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Handwerk 2030

Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (24.05.) Ergebnisse der „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ beim Unternehmen Beglau Wärmepumpen GmbH in Rampe (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vorgestellt.

„Wir haben nun eine umfassende Bestandsanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die strategische Ausrichtung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges noch zielgerichteter gestalten. Das Handwerk ist eine verlässliche Größe der heimischen Wirtschaft und steht, wie viele andere Branchen auch, vor großen Herausforderungen. Diese müssen wir gemeinsam meistern. Eines der wichtigsten Themen ist die Fachkräftesicherung und die damit verbundene Unternehmensnachfolge. Viele Betriebe, die nach der Wende gegründet worden sind, suchen eine Nachfolgelösung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rampe.

Die Analyse wurde vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen erstellt. Die Gesamtkosten betrugen rund 106.000 Euro; das Wirtschaftsministerium hat 75 Prozent der Kosten, die Handwerkskammern aus Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent der Kosten übernommen.

Das Handwerk ist ein bedeutender Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern. In den mehr als 19.000 Betrieben sind rund 93.000 Beschäftigte tätig. In der Analyse wurde herausgearbeitet, dass die Überlebensraten von Handwerksunternehmen im Durchschnitt über denen von Nicht-Handwerksunternehmen liegen, was unter anderem durch den strikteren regulatorischen Rahmen im Handwerk begründet ist. Zum einen wird durch die Meisterpflicht eine Positivauswahl von Betrieben durchgeführt, die am Markt agieren können. Zum anderen begrenzt die Zugangshürde die Zahl der Unternehmen am Markt und reduziert somit den Wettbewerb. Fünf Jahre nach der Gründung befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 60 Prozent der Betriebe am Markt, nach neun Jahren zwischen 40 und 50 Prozent. „Das Handwerk ist konjunkturell robuster als andere Wirtschaftszweige und trägt somit zu einer hohen regionalen Resilienz bei“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

„Diese Studie liefert den eindeutigen Beleg für die große wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks in unserem Bundesland. Zwar waren wir uns dessen immer schon bewusst. Es schwarz auf weiß in einer wissenschaftlichen Studie zu lesen, gibt dem Ganzen aber noch mal ein besonderes Gewicht“, sagt Uwe Lange, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV. „Die Studie zeigt aber auch die Risikofaktoren auf. Für starke Frustration sorgt unter anderem die hohe Bürokratiebelastung. Sie trifft die Unternehmer bereits in der Phase der Gründung und wirkt damit abschreckend.“

Eine Reihe von Handwerksbereichen weist eine mittlere bis starke Clusterung auf – das bedeutet, mehrere benachbarte Postleitzahlenregionen zeigen eine erhöhte Handwerkerkonzentration. Dies sind die Ausbau- und Gesundheitsgewerbe sowie die Handwerke für den privaten Bedarf. Die Clusterung der Gesundheitsgewerbe um Rostock herum beispielsweise lässt auf Wertschöpfungsverflechtungen mit der Gesundheitswirtschaft schließen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung ausmacht. Weiterhin wurden ein traditionelles Cluster (Bootsbauer, Segelmacher und Tischler) sowie tourismusnahe Cluster (Gebäudereiniger sowie Goldschmiede, Fotografen, Keramiker, Konditoren, Friseure, Kosmetiker und Speiseeishersteller) identifiziert.

Die Altersstruktur im Handwerk ist hoch. Auffällig ist, dass die Inhaber/innen älter sind als im Bundesdurchschnitt. So sind in Deutschland im Jahr 2021 13 Prozent der Inhaber/innen jünger als 40 Jahre, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur zehn Prozent sind. Gleichzeitig ist in Mecklenburg-Vorpommern ein größerer Anteil der Inhaber/innen über 61 Jahre alt. Zudem wird die demografisch bedingte Knappheit an jungen Arbeitskräften in den nächsten zehn Jahren weiter zunehmen. Es gibt aktuell Konkurrenzsituationen um Auszubildende mit anderen Wirtschaftszweigen und Organisationen (Bundeswehr, Hochschulen, Tourismuswirtschaft, Gesundheitswirtschaft – hier Krankenhäuser, öffentlicher Dienst). In der Analyse wird vorgeschlagen, verstärkt auf Frauen im Handwerk, ausländische Fachkräfte und eine Unterstützung bei Betriebsnachfolgen zu setzen.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Handwerk vielfältig. „Auch künftig werden wir das Handwerk unterstützen. Im Fokus stehen dabei beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, Innovations- und Investitionsunterstützungen sowie die Möglichkeit zur Beratung, um die Entwicklung neuer Geschäftsfelder voranzutreiben. Aufgrund des technologischen Wandels werden die fachlichen Wissensanforderungen weiter steigen“, so Minister Meyer.

