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Kategorie: Wirtschaft

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Umfangreiche Umsatzsteuersenkung

Schwerin – Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Nachdem die Kontaktbeschränkungen nun gelockert wurden und es für Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe wieder losgeht, sollen auch sie schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 % auf 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, gesenkt.

Dabei ist die Wirkung dieser Steuersenkung nicht nur auf die Restaurants beschränkt. Es werden auch andere gastronomische Bereiche, wie zum Beispiel Lebensmittelhändler, Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang dem normalen Umsatzsteuersatz unterlagen, profitieren. Somit wirkt die Begünstigung auch für Unternehmen im Bereich von Cateringservice für Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Mittagsversorgung in unserem Land leisten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket vorgesehen, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 den Regelsteuersatz sowie den ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu senken. Diese zeitlich befristeten Absenkungen gelten allgemein für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Damit werden die Umsatzsteuersätze auf gastronomische Dienstleistungen – außer der Abgabe von Getränken – vom 1. Juli bis zum Jahresende von 19 % auf 5 % abgesenkt.

Futtergewinnung von ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute nach der Beratung der „AG Dürre“ die Nutzung von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung (sowohl Mahd wie Beweidung) freigegeben.

„Nach einem guten Start in das Jahr 2020 für die landwirtschaftlichen Kulturen mit ausreichend Niederschlägen konnten die Landwirte hoffen, dass nach 2 sehr trockenen Jahren endlich normale Wachstums-bedingungen herrschen werden.

Aber ab Mitte März blieben die erforderlichen Niederschläge bis Ende April fast völlig aus. Das führte zu erheblichen negativen Auswirkung auf die Entwicklung der Winterkulturen und auf das Auflaufen der Sommer-kulturen. Vorrangig auf leichten Standorten zeigten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden, die spürbaren Ertragsausfälle zur Folge haben“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Besonders stark von der Trockenheit waren und sind die tierhaltenden Betriebe betroffen, da das dringend benötigte Futter nicht heranwachsen konnte. Der so wichtige 1. Schnitt konnte bereits das dritte Mal nur mit deutlichen Verlusten im Vergleich zu normalen Jahren eingebracht werden“, so Backhaus weiter.

In sehr vielen Betrieben waren die Futterreserven aufgebraucht, da in den Vorjahren durch Dürre und Trockenheit nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten.

Die sporadischen Niederschläge ab Anfang Mai reichten bei Weitem nicht aus, um das Wasserdefizit annähernd auszugleichen. Durch Wind und Sonne verstärkt trockneten die Böden bis in tiefe Schichten in vielen Regionen des Landes völlig aus. Den Pflanzen fehlte damit jegliche Grundlage, sich mit der benötigten Feuchtigkeit zu versorgen.

Auch wenn in den letzten Tagen deutlich mehr Niederschlag gefallen ist und Weitere zu erwarten sind, kann das fehlende Futter aus der Frühjahrtrockenheit nicht mehr ausgeglichen werden.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 01. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden.

Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Der Landwirtschaftsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Futtergewinnung auf diesen Flächen nicht vor dem 01.07. erfolgen darf, da dieses zu einem CC-Verstoß führen würde, dieser wiederum Kürzungen der Prämien in der 1. und 2. Säule zu Folge hätte.

Unternehmensnachfolge sichern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge diskutiert worden. „Neben der Fachkräftesicherung gehören Unternehmensnachfolgen sowie die Mobilisierung von Potenzialen für Arbeit und Beschäftigung zu den drängendsten Herausforderungen der heimischen Wirtschaft. Wir wollen, dass Unternehmen, die nach der Wende mühsam aufgebaut wurden, erfolgreich einen Nachfolger finden. Wenn erfolgreiche Unternehmen vom Markt verschwinden weil eine Nachfolge scheitert, geht über die Jahre wertvoll aufgebautes Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der hergestellten Produkte verloren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Seit 2015 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Anlaufstelle für die Unternehmensnachfolge. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern setzt diese zusammen mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern im Land um. Die Nachfolgezentrale (www.nachfolgezentrale-mv.de) hat sich etabliert.

