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Neufassung des FAG M-V

Christian Pegel: „FAG-Änderung starkes Paket für Kommunen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das FAG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden haben wir ein beachtliches Investitionspaket auf den Weg gebracht. Wir investieren in die Zukunft und stärken die Wirtschaft in der Gegenwart“, sagte Christian Pegel und: „Ich danke allen Beteiligten, die das ermöglicht haben.“

Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. „Wir legen die neue,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘ auf, mit der wir einen gewaltigen Investitionsschub in die Bildungsinfrastruktur auslösen werden“, kündigte der Minister an. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro.

Mit der Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulbau werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. „Im Ergebnis werden wir Investitionen in einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro in den kommenden Jahren auslösen. Wir sagen maroden Klassenzimmern den Kampf an“, so Innenminister Pegel.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, sollen diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten können. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den letzten Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzt für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Diese sollen gesenkt werden – „auf ein nach aller Erfahrung vollkommen ausreichendes Maß“, so Pegel.

Nach Einschätzung der Landesregierung wird mit dieser Änderung in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen werden können. „Natürlich nur, wenn die betroffenen Kommunen sich entscheiden, die Ersparnisse der letzten Jahre für Investitionen einzusetzen“, macht der Innenminister deutlich, dass an der Selbstentscheidung der Kommunen mit der Neuerung nicht gerüttelt wird. „Wir machen es leichter als bislang, bauen Hürden ab, aber entschieden wird natürlich weiterhin vor Ort.“

Darüber hinaus enthalte das FAG viele weitere positive Aspekte für die Kommunen. „Vor allem mit Blick auf die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und auch beim Ersatz der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis kommen wir als Land den Kommunen deutlich entgegen, was sich in der Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten in den Kommunen bereits in der jetzigen FAG-Änderung und nicht erst – wie eigentlich üblich – in zwei Jahren zeigt, in der Berücksichtigung der höheren Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den berücksichtigten Energiekostensteigerungen“, so der Minister und erklärte: „Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land. Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich muss allerdings hinsichtlich der Höhe und der Mittelverteilung verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen nötig.“

Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Mit dieser grundständigen Neufassung des FAG 2020 seien aber auch regelmäßige Überprüfungen vereinbart worden, so Pegel. „Wir streben dabei an, diese Änderungen im Finanzausgleichsgesetz möglichst parallel zur Aufstellung des Doppelhaushaltes des Landes und auch vieler der Kommunen umzusetzen also alle zwei Jahre“, führte der Minister aus.

Drei Aspekte mussten für 2024 überprüft werden, wie Innenminister Christian Pegel erklärt: „Erstens: die kommunale Beteiligungsquote. Sie ist für die Höhe der Landeszuweisungen maßgeblich. Sie steigt von rund 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent, was im Jahr 2024 etwa sieben Millionen Euro mehr für die Kommunen entspricht.“

Einer Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wurden auch die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis (§ 22 FAG M-V) unterzogen. Dies sind Verwaltungsaufgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Land erledigen. Damit erspart sich das Land eine Vielzahl kleiner Behörden in der Fläche zur Umsetzung verschiedenster Landesgesetze und nutzt die ohnehin vorhandene Sachkenntnis und Verwaltungsstruktur der Kreise und kreisfreien Städte. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für den Brandschutz oder bauordnungsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, aber auch der Katastrophenschutz.

„Für diese Aufgaben erfolgt ein pauschalierter Kostenausgleich über das FAG. Nach einem umfangreichen Kostenermittlungsverfahren hätten diese Zahlungen eigentlich um knapp 27 Millionen Euro – gemessen an den bisherigen Leistungen – vermindert werden müssen. Das Land hat allerdings die mit dem neuen Tarifabschluss für die Kommunen vorhersehbaren erheblichen Erhöhungen für das in diesem Bereich eingesetzte Personal bereits eingerechnet – damit weichen wir von den sonst üblichen Verfahren ab, sehen aber, dass hier erhebliche Mehrlasten auf die Kommunen zukommen, bei denen wir schnell helfen wollen. Diese ohnehin schon hohen Zuweisungen wurden zur Glättung um vier Millionen Euro auf 274 Millionen Euro pro Jahr für die kommenden beiden Jahre erhöht“, so der Minister.