Aktuell fördert das Wirtschaftsministerium das „Meister-Extra“. Dabei wird ein erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert; die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung. Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert. „Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal aufwendig sein, lohnt sich aber im Ergebnis. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Meisterprämie sieht einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt vor. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 160 „Meisterprämien“ in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

Die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels bringt Unternehmer mit Nachfolgeinteressierten zusammen. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern betreut.

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschaftsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wird in das Deutschland-Ticket überführt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 19.222 Handwerksbetriebe, die insgesamt 92.983 Mitarbeitende haben. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft des Landes kommen 19,6 Prozent aller Unternehmen aus dem Handwerk. Die Branche erzielte einen Umsatz von 9,3 Milliarden Euro. Gemessen an der Zahl der Handwerksunternehmen je 10.000 Einwohner weist Mecklenburg-Vorpommern einen Wert von 75,5 aus und liegt damit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 67,4. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt weniger als fünf Personen; 80 Prozent der Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeitende. Zudem existieren im Land mehr Ein-Personen-Unternehmen als im bundesdeutschen Durchschnitt. Im MV-Handwerk sind beispielsweise für das Jahr 2018 rund 3.400 umsatzsteuerpflichtige Ein-Personen-Unternehmen verzeichnet, was einem Anteil von 28,9 Prozent an allen Handwerksunternehmen entspricht. Bundesweit werden 26,2 Prozent (= 145.964) der Handwerksunternehmen von Soloselbstständigen geführt.

Auf Basis der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes wurde gezeigt, dass sich der Anteil des Handwerks an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2019 auf 16,5 Prozent beläuft. Demgegenüber lag der Anteil des MV-Handwerks am landesweiten Auszubildendenbestand im selben Jahr mit rund 27,8 Prozent (= 19.773 Auszubildende).

Die „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ steht auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Frauenschutzhaus Stralsund

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es geht darum, den Schutz für hilfesuchende Frauen auch künftig sicherzustellen.“

Stralsund – Den vorläufigen Zuschlag als möglicher Träger des Frauenschutzhauses Stralsund hat der Verein „STARK MACHEN“ e.V. erhalten. Erforderlich wurde ein Wechsel, da sich die AWO entschlossen hatte, sich zurückzuziehen.

In einem Pressegespräch haben die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt, die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth sowie der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund Dr. Alexander Badrow den möglichen neuen Träger präsentiert.

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Ich freue mich, dass die Auswahl auf einen Träger gefallen ist, der sehr viel Erfahrung in der Anti-Gewalt-Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern hat. Leider braucht es immer noch Einrichtungen wie diese. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 263 Frauen Schutz und Sicherheit vor häuslicher Gewalt in einem der neun Frauenschutzhäuser unseres Landes gefunden.

Mit großem Engagement kümmern sich die Mitarbeiterinnen um die Frauen, die oft mit sehr unterschiedlichen und vielfältigen Belastungen konfrontiert sind. Professionelle Hilfe, Beratung und Unterstützung sind zwingend erforderlich, um Frauen und ihren Kindern Perspektiven aus gewaltgeprägten Lebensverhältnissen zu eröffnen. Ich danke auch unseren Partnern, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund für die gesicherte finanzielle Beteiligung, um den Schutz für hilfesuchende Frauen sicherzustellen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Brüdgam: „STARK MACHEN e.V. ist bereits Träger von zwei Interventionsstellen sowie zwei Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt. Außerdem betreibt der Verein ein Frauenschutzhaus in Rostock. Diese langjährigen Erfahrungen werden es ermöglichen, neue Mitarbeiterinnen schnellstmöglich einzuarbeiten. Schutz und Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder kann so von Beginn an gewährleistet werden.

