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Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Antrag noch bis zum 30. September möglich

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich als eines von fünf Bundesländern am Härtefallfonds des Bundes für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Anspruchsberechtigte Betroffene erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro vom Bund, die das Land Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt.

„Nur noch bis zum 30. September ist eine Antragsstellung möglich. Ich möchte deshalb noch einmal mit Nachdruck dazu aufrufen, den eigenen Anspruch zu prüfen und auch das eigene Umfeld zu informieren. Denn bisher bleiben die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück“, betonte Sozialministerin Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, sofern sie mit ihren gesetzlichen Renten weniger als 830 Euro netto beziehen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge sind dann antragsberechtigt, wenn sie ebenfalls eine solch geringe Netto-Rente beziehen, vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre (Spätaussiedelnde) bzw. 40 Jahre (Kontingentflüchtlinge) alt waren.

Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum zu stellen, die benötigten Formulare stehen online zur Verfügung. „Lassen Sie sich bitte nicht von den Voraussetzungen und Antragsformalitäten einschüchtern. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei der Beantragung mit einer eigens eingerichteten kostenlosen Hotline jederzeit beratend zur Seite“, erklärte Drese.

Unter der Rufnummer 0800/7241634 ist die Hotline montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen.  Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene darüber hinaus auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Drese: „Ich weiß, dass mit einer Einmalzahlung trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden. Dennoch hoffe ich sehr, dass alle Betroffenen ihren Anspruch auf diese Mittel zur Abmilderung der Härtefälle auch geltend machen – denn diese Hilfe steht ihnen zu.“

Mehr Klimaschutz im globalen Süden

M-V kooperiert mit Bundesstiftung

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig stärker eine nachhaltige Entwicklung und den globalen Klimaschutz voranbringen. Dazu wird das Ministerium offizieller Unterstützer der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima. Die Stiftung wurde 2018 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiiert. Ziel der Stiftung ist es, qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte des Globalen Südens zu unterstützen.

Dazu sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Treibhausgase machen nicht an den Grenzen der Staaten halt. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn wir die globalen Anstrengungen verstärken. Mit dem Landesklimaschutzgesetz und dem korrespondierenden Maßnahmenplan werden wir einen Fahrplan vorlegen, wie wir bis 2040 klimaneutral werden. Darüber hinaus wollen wir von uns erarbeitete und bewährte Instrumente wie die Ökowertpapiere beispielsweise den Ländern des Globalen Südens anbieten und zur Verfügung stellen. Über die damit verbundene internationale Anerkennung freue ich mich sehr.“

Die Vorständin der Stiftung Allianz Entwicklung und Klima, Dr. Olivia Henke, begrüßte die Unterstützung des Ministeriums: „Mit Mecklenburg-Vorpommern konnten wir einen wichtigen Partner gewinnen, der sich bereits seit vielen Jahren stark für den Klimaschutz, u.a. mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures und der Waldaktie engagiert und Vorreiter ist. Gemeinsam wollen wir uns nun stark machen für die Verbindung von Entwicklung und Klima und dem Klimawandel als drängender Herausforderung unserer Zeit begegnen. Der Zusammenarbeit mit dem Ministerium sehen wir mit Freude entgegen!“

Basis für die Kooperation sind zunächst die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Ökowertpapiere, die grundsätzlich in Länder des Globalen Südens transferiert werden können. „Das Klima ändert sich global, daher ist es egal in welcher Region der Erde ein durch Waldaktien finanzierter Wald oder ein durch MoorFutures finanziertes Klimamoor umgesetzt wird, um dem Klimawandel entgegenzuwirken“, betonte Minister Backhaus, „Ich erinnere in diesem Kontext an das Projekt „Waldaktie der Savanne“, welches wir vor einigen Jahren mit dem Verein Deutsch-Afrikanische-Zusammenarbeit umgesetzt haben. Wir werden diesen Ansatz der internationalen Zusammenarbeit auch in unser Klimaschutzgesetz aufnehmen.“

