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3. LehrerbildungsLANDPARTIE

Teilnahmerekord bei 3. LehrerbildungsLANDPARTIE BERUFLICHE SCHULEN / Oldenburg: Attraktives Angebot erfüllt großes Interesse am Lehrersein auch außerhalb von Rostock

Schwerin – Am Dienstag, 24. Oktober 2023 startet die mittlerweile 3. LehrerbildungsLANDPARTIE BERUFLICHE SCHULEN von Rostock nach Schwerin. Mehr als 30 Studierende der Wirtschaftspädagogik, der Berufspädagogik und des Lehramtes an Gymnasien haben sich angemeldet. Am 25. Oktober 2023 besuchen sie in drei Gruppen die drei Regionalen Beruflichen Bildungszentren der Landeshauptstadt Schwerin: Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Sozialwesen.

„Es ist toll, dass wir viel mehr Studierende mitnehmen können als ursprünglich geplant: Statt bisher knapp 20 blicken über 30 Rostocker über den Tellerrand ihres Universitätsstandorts“, freut sich Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass unser Angebot auf einen großen Informationsbedarf stößt. Für die Schulen liegt im Besuch vor Ort erhebliches Potenzial: Sie können zukünftige Lehrkräfte erfolgreich gewinnen, wenn sie ihnen ihr Arbeitsumfeld zeigen, sie für ein Praktikum oder ein Referendariat gewinnen. Dank Reisekostenzuschüssen und Übernahmegarantie geht‘s einfacher raus aus der Uni und in den Schuldienst. Außerdem zeigt das Begleitprogramm den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wie attraktiv Orte außerhalb Rostocks für das Leben und Arbeiten sind, besonders für junge Leute und Familien“, sagt die Ministerin.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat nach dem Erfolg der Lehrerbildungslandpartien an die allgemein bildenden Schulen im ländlichen Raum gemeinsam mit dem Institut für Berufspädagogik (ibp) der Universität Rostock ein Angebot speziell für die Beruflichen Schulen entwickelt. Die 1. LehrerbildungsLANDPARTIE BERUFLICHE SCHULEN führte 2021 an das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neustrelitz, die 2. im Jahr 2022 nach Wolgast und Greifswald. Dafür wurde die Kooperation auf den Lehrstuhl für Wirtschafts- und Gründungspädagogik der Universität Rostock ausgeweitet.

Lehrstuhlinhaber und amtierender Direktor des landesweiten Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung (ZLB), Prof. Dr. Andreas Diettrich, begleitet auch die 3. LehrerbildungsLANDPARTIE BERUFLICHE SCHULEN:

„Die Landpartie ist ein gutes Angebot, um sich gegenseitig kennenzulernen, Erwartungen abzugleichen und Perspektiven für die Studierenden und die Schulen zu diskutieren“, erläutert Prof. Diettrich. „Letztendlich ist die Landpartie in Zeiten des Lehrkräftemangels auch ein gegenseitiger Bewerbungsprozess: Schulen suchen gut ausgebildete Lehrkräfte, Studierende eine attraktive berufliche Zukunft!“

Das Programm:

Di., 24.10.2023

  • 13:00 Uhr      Abfahrt ZOB Rostock
  • 15:00 Uhr      Kennenlernen im RBB GeSo
  • 17:15 Uhr      Stadtspaziergang Schwerin
  • 19:30 Uhr      Get Together im RBB WiV

(mit Schulleitungen RBB des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Beruflichen Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg – Berufsschulzentrum Nord – sowie Staatssekretär Tom Scheidung)

Mi., 25.10.2023

  • ab ca. 09:00 Uhr      parallele Schulbesuche in Gruppen
  • 13:30 Uhr      Mittagessen am RBB Technik
  • 14:30 Uhr      kleine Führung
  • 15:00 Uhr      Abfahrt

 Informationen: www.lehrer-in-mv.de/lehramt-studieren/landpartie

Mehr Imker und mehr Bienenvölker in M-V

Güstrow – Anlässlich der 36. Vertreterversammlung des Landesverbandes der Imker MV (LIMV) hält Minister Dr. Till Backhaus am morgigen Sonnabend ein Grußwort in Güstrow.

