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Genehmigung einer Integrierten Gesamtschule

Klarheit für Schülerinnen, Schüler und Eltern an Stralsunder IGS

Greifswald – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat vor Beginn des neuen Schuljahres mit dem Schulträger „unseKinder gGmbH“ vor dem Verwaltungsgericht Greifswald einen Vergleich hinsichtlich der beantragten Genehmigung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Stralsund geschlossen. Danach kann der Schulträger eine aufwachsende IGS bis einschließlich Klasse 12 betreiben.

Wie schon im vergangenen Sommer gelang es dem Schulträger, kurz vor dem Termin darzulegen, dass eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für das kommende Schuljahr auch aus Sicht des Gerichts vorhanden ist. Der Schulträger sicherte zudem zeitnah Nachbesserungen am Schulkonzept zu. Außerdem sagte der Träger zu, dem Bildungsministerium die Baupläne für das beabsichtigte Schulgebäude, einschließlich der darin enthaltenden Raumaufteilung, insbesondere im Hinblick auf die Fachunterrichtsräume, und den Mietvertrag vorzulegen.

Das Bildungsministerium als Schulaufsichtsbehörde muss sicherstellen, dass Eltern und Kinder personell ausreichende Bedingungen vorfinden, um den Bildungserfolg zu sichern. Demzufolge wurde in den Vergleich auch zu deren Schutz aufgenommen, dass der Schulträger bis zur Unterrichtsaufnahme geeignete Lehrkräfte gegenüber der Schulaufsicht nachweisen muss.

Bei der ebenfalls beantragten 13. Jahrgangsstufe hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass diese ebenfalls zu genehmigen gewesen wäre. Da dies rechtlich sehr unterschiedlich beurteilt wird und es eine IGS mit 13. Jahrgangsstufe im staatlichen Bereich nicht gibt, wartet das Bildungsministerium die Urteilsgründe ab und prüft, ob es die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Greifswald beantragen wird.

Durch den Nachweis, dass ausreichend Personal vorhanden ist, haben Eltern, Kinder und Schulträger nun Rechtssicherheit und die Gewähr, dass die Kinder an der Schule im kommenden Schuljahr personell ausreichende Bedingungen vorfinden.

Zukunftspreis Handwerk 2023

Bewerbungsfrist endet am 30. Juni

Schwerin – Der Zukunftspreis Handwerk ist die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung, mit der das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes, die Handwerkskammer Schwerin und die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin gemeinsam zukunftsorientierte Leistungen und Konzepte in Handwerksbetrieben honorieren und fördern. Mit dem Zukunftspreis Handwerk werden besondere unternehmerische Leistungen, die Mut machen, ausgezeichnet.

„Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch hohe Kreativität, innovative Entwicklungen und beispielgebende Qualität aus. Das soll noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Mit dem ´Zukunftspreis Handwerk´ werden zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind, gewürdigt.

Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„In unseren Handwerksbetrieben findet sich ein enormes Innovationspotential, denn Handwerk muss sich nahezu jeden Tag auf neue Anforderungen von Märkten und Kunden einstellen. Gleichzeitig hat gerade das Handwerk auch ein hohes Bewusstsein für Tradition, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Mitarbeiterbindung. Das wollen wir mit dem Zukunftspreis würdigen“, sagt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin.

„Das Handwerk und wir als Sparkasse haben den gleichen Fokus – auf die Region, die Menschen und Unternehmen hier vor Ort. Uns verbindet, dass es uns nur gut gehen kann, wenn es auch unserem Geschäftsgebiet gut geht. Das ist eine starke gemeinsame Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, ergänzt Björn Mauch, Vorstandsmitglied der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.

Der Zukunftspreis Handwerk wird alle zwei Jahre vergeben. Zusätzlich zum Preisgeld der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in Höhe von 10.000 Euro lobt die Handwerkskammer Schwerin einen mit weiteren 1.500 Euro dotierten Sonderpreis Digitalisierung aus. Schirmherr des Zukunftspreises Handwerk ist der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2023 endet am 30. Juni. Eine fachkundige Jury entscheidet über die Preisvergabe, die Auszeichnung wird dann im September 2023 im Rahmen der Chefkonferenz der Handwerkskammer Schwerin übergeben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Online-Bewerbung unter www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis.