Ökowertpapiere aus Mecklenburg-Vorpommern genießen einen guten Ruf und werden durch Unternehmen stark nachgefragt. Für international tätige Unternehmen sind aber auch qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte in Ländern des Globalen Südens von Interesse. Die Ökowertpapiere wie die MoorFutures können hier sehr hilfreich sein, da sie für diese Unternehmen quasi eine Brücke bilden können. Dazu Dr. Olivia Henke: „Internationale Projekte auf zwei Standbeinen sind ein bedeutender Ansatz und für mich bestens vorstellbar: ein gut erreichbares und besuchbares Präsenzprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und dazu parallel laufende internationale Projekte in Ländern des Globalen Südens.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Waldaktie, den MoorFutures, dem Streuobstgenussschein und dem HeckenScheck bislang vier Ökowertpapiere entwickelt. Ziel der Ökowertpapiere ist es, für die Neuanlage bzw. die Wiederherstellung der Basisbiotope Wald, Moor, Streuobstwiesen und Hecken private Mittel zu akquirieren. Die Ökowertpapiere basieren auf qualitativ hochwertigen Standards und Methoden. Sie wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, zuletzt im Rahmen der UN Dekade Wiederherstellung der Ökosysteme. Weitere Informationen unter Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima erklärt auf ihrer Homepage: „Die ambitionierte Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen sowie deren hochwertiger Ausgleich ist der zentrale Ansatz aller Aktivitäten. Zuletzt nicht vermeidbare Treibhausgas-Emissionen werden dort ausgeglichen, wo sie die höchste Entwicklungswirkung zeigen: in hochqualitativen Klimaschutzprojekten in Ländern des globalen Südens. Unterstützer:innen der Allianz machen damit deutlich, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die globale Perspektiven einschließen muss.

Seit 2020 wird die Allianz durch die gleichnamige Stiftung getragen und weiterentwickelt. Die Unterstützer:innen wirken daran mit, eine bessere und klimagerechtere Welt zu gestalten. Die Stiftung steht in partnerschaftlicher Verbindung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welche die Allianz für Entwicklung und Klima 2018 initiiert hat.

Beflaggung zum Weltschifffahrtstag

Schwerin – Anlässlich des morgigen Weltschifffahrtstages werden die öffentlichen Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern beflaggt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt jährlich für diesen Tag eine besondere Beflaggungsanordnung heraus.

Parallel ordnete auch Innenminister Christian Pegel in den Hansestädten Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald sowie in den Hafenstädten an der Ostseeküste der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald an, Dienstgebäude der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltungen und sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung mit der Landesdienst- und Bundesflagge zu beflaggen.

„Gerade in Mecklenburg-Vorpommern mit unserer Nähe zur Ostsee und unseren vielen Seen und Gewässern im Landesinneren haben wir eine enge Verbindung mit der Schifffahrt. Auch heute noch ist sie ein wichtiger Bestandteil unserer Weltwirtschaft, aber auch im Alltäglichen nutzen wir ganz selbstverständlich Fähren, um z.B. zur Arbeit oder auf eine unserer schönen Inseln zu gelangen. Das ist Grund genug, diesen Wirtschaftsbereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken“, so Innenminister Christian Pegel.

Die offizielle Feier zum Weltschifffahrtstag findet auf Initiative der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in diesem Jahr am 28. September 2023 statt. Die Organisation ist eine Sonderorganisation der UNO und hat insbesondere Schiffssicherheit, die Sicherheit der Seefahrt und Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung durch den Schiffsbetrieb im Fokus.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Interkulturelle Woche

Neue Räume für Vielfalt und interkulturelle Begegnungen

Schwerin – Bereits seit 1975 findet jährlich in der letzten Septemberwoche bundesweit die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Traditionell beteiligen sich mehr als 500 Städte und Gemeinden mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen an der bis zum 03. Oktober dauernden Aktionswoche – darunter auch viele in Mecklenburg-Vorpommern.

