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Essstörungen bei jungen Menschen

Güstrow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt sich dafür ein, dem Thema Essstörungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. „Neben der individuellen Therapie ist deshalb auch die gesellschaftliche Prävention von Essstörungen von großer Bedeutung“, sagte Drese zum Auftakt einer von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) ausgerichteten Fachtagung in Güstrow.

Aktuelle Studien mehrerer Krankenkassen würden eine besorgniserregende Zunahme von Essstörungen in allen Bevölkerungsschichten, insbesondere jedoch bei jugendlichen Mädchen und jungen Männern zeigen. „Die Zuwachsraten zwischen 20 und 70 Prozent sind alarmierend“, so Drese.

Dies verdeutliche den dringenden Handlungsbedarf. Essstörungen seien schwerwiegende psychische Erkrankungen und oft Bestandteil einer komplexen Krankheit wie Depression, betonte die Ministerin.

Drese: „Bei der Therapie von Essstörungen sind zahlreiche Akteure involviert. Dazu gehören beispielsweise die niedrigschwellige Erstberatung in den Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und professionell geleitete ambulante Therapiegruppen. Zusätzlich verfügen unsere psychiatrischen Kliniken im Land über spezialisierte stationäre Therapieangebote.“

Essstörungen seien jedoch auch ein soziales Problem mit sozialen Ursachen, richtete Drese den Blick auf unsere Gesellschaft, die das Krankheitsbild mit Schönheitswahn und Konsum befeuern würde. „Medienplattformen wie TikTok oder Instagram fördern eine besondere Kultur der Selbstinszenierung. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen des alltäglichen Soziallebens zu einer weiteren Zunahme von Essstörungen geführt, insbesondere bei jungen Mädchen in unserem Land“, führte Drese aus.

Umso wichtiger sei es, dass mit der Fachtagung Essstörungen aus verschiedenen Fachperspektiven wie Psychiatrie, Ökonomie, Medienwissenschaften und Jugendhilfe beleuchtet werden, so Drese.

„Wir müssen uns noch viel mehr auch mit den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen auseinandersetzen und übergreifende Perspektiven und Lösungsansätze diskutieren.  Denn Kinder und Jugendliche, die ein gesundes Selbstbewusstsein und ein positives Körpergefühl entwickeln und in ihrem Elternhaus eine ausgewogene Ernährung mit gemeinsamen Mahlzeiten kennenlernen, sind seltener von Essstörungen betroffen“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schwesig: Gesundheitswirtschaft ist für unser Land von zentraler Bedeutung

Rostock – Die Gesundheitswirtschaft ist für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Jahren von zentraler Bedeutung. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung der 18. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.

„Die Gesundheitswirtschaft bringt unserem Land Einnahmen und Arbeitsplätze. Mit 6,5 Milliarden Euro erwirtschaftet sie jeden siebten Euro der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern. Möglich machen das die rund 160.000 Erwerbstätigen, die in dieser Branche beschäftigt sind. Somit kommt jeder fünfte Arbeitsplatz in M-V aus der Gesundheitswirtschaft. All das zeigt: Sie ist für unser Land von zentraler Bedeutung.“

Ziel ist, dass Mecklenburg-Vorpommern eine führende Rolle in der Gesundheitswirtschaft in Deutschland einnimmt, erklärte Schwesig. „Dabei sind wir auf einem guten Weg. Der Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 zeigt uns den Rahmen für die Entwicklung der Branche in den kommenden Jahren.“ Dabei gehe es um Themen wie die Fachkräfteentwicklung oder die medizinische Versorgung der Zukunft.

Schwesig: „Auch die Branchenkonferenz hier in Rostock spielt bei unserer Strategie eine wichtige Rolle. Längst ist sie über unser Land hinaus bekannt. Mehr als 700 nationale und internationale Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren die großen und aktuellen Fragen der Gesundheitswirtschaft.“

Die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, das sei eine wichtige Botschaft der Konferenz. Eine Botschaft zur richtigen Zeit – kurz nach Ende der Corona-Pandemie.

„Dort waren wir beispielsweise in der Situation, dass wir bei Medikamenten und medizinischen Produkten abhängig von anderen Ländern waren. Das müssen wir ändern.“ Zu einer guten medizinischen Versorgung und Fürsorge zähle auch eine intakte Krankenhauslandschaft, sagte Schwesig. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit der Reform von Bundesminister Lauterbach die Fallpauschalen abgeschafft werden sollen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass jeder Krankenhausstandort bei uns Land erhalten bleibt.“

Mietpreisbremse gilt weiter

Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald soll weiterhin greifen

Schwerin – In den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sollen die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze auch weiterhin zur Anwendung kommen, um Mieterinnen und Mieter auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Bauminister Christian Pegel stellte diese Woche im Kabinett den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes vor.

„Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, damit dort Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung greifen können. Wir haben diese Möglichkeit 2018 genutzt und die Universitätsstädte Rostock und Greifswald als solche Gebiete für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Deutlich vor deren Ablauf haben uns beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll halten.

