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Intelligente Messsysteme halten Einzug

Erste Haushaltskunden im Gebiet der WEMAG Netz GmbH bekommen Smart Meter

Schwerin – Die ersten Messstellen im Versorgungsgebiet der WEMAG Netz GmbH werden ab sofort mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) ausgerüstet. Sie bestehen aus einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, und mindestens einer modernen Messeinrichtung zur Erfassung der elektrischen Energie. Der Auftrag dafür ging an die e.dat GmbH, eine 100prozentige Tochtergesellschaft der WEMAG.

Die ersten intelligenten Messsysteme wurden im Amt Stralendorf sowie in der Kindertagesstätte in Wittenförden installiert und in Betrieb genommen.

„Das neue Gerät sendet verschlüsselt einen Messwert pro Monat an den Messstellenbetreiber, die WEMAG Netz GmbH. Damit entfällt künftig die Ablesung des Zählerstandes durch einen Dienstleister beziehungsweise durch den Kunden“, erläutert Detlef Repper, Abteilungsleiter Messservice der e.dat GmbH.

Später sollen die Smart Meter weitere Funktionen erhalten, wie zum Beispiel die Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs, die Wahlmöglichkeit von Stromtarifen sowie die Steuerung und Schaltung von Verbrauchs- und Einspeiseanlagen. Die intelligenten Messsysteme erfassen Daten detaillierter und bieten mehr Transparenz als die analogen Zähler. Sie helfen, Strom zu sparen und die Energieeffizienz zu steigern. Zukünftig werden sie auch Zähler für Gas, Wasser oder Wärme einbinden können. Zudem sind sie als gesicherte Kommunikationsplattform für Smart-Home-Anwendungen nutzbar.

Die WEMAG Netz GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verpflichtet worden, die Markteinführung für intelligente Messsysteme, den sogenannten Rollout, durchzuführen. Begonnen wird bei Endverbrauchern mit Messstellen in der Niederspannung und einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh. Für diese Gruppe gilt eine Einbauverpflichtung. „Wir konzentrieren uns zunächst auf größere Ortschaften wie Sternberg und Bützow“, kündigt Detlef Repper an, der das Projekt seit 2016 leitet.

Der Rollout-Plan der WEMAG Netz GmbH sieht vor, dass noch in diesem Jahr die ersten 300 intelligenten Messsysteme bei Anschlussnutzern eingebaut werden. In den beiden darauffolgenden Jahren sollen rund 1.000 weitere Systeme in Betrieb gehen. Bis 2028 ist geplant, 95 Prozent der Messstellen mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh im Gebiet der WEMAG Netz GmbH mit einem Smart Meter auszustatten.

Die Kunden werden mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich von der WEMAG Netz GmbH informiert. Ein weiteres Schreiben zum genauen Zeitpunkt des Einbaus erhalten die Kunden mindestens zwei Wochen vorher.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Schwerin – Ab dem 1. März 2020 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft – das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gezielt stärken, aber auch die Regelungen zur Arbeitsmigration allgemein klarer und transparenter gestalten. Der Bedarf ist groß, denn Fachkräftemangel herrscht deutschlandweit in verschiedenen Branchen. Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können qualifizierte Ausländer einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. „Ich bin sicher, dass die neuen Regelungen die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht. Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Auch zur Arbeitsplatzsuche ist eine Einreise möglich.

Zunächst aber muss festgestellt werden, wer als „Fachkraft“ anerkannt wird. Dies sind in jedem Fall Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Eine gewisse Sonderstellung haben IT-Spezialisten: Diese können bei Nachweis ihrer Fachkenntnisse auch ohne einen formalen Berufsabschluss eine Beschäftigung aufnehmen. Seit 01.02.2020 ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Bonn eingerichtet worden. Sie soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu den schwierigen Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten.

