Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.
Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).
Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.
Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne.
Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.