Überprüft wurde für die Neufassung des FAG auch die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung (§ 16 Absatz 6 FAG M-V), wie der Minister erklärt: „Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Diese ist relativ hoch, um den Konsolidierungsprozess vieler Gemeinden zu unterstützen. Es war zu überprüfen, ob diese Unterstützung verringert werden sollte. Die Antwort lautet zumindest für die nächsten zwei Jahre klar: nein. Dies ist übrigens eine im FAG-Beirat mit den kommunalen Beteiligten gemeinsam diskutierte und entschiedene Frage.“

Deutlich mehr Geld setzen Kommunen und Land darüber hinaus künftig für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung ein. „Dafür heben wir den Vorwegabzug für Leistungen im Bereich E-Government von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro an. Diese Mittel sind dringend notwendig, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen zu initiieren“, so der Innenminister. E-Government-Projekte umfassen die Information und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungen unter Nutzung moderner Techniken und Online-Dienste.

Es bestehe zudem erheblicher Investitionsbedarf bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen: „Deshalb setzen wir im neu gefassten FAG auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser technisch um. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land.“

Neben den klassischen FAG-Themen soll mit dem Gesetzentwurf auch die notwendige Transparenz bei der Grundsteuerreform sichergestellt werden. Durch die Reform werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderungen Aufkommensvorteile erzielen oder Aufkommensnachteile erleiden soll.

„Dies sicherzustellen, liegt in der Hand der Kommunen. Sie haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, die Grundsteuer zu erheben. Der Landtag kann dieses Recht nicht einschränken“, betont der Minister. „Allerdings haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir gemeinsam Transparenz wollen. Deshalb wird gesetzlich geregelt, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – dem Jahr, in dem die Reform erstmals wirkt – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen wird. Damit wird jeder Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung orientieren.“

Ausbildungsmarktbilanz 2023

Meyer und Biercher: Großes Ausbildungsangebot für Bewerberinnen und Bewerber

Schwerin – Wie ist die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in MV und wo finden junge Menschen einen Ausbildungsplatz? In Mecklenburg-Vorpommern übersteigt das betriebliche Ausbildungsplatzangebot (10.115) die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber (6.251). Die Zahl der noch offenen betrieblichen Ausbildungsplätze (1.431) übersteigt dabei die noch bestehende Nachfrage nach einem Ausbildungsplatz (438).

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer unterstrich die große Wahlfreiheit auf dem Ausbildungsmarkt auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher.

„Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist für Ausbildungssuchende sehr gut. Dies zeigen die von den Betrieben gemeldeten Ausbildungsstellen. Allerdings reichen die Bewerberinnen und Bewerber nicht aus, um alle Ausbildungsstellen zu besetzen.

Das Angebot an unterschiedlichen Ausbildungsplätzen ist sehr groß. Deshalb mein Appell an die Jugendlichen in unserem Land: Nutzen Sie das Angebot der Berufsberatung. Um sich für einen Beruf zu qualifizieren, müssen keine Jugendlichen mehr unser Land verlassen, denn die Wirtschaft stellt mehr Ausbildungsplätze bereit als Bewerber da sind.“

Markus Biercher betonte: „Erfreulich ist, dass die Zahl der jungen Menschen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern auf Ausbildungsplätze bewerben, zugenommen hat. Dennoch befinden wir uns aktuell weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau.“

An die Betriebe gewandt sagte Biercher: „Ich möchte die hohe Ausbildungsbereitschaft der Betriebe hervorheben. Sie wissen, dass sie sich über die duale Ausbildung die Fachkräfte sichern können, die sie angesichts der demografischen Entwicklung dringend benötigen. Insbesondere junge Menschen ‚mit Ecken und Kanten‘ bilden ein Potenzial, das für die duale Ausbildung ‚gehoben‘ und entwickelt werden muss.