„Damit wird das Thema Unternehmensnachfolge durch die Wirtschaft und für die Wirtschaft des Landes befördert. Die Nachfolgezentrale MV hilft bei der Kontaktanbahnung und begleitet das erste persönliche Gespräch. Auf der Online-Plattform können sich Nachfolge suchende Unternehmerinnen und Unternehmer und Nachfolge-Interessierte registrieren lassen“, so Glawe weiter. Eine Software sucht bei diesen Merkmalen nach Übereinstimmungen und informiert über die Treffer.

Aktuell sind weit über 800 Registrierungen zu verzeichnen, darunter rund 200 Nachfolge-Suchende und rund 550 Nachfolge-Interessierte. Unterstützt wird die Arbeit durch rund 60 Netzwerk-Partner. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit fördert die Nachfolgezentrale MV aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) seit Herbst 2015 bis Ende 2020 mit rund 1 Million Euro.

„Über die Fortführung sind wir bereits mit dem Projektträger im Gespräch. Es soll weitergehen. Wir arbeiten bereits intensiv an einer Lösung. Jetzt geht es um das konkrete ´wie´ wir dies gemeinsam ermöglichen können. Dabei sind wir auch abhängig vom Beginn der neuen Förderperiode der EU-Strukturfonds und der entsprechenden Mittelausstattung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

WEMAG ist auch 2020 Top-Arbeitgeber

Jobbörse Yourfirm.de kürt Energieunternehmen zum zweiten Mal in Folge

Schwerin – Die WEMAG ist von der Jobbörse Yourfirm.de als „Top-Arbeitgeber im Mittelstand 2020″ ausgezeichnet worden. Mit mehr als 1 Mio. Stellensuchenden im Monat gilt Yourfirm.de als eine der führenden Jobbörsen in Deutschland für Bewerber, die auf der Suche nach Jobs im Mittelstand sind.

Basierend auf dem Zugriffs- und Leseverhalten von Jobsuchenden auf veröffentlichte Stellenanzeigen und Firmenprofile auf Yourfirm.de im Zeitraum von Januar bis Dezember 2019 wurden unter mehr als 10.000 Arbeitgebern die 1.000 „Top-Arbeitgeber im Mittelstand 2020“ gewählt. Die WEMAG hat diese Auszeichnung nach 2019 nun zum zweiten Mal erhalten.

Die WEMAG ist ein mehrfach ausgezeichneter Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten verschiedene Karrieremöglichkeiten im Unternehmen gibt.     Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer
Die WEMAG ist ein mehrfach ausgezeichneter Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten verschiedene Karrieremöglichkeiten im Unternehmen gibt. Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich wohl in der WEMAG-Gruppe. Teamgeist, eine 38-Stunden-Woche mit flexibler Arbeitszeit und ein betriebliches Gesundheitsmanagement sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Das wissen auch die Jobsuchenden zu schätzen“, kommentiert WEMAG-Personalleiter Michael Enigk die Auszeichnung. Studien belegen, dass bei rund 76 Prozent der Bewerber Auszeichnungen bewusst oder unbewusst einen Einfluss auf ihre Arbeitgeberwahl haben.

Allein im vergangenen Jahr sind bei der WEMAG-Unternehmensgruppe 1.833 Bewerbungen auf die unterschiedlichsten Stellen eingegangen. Die meisten Bewerbungen erfolgten über das WEMAG-Karriereportal und Online-Stellenportale, wie Yourfirm.de. Interessierte können sich online über www.wemag.com/karriere bewerben.

Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

M-V unterstützt Aalbesatzmaßnahmen

Schwerin – Zur Unterstützung von Aalbesatzmaßnahmen hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesanglerverband (LAV) und dem Landesverband der Binnenfischer (LVB) jeweils einen Zuwendungsbescheid übergeben. Die Förderhöhe für den LAV liegt bei rund 58.400 Euro, der LVB wird mit rund 73.400 Euro unterstützt. 75 Prozent der Fördermittel kommen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

„Mein Anliegen ist es, den Europäischen Aal in seinem Bestand zu schützen. Das durch EU- und Landesmittel finanzierte Besatzprogramm mit Jungaalen ist eine wesentliche Säule des Managementplanes des Landes, um den Bestand des Europäischen Aales entsprechend der Europäischen Aalverordnung zu sichern“, sagte Minister Backhaus.