Christian Pegel zum Weltflüchtlingstag

„Mit vereinten Kräften können wir Schutzbedürftigen auch weiterhin eine menschenwürdige Zuflucht bieten“

Schwerin – Morgen erinnert der Weltflüchtlingstag wieder daran, dass weltweit Millionen von Menschen aus Gründen wie Krieg, Hunger oder politischer Verfolgung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Innenminister Christian Pegel nimmt den Gedenktag, den die Vereinten Nationen 2001 eingerichtet haben, zum Anlass zu betonen, dass es die Menschlichkeit gebiete, diesen Menschen zu helfen – und zugleich allen zu danken, die helfen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen:

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Anfang 2022 bis zum 30. Mai 2023 insgesamt 6.819 Asylbewerber aufgenommen. 4.656 waren es im vergangenen Jahr, dieses Jahr bis 30. Mai 2.163. Zum Vergleich: Im Corona-Pandemie-Jahr 2021 wurden insgesamt 2.843 Asylbewerber in M-V aufgenommen. Außerdem ließen sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 bis zum 13. Juni 2023 insgesamt 28.980 ukrainische Kriegsvertriebene in M-V registrieren. Zusammengenommen haben also sogar mehr Menschen bei uns Zuflucht gesucht als 2015, bis dato mit knapp 19.000 neuen Asylbewerbern das Jahr mit dem höchsten Zuwachs“, gibt Christian Pegel einen Blick in die Statistik wieder und:

„Damit hielten sich zum Stichtag 30. April dieses Jahres 7.483 Asylbewerber und am 11. Juni 23.419 (Stand: 11.06.2023) ukrainische Kriegsvertriebene bei uns im Land auf. Die Asylbewerber stammen am häufigsten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, der Russischen Föderation und Georgien. Außerdem hielten sich am 30. April in M-V 2.886 abgelehnte Asylbewerber auf, die über eine Duldung zum Aufenthalt bei uns verfügen.“

„Diese große Anzahl von Menschen unterzubringen und zu versorgen, stellen Landesregierung und vor allem unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Aufnahme und Unterbringung ganz praktisch umsetzen, vor immense Aufgaben. Dass wir diese bislang gut bewältigen konnten, ist Verdienst sehr vieler Menschen in unserem Land, die sich haupt- oder ehrenamtlich dafür einsetzen, dass die Geflüchteten bei uns menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank. Ich bin überzeugt, dass wir mit vereinten Kräften auch weitere Herausforderungen gut meistern“, sagte der Minister.

Aufnahmekapazitäten massiv erhöht

Kommunen und Land haben ihre Kapazitäten seit Anfang 2022 deutlich erhöht. Schwierigste Aufgabe sei aktuell die Unterbringung von Geflüchteten, die neu nach M-V kommen:

„Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten noch einmal erhebliche weitere Kapazitäten mobilisiert, die jetzt zusätzlich zur Unterbringung bereitstehen. Stand 30. April stellten sie 7.886 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern zur Verfügung. Zum Vergleich: Ende 2021 waren dies 6.439 Plätze. Die kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften von ukrainischen Kriegsflüchtlingen war und ist die Ausnahme. Das bedeutet aber auch, dass die Kommunen in Sachen Wohnraum erhebliche Herausforderungen zu lösen haben“, so Pegel.

Dasselbe gelte für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an den Standorten Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern-Buchholz, in denen zunächst alle Asylbewerber aufgenommen werden, die der Bund M-V zuweist, bevor sie in die Kommunen verteilt werden:

„Wir haben unsere Kapazitäten seit Anfang 2022 bis Ende März 2023, sprich binnen 15 Monaten, um rund 500 Plätze von 1.300 auf ca. 1.800 erhöht, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich zwölf Wochen verweilen“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Wir suchen ebenso wie die Kommunen nach Erweiterungsmöglichkeiten. Wir setzen vor allem auf den Bund, dass er weitere leerstehende Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellt, so wie er es mit zwei ehemaligen Kasernen ­ – eine in Stralsund seit 2016 und eine in Parow im Kreis Vorpommern-Rügen seit 2022 – bereits getan hat.“

Gemeinsame EU-Politik ja, Asylrecht beschneiden nein

Die Lage sei in allen Bundesländern vergleichbar angespannt und ein Rückgang der Zuwanderung nicht absehbar. „Die Gesamtsituation kann nur solidarisch gelöst werden. In diesem Hinblick begrüße ich das Ziel der Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik. Wichtig ist dabei, dass das Asylrecht nicht eingeschränkt wird“, so Christian Pegel. Die vorgeschlagene solidarische Verteilung in Europa und insbesondere das klare Bekenntnis zur Sanktionierung jener, die sich in Europa nicht solidarisch an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen wollen, sei ein wichtiger Schritt für mehr europäisches Miteinander.