Für Fachkräfte findet nunmehr eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes statt. Das bedeutet unter anderem, dass eine Engpassbetrachtung durch die Bundesagentur für Arbeit wegfällt. Zunehmend vereinfacht wird die Einwanderung durch das Wegfallen der Vorrangprüfung für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag. Bei der Vorrangprüfung, welche weiterhin für Ausländer ohne Fachausbildung stattfindet, prüft die Arbeitsagentur bei der Vermittlung, ob es auch geeignete deutsche Bewerber gibt.

Wie schnell sind aber die Verfahren und wie agieren die beteiligten Behörden miteinander? Um die Verfahren einfacher zu gestalten, wird das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Arbeitgeber können dies in Vollmacht eines Ausländers, der zur Aufnahme einer Beschäftigung einreisen will, im Inland bei der zuständigen Ausländerbehörde initiieren. Es können kürzere Bearbeitungsfristen für Ausländerbehörden, für die für berufliche Anerkennung zuständigen Stellen, für die Bundesagentur für Arbeit und für Auslandsvertretungen vereinbart werden.

„Das Angebot des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die Arbeitgeber kann durchaus geeignet sein, um freie Stellen mit Fachkräften aus Drittstaaten verlässlich zu besetzen und das Verfahren von Anerkennung bis zur Erteilung eines Visums transparent zu machen“, informierte Minister Caffier.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind viele Erwartungen verbunden, die auch für die Ausländerbehörden neue Herausforderungen bedeuten. „In Mecklenburg-Vorpommern sind die acht Ausländerbehörden in den jeweiligen Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten vorbereitet. Auch bisher war der Kontakt zu Arbeitgebern in der Region und vor Ort gut und vertrauensvoll. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zunächst gegen die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde in unserem Land entschieden“, so Caffier zur neu geschaffenen Möglichkeit der Zentralisierung.

Abschließend führte Minister Caffier aus, dass „mit dem am 01.03.2020 in Kraft tretendem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine ausgewogene Balance zwischen der herausgeforderten Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und dem wirtschaftlichen Interesse an Zuwanderung von Fachkräften gefunden wurde. Dem Bund ist es gelungen, zur Migrationssteuerung klar und transparent zu regeln, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration bleibt beibehalten.“

Arbeitsmarktfrühstück

Schwerin – In Schwerin hat heute das 16. Arbeitsmarktfrühstück der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war das bundesweite Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 01. März in Kraft tritt. „Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig noch stärker auf die Gewinnung von Fachkräften von außerhalb angewiesen sein. Mit den von der Bundesregierung geplanten neuen Regelungen verbessert sich für Unternehmen die Planungssicherheit und für den Einzelnen wird eine Bleibeperspektive eröffnet. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um Arbeits- und Fachkräfte für die heimische Wirtschaft zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Fachkräfte werden beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Gesundheitsbereich oder auch in der Baubranche gesucht.

Der Arbeitsmarkt in MV hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Im Jahresverlauf 2019 war ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 10,0 Prozent zu verzeichnen. „Wir erwarten in 2020 einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit. Die gute Entwicklung der Wirtschaft stellt Arbeitgeber immer stärker vor zunehmende Herausforderungen in der Gewinnung von Fachkräften. Diese müssen verstärkt gesucht und vor allem auch gefunden werden. Viele Unternehmen erwarten von dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Hilfe angesichts der schwierigen Suche nach Fachkräften. Auch die Altersstruktur der aktuell noch Erwerbstätigen stellt das Land vor besondere Herausforderungen“, so Glawe.

In der Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren ist der Anteil der Erwerbstätigen hoch. Innerhalb der nächsten 15 Jahre werden 10 bis 20 Prozent der aktuellen Erwerbspersonen in Rente gehen. Entsprechend der 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung wird es ausgehend von der Situation im Jahr 2015 bis zum Jahr 2040 sogar rund 200.000 Personen in der Altersgruppe zwischen 20 und 65 Jahren weniger geben.

