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Kategorie: Wirtschaft

Der Arbeitsmarkt im Juni 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter Druck. Der massive Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert aber den Arbeitsmarkt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: +40.000 auf 2.853.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +637.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai bei 44,71 Millionen Personen und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 531.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im April im Vergleich zum Vorjahr noch einen geringfügigen Zuwachs. Insgesamt ist sie in diesem Monat nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 30.000 auf 33,41 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von März auf April, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein deutlicher Rückgang um 276.000. Ein Großteil hiervon geht im Zusammenhang mit den coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels auf das Gastgewerbe zurück.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau gefangen. Im Juni waren 570.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 227.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 20.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind nach dem Plus im Mai auch im Juni etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Juni 2020 unverändert bei 91 Punkten. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.077.000 Personen erhielten im Juni 2020 Arbeitslosengeld, 383.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 4.076.000. Gegenüber Juni 2019 war dies ein Anstieg von 152.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen. Von Oktober 2019 bis Juni 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 417.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 43.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 479.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 47.000 weniger als vor einem Jahr.

Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in kaufmännischen Berufen sowie in Informatikberufen. Im Juni waren noch 229.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Juni noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

MV-Gipfel diskutiert weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen besprochen worden. „Wir haben uns auf den ersten und auch maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt. Wir wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Anschluss an die Sitzung. Die Regelungen gelten spätestens ab 10. Juli.

Abstandsregel fällt in Reisebussen

Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.

Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen bis 2 Uhr morgens

Darüber hinaus wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.

Buffet ist wieder möglich

Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.

Spezialmärkte dürfen öffnen

Das Betreiben von Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnlichen Märkten ist erlaubt. „Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen. Die Angebote sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden und das Gelände ist durch eine Absperrung abzugrenzen“, sagte Glawe. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.

Auch im Urlaub an Regeln halten

Minister Glawe machte abschließend deutlich: „Wir sind weiter das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch gilt: Hygiene, Abstand und Masken gehören weiter zu unserem Alltag. Auch wenn weitere Lockerungen ermöglicht werden, geht es darum, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Gerade im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen. Ziel ist es, bei allen gemeinsamen Bemühungen einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, um das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben Mecklenburg-Vorpommern sind Sommerferien in Brandenburg, Berlin und Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

60 Millionen Euro für Agrarumwelt­maßnahmen

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommer­weidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau­verfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.

Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Ver­pflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Struktur­elementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutz­streifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünland­nutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.

Zwischenfinanzierung bei MV Werften

Glawe: Erster Meilenstein erreicht – starkes Signal für den Erhalt der MV Werften

Schwerin – Banken und Bürgen haben am Montag entschieden, 175 Millionen Euro aus einem Guthabenkonto – der so genannten „locked box“ – für die MV Werften freizugeben. Für das Unternehmen ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September den Finanzierungsbedarf abzudecken.

„Der erste Meilenstein ist erreicht. Die Entscheidung ist ein starkes Signal aller Beteiligten für die MV Werften und den maritimen Standort Mecklenburg-Vorpommern. Die Zustimmung ist ein erster wichtiger und notwendiger Schritt, damit die Lebensader der MV Werften weiter pulsieren kann. Mit der Freigabe der Mittel kann die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bedient werden. Mit der Auszahlung soll ab Mittwoch begonnen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

„Das positive Votum der Banken ist die Grundbedingung für den Erhalt vieler hochwertiger Industriearbeitsplätze. Daher bin ich erleichtert über die getroffene Entscheidung. Nun gilt es mit diesem Rückenwind, die MV Werften wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. Dafür gibt es noch viel zu tun“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

Genting Hong Kong hat als Sicherheit für Krisensituationen während des Baus und des Betriebes der Globalschiffe ca. 260 Millionen Euro auf dem Guthabenkonto („locked box“) hinterlegt. 175 Millionen Euro können mit der heutigen Entscheidung daraus entnommen werden. Das Konto ist an 17 Banken verpfändet, die an der Finanzierung der Schiffe beteiligt sind. Für die Öffnung wurde die Zustimmung der Banken und Bürgen, zu denen auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zählt, benötigt.

„Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der Entscheidung der Banken erreicht. Ein gutes Ergebnis, was auch Stabilität für die kommenden Wochen gibt. Wir sind aber noch nicht über den Berg“, betonte Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass es am Ende wichtig sei, auch den nächsten Schritt – nämlich die beantragten Hilfen aus dem Stabilisierungsfonds des Bundes – zu erreichen. Die MV Werften haben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes Hilfen in Höhe von 570 Millionen Euro beantragt.