„Ebenso sind verpflichtende Standards für die menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in ganz Europa ein wichtiger Schritt in der europäischen Migrationspolitik. Es sind aber viele für eine Bewertung des EU-Kompromisses wichtige Detailfragen noch offen. Ich werde in den Diskussionen der kommenden Monate vor allem auf eine besonders sensible Behandlung von Familien mit Kindern drängen, die unseres besonderen Schutzes bedürfen“, führte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister weiter aus. Außerdem fordert er:

„Unbenommen dessen bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung, Länder und Kommunen verlässlich und langfristig bei den aus der Migration folgenden Aufgaben der kurzfristigen Unterbringung und Versorgung, vor allem aber der langfristigen Integration zu unterstützen. Der Bund muss zudem die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge noch einmal deutlich vereinfachen und entbürokratisieren, denn Arbeit erleichtert Integration.“

Hintergrund

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt und dort zunächst in deren Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen. In M-V regelt dann das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Zuwanderungszuständigkeitsverordnung M-V die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß einem Verteilungsschlüssel zugewiesen, der sich nach den Einwohnerzahlen errechnet.

Als einziges Bundesland neben Bayern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vollständig.

Reform der Pflegeversicherung gefordert

Schwerin – Für Sozialministerin Stefanie Drese gehören die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Gestaltung der Pflege zu den wichtigsten und drängendsten politischen Themen in Deutschland.

Notwendig seien mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. „Wir müssen vor allem aber auch eine ehrliche Diskussion über die Finanzierung aller wünschenswerten Maßnahmen führen“, sagte Drese heute im Landtag. Gleich drei Anträge zu verschiedenen Bereichen der Pflege wurden debattiert.

Vom demografischen Wandel ist Mecklenburg-Vorpommern besonders betroffen. Ende 2021 bezogen rund 123.000 Menschen im Land Leistungen der Pflegeversicherung. Fast 20 Prozent mehr als 2019.

Die Ministerin verdeutlichte, dass diese „Herkulesaufgabe“ nur zu schaffen sei, wenn auch abseits der Sozialpolitik anerkannt wird, wie groß die Dimension ist, die Pflege zukunftsfest zu machen. „Eine gute Pflege im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer sie pflegenden Angehörigen gewährleisten wir nur miteinander und nicht gegeneinander“, betonte Drese.

Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen, wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung oder die Erhöhung der Pflegemindestlöhne sind nach Ansicht Dreses wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie reichten aber bei weitem nicht aus, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen.

„Und sie verursachen gleichzeitig weitere Handlungsnotwendigkeiten“, so Drese. Als Beispiel benannte die Ministerin die begrüßenswerte höhere, Entlohnung für das Pflegepersonal. „Im bestehenden System führt sie aber dazu, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen exorbitant steigen. Dieser Mechanismus muss durch eine umfassende Pflegereform durchbrochen werden“, verdeutlichte Drese.

Als ein wesentliches Anliegen ihres Ministeriums benannte Drese die grundlegende Reform der Pflegeversicherung. „Sie wurde 1995 als eine Art Teilkaskoversicherung unter völlig anderen gesellschaftlichen Bedingungen eingeführt. Wir brauchen aber nunmehr zügig eine Pflegevollversicherung beziehungsweise zur Ergänzung der Pflegeversicherung eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der Pflegekosten umfassend absichert“, so die Ministerin.

Drese: „In der Pflege haben wir dicke Bretter zu bohren. Das ist manchmal frustrierend – aber notwendig, da es um Lösungen für Menschen geht. Denn wie wir mit Menschen, die pflegebedürftig sind, umgehen, ist ein wesentlicher Prüfstein dafür, wie human und solidarisch unsere Gesellschaft ist und in Zukunft sein wird.“

Wie werde ich Lehrkraft im Seiteneinstieg?

Oldenburg: Im persönlichen Austausch Fragen klären und Perspektiven aufzeigen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erweitert sein Informationsangebot zur Lehrkräftegewinnung. An sechs Orten präsentieren sich insgesamt 13 Schulen. Interessierte können sich über den Seiteneinstieg in den Lehrkräfteberuf informieren. Zwei Veranstaltungen haben in dieser Woche bereits stattgefunden. Die Veranstaltungen ergänzen die Aktivitäten der Lehrerwerbekampagne und die Informationen auf dem Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de.