Der LAV hat Ende April/ Anfang Mai in Zusammenarbeit mit acht Angelvereinen in deren Pachtgewässern rund 244.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamt­kosten lagen bei rund 73.000 Euro.

Der LVB hat gemeinsam mit zehn Fischereibetrieben im Mai rund 330.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 98.100 Euro.

Die beiden kollektiven Aalbesatzmaßnahmen wurden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL) zu 80 Prozent gefördert. Der für diese Förderhöhe erforderliche innovative Ansatz besteht darin, dass wissenschaftliche Vorgaben des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) zum gewässerspezifischen Besatz umgesetzt werden. So werden optimale Bedingungen für den Aufwuchs sichergestellt.

Der Europäische Aal steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Seit den 70-er Jahren wird eine ständige Abnahme des Bestandes festgestellt.

2007 erließ die EU deshalb eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Managementpläne zu erarbeiten und umzusetzen, die den Bestand des Europäischen Aals sichern (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

„Kinderstube“ der Aale ist die Sargassosee im Atlantik östlich Florida. Die jungen Aale werden im Zeitraum von drei Jahren mit der Golfströmung über den Atlantik an die Küsten Westeuropas getrieben. Die Glasaale steigen in die Binnengewässer auf und pigmentieren sich. Nach etwa 20 Jahren wandern die laichbereiten Aale wieder in die Sargassosee.

Ziel der EU ist es, dass wieder 40 Prozent der Blankaale abwandern, um die Laichgebiete zu erreichen. Gemäß dem Deutschen Managementplan soll dieses Ziel bis 2040 erreicht werden.

Für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene ist das Land Mecklenburg-Vorpommern eigenständig verantwortlich. Für die Einzugsgebiete Elbe, Oder und Schlei/Trave, bei denen nur Teilflächen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, sind andere Institutionen für das Aalmanagement verantwortlich.

Auch Dank der Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2019 insgesamt 67,6 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaal (Ao), das entspricht 11,29 Millionen Stück (davon 1,8 Mio. Glasaale) in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 2,425 Mio. EUR ausgereicht.

Das Besatzprogramm wird von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei wissenschaftlich begleitet. Für die Sicherstellung optimaler Aufwuchs­bedingungen wird seitens des Instituts für Fischerei eine Besatzempfehlung in Abhängigkeit der Gewässer­eigenschaften ausgesprochen.

Erfolgreiche Wels-Aquakultur in M-V

Schwerin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat zwei etablierten Produzenten Afrikanischer Welse (Clarias gariepinus) in Mecklenburg-Vorpommern jeweils vor Ort einen Zuwendungsbescheid zur Förderung von Investitionen überreicht.

Es zeige sich, so der Minister, dass die Fischzucht solcher robusten und marktgängigen Fische im Lande ein sehr erfolgreiches Unterfangen geworden sei. Mecklenburg-Vorpommern sei mit einer Jahresproduktion von rd. 1.000 Tonnen Afrikanischer Welse mittlerweile führend in dieser Aquakultursparte Deutschlands, was insbesondere dem Engagement der einheimischen Unternehmen zu verdanken sei, die nicht unerhebliche Risiken eingegangen seien und jetzt die Früchte ihrer Arbeit ernteten.

Die Absätze haben sich stabilisiert, parallel dazu ist die Technologie der Produktion weiter ausgereift. „Hier ist es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen im Lande und der Praktiker gekommen. Deren Ergebnisse zur Verbesserung der Technologie, des Wasserregimes und der Nachzucht spiegelten sich jetzt in weiteren zukunftsorientierten Investitionen der Unternehmen wider, die das Land gerne auch finanziell aus dem EMFF unterstützt“, so der Minister.

Zunächst überreicht der Minister Herrn Gottfried Marth von der NEN Gottfried Marth aus Walkendorf, Landkreis Rostock einen Bescheid zur Förderung der Erweiterung und Optimierung verschiedener Komponenten der in der dortigen Welszucht bereits vorhandenen und erfolgreich arbeiteten Aufzucht- und Verarbeitungsanlagen.