Ein Gutachten des Hamburger ,Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung‘ im Auftrag des Bauministeriums hat bestätigt, dass beide Wohnungsmärkte nach wie vor angespannt sind. Diesem Ergebnis entsprechen wir jetzt mit einer Rechtsverordnung“, sagte Christian Pegel in Schwerin und erklärte, wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze funktionieren:

„Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die in beiden Städte von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf.“

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. „Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Christian Pegel.

Er weist zugleich auf eine Einschränkung hin, die verhindern soll, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt: „Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.“

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister wiederholt aber auch: „Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine dauerhafte Entlastung müssen mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Auch dabei unterstützen wir mit unseren Programmen zur Wohnraumförderung.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Bereits seit 2013 ermöglicht das Mietrechtsänderungsgesetz, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit diese Instrumente genutzt werden können, wurden die Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern tritt die bisherige Verordnung zum 30. September 2023 außer Kraft. An ihre Stelle soll die neue Verordnung treten.

Nächste Schritte sind nun die Verbandsanhörung und eine nochmalige Kabinettsbefassung mit deren Auswertung. Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung am 1. Oktober 2023.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Verbandsanhörung für Richtlinie startet

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beraten und die Verbandsanhörung gestartet.

„Das Gutachten der Brandermittlung in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin hat ergeben, dass der Brand durch menschliches Tun oder Unterlassen und nicht durch das Versagen des Brandschutzkonzepts entstanden ist. Trotzdem will die Landesregierung die Anforderungen an die Brandschutzkonzepte verschärfen, um solche Katastrophen künftig möglichst zu verhindern“, sagte Bauminister Christan Pegel und ergänzt: „Höhere Anforderungen an die Brandschutzkonzepte werden allerdings nicht zum Nulltarif zu haben sein und höhere Kosten für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen mit sich bringen. Die Interessensabwägung fällt aber klar zugunsten des Tierwohls aus.“

Agrarminister Dr. Till Backhaus ergänzt: „Unbefriedigend ist nach wie vor die mangelnde Unterstützung seitens des Bundes. Noch immer warten wir auf eine geänderte Baugesetzgebung ebenso wie auf ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung. Der Bundesminister muss deutlich mehr Tempo machen, wenn der Bestandsabbau in der Tierhaltung gestoppt werden soll. Als Land haben wir mit der neuen Richtlinie jetzt unsere Hausaufgaben gemacht.“

Die Vorgaben beruhten auf intensiven Beratungen mit Praktikern. So hätten unter anderem die Brandschutzsachverständigen im Land ihr Fachwissen eingebracht, ebenso der Landesfeuerwehrverband. „Uns war wichtig, dass wir die Erfordernisse der Praxis kennen, aber auch deren in der Vergangenheit festgestellte Punkte, bei denen die Praktiker noch Verbesserungspotenzial sehen“, so Pegel. Die verschiedenen Impulse und Ideen seien gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium abgewogen und in einen Richtlinienentwurf gegossen worden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Verschärfungen bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, auf die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Fachabitur für Wirtschaft für Elftklässler gesichert

Oldenburg: Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Standort Ludwigslust

Ludwigslust – Der Bildungsgang Fachgymnasium Wirtschaft wird im Schuljahr 2023/2024 für die neue 11. Jahrgangsstufe für den gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim am Standort Ludwigslust starten. Diese Entscheidung wurde im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als Schulträger getroffen. Grundlage für diese Entscheidung sind die aktuellen Anmeldezahlen für diesen Bildungsgang, derzeit sind 25 Schülerinnen und Schüler gemeldet.

Zwei Drittel dieser Schülerinnen und Schüler wohnen in unmittelbarer Nähe vom Standort Ludwigslust. Um abzusichern, dass alle Schülerinnen und Schüler den Standort Ludwigslust erreichen, können Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt werden, sodass die Schülerbeförderung entsprechend organisiert werden kann.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich das Problem der Unterrichtsabsicherung im Bildungsgang Fachgymnasium am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum LUP ab. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist es insbesondere schwierig, hier den Unterricht in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie abzusichern.

„Für das laufende Schuljahr haben wir den Unterricht am Standort Parchim in diesen Fächern durch einen erhöhten Kraftakt absichern können. Möglich war dies durch Abordnungen aus dem Staatlichen Schulamt Schwerin und einer beruflichen Schule in Schwerin. Außerdem konnte eine Lehrkraft im regulären Rentenalter weiterbeschäftigt werden. Dafür möchte ich noch einmal allen Beteiligten ausdrücklich danken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Lehrkräfte nicht mehr an den Standort Parchim abgeordnet werden, da sie zur Unterrichtsabsicherung an ihren Stammschulen in vollem Umfang benötigt werden.

Der erforderliche Lehrkräftebedarf befindet sich aktuell in einer Dauerausschreibung. Derzeit liegt eine Bewerbung mit dem Lehramt an Gymnasien und der Fächerkombination Mathematik/Sport für den Standort Ludwigslust vor. Wenn der Bewerber das Einstellungsgebot annimmt, wäre der Unterricht in Mathematik für fünf Klassen am Fachgymnasium Ludwigslust vollumfänglich abgesichert.

