Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern an aktuelle verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen und den Datenschutz weiter zu verbessern.
„Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zu verschiedenen anderen Verfassungsschutzgesetzen entschieden hatte, konsequent um. Wir schaffen klare, rechtsstaatlich fundierte Regelungen, die einerseits die Sicherheit unseres Landes gewährleisten und andererseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.
Die Änderungen beruhen insbesondere auf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes verlangen.
Jede Maßnahme des Verfassungsschutzes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Je schwerwiegender der mögliche Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto höher müssen die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein. „Wir stellen klar: Der Verfassungsschutz darf nur dann zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Personen oder Gruppen beobachten und damit in deren Grundrechte eingreifen, wenn dies wirklich erforderlich ist – und nur in einem klar definierten, gesetzlich geregelten Rahmen“, betont Christian Pegel.
Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben. Dafür schlägt der heute durch das Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die G10-Kommission des Landtages vor. „Transparenz und Kontrolle sind zentrale Elemente eines modernen Verfassungsschutzes. Deshalb wird die unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich eingerichtet – ein wichtiger Schritt für noch mehr Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärt der Minister.
Ein Bestandteil der Gesetzesänderung betrifft die Herabsetzung des Alters von minderjährigen Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann. „Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, wird künftig noch restriktiver geregelt. Für jede Übermittlung ist noch einmal weitergehender als bislang künftig zu prüfen, ob der dadurch entstehende Grundrechtseingriff auf Seiten der übermittelnden bzw. der empfangenden Stelle nach dem Gesetz gerechtfertigt ist.
„Wir bemühen uns dabei, die verständlichen Interessen der Menschen an einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren und dem Schutz des Einzelnen zu einem fairen Ausgleich zu bringen – dafür stärken wir den Datenschutz und schaffen Rechtssicherheit für die Sicherheitsbehörden, die auf die gegenseitigen Informationen unter den Behörden zur Verhinderung gefährlicher Entwicklungen angewiesen sind“, verdeutlicht Christian Pegel.
Die Änderungen betreffen auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtags. So wird künftig geregelt, dass die Kommission eigenes Personal in die geheimen Sitzungen der PKK einbeziehen kann. Zudem haben Beschäftigte der Verfassungsschutzbehörde das Recht, sich mit Eingaben an die PKK zu wenden. Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.
„Die parlamentarische Kontrolle ist ein Kernelement der demokratischen Aufsicht. Mit der Erweiterung der Rechte der PKK stärken wir Transparenz und Verantwortlichkeit“, sagt Christian Pegel und fügt abschließend hinzu: „Der Verfassungsschutz schützt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jetzt sorgen wir dafür, dass er dies auch in Zukunft rechtssicher, verhältnismäßig und transparent tun kann.“