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Neustart: Beratungsangebot von MVeffizient

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) kündigt den Neustart von MVeffizient an. Das Beratungsangebot unterstützt Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2018 dabei, Energiekosten zu senken und CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit Hilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wird MVeffizient im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Raume und Umwelt MV weiterhin bis Mitte 2027 beraten und unterstützen.

Neben technischen Beratungen, Stammtischen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Schulungen für Energieberatende wird MVeffizient auch das Bilanzierungstool ecocockpit integrieren. Ab März 2024 können Unternehmen damit online ihre Treibhausgasbilanzen für Produkte und Standorte erfassen.

„Auch in den kommenden Jahren wird das Angebot durch Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und die Implementierung von ecocockpit ergänzt, um den Wissensaustausch und die Vernetzung im Land zu stärken. Das freut mich sehr.

MVeffizient ist ein zentrales Element unserer Strategie, die Klimaneutralität Mecklenburg-Vorpommerns bis 2040 zu erreichen. Denn sparsamer Energieeinsatz ist ein Schlüssel zur Energiewende. So unterstützen wir die rund 55.000 Unternehmen in MV dabei, ihre Energiekosten deutlich zu senken und zugleich zum Klimaschutz beizutragen“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

„Ein schonender Umgang mit Ressourcen ist entscheidend. MVeffizient inspiriert und motiviert Unternehmerinnen und Unternehmer in MV, ihren Energieverbrauch zu optimieren und Kosten einzusparen – und das kostenlos und neutral. Mit ecocockpit erweitern wir unsere Unterstützung speziell im Bereich der Dokumentations- und Berichtspflichten“, sagt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV.

Seit 2018 hat MVeffizient mehr als 500 Beratungen durchgeführt, bei 96 Stammtischen und Online-Schulungen Wissen vermittelt und an 74 Vorträgen und Branchenevents mit insgesamt 3.300 Teilnehmenden partizipiert.

Erhalt der Gerichtsstandorte sichern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Stralsund die Bedeutung der Anwerbung von justizbegeisterten Menschen.

Stralsund – „Mecklenburg-Vorpommern hat überall lebens- und liebenswerte Landesteile, die auch immanent für die Justiz bleiben. Der Rechtstaat muss in allen Landkreisen und kreisfreien Städten für alle Bürgerinnen und Bürger erleb- und erreichbar sein. Wir haben im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass die Justiz als Teil einer modernen Landesverwaltung leistungsstark und zukunftsfest aufgestellt ist.

Die Koalitionspartnerinnen bekennen sich daher zum Erhalt aller Gerichtsstandorte. Diese Gerichtsstandorte müssen wir daher auch weiterhin mit Leben füllen und für die Menschen erreichbar sein. Das heißt, wir müssen unsere Nachwuchsgewinnung intensivieren“, betont die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung der Direktorin des Amtsgerichts Stralsund, Kristiane Engel.

„Wir verbessern stetig die Arbeitsbedingungen in der Justiz, nicht zuletzt durch eine voranschreitende Digitalisierung. Wir haben uns auf familienfreundliche Arbeitsmodelle verständigt und zum Beispiel das Rechtsreferendariat optimiert, so dass nun auch ein Teilzeitreferendariat möglich ist. Für die stetig ansteigende Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wurde zudem eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, an die sich in schwierigen Fragen während des Referendariats gewandt werden kann.

Die Nachwuchsgewinnung wurde aber auch im Bereichen des Studiums für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger intensiviert. So wurde die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung mit dem Ziel der besseren bundesweiten Vergleichbarkeit zuletzt neu gefasst“, so die Ministerin.

„Für Proberichterinnen und Proberichter halten wir bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten bereit, statt Stellen einzusparen. Dabei versuchen wir, die jungen justizbegeisterten Menschen auf alle Landesteile aufzuteilen.

Viele der Proberichterinnen und Proberichter wissen, dass unser Land neben pulsierenden Städten auch ländliche Idylle zum Leben bietet. Um noch mehr Menschen davon überzeugen zu können, sich auch im ländlichen Raum niederzulassen, werden wir unsere Imagekampagne für das Berufsbild in der Justiz in diesem Jahr erneuern“, kündigt Justizministerin Bernhardt zur Amtseinführung am Amtsgericht in Stralsund an.

Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern

„Mit Sicherheit MV“ – Integriertes Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 vorgestellt

Schwerin – „Mit Sicherheit MV“ – das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sowie das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung haben in der Kabinettssitzung das „Integrierte Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030“ vorgestellt. „Das Konzept dient uns als Grundlage und Richtschnur der Verkehrssicherheitsarbeit im Land.

Darauf aufbauend können wir Entscheidungen treffen für die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Arbeit der Verkehrssicherheitskommission oder bei der Behandlung des Themas im Schulunterricht. Wir wollen für Mecklenburg-Vorpommern eine sichere und barrierearme Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dafür kommt es auch auf jeden Einzelnen an. Denn Sicherheit im Verkehr kann es nur geben, wenn sich alle Beteiligten rücksichtsvoll und den Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst verhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Für mehr Sicherheit auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern und weniger Unfälle: Mit dem überarbeiteten Verkehrssicherheitskonzept 2030 schaffen wir einen weiteren Meilenstein für die ,Vision Zero‘ – also die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Das zu erreichen, ist nicht nur Aufgabe der Polizei, wir als Landesregierung wollen mit verschiedenen Aktionen und Kampagnen das Verhalten aller im Straßenverkehr positiv beeinflussen.

Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der Verkehrstoten auf einem niedrigen Stand geblieben ist, so ist jedes Opfer auf unseren Straßen eins zu viel. Wir müssen es schaffen, besonders auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder, ältere Menschen oder auch Radfahrer, Rücksicht zu nehmen. Dies auch unter Berücksichtigung neuer Formen der Mobilität. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe und die großen Herausforderungen können nicht innerhalb weniger Jahre bewältigt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

 „Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, ergänzt Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht. „Wir engagieren uns gemeinsam mit den 19 örtlichen Verkehrswachten in der Schulwegsicherung in Kindertagesstätten, bei der Radfahrausbildung in Grundschulen und für junge Fahrerinnen und Fahrer. Außerdem bieten wir Sicherheitstrainings für alle an, die mit dem Auto unterwegs sind und kümmern uns um ältere Menschen im Straßenverkehr. Das neue Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung ist für unser ehrenamtliches Handeln eine gute Grundlage für unser Engagement, Verkehrsunfälle in unserem Land zu verhindern und die Zahl der Schwerstverletzten und Verkehrstoten weiter zu reduzieren.“

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den „Pakt für Verkehrssicherheit“ als gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland 2021 bis 2030, der sich ebenfalls der „Vision Zero“ sowie der Verkehrsunfallreduzierung im Allgemeinen verpflichtet hat. Dies gilt insbesondere für das quantitative Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent bis 2030 – ausgehend von den Zahlen für 2020 – zu reduzieren. Um dies zu erreichen und den Weg dahin aufzuzeigen, ist das Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung aktualisiert und fortgeschrieben worden.

Mit dem neuen Konzept sollen noch stärker mittel- und langfristige Trends der Entwicklung im Straßenverkehr aufgegriffen und behandelt werden, wie beispielsweise der sichere Umgang mit Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Auch die Zukunftstechnologien im Straßenverkehr werden mit einem eigenen Kapitel behandelt. Die Verkehrssicherheitsarbeit soll an die Neuerungen angepasst werden, um mit deren Hilfe die Sicherheit im Straßenverkehr optimieren zu können.

 Ein neuer Schwerpunkt zur Stärkung der Präventionsarbeit bei Kindern ist das sichere Verhalten auf dem Rad. Neben den theoretischen Grundlagen soll bei der Radfahrausbildung vor allem Wert auf praktische Übungen gelegt werden, die in der 4. Klasse mit einer Fahrradprüfung abschließen sollen. Bei jungen Fahrerinnen und Fahrern wiederum ist die Einführung der Fifty-Fifty-Taxi-App eine wichtige Stärkung der Präventionsarbeit. Für Menschen mit Behinderung ist es wichtig, dass der Straßenverkehr zunehmend barriereärmer und kommunikationsfreundlicher gestaltet wird.

