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Erneuerung eines Jugendtreffs

Ministerin Drese übergab an OB Dr. Rico Badenschier einen Fördermittelbescheid des Landes zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit im Schweriner Stadtteil Großer Dreeesch.
Ministerin Drese übergab an OB Dr. Rico Badenschier einen Fördermittelbescheid des Landes zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit im Schweriner Stadtteil Großer Dreeesch.

Schwerin – Mit 362.000 Euro fördert die Landesregierung aus Städtebaufördermitteln die Sanierung und Modernisierung des Jugendtreffs „Deja vu“ im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch.

Sozialministerin Stefanie Drese übergab am (heutigen) Dienstag einen entsprechenden Fördermittelbescheid an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier.

„Der Jugendtreff ist ein wichtiger und beliebter Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in der Landeshauptstadt. Junge Menschen können hier ihre Freizeit verbringen und vielfältige Angebote wahrnehmen.

Sie erhalten zudem kompetente Beratung und Unterstützung in allen Lebenslagen. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir als Land dazu beitragen, das ‚Deja vu‘ noch attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Die Fertigstellung der baulichen Maßnahmen, die u.a. Aspekte der Barrierefreiheit beinhaltet, ist für Ende November geplant. Zu den Angeboten des Jugendtreffs gehören Jugendsozialarbeit, mobile Kinder- und Jugendsozialarbeit im Stadtteil, Beteiligungsprojekte, offene Kinder- und Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit und die Förderung des Ehrenamts.

Neben Freizeitmöglichkeiten wie Billiard, Kicker, Tischtennis sowie Online- und Gesellschaftsspiele können junge Menschen zwischen 10 und 27 Jahren Freunde treffen und kennenlernen, aber auch Hausaufgaben machen oder Bewerbungen schreiben.

„Die Zuschüsse des Landes sind sehr gut angelegte Fördermittel, weil sie der Kinder- und Jugendarbeit zugutekommen“, so Ministerin Drese.

Buch für Kitas zum Nachdenken

Oldenburg: Das Buch leistet einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion

Schwerin – Mit einem neuen Buch für Kinder will Mecklenburg-Vorpommern die Mädchen und Jungen in Kindertageseinrichtungen für eine kulturelle und sprachliche Vielfalt sensibilisieren. Das Bildungsministerium hat die SDGs (Sustainable Development Goals = Nachhaltigkeitsziele) Kinderbücher an die über eintausend Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern versandt.

Die illustrierten Geschichten in dem Sammelband beschäftigen sich kindgemäß mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030. Sie sollen weltweit zu besseren Lebensverhältnissen und nachhaltigem Handeln führen und ein Grundverständnis für eine vielfältige Gesellschaft wecken und fördern.

„Das SDGs Kinderbuch trägt durch die vielseitigen Heldinnen und Helden dazu bei, dass Vielfalt nicht nur als Teil unserer Gesellschaft akzeptiert, sondern wertschätzend aufgenommen wird. Damit leisten die Bücher einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion.

Ob ein Handicap vorliegt oder nicht, die Körperfarbe heller oder dunkler ist, ein Kopftuch getragen wird oder die Sprachen durcheinander tanzen. Ein jeder von uns ist willkommen und gehört ganz selbstverständlich dazu“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Buch für verschiedene Altersgruppen soll die Kita-Fachkräfte darin unterstützen, den Kindern kulturelle Diversität als selbstverständlich nahe zu bringen. Darüber hinaus sollen Kinder verstehen lernen, wie sie mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten zu Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen können. Das Buch setzt sich inhaltlich für eine nachhaltige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung und Bildung ein. Neben der Fähigkeit zur Empathie und Kommunikation werden auch interkulturelle Kompetenzen der Kinder geweckt und gestärkt.

„Wir möchten mit dem SDGs Abenteuerbuch die Lust auf Nachhaltigkeit und Diversität in den Kitas und Horten wecken, genauso wie gegen Rassismus Haltung zeigen. Gleichzeitig wird die Agenda 2030 den Kindern spielerisch und kindgerecht nahegebracht. Besonders wichtig ist uns, dass Kinder sich an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele beteiligen. Das Lesen des Buches macht Spaß. Durch die Vielfältigkeit in den Geschichten können sich die Kinder gut mit den Heldinnen, Helden und Situationen des Buches identifizieren“, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael.