Doch dafür benötigen diese Jugendlichen Einstiegschancen. Hier setze ich insbesondere auf die Kompromissbereitschaft der Betriebe bei der Bewerberauswahl. Unsere Unterstützungsangebote stehen bereit.“ Denn vor allem für diese Jugendlichen gebe es attraktive individuelle Förderangebote, etwa die „Assistierte Ausbildung“ (AsA).

Mit Blick auf die noch unversorgten Bewerber/innen appellierte Biercher an die Jugendlichen: „Gebt nicht auf! Viele Betriebe suchen aktuell noch Auszubildende. Deshalb möchte ich Euch bitten: Vereinbart schnellstmöglich einen Termin mit der Berufsberatung. Wir vermitteln – gemeinsam mit unseren Partnern am Ausbildungsmarkt – noch weiter bis in den Winter.“

Alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, die im Jahr 2024 ihre Schulzeit beenden, forderte er auf, sich frühzeitig zu informieren. „Besucht unsere Website #AusbildungKlarmachen.

Hier sind alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung übersichtlich gebündelt. Noch wichtiger ist es allerdings, dass Ihr ebenfalls bereits jetzt einen Gesprächstermin mit der örtlichen Berufsberatung vereinbart.“

„Unternehmen, Branchen und Regionen stehen in immer stärkerem Wettbewerb um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen zählt jede Besetzung einer freien Fachkraftstelle, da ein Mangel sich bei weniger Beschäftigen in einem Unternehmen schnell auf den Tagesbetrieb auswirken kann.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf das Thema Ausbildung zu setzen und in den eigenen Fachkräftenachwuchs zu investieren. Es geht darum, Abiturientinnen und Abiturienten, Studienabbrecher und auch leistungsschwächere Bewerberinnen und Bewerber sowie Spätstarter noch stärker für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einer Fachkräfteknappheit entgegen zu wirken und die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der dualen Berufsausbildung in unserem Land zu stärken“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer im weiteren Verlauf der Pressekonferenz.

Gegenwärtig stellt sich die Ausbildungsmarktsituation in MV wie folgt dar:

  • Gemeldete Stellen: 10.566 (Vorjahr: 11.159, Rückgang um -593 Stellen oder -5,3 %)
  • Gemeldete Bewerber*innen: 251 (Vorjahr: 6.138; Steigerung um +113 oder +1,8 %);

 Top Ten der unbesetzten Ausbildungsplätze:

  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 86
  • Verkäufer/in: 75
  • Koch/Köchin: 63
  • Handelsfachwirt/-in: 48
  • Restaurant-Fachmann/-frau: 44
  • Kaufmann/-frau Büromanagement: 44
  • Fachkraft – Lagerlogistik: 43
  • Hotelfachmann/-frau: 43
  • Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk – Bäckerei: 37
  • Berufskraftfahrer/-in: 34

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschafts- und Arbeitsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wurde in das Deutschland-Ticket überführt.

Die Website www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen bündelt übersichtlich alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung. Das Spektrum reicht von Tipps für die Berufswahl über das Online-Selbsterkundungstool Check-U bis hin zur BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere Events in ihrer Region.

Ehrung für nachhaltige Entwicklung

Herausragende Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung geehrt

Schwerin – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Geschäftsstelle der nun-Zertifizierung Mecklenburg-Vorpommern ehren am 8. November ab 17 Uhr im Wichernsaal Schwerin, Körnerstraße 27, 29 Initiativen, die sich beispielhaft für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) einsetzen.

Die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ würdigt innovative Lehr- und Lernangebote, die dazu beitragen, Nachhaltigkeit in der Bildungslandschaft zu verankern. Die Auszeichnung wird dreimal jährlich verliehen.

Im Rahmen einer Feierstunde erhalten zudem fünf Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern das Zertifikat „norddeutsch und nachhaltig“ (nun) für Zukunftsbildung.