Der Verein wurde bereits zur förmlichen Antragsstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgefordert. Alle beteiligten Stellen werden darauf hinarbeiten, dass der Betrieb des Frauenschutzhauses in Stralsund schnellstmöglich wiederaufgenommen werden kann. Bis dies erfolgt, wird gewährleistet, dass hilfesuchende Frauen innerhalb des in Mecklenburg-Vorpommern breit aufgestellten Beratungs- und Hilfenetzes aufgefangen werden.“

Landrat Dr. Kerth: „Es ist wichtig, in der Region Rückzugsräume für hilfesuchende Frauen und deren Kinder zu schaffen. Die Verwaltung und der Kreistag setzen sich gemeinsam für die Unterstützung der Frauenschutzhäuser ein.“

Oberbürgermeister Dr. Badrow: „Ich erwarte, dass der neue Träger für unser Stralsunder Frauenschutzhaus seinem Namen gerecht wird. Aber richtig glücklich bin ich erst, wenn wir Frauenschutzhäuser in Deutschland gar nicht mehr brauchen.”

Erweitertes Zugangebot

Erweitertes Zugangebot zwischen Schwerin und Hamburg an Wochenenden

Schwerin – Zusätzliche Züge auf der Linie des Regionalexpress 1 (RE 1): Ab dem 27. Mai 2023 und damit pünktlich zu Pfingsten sind durch die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zusätzliche Züge zwischen Schwerin, Büchen und Hamburg bestellt worden.

„Mit den zusätzlichen Fahrten wollen wir die auch im Freizeitverkehr stark nachgefragte Strecke Schwerin – Hamburg noch attraktiver gestalten. Daher verdichten wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive pünktlich zum Pfingstwochenende 2023 und damit vor Beginn des Sommers das Angebot. So sind wir auch für den erwarteten Anstieg der Nachfrage durch das Deutschlandticket besser gerüstet dank der größeren Platzkapazitäten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auf der Linie des Regionalexpresses (RE1) werden ab dem 27. Mai 2023 bis einschließlich 30. September 2023 jeweils an den Wochenenden zusätzliche Fahrten zwischen Schwerin und Hamburg angeboten. Somit steht auf der Strecke zwischen der Landeshauptstadt und der Hansestadt an den Wochenenden ein etwa stündliches Angebot zur Verfügung. „Jeder zusätzliche Zug auf der Linie RE1 bietet etwa 500 Sitzplätze sowie Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder“, sagte Meyer.

„Die Angebotsausweitung ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen des letzten Sommers. Speziell zwischen Schwerin und Hamburg waren die Züge bekanntlich zeitweise sehr voll“, sagte Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und fügte hinzu: „Bereits im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit DB Regio AG nach Lösungen gesucht. In diesem Jahr konnten wir ausreichend Ressourcen schaffen, um zusätzliche Züge zu bestellen und somit die Kapazitäten zwischen der Landeshauptstadt und Hamburg auszuweiten. Ab Fahrplanwechsel im Dezember planen wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive eine Verstetigung dieser Wochenendfahrten auf der RE1.“

UNESCO Welterbestätten

Schwesig: Welterbegedanken an die junge Generation weitertragen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Jahrestagung der UNESCO Welterbestätten die Bedeutung des Welterbes für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben: „Ich freue mich, dass nach dem Welterbetag im letzten Jahr auch Ihre Jahrestagung in unserer schönen Hanse- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar stattfindet. Wir sind stolz auf das Welterbe in unserem Land. Wir sind stolz, dass unser Land mit beidem, mit Kultur und Natur, zum Kreis der Welterbe-Stätten gehört.“

Die alten Buchenwälder auf Rügen und im Müritz-Nationalpark seien Teil eines UNESCO-Welterbes. Stolz sei man in Mecklenburg-Vorpommern auch darauf, dass inzwischen Bräuche wie das Reetdachdecker-Handwerk, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gekommen sind.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Schweriner Schloss mit seinen Gärten und Parks und den umliegenden Gebäuden diese Auszeichnung erhält. Viele Menschen aus Schwerin und darüber hinaus engagieren sich mit ganz viel Herzblut dafür und haben eine vielversprechende Bewerbung auf den Weg gebracht“, betonte die Ministerpräsidentin. Wie in Wismar gibt es auch in Schwerin ein Erbe, das Lebensqualität für die Einheimischen bietet und Gäste von nah und fern anzieht.

„Die Welterbestätten verlangen von uns Respekt vor dem, was unsere Vorfahren aufgebaut und geleistet haben und Respekt vor der Natur. Sie verlangen von uns Arbeit und Engagement. Welterbe zu schützen, Instand zu halten, behutsam zu restaurieren und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, wie wir und die Generationen nach uns mit ihm leben wollen –  das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Weltweit“, betonte die Regierungschefin.

