umzusetzen.

Neben den Folgen der Corona-Krise war auch die Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersätze mit großem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch immer nicht freigegeben ist.

Finanzminister Reinhard Meyer hat daher entschieden, eine ähnliche Härtefallregelung zu schaffen, wie etwa Schleswig-Holstein und Hamburg. „Ich hätte mir ein bundeseinheitliches Vorgehen gewünscht, das war leider nicht möglich. Jetzt darf es aber nicht zu Nachteilen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen“, so Meyer.

Die Erleichterung wird über einen Erlass geregelt, der vorsieht, dass die bestehenden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 weiterhin nicht beanstandet werden, wenn das Unternehmen,

  • bis spätestens 30. September 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt hat oder
  • bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE, der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt wurde.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuerverwaltungen in den Ländern hat in den vergangenen Monaten gezeigt, wie pragmatisch und unbürokratisch sie in Krisenzeiten handeln können. Die Krise ist noch nicht überstanden, daher tun wir gut daran, bürokratische Hürden mit Augenmaß abzusenken.“

„Digitrans“-Förderung

Schwerin – Immer mehr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

„Wir haben bei den Zuwendungsbewilligungen soeben die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschritten“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Exakt wurden seit Beginn des Programms 2019 bis Ende vergangener Woche 2,02 Millionen Euro an Zuschüssen zugesagt.

„Damit werden 2019 und 2020 insgesamt 6,8 Millionen Euro aktiviert, die die Unternehmen einschließlich eigener Mittel sowie weiterer Fördermittel aus anderen Programmen in die Digitalisierung ihrer Betriebe investieren. Zudem bearbeitet das Landesförderinstitut aktuell 47 weitere Anträge, mit denen ein Gesamtfördervolumen von sogar ca. 2,65 Millionen Euro allein in diesem Jahr erreicht wäre“, so der Minister. Knapp eine Million Euro wurden in den vergangenen 19 Monaten bereits abgerechnet und ausgezahlt.

„Ich freue mich, dass sich unser Programm herumspricht. Im vergangenen Jahr haben wir gut eine Million Euro an Zuschüssen bewilligt – und die gleiche Summe bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Das spricht dafür, dass immer mehr kleine und mittelgroße Betriebe in unserem Land, an die sich das Programm richtet, erkannt haben, wie wichtig es für ihre Zukunft ist, in die Digitalisierung inklusive IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Firma zu investieren“, sagt Christian Pegel.

Zugleich wirbt er für weitere Anträge: „Unternehmen, die in Zukunft bestehen wollen, müssen sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Ziel unseres Programms ist, diesen Gedanken – sollte er noch nicht vorhanden sein – anzustoßen und die Umsetzung zu unterstützen.“ Bis 2021 stehen über das Programm noch 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich sollen im Rahmen des Zukunftsbündnisses M-V aus dem Konjunkturprogramm weitere Landesmittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro für die Digitrans-Richtlinie bis 2022 bereitgestellt und bei Bedarf bis auf fünf Millionen Euro erweitert werden.

Die meisten Anträge auf die „Digitrans-Förderung“ kommen aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte (siehe Auflistung ganz unten). Besonders freut Christian Pegel: „Das Ziel, insbesondere Kleinstunternehmen mit bis zu zehn und kleine Unternehmen mit bis 50 Mitarbeiter besonders in den Förderfokus zu rücken, ist übererfüllt: Sie machen 91 Prozent der geförderten Unternehmen aus. 75 Prozent waren angestrebt.“

Der Zuschuss aus der Landeskasse beträgt in der Regel 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro. „10.000 Euro klingt erst mal nicht so viel. Aber die Erfahrungen zeigen, dass man damit schon eine Menge anschieben kann. Und das in nahezu jeder Branche“, sagt der Minister und nennt Beispiele:

„Tischlereien und Treppenbaufirmen schaffen mit Hilfe unserer Zuschüsse die Technik an, die ein digitales Aufmaß und für den Kunden gut nachvollziehbare 3D-Darstellungen der zu bauenden Objekte ermöglicht. Mehrere Dentallabore haben wir bei der Anschaffung von 3D-Druckern unterstützt, die den Zahnersatz viel schneller und genauer herstellen als die Mitarbeiter es von Hand können. Eine Brennerei in Klein Kussewitz richtet mit dem Zuschuss eine Software ein, die für die Lebensmittelüberwachung durch den Zoll genau erfasst, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden.“