Das Konzept zur Verkehrssicherheit steht zum Download unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/

Gefahrenabwehr per Telekommunikation

Telekommunikationsüberwachung unterstützt bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns haben das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 2022 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) in insgesamt 146 Fällen genutzt. Diese Zahl hat das Innenministerium heute im Kabinett vorgestellt. Der entsprechend gesetzlich vorgeschriebene Bericht wird nun dem Landtag übermittelt.

„Die TKÜ-Maßnahmen, die von unseren Landesbehörden eingesetzt werden, dienen in der überwiegenden Mehrzahl der Anordnungen, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Erst wenn die Polizistinnen und Polizisten in ihren Ermittlungen bereits alle Maßnahmen zum Auffinden der gesuchten Personen ausgeschöpft haben, gehen sie den Weg der Telekommunikationsüberwachung. All‘ diese Mittel bedürfen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung“, verdeutlicht der Minister.

In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug könne eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen. „Dann muss sie aber unverzüglich eine richterliche Bestätigung eingeholt werden“, so Christian Pegel. Über diese genutzten Überwachungsmaßnahmen waren insgesamt 136 Personen zu benachrichtigen. Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in drei Fällen auf Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 141 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz. Zudem gab es eine Anordnung, die zusätzlich einen Einsatz mit dem sogenannten IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes vorsah.

Ferner ist – wie im Vorjahr – keine akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme nach dem SOG M-V in unserem Land durchgeführt worden. Auch gab es keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowie keinen Einsatz von Vertrauenspersonen oder von verdeckt Ermittelnden. Durch die Polizeibehörden wurden in 2022 zwei längerfristige Observationen nach dem SOG M-V durchgeführt.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

M-V: Stellungnahme zum Finanzausgleich

Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B

und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.

Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.

Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Safer Internet Day

Neue Schulungstermine für SilverSurfer

Schwerin – Anlässlich des heutigen Safer Internet Days, einem von der Europäischen Union initiierten Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet, weist Sozialministerin Drese insbesondere auf entsprechende Schulungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Land hin. „Viele ältere Menschen möchten digitale Medien nutzen, haben aber Berührungsängste. Mit den SilverSurfer-Angeboten werden sie dabei unterstützt, digitale Kompetenzen zu erlernen und sich sicher im Netz zu bewegen“, erklärte Drese.

Die SilverSurfer sind ehrenamtlich engagierte Senioren-Technikbotschafterinnen und -botschafter, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen. „Dabei zeigt sich, dass die Seniorinnen und Senioren meist genau wissen, wo bei Gleichaltrigen Unsicherheiten bestehen und wie man diesen begegnet. Zusätzlich sind sie ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das Erlernen von Technik im Alter nicht nur möglich ist, sondern auch Spaß macht“, betonte Drese.

Die ehrenamtlichen SilverSurfer werden in vom Sozialministerium geförderten Schulungen auf ihre Rolle als Technikbotschafterinnen und -botschafter vorbereitet. „Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sich selbst als SilverSurfer zu qualifizieren. In Greifswald, Wismar und Schwerin werden ab März wieder entsprechende Kurse angeboten“, hob die Ministerin hervor. Ansprechpartner sind die Bürgerstiftung Vorpommern (Greifswald) und das Seniorenbüro Schwerin (Schwerin und Wismar). Weitere Angebote in Waren und Rostock befinden sich im Aufbau.

Wer hingegen Unterstützung bei der Nutzung des eigenen Handys, Tablets oder Laptops benötigt, kann darüber hinaus die von den SilverSurfern organisierte Mediensprechstunde in Anspruch nehmen. Sie findet regelmäßig im Seniorenbüro in Schwerin statt. Der nächste Termin ist der 08. Februar. Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0385-5574962 oder unter Seniorenbuero_Schwerin@t-online.de ist verpflichtend.

