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Menschen mit Behinderungen

Oldenburg: Gemeinsam pädagogische Strategien entwickeln, Kinder bestmöglich zu begleiten und zu fördern

Schwerin – Unter dem Titel „GEMEINSAM leben und lernen mit Menschen mit geistiger Behinderung in Bildungseinrichtungen wie Kita, Schule, Hort“ können sich pädagogische Fachkräfte beim gleichnamigen Fachtag am 5. und 6. April 2024 in Malchin weiterbilden. Veranstaltet wird der Fachtag vom Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition der Universität Rostock. Partner sind die Nordkirche und die Johanna-Odebrecht-Stiftung.

„Das Kompetenzzentrum leistet eine wichtige Arbeit für die pädogischen Fachkräfte – ob in der Kita, in der Grundschule oder im Hort. Der Austausch untereinander ist wichtig, um gemeinsam pädagogische Strategien zu entwickeln, auch Kinder mit geistiger Behinderung bestmöglich zu begleiten und zu fördern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. An dem Fachtag können rund 350 Expertinnen und Experten aus Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen des Landes teilnehmen.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und das seit 2017 bestehende Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition haben Arbeitsschwerpunkte festgelegt, zu denen unter anderem der Aufbau von Netzwerken unter den Akteurinnen und Akteuren und der Ausbau inklusiver Bildungslandschaften zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gehören.

Interessierte können sich bis zum 2. Februar 2024 über die Universität Rostock für den Fachtag anmelden.

Thema im Landtag: Klimageld

Meyer: Sozial gestaffeltes Klimageld ist von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über das vom Bund ins Spiel gebrachte Klimageld diskutiert worden. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Zahlung eines Klimageldes sollte vor allem die regelmäßig besonders stark betroffenen Geringverdienenden entlasten. So kann die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung und den Klimaschutz insgesamt bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Lenkungswirkung des Instruments. Zusätzliches Ziel war es, künftige Anstiege bei den Energiepreisen abzufedern.

„Wie das Klimageld genau ausgestaltet sein soll und vor allem wann es umgesetzt wird, ist bis jetzt noch offen. Das ist keine gute Botschaft. Ein sozial gestaffeltes Klimageld ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende. Hier braucht es dringend eine klare Aussage des Bundes, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zuletzt war auf Bundesebene unter anderem zu vernehmen, dass über die Ausgestaltung beziehungsweise die Auszahlung eines Klimageldes nicht mehr vor der Bundestagswahl 2025 entschieden werden soll, sondern zunächst lediglich grundlegende Strukturen geschaffen werden sollen, sodass eine Auszahlung erst deutlich nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene erfolgen würde. Der Auszahlungsmechanismus müsse spätestens 2027 vorhanden sein, weil dann ein Ausgleich für den CO2-Emissionshandel auf EU-Ebene erforderlich sei.

Ab 2027 sollen sich die Preise für den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr im europäischen Emissionshandel bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben. Dadurch wird auch im deutschen Emissionshandel eine deutliche Steigerung des Preises erwartet. „Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern eine sozial gerechte, verlässliche und wirksame Klimaschutzfinanzierung. Dazu gehört ein angemessener Ausgleich der Bürgerinnen und Bürger für hohe Belastungen durch emissions- beziehungsweise energiebezogene Abgaben“, so Meyer

Der CO2-Preis für alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wurde in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beginnend ab 2021 eingeführt. Der Verbrauch dieser Rohstoffe wird dadurch prinzipiell teurer, was zu Verbrauchsminderungen und Prozessänderungen anregen kann und schlussendlich dem Klimaschutz zugutekommen soll. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 ist zum 01.01.2024 von 30 auf 45 Euro gestiegen, im nächsten Jahr soll der Preis 55 Euro betragen.

Dem bundesdeutschen Haushalt sind nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im vergangenen Jahr über 18 Milliarden Euro aus dem Verkauf von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten zugeflossen, was einer Steigerung um 40 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Diese Einnahmen kommen vollständig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu Gute. Der KTF ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes.

Mit diesem Sondervermögen unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist der KTF von den erforderlichen Einsparungen des Bundeshaushalts 2024 infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stark betroffen. „Das Thema wird seitens der Länder noch einmal im Bundesrat aufgerufen.

Konkret geht es um die Forderung, im Jahr 2025 mit der Auszahlung eines Klimagelds zu beginnen, das Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen angemessen entlastet. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Auszahlung von einkommensabhängigen Beträgen gewährleistet werden kann“, sagte Meyer.