„Mit diesen Mitteln sollen die corona-bedingten Mehrbedarfe auf den MV Werften bis zur Fertigstellung der im Bau befindlichen Schiffe finanziert werden“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Die Landesregierung hatte im Kabinett (16. Juni 2020) in Abwägung der Chancen und Risiken für die Freigabe der „locked box“ entschieden und für ihren Beschlussvorschlag an den Finanzausschuss die einstimmige Zustimmung aller im Landtag vertretenen Parteien am Dienstag erhalten. Der Landtag hatte sich in einer Sondersitzung für den von der Landesregierung beschlossenen Weg der Unterstützung für die MV Werften ausgesprochen.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.

Projektwettbewerb Modellregionen

Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption – noch bis zum 15. Juli 2020 bewerben

Schwerin – Der Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption soll ausgewählte Schlüsselmaßnahmen aus der Landestourismuskonzeption gebietsübergreifend erproben und evaluieren. „Mit der Ausschreibung zur Bildung von Modellregionen ist eine intensive Diskussion zur künftigen touristischen Entwicklung und der interkommunalen Zusammenarbeit in unserem Land entstanden. Es werden gemeindeübergreifend Gespräche geführt und regionsspezifisch verschiedene Lösungsansätze erarbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Prozess zur Bewerbung als Modellregionen läuft seit Anfang Februar. „Das Corona-Virus und dessen weitreichende Folgen für die touristischen Regionen haben den Wettbewerb etwas ausgebremst. Wir haben die Bewerbungsfrist deshalb bis zum 15. Juli verlängert“, so Glawe weiter. Die Antragsteller können dabei unterschiedliche Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit in der Entwicklung der Infrastruktur, bei Mobilitäts- und Dienstleistungsangeboten verfolgen. „Die auszuwählenden Regionen fußen dabei auf örtlichen, regionalen und freiwilligen Initiativen und sollen an Küste und im Binnenland verortet sein. Grundlage sind zum Beispiel ein Nachweis regionaler Kooperationsbereitschaft mit entsprechenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen, eine leistungsfähige Infra- und Angebotsstruktur, ein gebietsbezogenes Marketing und die gegenseitige Anerkennung gästefinanzierter Beiträge (Kurkarten) oder branchenübergreifende Steuerung der regionalen Entwicklung“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

Als erste hat eine Region der mecklenburgischen Ostseeküste ihren Antrag eingereicht. Die Impulsregion umfasst die Gemeinden Kühlungsborn, Rerik, Bad Doberan, Kröpelin, Bastorf, Steffenshagen, Wittenbeck, Börgerende, Rethwisch und Nienhagen. Weitere Regionen haben eine Bewerbung signalisiert, darunter die Mecklenburgische Seenplatte, Fischland-Darß-Zingst, Usedom und Mecklenburg-Schwerin.

Weitere Informationen und ein Video finden sich auf der Branchenplattform des Tourismusverbandes M-V unter www.tourismus.mv/landestourismuskonzeption sowie auf der Homepage der Landesregierung unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Projektwettbewerb-Modellregionen-startet/.

Die Bewerbung soll inhaltlich aussagekräftig sein und die Vorhaben in den Regionen verbindlich darlegen. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Landkreise bzw. Ämter und kommunale Zusammenschlüsse, keine einzelnen Gemeinden. Die Laufzeit des Projektes beträgt 24 Monate. Es sollen mindestens drei Modellregionen gefunden und umgesetzt werden. Die Projekte sind in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Zu den Bewertungskriterien gehören u. a. die Passfähigkeit mit den Inhalten der Landestourismuskonzeption und des DMO-Gutachtens, die Übertragbarkeit auf ganz Mecklenburg-Vorpommern und der Innovationsgrad.

Bewerbungsunterlagen müssen in digitaler Form bis zum 15.07.2020 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Der Start für die Umsetzung der Vorhaben soll im Herbst erfolgen.

Neue Rufnummern

Schwerin – Der Kundenservice ist der wichtigste Vermittler zwischen einem Dienstleister und seinen Kunden. Deshalb setzen die WEMAG AG und ihre Tochter, die WEMACOM Breitband GmbH, auf gut geschulte und kompetente Servicemitarbeiter. Weil aber auch die beste Servicekraft bei einem steigenden Anfragenaufkommen irgendwann an ihre Grenzen stößt, hat die WEMACOM entschieden, ihren Kundenservice für Breitband-Themen zu erweitern und neu zu strukturieren.

