Neue Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungsministerium und Bundesagentur für Arbeit geschlossen
Schwerin – Das Bildungsministerium und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit vertiefen ihre Zusammenarbeit bei der Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern. Dafür haben sie eine neue Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Übergangs von der Schule in den Beruf geschlossen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig, individuell und praxisnah auf ihren Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf vorzubereiten und sie dabei eng zu begleiten.
„Mit dieser Vereinbarung setzen wir einen wichtigen Rahmen für mehr Chancengerechtigkeit und Orientierung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ihre Stärken zu erkennen und selbstbewusst den Schritt in Ausbildung, Studium oder Beruf zu gehen. Wir stärken die Berufliche Orientierung an unseren Schulen und sorgen für verlässliche Strukturen, die jungen Menschen echte Perspektiven eröffnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Unterzeichnung.
„Wir schaffen mit den neuen Maßnahmen klare Strukturen, um Jugendliche frühzeitig zu erreichen und sie Schritt für Schritt beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu begleiten. Das Tandem-Modell zwischen Schule und Berufsberatung wird dafür sorgen, dass allen Schülerinnen und Schülern eine berufliche Perspektive eröffnet werden kann“, erklärte Markus Biercher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit.
Die neue Vereinbarung umfasst mehrere zentrale Angebote, die darauf abzielen, die Berufliche Orientierung auf Schulebene zu verbessern und den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Begleitung zu bieten:
Zentrale Inhalte der neuen Vereinbarung:
- Verbindliche Kooperationen auf Schulebene: Jede Schule in Mecklenburg-Vorpommern schließt künftig eine eigene Kooperationsvereinbarung mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese regelt gemeinsame Ziele, Abläufe und die Evaluation der Maßnahmen vor Ort. Damit wird die Berufsberatung stärker in den Schulalltag integriert und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitsagenturen verbindlicher gestaltet.
- Tandem-Modell für die Berufsberatung: Jede Schule benennt eine feste Kontaktlehrkraft für die Berufliche Orientierung, die eng mit einer Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet. Dieses Tandem plant und koordiniert alle Aktivitäten zur Berufsorientierung – von Informationsveranstaltungen über Beratungsgespräche bis zu Elternabenden.
- Früher Beginn und individuelle Begleitung: Bereits ab Klassenstufe 7 wird die Potenzialanalyse „Mission ICH“ eingesetzt, um Interessen und Stärken der Schülerinnen und Schüler zu erkennen. Darauf aufbauend folgen Berufsfelderkundungen, Praktika und Workshops zur Bewerbungsvorbereitung. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten individuelle Beratung und gezielte Förderangebote.
- Digitale und inklusive Orientierung: Digitale Tools wie „Check-U“ oder „meinBERUF“ ergänzen die Präsenzangebote an den Schulen. Alle Angebote werden inklusiv, klischeefrei und barrierefrei gestaltet, sodass jede und jeder Zugang zu den Angeboten erhält.
- Starke Einbindung externer Partner: Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften und soziale Träger werden einbezogen, damit sich Netzwerke bilden und Schülerinnen und Schüler praxisnahe Erfahrungen machen können. So wird die Berufliche Orientierung stärker mit der regionalen Wirtschaft und den tatsächlichen Arbeitsmarktbedarfen verzahnt.
- Eltern als Partnerinnen und Partner: Elternabende zur Beruflichen Orientierung sollen künftig regelmäßig stattfinden – zum Beispiel verstärkt durch digitale Elternabende. Sie informieren über Ausbildungswege, Bewerbungsverfahren und Unterstützungsangebote und unterstützen so die Begleitung der Jugendlichen auch im häuslichen Umfeld.
- Qualitätssicherung: Alle Angebote werden regelmäßig evaluiert. Feedback von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften fließt in die Weiterentwicklung der Angebote ein. Zusätzlich erfolgt eine gemeinsame Berichterstattung alle zwei Jahre.
Die neue Vereinbarung gilt bis zum 31. Juli 2030. Sie löst die bisherige Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2018 ab.