Anwendungszentrum Wasserstoff

Schulte: Durch Entwicklung zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern

Warnemünde – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute beim Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) in Warnemünde über die aktuellen Entwicklungen des Anwendungszentrums Wasserstoff informiert.

„Am Standort entsteht eine Forschungsinfrastruktur zum Thema Wasserstoff, die langfristig auch Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen soll für eigene Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Das unterstützen wir, unter anderem mit Förderungen des Anwendungszentrums Wasserstoff“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) hat im August 2023 die ehemaligen Räumlichkeiten der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (CAT) bezogen. Das Anwendungszentrum Wasserstoff ist Teil des Gesamtvorhabens Forschungsfabrik Wasserstoff, in dem Konzepte und Lösungen für die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Schifffahrt entwickelt werden sollen.

Die aus der praxisorientierten Forschung hervorgehenden Funktionsmuster sollen im späteren Verlauf in Verbundprojekten mit regionalen Unternehmen zu Prototypen weiterentwickelt werden. Das Anwendungszentrum wird nun über mehrere Jahre in zwei Umsetzungsphasen und an zwei Standorten realisiert werden. In Umsetzungsphase 1 soll das Interim Anwendungszentrum entstehen. Diese erste Phase umfasst die Erweiterung der Ausstattung der Infrastruktur, die nach Baufertigstellung auch in der Umsetzungsphase 2 Verwendung finden soll. Umsetzungsphase 2 beinhaltet den Neubau der Versuchshallen. Nach Fertigstellung sollen Teile der Ausstattung in den Neubau umziehen.

Die Gesamtinvestition für das Anwendungszentrum beträgt rund 9,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant bei Vorlage aller Unterlagen eine Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik bilden ingenieurtechnische Aufgabenstellungen aus maritimen und anderen Bereichen der Industrie. Die wissenschaftlichen Kompetenzen umfassen Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Qualitätstechnik, Organisationstechnik sowie Funktionsmusterbau, Messtechnik und Prüftechnik unter anderem für die Geschäftsfelder Schiffe und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau. Derzeit sind über 200 wissenschaftliche und technische Mitarbeitende am Institut beschäftigt, dazu kommen etwa 100 wissenschaftliche Hilfskräfte.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.

Regiobusnetz für Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Ausbau der Angebote für einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme schaffen

Schwerin – Im Landtag ist am 25. Januar über das Netz der Regiobuslinien diskutiert worden. „Die Einführung des Regiobusnetzes in Mecklenburg-Vorpommern mit aufgewerteten regionalen Busangeboten im Taktfahrplan befindet sich bereits in vollem Gange. Drei Pilotlinien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Das Regiobusnetz ist ein wichtiges Bindeglied für den mit der Mobilitätsoffensive angestrebten Auf- und Ausbau eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die letzte Meile erschließen.

So schaffen wir die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Ziel ist es, vertaktete Linienbusverkehre nach einheitlichen Qualitätskriterien insbesondere auch Landkreis übergreifend zu fördern, weiterzuentwickeln und somit die weißen Flecken im Land zu schließen und ein attraktives Verkehrsangebot im Sinne der Daseinsvorsorge zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land möchte gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern die Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem sollen hierfür in allen Landesteilen Taktbuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt werden. Dafür hat das Wirtschafts- und Verkehrsministerium gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet. „Unser Ziel ist es, das Angebot bestehender Taktbusverbindungen in der Fläche zu verbessern und neue Linien auch kreisübergreifend zu schaffen“, sagte Meyer.

Die geplanten Buslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich und zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren – werktags zwischen 5 und 22 Uhr sowie sonntags zwischen 8 und 20 Uhr. Zudem sind die Taktbuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Die ersten drei Linien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Besonders an den Wochenenden und in den Tagesrandlagen wird das Angebot dieser Linien erweitert. Dabei handelt es sich um die Linie 170 von Schwerin nach Sternberg über Cambs und Bruel. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden, an denen bislang nur Rufbusse angeboten wurden, gibt es erstmals ein zweistündliches Angebot, das durch zusätzliche Rufbusfahrten verstärkt wird.

Die Linie 012 von Neubrandenburg nach Waren (über Penzlin) wird von der Mecklenburgisch-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot, das samstags vormittags zusätzlich verdichtet wird. Die Linie 330 von Wismar nach Grevesmühlen über Gägelow wird von der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt.

An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot. Die nächsten Taktbuslinien werden im Frühjahr 2024 eingeführt. Geplant sind neue Angebote landkreisübergreifend zwischen Sanitz und Greifswald, über Marlow, Tribsees und Grimmen sowie auf Rügen, zwischen dem Königstuhl und Klein Zicker, über Sassnitz, Binz und Göhren. Die fünf genannten Taktbuslinien der regionalen Verkehrsunternehmen werden vom Land im kommenden Jahr mit insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro gefördert.