„Die Imkerei in Mecklenburg und Vorpommern entwickelt sich deutlich positiv. Viele Menschen in unserem Bundesland haben den Umgang mit Bienen als Hobby für sich entdeckt. Aktuell haben wir rund 3.300 Imker mit 30.500 Bienenvölkern in MV. Das sind etwa 25 Prozent mehr Imker und 18 Prozent mehr Bienenvölker als vor fünf Jahren.

Allein in MV wurden dieses Jahr schätzungsweise 1.270 Tonnen Honig erzeugt, am meisten Rapshonig, pro Volk etwa 42 Kilogramm. Im vergangenen Jahr waren es noch rund 1.000 Tonnen insgesamt bei etwa 35 Kilogramm je Volk. Dieser Trend steht für die herausragende Nachwuchsarbeit des LIMV, dem ich ganz herzlich danke“, sagt Backhaus.

Die Landesregierung fördert nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legt auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung wurde in Absprache mit den Imkerverbänden auf der Grundlage der Regelungen des GAP-Strategieplanes eine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Pro Jahr stehen 176.000 Euro zur Verfügung, je zur Hälfte aus EU- und Landesmitteln.

Gefördert werden Gerätschaften zur Einrichtung und Verbesserung der Bienenzucht und -Haltung, der Bienengesundheit, der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen sowie zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Einzelimker. Dafür wird der größte Teil der Mittel verwandt. Daneben werden über den LIMV Bienenlehr- und Schaugärten, Schulungen, Honiguntersuchungen sowie Varroabekämpfungsmittel und -Maßnahmen bezuschusst.

Aus Tierzuchtfördermitteln erhält der LIMV jährlich ca. 10.000 Euro, unter anderem zur Beschickung der Bienenbelegstellen. Das Bienenzuchtzentrum Bantin wird mit jährlich steigenden Zuschüssen institutionell gefördert. Der aktuelle Zuschuss liegt bei 315.700 Euro.

„Die Imker und der LIMV sind unverzichtbare Partner der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Sie zu stärken ist mir ein besonderes Anliegen. Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen“, so der Minister.

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Ca. 30.000 Senioren D-Tickets verkauft

Meyer: Große Nachfrage bestätigt die Einführung des Angebotes

Schwerin – Das deutschlandweit erstmalig eingeführte ermäßigte D-Ticket Senioren erfreut sich großer Beliebtheit in M-V. Bereits nach drei Monaten wurden ca. 30.000 Tickets in MV gekauft.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer betonte die hohe Bedeutung des D-Seniorentickets für die Mobilität der Seniorinnen und Senioren in MV und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl der verkauften Tickets: „Mit dem D-Seniorenticket haben wir eine Lösung geschaffen, die kostengünstig den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gerecht wird. Es freut mich sehr, dass bereits ca. 30.000 Seniorinnen und Senioren von diesem Angebot profitieren und dadurch ihre Mobilität verbessern konnten.“

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Mobilitätseinschränkung die Möglichkeit haben, sich frei und flexibel fortzubewegen. Das D-Ticket für Seniorinnen und Senioren ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

„Die Zahlen sind auch eine eindeutige Aussage über das Erfolgsmodell ´Deutschlandticket´. Es ist wichtig, dass die Länder und der Bund nun zu einer schnellen Einigung über die Ausfinanzierung kommen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer zur aktuellen Diskussion über das Deutschlandticket.

Seit August können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

Das Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Mehr Infos unter: www.seniorenticket-mv.de

Flusslandschaft Peenetal

Jüngster Naturpark M-Vs erhält Naturparkplan

Gützkow – Es ist der jüngste Naturpark in Mecklenburg-Vor­pommern, beherbergt aber alte Schätze. Nun hat der Naturpark Flusslandschaft Peenetal nach intensiver Erarbeitung mit vielen Beteiligten seinen Naturparkplan erhalten. Der Naturparkplan versteht sich als Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgroßprojekt. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab diesen heute persönlich in Gützkow bei Anklam.

„Mit dem Naturpark Flusslandschaft Peenetal haben wir in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Kleinod, das es zu bewahren, zu schützen, aber auch nachhaltig zu nutzen gilt. Genau diesem Zweck dient der Natur­park­plan, den wir heute der Öffentlichkeit übergeben. Der Naturparkplan wurde unter einer außerordentlich breiten Beteiligung erarbeit und soll künftig dessen weitere Entwicklung festschreiben. Der Plan liegt nun in Stolpe an der Peene zur Einsicht für jedermann aus, und ist auch auf der Homepage des Naturparkes einsehbar“, so Backhaus.