Die Geschichten wurden von Jugendlichen mit Migrations-/Fluchterfahrung im Rahmen eines Projektes von Tutmonde e. V. geschrieben. Die Autorinnen haben dabei ihre eigenen Erlebnisse, Wünsche und Träume verarbeitet und binden sie in die Geschichten aus ihrem Alltagsleben ein. Der Fokus liegt dabei immer wieder auf Vielfalt und Diversität in all ihren Facetten, die als selbstverständlicher Teil unseres Alltags dargestellt wird. In den Buch-Illustrationen werden beispielsweise Kopftuchträgerinnen als Ärztinnen abgebildet und Kinder mit Handicap nehmen aktiv am Leben teil.

Eigenes Wappen und eigene Flagge

Nustrow – Die Gemeinde Nustrow im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen sowie eine eigene Flagge. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Dirk Lembke versandt.

„Ich freue mich, dass die Gemeinde Nustrow ein eigenes Wappen erhalten hat. Es zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und ihre Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Wappen spiegeln die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde und die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und unterstreichen die Eigenständigkeit der Kommune“, würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel das Engagement der Nustrower für ein eigenes Wappen.

Das Wappen der Gemeinde Nustrow wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Mit silbernem Göpelstück gespalten von Rot und Blau, das Göpelstück belegt mit einem rot geungten, silbern bewehrten schwarzen Bären mit goldenem Halsband, vorne eine silberne Lilie, hinten ein silberner Rinderkopf“. (siehe Bild im Anhang).

Als Göpelstück bezeichnet man eine schräg- mit senkrechter und waagerechte Teilung. Ähnlich wie bei einer Deichsel beim Pferdewagen dient es als eine Verbindung/Kopplungsstück.

Der Nustrower Bürgermeister Dirk Lembke erklärt, wofür die Symbole stehen: „Die Gemeinde greift in ihrem Wappen frühere Besitzverhältnisse auf. Der Bär mit der roten Zunge und dem goldenen Halsband ist das Wappentier der mecklenburgischen Gutsfamilie von Behr, die von 1425 bis 1794 in mehreren Generationen in Nustrow ansässig war.

Die Lilie stammt aus dem Wappen von der Gutsfamilie Graf von Schack. Diese Familie hat den Ort von 1794 bis 1912 bewirtschaftet. 1830 wurde, nach dem Abriss des hier erbauten Schlosses, das neue Gutshaus der Familie errichtet.

Der Rinderkopf im Wappen geht darauf zurück, dass Nustrow viele Jahrhunderte von der Landwirtschaft geprägt wurde, insbesondere 1952 bis 1991 von der Rinderzucht.“

In der Flagge der Gemeinde spiegeln sich die Farben des Wappens von Nustrow wider. Die Flagge ist horizontal von Blau und Weiß zu Rot im Verhältnis geteilt. Das Wappen liegt mittig deutlich nach unten verschoben in Weiß und Rot mit Abstand zum unteren Rand (auch hier finden Sie ein Bild im Anhang).

Nustrow kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest. Die Flagge kann als repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde dienen und bei geeigneten Anlässen gehisst werden, wie zum Beispiel am Fahnenmast in der Mitte des Dorfplatzes. (Foto im Anhang)

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 385 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Beitragsfreier Ferienhort stark nachgefragt

Oldenburg: 95 Prozent der Hortträger haben die erweiterte Ferienbetreuung angeboten

Schwerin – Nach Auffassung von Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich die Idee einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung auch in den Schulferien bewährt. „Der kostenfreie Ferienhort wird von den Eltern gut angenommen und erleichtert dort, wo er bereits jetzt angeboten wird, eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte die Ministerin.

Offizielle statistische Auswertungen zur Inanspruchnahme liegen noch nicht vor, weil die Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Die Hortschulferienverordnung sieht eine Evaluierung des Verfahrens zur Ermittlung der Kosten bis zum Ende des Jahres 2023 vor.

„Nach den Rückmeldungen, die bisher eingegangen sind, haben ca. 95 Prozent der Hortträger die erweiterte Ferienhortbetreuung von bis zu 10 Stunden täglich beitragsfrei für die Kinder und ihre Eltern angeboten, obwohl noch kein Rechtsanspruch besteht. Lediglich fünf Prozent haben dieses Angebot den Eltern noch nicht unterbreitet. Dazu zählten große Träger von Einrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort und kleine einzelne Horte“, erläuterte Oldenburg.

