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Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Gewaltbetroffene sollen sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen lösen können.“

Schwerin – „Die eigene Wohnung sollte eigentlich ein Raum für Ruhe und Rückzug sein. Doch oftmals ist sie ein Ort der Bedrohung und Angst, vor allem wenn die gewalttätige Person der gewaltbetroffenen Person nahesteht.

Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner oder auch Partnerin betroffen. Deshalb muss die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen und von häuslicher Gewalt weiter im Fokus des Handelns von Bund und Ländern stehen. Das gibt uns auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf, die sogenannte Istanbul-Konvention.

Doch das geltende Gewaltschutzgesetz bietet aus meiner Sicht noch nicht den umfassenden Schutz für Frauen, den sie brauchen. Daher unterstützt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat als Mitantragsteller einen Vorstoß aus Hamburg, wonach das Gesetz erweitert werden soll. Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens soll das Familiengericht künftig der betroffenen Frau dazu verhelfen können, schneller das gemeinsame Mietverhältnis mit der gewalttätigen Person aufzulösen, um einen neuen Mietvertrag schließen zu können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag.

Der Gesetzesantrag von der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ wird am Januar 2026 in den Ausschüssen behandelt.

„Das Gewaltschutzgesetz enthält seit 2002 zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen. Und überwiegend sind es Frauen, denen Gewalt begegnet: So erfährt statistisch jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Die Lebenswirklichkeit zeigt jedoch, dass es oft juristische Hürden für von Gewalt Betroffene gibt, sich aus dieser Gewalt zu lösen. Zu diesen Hürden kann ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag zählen, aus dem die von Gewalt betroffene Person nicht herauskommt, wenn es die Partnerin oder der Partner nicht will. Schon auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diesen Sommer haben wir festgestellt, dass die jetzige Rechtslage den Betroffenen von häuslicher Gewalt einen belastenden Mietrechtsstreit aufzwingen und so einen Neuanfang erheblich erschweren kann.

Denn die Täter und Täterinnen können auf diese Weise eine fortdauernde Kontrolle über das Leben der gewaltbetroffenen Person behalten, was deren Leidenszeit zusätzlich verlängern kann. Die Konferenz hatte sich daher einstimmig für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

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