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Genehmigung für größten Ostsee-Windpark in M-V übergeben

Rostock – Heute wurde der Genehmigungsbescheid für den Bau des Offshore-Windparks „Gennaker“ an die Firma Skyborn in Rostock übergeben. „Es handelt sich um den größten Windpark im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowohl was die Anzahl der Anlagen als auch was die Leistung des Windparks betrifft. Die 63 Anlagen tragen erheblich zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Energiewende und zur regionalen Wertschöpfung bei.

Nach Fertigstellung wird der Offshore Windpark Gennaker jährlich grüne Energie von fast vier Terrawattstunden, das sind vier Milliarden Kilowattstunden, zum deutschen Energiemix aus erneuerbaren Energien beitragen. Damit können jedes Jahr etwa eine Million Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Mit dieser Leistung können etwa durchschnittlich ein bis zwei moderne Kohlekraftwerke oder ein Atomkraftwerk ersetzt werden“, sagt Klimaschutz-und Umweltmiister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein kann und von Luise Müller, Abteilungsleiterin im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vertreten wird.

Der Skyborn Offshore Windpark Gennaker befindet sich etwa 15 Kilometer nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Am 16. Dezember hat das StALU VP die Gesamtgenehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Sie erlaubt den Bau und Betrieb von 63 Windenergieanlagen der neuesten 15-MW-Klasse von Siemens-Gamesa. Zudem erhöht sich die installierte Leistung des Vorhabens (inkl. Power Boost) von 927,0 MW auf nun 976,5 MW – ohne dass sich die vom Offshore Windpark beanspruchte Fläche erhöht hat. Der neue Windpark umschließt den mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigten und in Betrieb befindlichen Offshore Windpark „Baltic 1“ mit 21 Anlagen.

Der Minister verweist auf ein ordentliches, rechtssicheres und transparentes Prüfverfahren durch das StALU Vorpommern im Vorfeld. Das zweite immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde vollständig nach § 16 BImSchG und mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt und mit allen betroffenen Fachbehörden und Kommunen abgestimmt. Dazu zählen unter anderem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das Bundesamt für Naturschutz, das Havariekommando, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, das Nationalparkamt Vorpommern, die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, das Amt Nord-Rügen, das Amt West-Rügen, die 50Hertz Transmission GmbH sowie die Bundesnetzagentur.

Auch die Öffentlichkeit wurde mit einbezogen. Die Antragsunterlagen waren einen Monat lang (19.05.–18.06.2025) online einsehbar – auf der StALU-Website, im Amtlichen Anzeiger und im UVP-Portal. Zusätzlich lagen sie vor Ort in Zingst, im Amt Nord-Rügen und im Amt West-Rügen aus. Bis zum 18. Juli wurden drei gültige Einwendungen erhoben.

Die Information der Länder Dänemark und Schweden erfolgte am 05.05.2025. Es ergaben sich keine grenzüberschreitenden erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen.

Die neuen Windenergieanlagen des Typs SG DD-236++ haben eine Nabenhöhe von max. 143 Meter, einen Rotordurchmesser von 236 Meter und eine Gesamthöhe von max. 261 Meter.

Der Baubeginn ist für Mitte 2027 geplant und die Inbetriebnahme für Ende 2028.

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