Und wenn Christian Pegel erst mal anfängt, fallen ihm immer mehr Projekte ein, die ihn manchmal überrascht, immer aber begeistert haben: „Eine Matratzenmanufaktur aus dem Landkreis Rostock unterstützen wir beim Erstellen eines Online-Shops und eine Apotheke bei der Anschaffung eines Spektrometers für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Tropfen und Zäpfchen. Damit können etwa die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden. Die manuelle Kontrolle inklusive Reinigungsaufwand für die Arbeitsflächen und Entsorgung der Probenreste entfällt.“

Viele weitere Beispiele aus unterschiedlichsten Bereichen könnte Christian Pegel noch aufzählen, belässt es aber bei diesem Fazit: „Diese Best-Praxis-Beispiele lassen sich gut als Blaupause auf viele andere Unternehmen und Branchen übertragen. Wenn auch in Ihrem Unternehmen die Erkenntnis gereift ist, dass eine Digitalisierung der Prozesse die Arbeit erleichtern und das Bestehen in der Zukunft leichter machen kann – informieren Sie sich unbedingt über unser Förderprogramm und stellen Sie einen Antrag.“

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

US-Sanktionen gegen Nord Stream 2

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel verurteilt die erneute Ausweitung der US-Sanktionen gegen alle, die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligt sind, aufs Schärfste.

„Dass die USA erneut die Möglichkeiten verschärfen, gegen jeden, der am europäischen Nord Stream 2-Projekt beteiligt ist – egal, ob als Zulieferer, Bauunternehmen oder Geldgeber – ist nicht hinnehmbar und nach meiner Überzeugung ein endgültiger Bruch mit internationalen Regeln. Vor allem aber ist dies ein weiterer Versuch, die europäische Energieversorgungssicherheit zu gefährden“, sagt Christian Pegel und fordert: „Ich erwarte, dass die Bundesregierung und vor allem die EU-Kommission die europäische Souveränität sehr klar verteidigen und mit spürbaren und ernstzunehmenden Gegenmaßnahmen reagieren. Jetzt muss – bei allem Respekt für diplomatische Gepflogenheiten – mit den transatlantischen Gesprächspartnern Klartext geredet werden.“

Der Minister urteilt – nicht zum ersten Mal: „Ich halte es für unverantwortlich, ein Infrastrukturprojekt der europäischen Energiewirtschaft zum politischen Spielball zu machen. Wir brauchen eine gesicherte Gasversorgung in Europa. Deshalb halten wir am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, die in rechtsstaatlichen Verfahren in mehreren europäischen Ländern genehmigt wurde, ausdrücklich fest.“

Christian Pegel weist, auch darauf hin: „Wir brauchen einen vernunftgetragenen wirtschaftlichen Dialog mit den russischen Partnern. Auch in politisch bewegten Zeiten bedarf es solcher Projekte und eines aufrechterhaltenen Gesprächsfadens, der auch über solche gemeinsamen wirtschaftlichen Projekte erhalten wird. Im Übrigen haben wir weltweit mit der Bekämpfung des Coronavirus und den Folgen der Pandemie für die Weltwirtschaft zu tun. Da brauchen wir nicht auch noch sinnlose wirtschaftliche Blockaden und die damit einhergehenden weiteren Gefahren für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung.“

Die US-Regierung hat gestern eine Neufassung der Umsetzungsbestimmungen für das CAATSA-Sanktionsgesetz (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act) von 2017 veröffentlicht. Mit dieser Neufassung fallen, anders als bisher, explizit auch das Nord Stream 2-Projekt und seine Auftragnehmer sowie Finanzierungspartner unter diese Sanktionen. Zudem müssen die USA Sanktionen nicht mehr mit ihren europäischen Verbündeten koordinieren. Die neuen Bestimmungen eröffnen dem US-Präsidenten neue Möglichkeiten, europäische Lieferanten und Dienstleister verschiedener Branchen mit Sanktionen zu belegen.