„Zudem wird das im Auf- und Ausbau befindliche landesweite Rufbussystem ergänzend zum Taktbussystem die sogenannte letzte Meile absichern. Bahn- und Buslinien verbinden die Gemeinden in der Fläche über Verknüpfungspunkte miteinander. Vor Fahrtantritt muss durch den Fahrgast eine Buchung telefonisch oder online getätigt werden. Der Aufbau, die Erhaltung und der Betrieb des Rufbussystems werden landesweit 2024 mit etwa 13,5 Millionen Euro von der Landesregierung unterstützt“, sagte Meyer.

Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg bieten zum Start des landesweiten Rufbussystems zum 01.01.2024 flächendeckend Rufbusse an. Der Landkreis Rostock erhöht ebenfalls das Rufbusangebot und wird damit voraussichtlich im 3. Quartal 2024 in der gesamten Fläche des Landkreises präsent sein. In allen drei Landkreisen ist dabei die Einhaltung der festgelegten Qualitätskriterien im Laufe des Jahres 2024 erwartbar.

Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald verbessern und optimieren ihre schon bestehenden Rufbussysteme, beispielsweise ILSE und Friedrich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird voraussichtlich ebenfalls im 3. Quartal 2024 eine vollständige Flächenabdeckung erreichen, allerdings noch nicht unter Einhaltung aller Qualitätskriterien. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jahr 2024 noch nicht absehbar. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise ein Rufbussystem aufgebaut.

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Biokraftstoffe in der Landwirtschaft

Schwerin – Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat für morgen weitere Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden die finanziellen Belastungen der Land- und Ernährungswirtschaft und der Umgang mit den andauernden Protesten heute erneut umfassend erörtert.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies den Vorwurf der Oppositionsparteien, die Landesregierung nehme die Lage der Branche nicht ernst, deutlich zurück und unterbreitete konkrete Lösungsvorschläge, die das Land gemeinsam mit Vertretern der Branche entwickelt hat:

„Die Landesregierung nimmt die Belange der Bauern und Unternehmer sehr ernst und das seit 25 Jahren. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant und hat uns bislang gut durch jede Krise gebracht. Unsere Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet, dass Deutschland und in besonderer Weise Mecklenburg-Vorpommern sich selbst mit Nahrungsmitteln versorgen kann.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben den Gesprächsfaden mit den Verbänden nie abreißen lassen, auch wenn oder gerade weil es auch immer wieder abweichende Positionen gibt. Unser erklärtes Ziel ist, der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine Perspektive zu geben.

Nicht ohne Grund haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Bundesregierung – sicherlich der Not gehorchend, schnelle Entscheidungen treffen zu müssen – Sparvorschläge präsentiert hat, ohne mit den Betroffenen gesprochen zu haben. Dieses Vorgehen hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Bei der Streichung der Agrardiesel-Beihilfe haben wir die Bundesregierung bereits zu einem Umsteuern bewegt. In einem Runden Tisch mit Vertretern des Berufsstandes haben wir weitere Vorschläge erarbeitet, wie wir mittelfristig von klimaschädlichen Subventionen wegkommen und den Landwirten alternative Lösungen an die Hand geben können.

Kernstück ist ein Anreiz- und Innovationsprogramm zur Produktion von alternativen Kraftstoffen auf heimischen Flächen, das aus meiner Sicht Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik werden muss. Mit der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe haben wir einen kompetenteren Partner im Land, der dieses Vorhaben umsetzen kann.

Selbstverständlich haben wir uns auch Gedanken gemacht, wo das Geld für ein solches Programm herkommen kann. So sehen wir u.a. bei der steuerlichen Privilegierung von Hybridfahrzeugen ein Einsparpotenzial von ca. 1,2 Milliarden Euro.

Auch die geplanten eine Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung könnten in die Waagschale geworfen werden. Für den jetzigen Zweck ist das Programm bei weitem nicht ausreichend, um tatsächliche Anreize und Planungssicherheit für unsere Landwirte zu schaffen. Ebenso plädiere ich dafür, die 1,2 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds verfügbar zu machen.

Wir müssen verstehen, dass es nicht nur um eine Branche, sondern die ländliche Räume insgesamt geht. Sie sind Zukunftsräume mit großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür müssen aber zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation geschaffen werden – u.a. im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Breitbandanschluss und Nahversorgung.“

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.