„Wir haben seit der sukzessiven Inbetriebnahme des Glasfasernetzes sowohl positive, als auch negative Anmerkungen zu unserer Servicequalität erhalten“, berichtet Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM. Viele der bereits surfenden Kunden haben sich an einer Zufriedenheitsbefragung beteiligt und wertvolles Feedback gegeben. „Alle diese Hinweise fließen in unser Qualitätsmanagement und helfen uns dabei, uns weiter zu verbessern.“ Zur weiteren Erhöhung der Servicequalität hat die WEMACOM die Kapazitäten des Support-Teams nach und nach aufgestockt. Nun stehen noch mehr Service-Mitarbeiter zur Verfügung, um auch bei hohem Anrufaufkommen die Anliegen der Kunden entgegenzunehmen.

Im nächsten Schritt hat das Telekommunikationsunternehmen zwei neue Service-Rufnummern eingerichtet, die je einem Themengebiet zugeordnet sind. So können die Fragen direkt beim richtigen Ansprechpartner platziert werden und der Kunde erhält noch schneller eine Antwort oder Hilfestellung.

Bei allen Fragen rund um die Internet- und Telefontarife sowie zum Glasfaser-Internet der WEMAG können sich Kunden zukünftig telefonisch an die 0385 . 2027-1111 und per Mail an internet@wemag.com wenden.

Ihre Anliegen rund um den geförderten Glasfaser-Hausanschluss können Kunden an die Rufnummer 0385 . 2027-9858 oder an hausanschluss@wemacom.de richten.

Beide Hotlines sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr erreichbar. Bei längeren Wartezeiten können die Kunden den Rückrufservice in Anspruch nehmen. Die Service-Mitarbeiter rufen zur gewünschten Zeit zurück und versuchen für die Anliegen schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

Wer aus Gewohnheit noch die alte Servicenummer (0385 . 755-3755) wählt, wird zum richtigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Erster Funkmast für kritische Infrastruktur

Energieversorger verständigen sich auf 450-MHz-Joint-Venture

Schwerin – Vertreter der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland haben sich auf ein gemeinsames Branchenmodell für den Bau und Betrieb eines bundesweiten 450-MHz-Funknetzes geeinigt. Damit sind sie als Betreiber kritischer Infrastruktur darauf vorbereitet, die sichere 450-MHz-Funkfrequenz gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zuweisung der Frequenzen durch die Bundesnetzagentur.

Die vier gleichberechtigten Gesellschafter des Joint Venture 450connect werden mit je 25 % die Alliander AG als bisheriger Eigentümer der 450connect, ein Konsortium kommunaler Versorger und heutiger Ankerkunden der 450connect, zu dem auch die WEMAG aus Schwerin gehört, die Regionalversorger der E.ON SE/innogy SE sowie die Versorger-Allianz 450, ein Zusammenschluss von Stadtwerken, Energie- und Wasserversorgern u.a. unter Beteiligung der Netz BW und Bonn Netze.

„Wir Ankerkunden der 450connect bauen auf die guten Erfahrungen bei 450connect und Alliander auf. Wir teilen in dieser Kooperation schon heute Aufgaben und Risiken, nutzen Standorte gemeinsam und sind somit über die gesamte Fläche Deutschlands schnell umsetzungsfähig. Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen allein in den Netzgebieten der heutigen Ankerkunden über 300 Funkmaste entstehen“, sagt Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG, als Vertreter des Ankerkunden-Konsortiums der 450connect.

Eine der wichtigsten Eigenschaften der 450-MHz-Funknetze ist die sogenannte Schwarzfallfähigkeit. Herkömmliche Telekommunikationsnetze fallen ohne Strom nach wenigen Stunden aus. „Unsere Lösung ist mehrfach abgesichert und schwarzfallfest. Sollte es je zu einem flächendeckenden Blackout kommen, können wir die Stromnetze schnell wieder hochfahren. Ohne funktionierende Kommunikationsmöglichkeit wäre das sehr schwer bis unmöglich“, erklärt Thomas Murche und verweist auf den ersten Funkmast der WEMAG in Schwerin, der kurz vor seiner Fertigstellung steht. Neben der sicheren Notfallkommunikation sollen über das 450-MHz-Funknetz auch Smart Meter (intelligente Zähler) und Smart-Grid-Anwendungen (intelligentes Stromnetz) angebunden werden. „Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen allein im Netzgebiet der WEMAG Netz 33 Funkmaste entstehen“, führt Murche weiter aus.

Im Verlauf der Energie- und Verkehrswende werden die Stromnetze deutlich dezentraler und komplexer, da die Zahl der Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladestationen für die Elektromobilität weiter wächst. Dabei übernehmen Smart Meter zunehmend kritische und netzdienliche Steuerungsaufgaben. Für ihre Kommunikationsanbindung ist ein sicheres und hochverfügbares Kommunikationsnetz zwingend notwendig, um die Versorgungssicherheit auch im dezentralen Netz gewährleisten zu können. Außerdem können Drittanbieter wie Telekommunikationsunternehmen den Mast mitnutzen.