Die Erarbeitung des Plans sei das engagierte Gemein­schafts­werk vieler beteiligter Institutionen und Ehren­amtlicher, betont der Minister: „Neben der Auftaktveranstaltung zur Naturparkplanung am 2. Mai 2017 wurden insgesamt 14 Arbeitsgruppen­beratungen zu den unterschiedlichsten Themen und ein übergreifendes Forum durchgeführt. Etwa 300 Menschen wurden dazu eingeladen und alle dieser Veranstaltungen waren öffentlich. Das Ergebnis dieser breiten Einbindung ist nun der Naturparkplan, der die vielfältigen Belange und Perspektiven zusammenbringt. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass uns Kooperation nach vorne bringt, nicht bloße Konfrontation“, so der Minister.

Der Naturpark Flusslandschaft Peenetal ist der jüngste der Naturparke in Mecklenburg-Vorpommern. Er wurde am 9. August 2011 festgesetzt und umfasst eine Fläche von 334 km2. Kernstück dieses Naturparks ist die tiefvermoorte Niederung des Peenetals, das sich über 83 Flusskilometer vom Kummerower See bis zur Mündung der Peene in den Peenestrom erstreckt. Der Großteil dieses Flusstalmoores ist bereits heute als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Weitere Teile befinden sich derzeit im Festsetzungsverfahren zum Naturschutz­gebiet. Fast der gesamte Naturpark ist in das Euro­päische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 integriert.

In den Jahren von 1992 bis 2009 wurde im Gebiet des heutigen Naturparkes eines der größten und auch erfolgreichsten Naturschutzgroßprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. An diesem Projekt, in Trägerschaft des Zweckverbandes Peenetal-Landschaft, beteiligten sich der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und die Städte im Peenetal. Erstmals gelang es, ein ganzes Flusstalmoor nahezu vollständig hydrologisch zu sanieren, den Grundwasserstand flächendeckend entscheidend anzuheben. Heute weist das Peenetal den höchsten Grad an Naturnähe aller norddeutschen Flusstalmoore auf und ist Lebensraum für Arten, die es ausschließlich in diesem Gebiet gibt, wie das Ostsee-Knabenkraut oder eine besondere Varietät des Menetries-Laufkäfers.

Pakt für Pflege

M-V bekommt breites Bündnis für Pflege

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden künftig alle im Pflegebereich tätigen Akteure gemeinsam an Lösungen für die Zukunft arbeiten. Darauf verständigte sich Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses in Schwerin mit Kranken- und Pflegekassen, sowie Vertretungen von Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und Kommunen.

Drese: „Wir gehen die Zukunft der Pflege mit dem Pakt für Pflege ab jetzt gemeinsam an. Wir benennen die Probleme und erarbeiten Stück für Stück Maßnahmen und Lösungen“, teilte Drese nach der Sitzung des Ausschusses mit. „Ich bin dankbar, dass alle Beteiligten dem Bündnis beitreten und ihre Expertise einbringen wollen.“

Um die Pflege auch in der Zukunft gut aufzustellen, müsse der Pakt laut Drese Prioritäten setzen. So sollen zunächst sechs Kernthemen bearbeitet werden. Als erstes verwies Drese auf das Personal in der professionellen Pflege. „Die Arbeitsbedingungen müssen weiter optimiert werden. Sie müssen zu den Menschen passen. Es muss möglich sein, die Familie und den Beruf zu vereinbaren“, so Drese. Attraktive Arbeitsplätze würden bestenfalls auch dazu führen, dass ehemalige Pflegende zurück in ihren alten Beruf kämen. Auch die Integration ausländischer Arbeitskräfte müsse laut Drese besser gefördert werden.

Als weitere Kernthemen benannte Drese die Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur und die Pflegeplanung. Unter anderem müssten neue Modelle und Ansätze demnach mehr genutzt werden. „Es gibt diese inspirierenden Vorreiterprojekte. Davon können auch andere Anbieter profitieren“, betont Drese. Daten der Kranken- und Pflegekassen könnten dazu dienen, Bedarfe in den Regionen zu identifizieren und besser zu planen.

