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M-V will das Verleiten zu fatalen Mutproben unter Strafe stellen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir bringen eine Bundesratsinitiative gegen sogenannte ‚Blackout-Challenges‘ ein.“

Schwerin – „Ein Junge kam ins Krankenhaus, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Diese Tat wurde offenbar nur deswegen ausgeführt, weil sie für ein Video, für die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden war. Ein zweiter Fall wurde bekannt, wo eine Mutter Anzeige erstattete, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren.

Das alles passierte nicht irgendwo auf der Welt, sondern hier in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind keine harmlosen Mutproben. Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten. Solche Gefahren können überall ihren Ausgangspunkt haben, vor allem aber in sozialen Netzwerken, Chats und digitalen Räumen.

Dort werden gefährliche Handlungen als Mutprobe inszeniert. Dort versprechen Likes, Aufmerksamkeit und Reichweite Anerkennung. In der digitalen Welt treffen solche Inhalte auf Kinder und Jugendliche, die Risiken, Manipulation und Gruppendruck noch nicht in gleicher Weise einschätzen können wie Erwachsene. Das müssen wir bekämpfen.

Daher danke ich Niedersachsen für den Beitritt zu unserer Initiative“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag. Mecklenburg-Vorpommern wird den Entschließungsantrag „Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen“ einbringen.

„Unser Blick richtet sich nicht auf Kinder und Jugendliche, die solche Challenges sehen oder nachahmen. Sie sind diejenigen, die wir schützen wollen. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die gezielt auf Minderjährige einwirken, gefährliche Dynamiken bewusst initiieren oder ausnutzen und Kinder und Jugendliche dazu bringen wollen, sich selbst erheblich zu schädigen.

Es gibt Konstellationen, bei denen sich die Frage stellt, ob unser Strafrecht weit genug reicht. Ich meine Situationen, wo Vertrauen aufgebaut, psychologisch Einfluss genommen und Grenzen Schritt für Schritt so lange verschoben werden, bis ein minderjähriger Mensch schließlich selbst eine Handlung vornimmt, durch die er sich erheblich schädigt. Aber auch bei gefährlichen Challenges, die sich breitenwirksam an viele Minderjährige richten, stellt sich die Frage, ob das geltende Strafrecht solche Formen gezielten Einwirkens ausreichend erfasst. Das wollen wir prüfen lassen.

Mecklenburg-Vorpommern bittet deshalb die Bundesregierung, die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung zu prüfen. Erfasst werden soll insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige in der Absicht, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

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