Die Auszuzeichnenden für die nun-Zertifizierung aus Mecklenburg-Vorpommern sind:

  • Gemeinschaft für soziale Therapie und Pädagogik – Luisenstrasse e.V. – Erstzertifizierung
  • EAHA Europäische Akademie der Heilenden Künste – Re-Zertifizierung
  • Internationaler Bund e.V., IB Westmecklenburg, Freiwilligendienste M-V – Re-Zertifizierung
  • Arbeitsgemeinschaft Natur und Umweltbildung MV – Re-Re-Zertifizierung
  • Zooschule Tierpark Ueckermünde – Re-Re-Zertifizierung

Zudem erhalten zwei Organisationen aus dem Netzwerk der nun-Zertifizierten die Auszeichnung auf nationaler Ebene. Das sind der Soziale Bildung e.V. sowie die Geschäftsstelle der nun-Partnerschaft in MV in Trägerschaft der Über.Morgen gGmbH.

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, und Tom Michael Scheidung, Staatssekretär für Bildung und Kindertagesförderung MV, eröffnen den Abend mit einer Videobotschaft.

„Die Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag, um Menschen jeden Alters an das Thema Nachhaltigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen heranzuführen. Die nach verbindlichen Kriterien vergebenen Zertifikate sind ein sichtbarer Beweis für die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Bildungspartner. Sie bieten Interessierten eine bessere Orientierung, erhöhen die Qualität der Angebote und steigern deren Bekanntheit.

Die alle fünf Jahre turnusmäßig stattfindende Re-Zertifizierung mit der Auszeichnung ‚norddeutsch und nachhaltig‘ sorgt außerdem dafür, dass der einmal erreichte hohe Standard erhalten bleibt bzw. kontinuierlich verbessert wird“, sagt Minister Dr. Backhaus, der aufgrund der Landtagssitzung nicht persönlich anwesend sein kann.

„Was haben Altpapier, Äpfel und Ameisen gemeinsam? Sie können Ausgangspunkt für Bildungsprozesse zur nachhaltigen Entwicklung sein und den Boden ebnen für Naturerfahrungen. Diese finden sich im Alltag direkt vor der Kita oder Schultür. Es gibt individuelle Wege von der Naturerfahrung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Mit Kindern können wir auf eine spannende Entdeckungsreise gehen.

Dabei steht die Freude an der Naturerfahrung im Vordergrund, denn wir schützen nur, was wir auch lieben. Mit dem Ansatz ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘ befähigen wir Kinder und Jugendliche, zukunftsorientiert zu denken und nachhaltig zu handeln. Den nun ausgezeichneten Initiativen gratuliere ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kreativität und Freude bei der Arbeit“, sagt Staatssekretär Tom Michael Scheidung.

Das nun-Zertifikat orientiert sich an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen und gibt verbindliche Kriterien für die Bildungsarbeit rund um das Thema Nachhaltigkeit vor. Die vier Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sind Vorreiter der BNE-Zertifizierung. Gemeinsam haben sie dazu eine Broschüre veröffentlicht.

„Sie ist ein Beispiel für eine gelungene länderübergreifende Zusammenarbeit und ein buchstäblicher ‚Wegweiser‘ für alle Interessierten der außerschulischen Bildungseinrichtungen. Sie bietet Informationen zur Zertifizierung und Qualitätsentwicklung anhand praktischer Beispiele und möchte motivieren, sich dem nun-Zertifizierungsverfahren zu stellen“, sagt Dr. Till Backhaus.

Die Zertifizierung gibt es seit 2004. MV begann 2012 mit der Zertifizierung von freiberuflichen Personen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen Organisationen. Inzwischen sind hierzulande 28 Bildungseinrichtungen und Bildungspartner für Nachhaltigkeit mit dem nun-Zertifikat ausgezeichnet. Insgesamt sind es 142.

Vielfalt auf der Berufsschulmesse

Oldenburg: Lehramtsstudierende können persönliche Kontakte knüpfen

Rostock – Zum ersten Mal rückt eine Schulmesse die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den Mittelpunkt. Damit setzt die Lehrerwerbekampagne ihre Fachkräfteoffensive fort. Die Berufsschulmesse richtet sich an alle Studierenden der Berufs-, Wirtschafts- und Sonderpädagogik sowie an Studierende für das Lehramt an Gymnasien. Alle beruflichen Schulen des Landes präsentieren sich am Dienstag, 7. November 2023, im Hauptgebäude der Universität Rostock.