„Ich bin bei vielen Gelegenheiten angesprochen worden, wie der Seiteneinstieg als Lehrkraft gelingen kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dieses Interesse von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern nehmen wir auf und haben ein weiteres Informationsangebot eingerichtet. Da Lehrkräfte im Seiteneinstieg in vielen Fällen Eltern oder andere Verwandte sind, bietet es sich an, Informationen dort zu übermitteln, wo sich die Interessierten aufhalten. Informationsveranstaltungen finden deshalb vor Ort in den Schulen oder in anderen Einrichtungen statt. Zum einen können sich die Schulen vorstellen, an denen ein Einstellungsbedarf besteht. Zum anderen können im persönlichen Austausch Fragen geklärt und Perspektiven für den Einstieg in den Lehrkräfteberuf aufgezeigt werden. Die ersten beiden Veranstaltungen waren erfolgreich und fanden großen Zuspruch. Das zeigt uns, dass dieses Angebot richtig ist“, so Oldenburg.

Bildungsministerin Simone Oldenburg besucht die Veranstaltung in Crivitz, Staatssekretär Tom Michael Scheidung fährt nach Parchim. „Wer Interesse an einer Tätigkeit als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern hat, ist zu diesen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Ich freue mich auf die Gespräche und den Austausch. Wir setzen alles daran, auch im kommenden Schuljahr den Unterricht abzusichern und Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. Dazu benötigen wir ausgebildete Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und jene, die bereit sind, sich entsprechend zu qualifizieren. Gern kommen wir dazu mit allen Interessierten über Möglichkeiten für eine Beschäftigung an unseren Schulen ins Gespräch“, sagte die Bildungsministerin.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die einen Bachelor oder einen Berufsabschluss haben, eine intensive, dreimonatige Vorqualifizierung, bevor sie ihre Tätigkeit in den Schulen aufnehmen bzw. zeitnah zu ihrer Einstellung. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält sie sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile. An die GPQ schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Personen mit einem universitären Hochschulabschluss steht der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst offen. Er startet mit einer sechsmonatigen Qualifizierung. Es folgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, der 18 Monate dauert und mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.

Die Schulen laden zu den Informationsveranstaltungen über den Seiteneinstieg in den Schuldienst ein und informieren auch auf ihren Internetseiten über die genauen Termine. Die weiteren Termine sind:

Mittwoch, 21. Juni 2023

  • Förderschule Sternberg, Am Berge 3, 19406 Sternberg, 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Regionale Schule „Fritz Reuter“ und Regionale Schule mit Grundschule „Pestalozzi“ Demmin, Frauenstraße 18, 17109 Demmin, 16:30 Uhr

Montag, 26. Juni 2023

  • Regionale Schule mit Grundschule Malliß, Schulstraße 1, 19294 Malliß, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag, 27. Juni 2023

  • Regionale Schule „Fritz Reuter“ Parchim, Mönchhof 6, 19370 Parchim, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Donnerstag, 29. Juni 2023

  • Regionale Schule Crivitz, Bürgerhaus Crivitz, Rathausstraße 1, 19089 Crivitz, 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag, 30. Juni 2023

  • Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk, Gymnasium Ueckermünde, Regionale Schule Strasburg, Regionale Schule Löcknitz, Regionale Schule Torgelow, Regionale Schule Pasewalk, Grundschule Pasewalk, Kulturforum Historisches U, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sanierung des Ostseestadions

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat die grundsätzliche Bereitschaft des Landes bekräftigt, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und den FC Hansa bei der notwendigen Sanierung des Ostseestadions zu helfen.

„Die Position des Landes ist klar und der Stadtspitze bekannt und schriftlich mitgeteilt“, verdeutlichte Drese am Freitag in Schwerin. Ein möglicher Erwerb des Stadions vom FC Hansa müsse in kommunaler Verantwortung erfolgen. Den Auftrag mit dem FC Hansa und weiteren wirtschaftlich Beteiligten, Verhandlungen zum Erwerb und zur Instandhaltung des Ostseestadions aufzunehmen, habe der damalige Oberbürgermeister Madsen im Januar 2022 auch von der eigenen Bürgerschaft bekommen, betonte die Ministerin

„Wenn die Modalitäten des Erwerbs feststehen und es ein belastbares Sanierungskonzept gibt, wird das Land prüfen, inwieweit die Sanierung des Stadions mit bestehenden Förderinstrumenten des Landes unterstützt werden kann“, so Drese weiter.