Schutz für unser Trinkwasser

Schwerin – Am 05. Juni – dem Weltumwelttag – haben das Landwirtschaftsministerium, der Bauernverband, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser eine Absichtserklärung zum Trinkwasser­schutz unterzeichnet. Ziel der erklärten Kooperation sei der langfristige Ressourcenschutz und damit zugleich der Schutz des Trinkwassers bei der Landbewirt­schaftung in Wasserschutzgebieten, erklärt Umwelt­minister Till Backhaus.

„Ich freue mich, dass wir, nachdem die Idee dazu im Umweltministerium entwickel worden ist, nach einem lagen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind“, fährt der Minister fort und ergänzt: „Wie wir gerade wieder in diesen Tagen erleben, muss das Wasser in der Fläche gehalten werden und wir müssen unser Grundwasser vor Einträgen schützen. Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nitratrichtlinie, hat die EU gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Nun müssen wir konsequent ins Handeln kommen.

Das bedeutet, wir müssen zu einer gewässerverträg­licheren Landwirtschaft kommen, die die ökonomischen Belange einer leistungsfähigen Landwirtschaft berücksichtigt. Dafür sollen Instrumente entwickelt werden, um die gegenseitigen Interessen in Einklang zu bringen. Im Vordergrund steht ein interessengerechter und nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II), der möglichst bis zum Jahre 2040 abgeschlossen sein soll.

Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirt­schaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Hieraus resultieren dauerhafte Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für die Betriebe. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten soll möglichst konfliktarm ausgestaltet werden. Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 ha Ackerflächen, welche in Mecklenburg-Vorpommern in den TWSZ II belegen sind zum Gegenstand von zukünftigen kooperativen und im Dialog umzusetzenden Maßnahmen zu machen.

Die Ziele könnten u. a. mit folgenden in jedem Fall aber freiwilligen Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Umwandlung von Acker in Dauergrünland und dafür Umwandlung von Dauergrünland in Acker an anderer Stelle,
  • Umwandlung von Acker in Wald,
  • Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung bei entsprechender betrieblicher Voraussetzung
  • Bewirtschaftung mit an Trinkwasserschutzzielen angepasster Intensität in Pflanzenschutz und Düngung,
  • Unterstützung bei der Fortführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Betriebskonzepte,
  • finanzieller Ausgleich zugunsten beteiligter Betriebe für Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken.

Im Rahmen der Kooperation sollen ferner folgende Instrumente entwickelt werden:

  • Landwirtschaftliche Fachberatung mit der Zielstellung Trinkwasserschutz,
  • Finanzielle Förderung von Maßnahmen zum vorbeugenden Trinkwasserschutz durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
  • Entwicklung von langfristigen Konzepten zum Schutz des Trinkwassers bei gleichzeitig schonender landwirtschaftlicher Nutzung.

Nachdem die EU das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt hat, kommen wir nun in eine neue Phase der Umsetzung. Die wünsche ich mir als Phase der Kooperation anstelle von Konfrontation, wie wir sie viel zu lange erlebt haben“, so Minister Backhaus abschließend.

Gingster Geräteturner in Berlin

MV-Sieger-Mannschaft beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“

Insel Rügen – Mit großem Kribbeln im Bauch reiste eine Turner-Mannschaft der Schule Gingst im Mai nach Berlin. Zum zweiten Mal in Folge hatten sich Jungen und Mädchen für das Bundesfinale des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ qualifiziert.

Die frisch gekürten MV-Landessieger bereiten sich in den Ferien und an zahlreichen Nachmittagen für den großen Auftritt in der Hauptstadt vor. In der Wettkampfgruppe IV (männlich) starteten Filia Schwarzer, Lilly Schmidt, Finn Koch, Lewis Godglück und Fion Raben. Auf sie warteten starke Teams aus den anderen Bundesländern. Sie alle wollten im Gerätturnen beweisen, dass sie die besten Turner Deutschlands sind.

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat
Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

„Beim Bundesfinale dürfen nur die jeweiligen 16 Landessieger starten“, erklärt die Gingster Sportlehrerin Birgit Eicke, die beim Wettkampf selbst auch als Kampfrichterin aktiv war. „Somit ist das Niveau sehr hoch, zumal auch Kaderturner von Kunstturnzentren, wie Karlsruhe, Kassel, Dortmund und Unterhachingen an den Start gehen.“ Die Kinder von der Insel zeigten großartige Leistungen und landeten am Ende auf einem verdienten 14. Platz.

„Wir sind stolz auf die fünf Turner“, meint Schulleiter André Farin, „meine Kollegin holt aus unseren Talenten das Beste heraus.“ Birgit Eicke engagiere sich über das Maß hinaus für eine Sportart, die an der Schule jetzt noch mehr zur Geltung komme. Dafür plane sie bewusst Mehrarbeit ein und gehe erfolgreich auf Sponsorensuche. Um das Rahmenprogramm mit Trampolinhalle, Zoobesuch und Friedrichstadt-Palast zu organisieren gewann sie unter anderem die Sparkasse Vorpommern, die Gingster Apotheke der Familie Godglück, Bauer Lange und den C+C-Großhandel als Sponsoren der einwöchigen Wettkampftour.