Das UNESCO-Welterbeprogramm sei ein Aushängeschild für länderübergreifende kulturelle Zusammenarbeit. „Es steht für Vielfalt und Völkerverständigung, für gemeinsame Werte und Ziele und für ein gemeinsames Menschheitserbe. Ich finde es auch wichtig, den Welterbegedanken weiterzutragen. Diese Verantwortung der jungen Generation als ihre eigene Verantwortung zu vermitteln, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe.“

Für das Referendariat bewerben

Oldenburg: 40 Prozent mehr Verdienst an Schulen im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2023 Referendarinnen und Referendare an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein.

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis Montag, 5. Juni 2023, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden trotzdem berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 18. September 2023 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter.

Mit Beginn des neuen Vorbereitungsdienstes im Oktober verdoppelt Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag für Referendarinnen und Referendare, die ihren Dienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren. Künftig erhalten sie mit einer zuschlagfähigen Stelle eine Verdiensterhöhung von 40 anstatt 20 Prozent.

„Damit schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich für eine Schule im ländlichen Raum zu entscheiden. Vor Ort erleben die Referendarinnen und Referendare dann gute Einstiegsmöglichkeiten an den Schulen im ländlichen Raum. Sie stellen schnell fest, dass sie auch dort gute Arbeitsbedingungen haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Höhe des Zuschlags von nunmehr 40 Prozent sind bei den monatlichen Anwärterbezügen in der Besoldungsgruppe A 13 zusätzlich 606,91 Euro zum Grundbetrag von 1.467,28 Euro (brutto). Referendarinnen und Referendare, die schon mit einem Referendarzuschlag eingestellt wurden, erhalten ebenfalls ab 1. Oktober den erhöhten Zuschlag von 40 Prozent, wenn sie der Erhöhung schriftlich zustimmen.

Damit der Übergang von der Universität in den Vorbereitungsdienst besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein. Nächste Termine nach dem 1. Oktober sind der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate. Jeweils zum 1. August bietet das Land die Doppelqualifikation für mehr Einsatzbreite nach einem Vorbereitungsdienst von 24 Monaten.

Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Staatssekretärin Grimm: Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich der Jahrestagung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (SoVD) am  22. Mai betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent weiter voranzutreiben.

„Wir müssen weiterhin nicht nur auf allen Ebenen, sondern auch in allen gesellschaftlichen Bereichen vehement Barrieren abbauen, damit jede und jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben hier im Land teilnehmen kann,“ erklärte Grimm.

Der SoVD trage mit seinen insgesamt 11 Kreisverbänden bereits aktiv zur Erreichung dieser Ziele bei, so die Staatssekretärin. „Sie bringen die Interessen der Betroffenen nicht nur in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein, sondern unterstützen Betroffene auch alltagsnah durch qualifizierte Beratungsangebote zu allen sozialrechtlichen Fragen“, hob sie hervor.

Auch die Landesregierung setze sich mit Nachdruck für eine inklusive Gesellschaft ein. Das Ziel sei es dabei, sich vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe zu bewegen. So überprüfe die Landesregierung zurzeit den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Juni vorliegen“, informierte die Staatssekretärin heute.

Abschließend dankte Grimm den Mitgliedern des SoVD für ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement. „Soziale Gerechtigkeit zu verbessern und Teilhabe voranzutreiben, sind enorme gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deren Umsetzung und Erfolg hier im Land profitieren dabei maßgeblich von Ihrer Motivation, Ihren Anregungen und Ihrem Gestaltungswillen.“

Einsatz von Städtebaufördermitteln

Sporthalle in Schwerin-Lankow wird mit Städtebaufördermitteln saniert

Schwerin – Die Stadt Schwerin hat vom Innenministerium die Zusage über 400.000 Euro für die Instandsetzung der Sporthalle in der Ratzeburger Straße in Lankow erhalten, 200.000 investiert sie selbst. Die Dreifeldhalle wurde 1975 erbaut und wird seitdem für den Schul- und Vereinssport genutzt.

In den Jahren 2012/2014 erfolgte eine erste Teilsanierung, während der das Fensterlichtband ausgetauscht, die Dacheindeckung erneuert und die längsseitigen Fassaden saniert wurden.

Jetzt ist geplant, die Dämmung zu verbessern, die Fassaden an den Giebelseiten zu erneuern und energieeffiziente LED-Beleuchtung im Innenbereich zu installieren. Außerdem soll eine brandschutztechnische Aufrüstung erfolgen.

Für die Barrierefreiheit wird die Außentreppe an der Westseite durch eine Rampe ersetzt. Im Juni sollen die Bauarbeiten beginnen und im November 2023 abgeschlossen sein.