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M-V startet in die Winterferien

Halbjahreszeugnisse für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024

Schwerin – Am Freitag, 2. Februar 2024, starten 161.800 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 34.800 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien. Zuvor gibt es Halbjahreszeugnisse. An den allgemein bildenden Schulen dauern die Winterferien zwei Wochen, an den beruflichen Schulen eine Woche.

„Für viele Schülerinnen und Schüler geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien und hoffe, dass sie danach voller Motivation wieder in die Schule kommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren zuverlässigen Einsatz und den abwechslungsreichen Unterricht. Zunächst haben sich alle eine Verschnaufpause verdient. Nach den Winterferien beginnt für Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Abschlussklassen eine wichtige Zeit“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie Schülerinnen und Schüler in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man am Besten für Abhilfe sorgen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet von Montag, 29. Januar 2024 bis Freitag, 9. Februar 2024, und am Samstag, 3. Februar 2024, in der Zeit jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Mehr Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten

Schwerin – Die Landesregierung erhöht in den Jahren 2024 und 2025 die Förderung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugenderholung. „Damit können mehr Kinder und Jugendliche von Ferienfreizeiten und gemeinsamen Unternehmungen profitieren“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Montag in Schwerin.

„Wir haben in den letzten Wochen intensiv nach Lösungen gesucht, um über das im Landesjugendplan zur Verfügung stehende Budget hinaus zusätzliche Mittel bereitstellen zu können“, verdeutlichte Drese. Dies sei nunmehr gelungen. Für Kinder- und Jugendfreizeiten stehen in den nächsten beiden Jahren nach derzeitiger Planung jeweils 200.000 Euro extra zur Verfügung, so Drese.

Mit den Mitteln können nach Aussage von Ministerin Drese die Tagesfördersätze grundsätzlich auf 10 Euro pro Tag für teilnehmende Kinder und Jugendliche sowie 15 Euro pro Tag für Betreuerinnen und Betreuer angehoben werden. Damit werde es für Träger attraktiver, Kinder- und Jugendfreizeiten anzubieten.

In den Jahren 2021 bis 2023 konnten durch das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzliche Fördergelder für Ferienfreizeiten ausgereicht werden. Ab 2024 stehen entsprechende Mittel nicht mehr zur Verfügung.

„Umso wichtiger ist es, dass wir durch Landesmittel in diesem wichtigen Bereich einspringen“, sagte Drese. Die Folgen der Corona-Pandemie haben auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf junge Menschen. Der Bedarf an der Durchführung solcher Angebote sei deshalb nach wie vor hoch, so die Ministerin.

Drese: „Mein Dank geht an die Träger und Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen in unserem Land, durch deren enormes Engagement es möglich ist, so viele junge Menschen zu erreichen.“

Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Anträge wie gewohnt im Rahmen der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen.

Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft startet

Bewerbungen sind ab sofort möglich / Meyer: Neue, wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote gesucht

Schwerin – Für den landesweiten „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ beginnt ab Montag (29.01.) die Bewerbungsfrist. Gesucht werden innovative Projekte zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne des Masterplans Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030. „Die Gesundheitswirtschaft ist ein stabiler Anker der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Wettbewerb geht es darum, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und somit auch zu vermarkten. Wir wollen dabei unterstützen, die Idee in die Praxis umzusetzen. Deshalb suchen wir Unternehmen und Dienstleister aus der Branche, die neue wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote in Kooperation mit anderen Akteuren der gleichen Branche oder mit Akteuren anderer Branchen entwickeln“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Prämierung der Gewinnerprojekte findet voraussichtlich am 02. Mai 2024 statt.

Ziel des Ideenwettbewerbs 2024 ist, das Wachstumspotenzial der Gesundheitswirtschaft durch Vernetzung, Kooperation und Marketing, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie Internationalisierung der Branche weiter zu erschließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern weiter auszubauen.

Gefördert werden der Auf- und Ausbau unternehmensübergreifender, nachfrageorientierter, innovativer Netzwerkstrukturen, die insbesondere branchenübergreifende Kooperationen zur Weiterentwicklung der Leitthemen des Masterplans Gesundheitswirtschaft 2030 berücksichtigen. Weiterhin werden Marketingmaßnahmen und gezielte Werbung für die Gesundheitswirtschaft des Landes, für regionale Produkte sowie Angebote und Dienstleistungen der Branche, die neue Kundengruppen national und international gewinnen, unterstützt.

„Es gibt einen wachsenden Bedarf nach Produkten und Dienstleistungen aus der Gesundheitswirtschaft. Das liegt unter anderem an demografischen Veränderungen und einem steigenden Gesundheitsbewusstsein. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der in der Branche tätigen Firmen zu stärken, somit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Stellen zu schaffen“, sagte Meyer.

 Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der weiteren Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit entsprechendem Bezug zur Gesundheitswirtschaft und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Soweit es sich um Unternehmen handelt, gilt die jeweils gültige Definition der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, in dem unter anderem Informationen zu Projektinhalt, Finanzierung, Erfahrungen, Kompetenzen und Referenzen des Bewerbers anzugeben sind. Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 16. Februar 2024, 14.00 Uhr. Das Bewerbungsformular steht auf den Internetseiten der BioCon Valley® GmbH unter https://ideen.bioconvalley.org/.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes.

Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern

Schulte: Land punktet mit Standortvorteilen – moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte ist für drei Tage nach Süddeutschland gereist. Gemeinsam mit Vertretern der Landeswirtschaftsfördergesellschaft „Invest in MV“ wirbt Staatssekretär Schulte für den Investitions- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem nimmt er an der Veranstaltung „Gipfeltreffen der Weltmarktführer“ in Schwäbisch Hall teil. „Wir können mit unseren Standortvorteilen punkten. Dazu zählen beispielsweise die strategisch gute Lage im Ostseeraum mit Brückenfunktion nach Nord- und Osteuropa und gleichzeitig die Nähe zu den Ballungsräumen Hamburg, Berlin, Stettin, Kopenhagen und den Ostseeanrainern.

Dazu kommen eine moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete, vor allem an der Kaikante. Diese Standortfaktoren machen unser Land für Investoren interessant“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Wirtschaftsstaatssekretär Schulte führt unter anderem Gespräche mit Unternehmen aus den Bereichen Energie, Kunststoff Compounds, Healthcare, Brennstoffzellensysteme und Biotechnologie.

„Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern auf eine moderne, international wettbewerbsfähige und klimafreundliche Industrie. Deshalb werden wir Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen weiter offensiv unterstützen. In den vergangenen Jahren ist es bereits gelungen, Unternehmen aus Süddeutschland wie beispielsweise die Topregal GmbH in Pasewalk und die Schottel GmbH in Wismar erfolgreich von Mecklenburg-Vorpommern als modernen Investitionsstandort zu überzeugen.

Den Weg gehen wir weiter. Dabei haben wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Blick, die gut in das Wirtschaftsgefüge unseres Landes passen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern gehören etwa 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen stehen für etwa 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Mittelstandsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2021).

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden.

Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injections GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert.

Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme.

Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet.

Zahl der Integrationskurse deutlich gestiegen

Landesintegrationsbeauftragte wirbt für Teilnahme an den Aktionstagen „Job-Turbo“

Schwerin – Die Zahl der Integrationskurse ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. So konnten 2022 im Vergleich zum Vorjahr viermal so viele Kurse in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. „Allein im ersten Halbjahr haben in MV ca. 110 Kurse stattgefunden“, erklärt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes. Bundesweit seien 2023 so viele Teilnehmende an Integrationskursen verzeichnet worden wie nie zuvor.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe sich die Zahl der Teilnehmenden von 812 im gesamten Jahr 2021 auf rund 2.500 im ersten Halbjahr 2023 erhöht. „Die Kurse vermitteln wichtige Sprachkenntnisse und bringen Zugewanderten deutsche Gegebenheiten näher“, so Michael. Sie seien somit ein wichtiger Grundstein für gelingende Integration.

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungsteil. Er dauert mehrere Monate. In den Kursen erlernen die Menschen Deutschkenntnisse und erhalten Einblick in die Kultur und Geschichte des Landes. „Mit diesem Wissen fällt auch der Einstieg ins Berufsleben in Deutschland häufig leichter“, betont Michael.

Laut Michael könne Integration nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn die Menschen auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Michael empfiehlt hierzu, die erstmals durchgeführten Aktionstage „Job-Turbo“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Diese lädt vom 30. Januar bis 01. Februar arbeitssuchende Geflüchtete und Unternehmen zum digitalen Austausch ein. Die Aktionstage sind für Arbeitssuchende eine gute Möglichkeit für den beruflichen Einstieg“, betont Michael. Wichtig sei es darüber hinaus, die bereits erworbenen Qualifizierungen der Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist ein bereits abgeschlossener Integrationskurs. Für diejenigen, die noch keinen Kurs gemacht haben, verweist Michael auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier stehe eine Übersicht mit Standortsuche zur Verfügung. Michael hebt hervor: „Es gibt freie Plätze bei verschiedenen Trägern überall im Land.“

Weitere Informationen zu den Aktionstagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo-aktionstage Weitere Informationen zu verfügbaren Integrationskursen finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.