„Die Berufsschulmesse ist eine gute Gelegenheit für Berufs- und Wirtschaftspädagogen sowie Lehramtsstudierende, sich umfassend über berufliche Schulen als potenzielle Arbeitsorte zu informieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Messe bietet eine breite Palette an Informationen, um einen tieferen Einblick in die spannende berufliche Bildung zu erhalten. Auf der Messe stellen die Schulen ihre Angebote und pädagogischen Konzepte vor. Interessierte haben die Möglichkeit, direkt mit Vertreterinnen und Vertretern der beruflichen Schulen ins Gespräch zu kommen“, so die Ministerin.

Die Messe beginnt am Dienstag, 7. November 2023, um 13:45 Uhr im Rahmen der Abschlussveranstaltung Campus BWP MV zum Thema „Phasenübergreifende Kooperationen stärken – Zukunft gestalten“. Damit setzt das Bildungsministerium seine Kooperation mit dem Institut für Wirtschaftspädagogik und dem Institut für Berufspädagogik der Universität Rostock fort.

„Campus Berufs- und Wirtschaftspädagogik MV: Individuum – Struktur – Qualität in der Lehrkräftebildung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Verbundvorhaben der Uni Rostock und der Hochschule Neubrandenburg. Es wird im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

„Persönliche Kontakte sind immer eine Bereicherung und können überzeugen“, sagte die Bildungsministerin. „Deshalb laden wir angehende Lehrerinnen und Lehrer dazu ein, von den Schulleitungen und Lehrkräften aus erster Hand zu hören, wie die Arbeits- und Lernbedingungen vor Ort sind. Die Einstiegsmöglichkeiten und Berufsperspektiven sind gut, weil wir an den unseren Schulen gut ausgebildete Lehrkräfte benötigen“, betonte Oldenburg.

Bereits zum sechsten Mal finden zudem die landesweiten Messen für allgemein bildende Schulen in Greifswald und Rostock statt. Am Mittwoch, 8. November 2023, präsentieren sich 16 Schulen aus dem ländlichen Raum von 15 bis 17 Uhr für alle Studierenden der Universität Greifswald im Foyer des Hörsaalgebäudes Campus Loefflerstraße. Am Mittwoch, 22. November 2023, sind 20 Schulen aus dem ländlichen Raum von 15 bis 17 Uhr für alle Studierenden der Universität Rostock und der Hochschule für Musik und Theater in der Mensa Ulme vor Ort.

Seit 2017 organisieren das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung und ab 2022 das Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB) mit den Staatlichen Schulämtern, dem Bildungsministerium MV sowie den Landkreisen Schulmessen. Auf den Messen stellen sich Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft den Studierenden vor, damit diese sich einen Eindruck von den Schulen im ländlichen Raum und ihren Profilen verschaffen können.

Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Planfeststellung für „Hansa PowerBridge“

Meyer: Land trägt wichtigen Teil zu deutschlandweiter sicheren Energieversorgung bei

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat an das Unternehmen 50 Hertz Transmission GmbH offiziell die Planfeststellungsbeschlüsse für die Teilabschnitte Landtrasse und Küstenmeer des Vorhabens „Hansa PowerBridge“ übergeben.

Die Planfeststellungsverfahren beinhalteten die Errichtung und den Betrieb des grenzüberschreitenden Unterwasserkabels Hansa PowerBridge als 300-kV-Gleichstromkabel zwischen Deutschland und Schweden (Teilabschnitte Land- und Seetrasse Küstenmeer). „Zukünftig soll CO2-freier Strom aus Schweden und anderen verbundenen skandinavischen Ländern nach Deutschland transportiert werden.

In Zeiten überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland kann dieser über die neue Verbindung nach Schweden transportiert werden und dort verbraucht oder in schwedischen Wasserkraftwerken gespeichert werden. Damit trägt Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Teil zu einer sicheren Energieversorgung bei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Hansa PowerBridge ist eine in der Planung befindliche Land-Seekabelverbindung, die vom Umspannwerk in Güstrow über Fischland durch die Ostsee nach Schweden verläuft. Hintergrund ist, dass Deutschland und Schweden ihre Stromnetze über diese Gleichstromleitung miteinander verbinden wollen. Überbrücken soll die etwa 300 Kilometer lange Distanz ein sogenannter Interkonnektor, die Hansa PowerBridge.

