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Erprobungen in der Justiz werden gesetzlich festgeschrieben

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gebilligt.

Schwerin – „Was bislang nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war, soll künftig gesetzlich verankert sein. Es geht um die Erprobungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Voraussetzung für die Übertragung von Beförderungsämtern. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Vorgaben, die bedeutend für eine Auswahlentscheidung nach Leistung sind, in Rechtsnormen zu regeln sind. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus.

Dem kommt Mecklenburg-Vorpommern nach, wie im Übrigen andere Bundesländer auch. Damit erhöhen wir die Rechtssicherheit von Stellenbesetzungsverfahren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung. In ihrer Sitzung heute hat die Landesregierung den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebilligt.

Die Regelungen über die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollen durch eine Ergänzung des § 6 RiG M-V gesetzlich verankert werden. Der neue Absatz 6 enthält die wesentlichen Vorgaben zur Erprobung, insbesondere die grundsätzliche Entscheidung für das Erfordernis einer Eignungsfeststellung im Rahmen einer Erprobung vor der Übertragung eines Beförderungsamtes.

Der neue Absatz 7 sieht eine Ermächtigung für das für Justiz zuständige Ministerium vor, die weitere Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Damit wird eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen.

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