Drese: „Die SilverSurfer begegnen den Interessierten auf Augenhöhe und führen sie altersgerecht an das Thema heran. Ich kann nur dazu ermuntern, die Angebote der SilverSurfer wahrzunehmen. Oder sich, falls Sie sich bereits sicher im Netz bewegen, selbst als SilverSurfer fortbilden zu lassen, um anderen den Weg ins Netz zu erleichtern.“

Winterakademie 2024 für Lehrkräfte gestartet

Oldenburg: Die Fortbildungen sind praxisnah gestaltet und machen konkrete Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung

Schwerin – Die Angebote der Winterakademie stoßen bei Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr wieder auf großes Interesse. Die Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) in Zusammenarbeit mit dem Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums findet traditionell zu Beginn der Winterferien statt. Für die Fortbildungen, die heute gestartet sind, liegen 730 Anmeldungen vor. Das sind ähnlich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie im vergangenen Jahr. Ein weiterer Veranstaltungstag ist Mittwoch, 28. Februar 2024.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrkräfte ist hoch“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Fortbildungen sind praxisnah gestaltet und machen konkrete Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung. Die hohen Anmeldezahlen belegen, wie beliebt das Veranstaltungsformat ist, das vor über zehn Jahren ins Leben gerufen wurde. Sie zeigen auch, dass unsere Lehrkräfte an einem Austausch untereinander interessiert sind und sich weiterbilden wollen“, betonte Oldenburg.

Am ersten Veranstaltungstag steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielfältiges Workshop-Angebot zum Thema „Eine Schule – Viele Chancen“ zur Verfügung. Das Programm legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der schulischen Bildung und auf das Miteinander. Dazu zählen Themen wie Gewaltprävention, Diversität sowie Konflikt- und Kommunikationsmanagement. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der Lehrkräfte im Schulalltag zu stärken und Schulen als Orte vielfältiger Chancen zu gestalten.

Am zweiten Veranstaltungstag steht die 5. Kinder- und Jugendmedienschutztagung auf dem Programm. Sie widmet sich der politischen Meinungs- und Medienbildung und startet mit einem Impulsvortrag von Petra Maria Müller vom FWU – Medieninstitut der Länder zu den Themen Hass, Hetze und Verschwörungserzählungen. Der Impulsvortrag beschreibt die aktuellen Informations- und Kommunikationsquellen für junge Menschen und wo sie mit Propaganda, Desinformation oder Fake News konfrontiert werden.

Anhand konkreter Beispiele erläutert die Referentin die Instrumente, Möglichkeiten und Grenzen des Jugendmedienschutzes und gibt Hinweise für die pädagogische Praxis. Anschließend haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, an Workshops teilzunehmen, die Augmented Reality, also die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung, und Podcasting in die politische Bildung integrieren.

Der dritte und letzte Akademietag findet am Mittwoch, 28. Februar 2024, statt und beschäftigt sich mit den Themen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Das gesamte Programm ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.

Warnung vor Spaziergängen an Steilufern

Schwerin – Achtung an den Steilküsten: Die Gefahr von Abbrüchen und Hangrutschungen ist derzeit besonders hoch. Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt daher zu besonderer Vorsicht.

„Bedingt durch vermehrt auftretende Sturmhochwasser und ergiebige Niederschläge müssen wir im Winterhalbjahr permanent mit Abbrüchen rechnen. Die Böden sind feucht und aufgeweicht, da kann es schnell zu Bewegungen kommen.

Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste dieses Landes, sich von den Steilufern fernzuhalten und auf Strandspaziergänge zu verzichten. Auch an Dünen können sich sogenannte Kliffkanten bilden. Das sind Abbrüche an Dünen, die bis zu 7,00 m hoch sein können, wie sich bei der Sturmflut vom 20./21. Oktober letzten Jahres gezeigt hat. Alle Kliffkanten über 1,50 m werden von der Küstenschutzverwaltung aktiv abgeschoben.

Gleichwohl sollten insbesondere Familien mit Kindern auch diese Bereiche meiden. Bei Spaziergängen in Steilufernähe empfiehlt sich grundsätzlich erhöhte Vorsicht. Mit jedem Abbruch rückt auch der Hochuferweg näher an die Abbruchkante heran. Risse im Boden oder überhängende Bäume sind erste Anzeichen für weitere Bewegung.“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.