„Wenn wir diese Routinedaten besser nutzen, können wir auch die Beratungs- und Versorgungsangebote für die Menschen gezielter einsetzen“, ergänzte Drese zum vierten Topthema „Case-Management“. So gebe es zwar bereits mehrere individuelle Unterstützungsleistungen für Angehörige und die zu Pflegenden im Rahmen des Case-Managements, die Menschen würden sich aber noch zu wenig zurechtfinden.

Als fünftes Thema benannte Drese den stärkeren Fokus auf Demenzerkrankungen. „Die Zahl der Demenzfälle wird in den kommenden Jahren in Folge der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die Beratungs- und Versorgungsangebote müssen Demenz daher stärker berücksichtigen“, so Drese. „Für die Betroffenen darf es kein mit Scham behaftetes Anliegen sein, sich Hilfe zu suchen. Sie sind nicht allein. Es muss für jede Form von Demenz eine passende Begleitung geben“, forderte die Ministerin.

Zum Abschluss hob Drese die Pflegenden Angehörigen hervor. Ihre Situation müsse sich verbessern. „In vielen Bereichen unserer Gesellschaft setzen wir uns für Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ein. Das muss auch für die häusliche Pflege gelten“, sagte Drese. In den meisten Fällen würden Frauen neben der Erwerbstätigkeit und dem Familienalltag zusätzlich die Sorgearbeit für Angehörige übernehmen. Drese: „Wir brauchen neue Ansätze und Konzepte, wie die häusliche Pflege besser organisiert werden kann. Dazu zählen neben Entlastungen auch mehr Qualifizierungsmöglichkeiten für Angehörige.“ 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause gepflegt. Fast 50 Prozent der Pflegebedürftigen haben keine Unterstützung durch professionelle Dienste und Einrichtungen.

Im nächsten Schritt bringen die Partner des Pakts nun ihre Anregungen zu den Themen ein, bevor in themenspezifischen Arbeitsgruppen und Treffen konkrete Maßnahmen entwickelt werden. „Über den Stand der Umsetzung wird es dann Berichterstattungen an den Landespflegeausschuss geben“, kündigte Drese an.

Die nächste Sitzung ist für den 19.01.2024 angesetzt.

Unterstützung bei Fahrt- und Unterkunftskosten

Oldenburg: Wir haben die Förderbedingungen immer wieder angepasst

Schwerin – In den Schuljahren 2022/2023 und 2021/2022 waren in Mecklenburg-Vorpommern weniger Berufsschülerinnen und Berufsschüler auf einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrt- und Übernachtungskosten angewiesen als in den Schuljahren davor. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung sind die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2022 haben die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben erstmals im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro brutto erhalten.

„Wenn Jugendliche während ihrer Ausbildung mehr verdienen, ist das eine positive Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land hat darauf reagiert und die Förderbedingungen für den finanziellen Zuschuss für Fahrt- und Übernachtungskosten immer wieder den neuen Bedingungen angepasst. Von 2015 bis 2018 konnten Auszubildende eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie weniger als 500 Euro verdienten. Im Schuljahr 2018/2019 hat das Land diese Bemessungsgrenze auf 600 Euro angehoben. Heute sind es 750 Euro. Wir prüfen, ob wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine weitere Anpassung vornehmen werden, damit die Hilfe auch bei denjenigen ankommt, die sie weiterhin benötigen“, erklärte Oldenburg.

Im vergangenen Schuljahr erhielten 175 Schülerinnen und Schüler eine finanzielle Unterstützung für die Fahrtkosten und 182 Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten. Im Schuljahr 2021/2022 waren es jeweils 112 Schülerinnen und Schüler, die Zuschüsse zu Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten haben. Im Schuljahr 2020/2021 waren es jeweils mehr als 200 Schülerinnen und Schüler.

Das Land stellte im Jahr 2023 bislang 79.800 Euro als finanzielle Unterstützung bereit, im vergangenen Jahr waren es 49.500 Euro und im Jahr 2021 noch 162.300 Euro.

„Hier zeigt sich der Erfolg des vor Jahren eingeführten Azubi-Tickets. Auch wird das seit 1. Mai dieses Jahres geltende Deutschland-Ticket, das die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit 20 Euro pro Monat bezuschusst, weitere positive Auswirkungen haben“, erläuterte Ministerin Oldenburg.

Laut Förderrichtlinie können Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse oder eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können bis zum 30. November eines jeden Jahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung zum Download bereit.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.