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Geänderte Verordnung stärkt Fischbestände und schützt Meeressäuger

Schwerin – Für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab heute neue Regeln in den Küstengewässern. Mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung setzt das Land neue Vorgaben für ein nachhaltiges Management wichtiger Fischbestände um und stärkt zugleich den Schutz empfindlicher Arten wie Kegelrobben und anderer Meeressäuger. Grundlage sind wissenschaftliche Erkenntnisse und die Abstimmung mit Fischerei- und Umweltverbänden. Die Küstenfischereiverordnung war zuletzt 2022 geändert worden.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Unsere Küstengewässer sind Naturraum und wirtschaftliche Grundlage zugleich. Deshalb müssen wir Fischbestände so nutzen, dass sie sich langfristig entwickeln können – und gleichzeitig die Menschen im Blick behalten, die von und mit der Fischerei leben. Die neuen Regeln bringen Nutzung und Schutz besser zusammen. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind mit den betroffenen Verbänden intensiv diskutiert worden.“

Neue Regeln für Hecht, Barsch und Meerforelle

Besonders umfangreich sind die Änderungen beim Hecht. Wissenschaftliche Untersuchungen hatten seit 2019 die Bestände in den Boddengewässern untersucht, nachdem Angler bereits seit 2014 über rückläufige Fänge berichtet hatten. Die daraus entwickelten Empfehlungen fließen nun in die Verordnung ein.

Für Hechte gilt künftig ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern. Das Mindestmaß steigt auf 60 Zentimeter, gleichzeitig darf in der Freizeitfischerei nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person gefangen und angeeignet werden. Die Obergrenze von 90 Zentimetern gilt für die Handangelfischerei sowie für lebend in Reusen gefangene Hechte. Damit sollen insbesondere große und für die Fortpflanzung wichtige Tiere besser geschützt werden.

Auch bei weiteren Arten gibt es Änderungen: Das Mindestmaß für Meerforellen steigt auf 48 Zentimeter. Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit von 15 Fischen je Person eingeführt.

Backhaus: „Wer heute vernünftig fischt, soll auch morgen noch etwas fangen können. Genau darum geht es. Beim Boddenhecht haben Wissenschaft, Angler und Fischerei intensiv daran gearbeitet, wie wir den Bestand langfristig sichern können. Aus diesen Erkenntnissen ziehen wir jetzt Konsequenzen.“

Mehr Möglichkeiten zum Schutz von Kegelrobben und anderen Meeressäugern

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz sogenannter empfindlicher Arten. Dazu gehören unter anderem Wal- und Robbenarten. Die obere Fischereibehörde erhält zusätzliche Möglichkeiten, bei Bedarf räumlich und zeitlich begrenzte Vorgaben für die Fischerei zu erlassen und Anforderungen an Fanggeräte festzulegen. Hintergrund sind unter anderem die gehäuften Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024.

„Die vielen toten Kegelrobben haben uns gezeigt, dass wir im Ernstfall schneller und gezielter handeln können müssen. Deshalb geben wir der Fischereibehörde jetzt die notwendigen Instrumente an die Hand. Dabei geht es nicht um pauschale Verbote. Wir wollen dort eingreifen können, wo und solange es zum Schutz empfindlicher Arten tatsächlich erforderlich ist.“

Zugleich werden die Regelungen für die Reusenfischerei angepasst. Damit sollen Risiken für empfindliche Arten reduziert werden, ohne die traditionelle Küstenfischerei grundsätzlich infrage zu stellen.

Steinbutt: Landesrecht wird an EU-Recht angepasst

Beim Steinbutt wird die bisherige landesrechtliche Schonzeit gestrichen und damit an das geltende europäische Fischereirecht angepasst. Ziel ist eine einheitliche Rechtsanwendung und die Gleichbehandlung der heimischen Küstenfischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Backhaus abschließend: „Wir brauchen beides: gesunde Fischbestände und eine Küstenfischerei mit Zukunft. Schutz und Nutzung dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Gute Fischereipolitik muss dafür sorgen, dass unsere Meere lebendig bleiben und Fischerei an unserer Küste weiterhin möglich ist.“

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