Schwerin – In der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel verankert. Eine wichtige Grundlage dafür ist das Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Zur leichteren Umsetzung des Gesetzes im Arbeitsalltag hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung und einer Expertin für Gleichstellungsrecht einen Handlungsleitfaden erarbeitet.
„Unsere neue Informationsbroschüre soll vor allem für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst eine Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit sein und als Nachschlagewerk dienen. Zugleich bietet die Handreichung Unterstützung für die Personalverantwortlichen“, betont Gleichstellungsministerin Stefanie Drese.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden viele Erfahrungen bei der Umsetzung gemacht. Diese und häufig auftretende Fragestellungen wurden in dem Handlungsleitfaden aufgegriffen. Anhand von Tipps, Checklisten und Beispielen werden die einzelnen Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes erläutert.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Gleichstellung durch erfolgreiche Maßnahmen mit zahlreichen engagierten Beteiligten viel erreichen können“, so Ministerin Stefanie Drese. Insbesondere wurden mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2016 die erfolgreichen Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung gesetzlich verankert. So sind nunmehr der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden zur Förderung der gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen und begleitende Maßnahmen zum Umsetzung der Zielvereinbarungen gesetzlich geregelt. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer, insbesondere für solche, die Familien- und Pflegeaufgaben wahrnehmen, in das Gesetz aufgenommen.
Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wurden gestärkt. Drese: „Mit dem Leitfaden geben wir ihnen ein zusätzliches Instrument an die Hand, um ihre Stellung in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu stärken.“
Der Handlungsleitfaden steht auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung und kann dort zudem als Printausgabe bestellt werden.