Das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche lautet „Neue Räume“. „Damit steht das Motto ganz greifbar für das, was wir mit der Aktionswoche bezwecken wollen: Nämlich neue Räume und Möglichkeiten für den Austausch über vermeintliche Unterschiede hinweg zu schaffen. Dialoge anzuregen. Und das respektvolle Miteinander aller Kulturen und Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael.

Die Interkulturelle Woche sei damit auch eine Chance, neugierig zu sein, die Hand auszustrecken und sich zu informieren, betonte Michael: „Zum Beispiel beim Tag der offenen Moschee, der wieder in vielen Gemeinden begangen wird, beim Besuch in der Ausstellung „Migration. Etappen. Konflikte. Anerkennungskämpfe“ in Wismar, beim integrativen Sporttag in Greifswald oder beim interkulturellen Fest in Güstrow.“

Auch Workshops, Seminare, Tanzveranstaltungen und Lesungen füllen das breit gefächerte Programm, das in Gänze unter interkulturellewoche.de einsehbar ist.

„Damit bietet die IKW erneut viele spannende Möglichkeiten für Groß und Klein um Brücken zu schlagen zwischen all den Kulturen, die Mecklenburg-Vorpommern ihr Zuhause nennen. Ich kann deshalb nur appellieren: Schauen Sie sich um, was in Ihrer Stadt geboten wird, kommen Sie mit Einheimischen und Geflüchteten ins Gespräch und bringen Sie sich ein“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Keine drohende Haushaltsnotlage

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat dem Landeskabinett heute den Stabilitätsbericht 2023 vorgestellt. Mit dem Stabilitätsbericht weisen die Bundesländer jedes Jahr anhand einheitlicher Kriterien nach, ob und wie sie das Verfassungsziel ausgeglichener Haushalte erreichen werden.

Beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte wird überprüft, ob eine Haushaltsnotlage droht. Sollte dies der Fall sein, wird ein Sanierungsprogramm erarbeitet.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es bei keiner der vier Kennziffern (struktureller Finanzierungssaldo, Schuldenstand, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote) Auffälligkeiten. Demnach ist die Einhaltung der Schuldenbremse aktuell nicht in Gefahr.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2024/2025 setzt die Landesregierung ihre solide Haushalts- und Finanzpolitik fort. Der Stabilitätsbericht zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem weitgehend gesicherten finanziellen Fundament steht.

Die aktuelle Dreifachbelastung des Landeshaushalts aus Finanzierung des ‚politischen Normalgeschäfts‘, der Krisenbewältigung und der Transformationsaufgaben stellt allerdings einen enormen Kraftakt dar. Darüberhinausgehende Sprünge sind nicht möglich.“

3. Digitalisierungskongress M-V hybrid erlebbar

Schwerin – Der Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht vom 29. bis 30. Mai 2024 in die dritte Runde.

„Jeder, der eine bahnbrechende Idee, ein visionäres Projekt oder eine inspirierende Geschichte zu teilen hat, ist eingeladen, die NØRD 2024 als Schaufenster zu nutzen. Der Kongress wird analoge und digitale Besucherinnen und Besucher ansprechen. Er ist als hybride Veranstaltung erlebbar“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute bei der offiziellen Vorstellung in Schwerin und:

„MV ist ein attraktiver Arbeits- und Lebensort – und genauso präsentieren wir uns mit der im nächsten Jahr stattfindenden NØRD. Das Motto ist ,Connecting Contrasts‘ und verbindet Themen, Unternehmen, Orte und Menschen aus dem ganzen Land. Wir erwarten bis zu 2.000 Besucherinnen und Besucher.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten.

Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mehr als 200 Rednerinnen und Rednern sowie mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die 23 Teilveranstaltungen an den zwölf Thementagen digital statt.

In diesem Jahr wird der Digitalisierungskongress NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei.

Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024