Als Gründe führten die Träger eine geringe Zahl von Eltern an, die auf dieses Angebot zurückgreifen wollten und wirtschaftliche Unwägbarkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, sowie Unsicherheiten bei der Einsatzplanung des Personals. Die Hortförderung soll laut Kindertagesförderungsgesetz jedoch ein bedarfsgerechtes Angebot gewährleisten.

„Wir wollen schon heute den Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern Rechnung tragen, wenngleich ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erst ab dem Jahr 2026 schrittweise eingeführt wird. Die Landesregierung und die zuständigen Jugendämter sind deshalb im Austausch mit den Trägern und versuchen, vor Ort für alle Eltern Lösungen zu finden“, sagte die Bildungsministerin.

DDR-Altschulden

Land unterstützte bereits über 300 Kommunen mit 30 Millionen Euro

Schwerin – Als bislang einziges Bundesland hat sich Mecklenburg-Vorpommern der Wohnungsbaualtschulden angenommen, die viele ostdeutschen Gemeinden und Wohnungsunternehmen seit dem Ende der DDR belasten. Seit 2020 stellt die Landesregierung jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden bereit.

„Wir haben damit mehr als 300 Kommunen bei uns im Land unterstützt, gut 30 Millionen Euro Verbindlichkeiten abzulösen. Mit dem Einigungsvertrag wurden die damaligen Verbindlichkeiten nicht gestrichen, sondern auf die Kommunen übertragen. Davon sind jetzt noch insgesamt 217,6 Millionen für mehr als 200 Anträge von 166 Kommunen offen.

Für diese gibt es noch eine gute Nachricht: Wir können sie künftig noch stärker bei der Lösung dieses Problems lösen, das sie nicht verschuldet haben“, sagt Bau- und Kommunalminister Christian Pegel und erläutert: „Im Hinblick auf beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Union hatten wir unsere Entschuldungshilfe zunächst vorsichtshalber auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt.

Dank einer jetzt vorliegenden klärenden Stellungnahme der EU kann diese Vorsichtsbegrenzung künftig entfallen – und unsere Hilfe richtig zünden. Mit einer neuen Verordnung werden die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst. Begrenzt sind wir dann nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent.

So kann es ein, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Verordnung, die unsere Altschuldenhilfe regelt, entsprechend anzupassen. Bis Ende Juli wird die neue Verordnung in Kraft treten.“

Mit ihrem Inkrafttreten könne der Entschuldungsprozess in M-V entschlossen zu Ende geführt werden: „Die Lösung der DDR-Altschuldenfrage ist somit für unsere Kommunen in Sichtweite. Land und kommunale Spitzenverbände haben vor, in den kommenden acht Jahren schätzungsweise gut 200 Anträge mit einem Volumen an bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 217,6 Millionen Euro zu begleichen“, sagt Pegel.

Christian Pegel verweist darauf, welche Perspektiven ein solcher Schuldenschnitt den Kommunen eröffnet: „Ohne diese immensen Schulden im Nacken haben unsere Städte und Gemeinden ganz neue Möglichkeiten für Investitionen, mit denen sie auch ihre Attraktivität erhöhen.

Insbesondere im ländlichen Raum und in kleineren Städten haben die kommunalen Wohnungsunternehmen dann deutlich mehr Spielraum, ihre Wohnungen zeitgemäß und der Nachfrage entsprechend herzurichten und zu sozial gerechten Mieten anzubieten.“

Alle Jahre wieder: erneute Rentendiskussion

Schwesig: Abschaffung der Rente mit 63 wäre ungerecht und rücksichtslos

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Forderungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn nach Abschaffung der Rente mit 63 zurückgewiesen.

„Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. Wir haben bei der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte sehr genau abgewogen, wer von dieser Regel profieren soll. Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.

Das sind zum Beispiel der Dachdecker, die Pflegekraft, die Verkäuferin hinter der Käsetheke im Supermarkt. Sie haben ihr ganzes Berufsleben lang in die Rentenkasse eingezahlt und viel zum Wohlstand unseres Land beigetragen. Es ist es für mich auch ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können.

Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will“, sagte die Ministerpräsidentin. Dem demografischen Wandel sei Rechnung getragen worden, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

„Ganz ohne Zweifel ist es so, dass wir uns in Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern müssen. Wir werden den Fachkräftebedarf nur mit guter Ausbildung, attraktiven Löhnen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sichern können. Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen“, so die Ministerpräsidentin.

Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.