Der Interkonnektor hat die Aufgabe, mehrere unabhängige Netze zusammenzuschalten. Nach ihrer Fertigstellung soll die Hansa PowerBridge nach Angaben des Betreibers einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Strompreises, zur Sicherung des Übertragungsleitungsnetzes sowie zur indirekten Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien leisten. Die Hansa PowerBridge soll eine Leistung von rund 700 Megawatt haben.

Das Vorhaben besteht in Mecklenburg-Vorpommern aus zwei Teilabschnitten. Der etwa 70 Kilometer lange Teilabschnitt „Landtrasse“ führt vom Umspannwerk Güstrow bis Dierhagen Ost. Ab dort verläuft der seeseitige Teilabschnitt über etwa 80 Kilometer im deutschen Küstenmeer.

Mobile ambulante Krebsberatung

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese eröffnete heute in Rostock den Tag der Offenen Tür der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Die Veranstaltung fand aus Anlass des zweijährigen Bestehens der mobilen ambulanten Krebsberatung in Mecklenburg-Vorpommern statt.

„Die Begleitung und Beratung von krebskranken Menschen und ihren Angehörigen ist enorm wichtig für einen bestmöglichen Genesungsprozess“, hob Drese hervor. Deshalb sei von der Krebsgesellschaft im Auftrag des Gesundheitsministeriums in den letzten Jahren ein Angebot entwickelt worden, das eine niedrigschwellige, möglichst wohnortnahe und kostenfreie Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten mit ambulanter psychosozialer Beratung gewährleistet.

Inzwischen gebe es mobile psychosoziale Krebsberatungsteams an den Standorten Rostock, Greifswald und Ludwigslust-Parchim, so die Ministerin. “Mein Dank gilt der Krebsgesellschaft für die Erarbeitung des Konzeptes sowie erfolgreiche Etablierung der mobilen ambulanten Krebsberatung in unserem Land“, betonte Drese. “Wir verbessern damit weiter die Versorgung von krebskranken Menschen in MV.“

Menschen, die an Krebs erkranken, könnten so kompetent über die Krankheit, über Behandlungsmöglichkeiten und Heilungsaussichten informiert werden. Zudem erhielten sie Beratung für die Lebensgestaltung mit und nach Krebs, über Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote der Selbsthilfe.

In Mecklenburg-Vorpommern leben zurzeit rund 80.000 Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Die Zahl der Neuerkrankungen beziffert sich auf 11.000 pro Jahr.

Eine Krebserkrankung, deren Behandlung und mögliche Behandlungsfolgen können bei den betroffenen Patientinnen und Patienten und Angehörigen in vielfältiger Weise zu psychosozialen Belastungen und psychischen Störungen führen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass zwischen 33 und 60 Prozent der jeweils untersuchten an Krebs Erkrankten unter hoher psychosozialer Belastung leiden. Durch den Aufbau ambulanter Krebsberatungsstellen soll die psychosoziale Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen gewährleistet werden.

Die mobilen Krebsberatungsteams der Krebsgesellschaft versorgen auch Außenstellen im jeweiligen Umfeld, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung gewährleisten zu können. Sie bieten entsprechend der Nachfrage ebenfalls Beratungen an den Standorten Güstrow, Schwerin, Waren, Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Neubrandenburg und demnächst Anklam an.

Drese: „Perspektivisch sollen in Anpassung an den Bedarf weitere Teams in MV etabliert werden, um die ambulante Versorgung von Krebserkrankten und ihren Angehörigen im Land auszubauen.“

Bessere Lebensqualität am Lebensende

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat die palliativmedizinische Versorgung als Privileg für unsere Gesellschaft bezeichnet. „Die Palliativmedizin trägt dazu bei, dass Vorstellungen, Wünsche und Werte in der letzten Lebensphase eines Menschen respektiert und umgesetzt werden. Sie sorgt damit für eine bessere Lebensqualität am Lebensende“, sagte Drese auf dem Symposium Palliativ Care am Sonnabend im Schweriner Schloss.