Diese Voraussetzungen seien derzeit nicht gegeben. Zum aktuellen Zeitpunkt lägen dem federführenden Sportministerium auch keine Förderanträge der Hansestadt Rostock vor.

In Richtung einer heutigen Presseverlautbarung sagte Drese: „Mein Tipp an den Landtagsabgeordneten Peters wäre, das Rostocker Bürgerschaftsmitglied Peters über den Stand der Verhandlungen zwischen Stadt und Verein zu befragen.“

An vier Tagen im Juni wehen die Flaggen

Schwerin  – Im Juni werden die hoheitlichen Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an zwei Tagen auf Vollmast gesetzt. Außerdem werden alle Schweriner Ministerien und die Staatskanzlei anlässlich des Christopher-Street-Days zum Monatsende die Regenbogenflagge hissen.

Am 17. und 20. Juni werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen wehen. Der 17. Juni gilt als Tag des Gedenkens an die Opfer des mit Gewalt beendeten Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953.  Am 20. Juni wird offiziell der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht, zeitgleich findet der Weltflüchtlingstag statt.

 „Bei diesen im Beflaggungskalender unseres Bundesland aufgeführten Tagen handelt es sich um regelmäßige Beflaggungstage, an denen die Dienststellen verpflichtet sind, hoheitlich zu flaggen. Zusätzlich wird in diesem Jahr auf Beschluss der Staatssekretäre die Regenbogenflagge zum Monatsende vor allen Ministeriumsgebäuden in Schwerin wehen“, kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an. Anlass ist der Christopher Street Day (CSD) am 28. Juni – der Tag, an dem im Jahr 1969 infolge einer Polizeirazzia in einer New Yorker Schwulenbar eine der größten Emanzipationsbewegungen nicht nur in der Geschichte der USA begann – sowie der CSD in Schwerin am 1. Juli.

„In M-V begehen neben der Landeshauptstadt auch Greifswald, Neubrandenburg und Rostock an unterschiedlichen Tagen den Christopher-Street-Day. Auch ihnen steht es dank unserer neuen Beflaggungsverordnung frei, aus diesem Anlass an ihren Dienstgebäuden die Regenbogenflagge zu hissen“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Die Verordnung, die seit Jahresbeginn in Kraft ist, ermöglicht, dass unter bestimmten Umständen auch nicht hoheitliche Flaggen wie zum Beispiel die Regenbogenflagge gesetzt werden dürfen. Dies war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ­ –  und er wurde zügig erfüllt. Die Dienststellen im Land können nun selbst entscheiden, ob sie diese ,Solidaritäts-Flaggen‘ aus besonderen Anlässen setzen möchten oder nicht“, sagte Christian Pegel und fügte hinzu: „Bei Dienststellen des Landes muss zuvor das Innenministerium zustimmen. Das haben wir in diesem Fall gern getan.“

Rentenangleichung kommt zum 1. Juli

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2023 zugestimmt.

Damit steigen die Renten Anfang Juli um 4,39 Prozent in den westdeutschen und um 5,86 Prozent in den ostdeutschen Ländern. Das führt dazu, dass es zum 1. Juli 2023 und damit ein Jahr früher als geplant erstmals einheitliche Rentenwerte in Ost und West gibt.

Ministerpräsidentin Schwesig hat den Beschluss in ihrer Rede im Bundesrat als „historische Entscheidung“ und „als wichtigen Schritt für die Menschen in Ostdeutschland“ bezeichnet. „Das ist nicht nur eine materielle Frage. Es geht auch um Anerkennung und Respekt“, sagte die Ministerpräsidentin.

In den vergangenen 30 Jahren habe es immer wieder Beschlüsse der ostdeutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der ostdeutschen Landtage zur Angleichung der Renten gegeben. „Es war ein langer Weg – und jetzt sind wir am Ziel: Die Rentenangleichung zwischen Ost und West kommt jetzt.“

Weitere Anstrengungen seien bei der Angleichung der Löhne erforderlich, auch mit Blick auf die Renten von morgen. „Die Angleichung der Löhne geht nicht per Verordnung. Da sind vor allem die Arbeitgeber gefragt.

Aber auch wir Länder können Impulse setzen, indem wir zum Beispiel bei öffentlichen Aufträgen auf Tariftreue achten“, so die Ministerpräsidentin. „Es ist 33 Jahre nach der Deutschen Einheit nicht mehr zu erklären, dass Ostdeutsche länger arbeiten müssen und geringere Löhne erhalten.“