Die Welsproduktion von Herrn Marth startete 2003. Er ist inzwischen ein erfolgreicher Produzent Afrikanischer Welse mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 200 Tonnen. Trotzdem bestanden Bedarf als auch Möglichkeiten zur technologischen Verbesserung der Betriebsabläufe, insbesondere für eine verbesserte Haltung der Fische. Durch die zusätzliche Nutzung einer freiwerdenden Halle soll künftig ungefähr eine Verdoppelung der Produktion von Welsfilet möglich sein.

Auch der Wasserverbrauch soll optimiert werden. Durch eine neue Prozesswasser-aufbereitung kann das Wasser aus der Anlage teilweise wiederverwendet und damit den Wasserverbrauch deutlich reduziert werden. Außerdem wird die räumliche Anordnung der Schlachtung und Verarbeitung den Anforderungen an das HACCP-Hygienemanagement angepasst. Mit der Erweiterung und den Umbau dieses Bereiches werden die Voraussetzungen für eine weitere EU-Zulassung geschaffen.

Das Unternehmen investiert insgesamt rund 877.000 EUR. Das Land und der Europäische Meeres- und Fischereifonds unterstützen dies mit knapp 430.000 EUR.

Am selben Tag besucht der Minister einen weiteren Welsproduzenten, der ebenfalls im Landkreis Rostock ansässig ist. Herr Pommerehne und seine Mitgesellschafter der Bioenergie Lüchow GmbH & Co. KG erhalten einen Zuwendungsbescheid für die Errichtung einer eigenen Setzlingsproduktion für Welse und die Erweiterung verschiedener Komponenten der bereits vorhandenen Anlagen zur erfolgreichen Aufzucht von Afrikanischen Welsen. Das Unternehmen produziert bisher durchschnittlich 500 Tonnen Afrikanische Welse im Jahr und schafft nunmehr Voraussetzungen, die Produktionsmenge und deren Qualität zu sichern und ggf. zukünftig auszubauen.

Die Bioenergie Lüchow GmbH & Co.KG besteht seit 2006 und ist nach einem langen und zeitweise schwierigen Weg mittlerweile ein ebenfalls sehr erfolgreicher Produzent von Afrikanischen Welsen. Der Betrieb möchte mit der neuen Investition die Abhängigkeit von Zulieferern in dem Schlüsselbereich „Satzfischproduktion“ deutlich verringern. Deshalb will das Unternehmen die komplette Satzfischproduktion selbst in die Hand nehmen. Zunächst soll der Eigenbedarf gedeckt werden, und später könnten auch Satzfische an andere Produzenten verkauft werden.

Neben weiteren einzelnen Investitionen in die Technik der bereits vorhandenen Produktionsanlagen ist ein weiterer Investitionsschwerpunkt die Modernisierung der Filtertechnik bei den bestehenden Speisefischkreisläufen. Untersuchungen der Universität Rostock in der Anlage haben gezeigt, dass die neuen Filtermodelle eine höhere Reinigungsleistung und Zuverlässigkeit aufweisen.

Das Unternehmen investiert insgesamt rd. 1,57 Mio. EUR. Das Land und der Europäische Meeres- und Fischerei-fonds unterstützen das Unternehmen dabei mit Zu-schüssen in Höhe von bis zu 770.000,00 EURO.

Seit Anfang dieses Jahrtausends begleitet und fördert die Landesregierung die Aquakultur sehr intensiv. Es wurden u.a. Forschungseinrichtungen, vorzugsweise mit Sitz im Land M-V, mit dem Ziel unterstützt, in der angewandten Forschung Probleme von Unternehmen der Aquakultur zu lösen. Dieser vom Land MV eingeschlagene Weg führte auch hier erfolgreich zur Zusammenarbeit von Forschung und Praxis.

Die Förderung erfolgt für beide Vorhaben auf der Grundlage der Art. 48, 54 und 56 der VO EU 508/2014. Der Fördersatz nach der Förderrichtlinie MV beträgt hier bis zu 49 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Der Zuschuss setzt sich aus 75 % EU-Mitteln (EMFF) und 25 % Landesmitteln zusammen.