Die Ministerin betonte in ihrem Grußwort, dass in unserer Gesellschaft verständlicherweise nicht gerne über das Sterben gesprochen wird. Der Tod bringe Tabus und Traurigkeit für viele Menschen mit sich. Das Ungewisse mache Angst.

„Die Palliativmedizin kann diese Angst natürlich nicht gänzlich nehmen. Sie kann aber helfen, besser damit umzugehen“, betonte die Ministerin. Die psychosoziale Beratung in dieser Lebensphase ermögliche es, mit anderen über diese Angst sprechen zu können, Wünsche zu äußern, zur Ruhe zu kommen.

Drese: „Die Menschen erhalten Mittel gegen ihre Schmerzen. Ihre Symptome werden gezielt kontrolliert. Alle Maßnahmen in der Palliativmedizin zielen darauf ab, den noch zu gehenden Weg und die verbleibende Zeit so angenehm und friedlich wie möglich zu gestalten.“

Drese hob die Wiederaufnahme der Sitzungen des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im letzten Jahr durch die Landesregierung hervor. „Ich freue mich sehr darüber, dass sich viele Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung im Land daran beteiligen“, sagte die Ministerin.

Drese: „Unser Ziel ist es, eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versorgungsangeboten zu erreichen und neue Möglichkeiten der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung auszuschöpfen. Damit können schwerkranke Menschen eine kontinuierliche und ineinandergreifende Behandlung und Betreuung für ihren letzten Lebensweg in Anspruch nehmen.“

Sport in Schule und Verein

Güstrow – Sportministerin Stefanie Drese hat den Landesverband der Sportjugend als starken und unverzichtbaren Partner der Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt.

„Als mit über 100.000 Mitgliedern größter Jugendverband in unserem Land begeistern Sie tagtäglich viele junge Menschen, sich sowohl sportlich zu betätigen als auch durch ehrenamtliches Engagement eine aktive Rolle in unserer Gesellschaft einzunehmen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Demokratieförderung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Drese in ihrer Grußbotschaft anlässlich der Beiratssitzung der Sportjugend MV am Freitagabend in Güstrow.

Drese hob das Engagement der Sportjugend, der Vereine sowie des Landessportbundes beim Kampf gegen sexualisierte, psychische und physische Gewalt im Sport hervor. „Dieses überaus wichtige Thema hat bei unseren Sportverbänden und Vereinen einen hohen Stellenwert“, so Drese.

Es sei sehr gut, dass in diesem Bereich die Kräfte gebündelt und Netzwerke geschlossen werden. Ganz besonders positiv bewertete Drese die Zusammenarbeit des Sports mit dem Kinderschutzbund MV etwa bei der Erstellung von Schutzkonzepten oder der Ausbildung von Ansprechpersonen im Bereich Kinderschutz. „Sportvereine sollen noch sicherere Orte der Freizeitgestaltung und Verwirklichung für Kinder und Jugendliche werden“, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die Bewegungsförderung für die junge Generation als weitere Kernaufgabe des organisierten Sports. „Auch wenn uns die Mitgliederzahlen in den Vereinen sagen, dass wir in MV gut über die Corona-Pandemie hinweggekommen sind, muss dennoch einiges aufgeholt werden“, betonte Drese. Viele Kinder und Jugendliche müssen zu Sport und Bewegung herangeführt werden, es gilt Trends nachzuspüren und Angebote in ihrer Vielfalt und Attraktivität zu erweitern.

Die Ministerin kündigte an, dass vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag, die jährliche Förderung für das Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ deutlich erhöht werde. Drese: „Ab dem kommenden Jahr wollen wir den Etat dafür von rund 250.000 Euro auf 380.000 Euro anheben. Diese Aufstockung schafft mehr Spielraum für die so dringend notwendigen Bewegungsangebote der Vereine in Kooperation mit den Schulen.“