Arbeitsminister Glawe erläuterte, dass sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb nicht davon ausgegangen werden könne, dass ab März ein riesiger Ansturm von Fachkräften aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern eintreten wird. „Es geht vor allem um gut ausgebildete Fachkräfte und nicht um ungelernte Arbeitskräfte. Trotz aller Erleichterungen müssen bestimmte Ansprüche wie zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse und eine gleichwertige Qualifikation bei den Fachkräften erfüllt werden“, so Glawe.

Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist es, arbeitslosen Menschen – wie zum Beispiel auch die Geflüchteten, die bereits im Land leben – bei einer Arbeitsaufnahme zu unterstützen. Im Juni 2019 waren – nach aktuellsten Daten – ein Drittel mehr Geflüchtete sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Vorjahr. Konkret waren 2.500 Personen aus den Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.

Glawe machte auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums aufmerksam. Auch im Jahr 2020 unterstützt das Land die Jobcenter durch die Finanzierung von Joblotsen speziell bei der Betreuung von Geflüchteten. Weiterhin wird mit dem Health-and-Care Office (HCO) mit Standorten in Neubrandenburg, Greifswald und Schwerin die berufliche Integration von Geflüchteten in Gesundheitsberufen unterstützt. Und letztlich werden 2020 auch die Integrationsfachdienste Migration (IFDM) mit ihren Zentralen in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg vom Land geförderte Anlaufstellen für Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen rund um den Beruf sein. „Fachkräftesicherung und -gewinnung sind elementare Herausforderungen. Wir haben ein vielfältiges Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 01. März 2020 in Kraft. Es erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.

MV-Tag 2020 in Greifswald

Greifswald – Der Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Dr. Heiko Geue und der Greifswalder Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder haben am 27.02.2020 in Schwerin eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Land und Gastgeberstadt bei der Organisation und Durchführung des Mecklenburg-Vorpommern-Tages vom 18. bis 20.09.2020 unterzeichnet.

Vorgesehen ist u.a., dass Greifswald für das größte Landesfest Mecklenburg-Vorpommerns Flächen in der Universitäts- und Hansestadt kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Stadt unterstützt die Organisation des MV-Tages z.B. auch bei der Gewinnung kommunaler Unternehmen für die kostenlose Bereitstellung von Strom und Wasser. Greifswald beteiligt sich mit einem Kooperationsbeitrag in Höhe von 17.850,00 Euro am MV-Tag.

Dr. Heiko Geue betont: „Die Universitäts- und Hansestadt steht geradezu symbolisch für die positive Entwicklung, die sich in den vergangenen 30 Jahren in unseren Kommunen vollzogen hat. Mit dem MV-Tag in Greifswald wollen wir nicht nur ein fröhliches Landesfest voller Events und Emotionen feiern, sondern gleichzeitig Gelegenheiten schaffen, miteinander ins Gespräch zu kommen.“ Greifswald ist nach 2003 zum zweiten Mal Gastgeberstadt des MV-Tages. „Ich danke der Universitäts- und Hansestadt schon jetzt für die sehr gute Zusammenarbeit. Gemeinsam werden wir ein großartiges Landesfest gestalten“, so Geue.

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Fassbinder erklärt: „Ich freue mich sehr, dass der MV-Tag 2020 zum 30. Geburtstag unseres Bundeslandes in Greifswald stattfindet. Mit der Vertragsunterzeichnung verbinde ich das Versprechen, dass Greifswald sich als verlässlicher Partner des Landesmarketings erweisen und ein guter Gastgeber für alle Akteure und Gäste sein wird, die dieses besondere Fest unter dem Motto „Tradition – Innovation – Vielfalt“ mit uns begehen werden.“

Ansiedlung des Helmholtz-Instituts

Greifswald – Heute kam unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern Patrick Dahlemann die Lenkungsgruppe Vorpommern zu ihrer 11. Sitzung in der Staatskanzlei zusammen. Erster Schwerpunkt der Beratungen war die geplante Ansiedlung des Helmholtz-Instituts in Greifswald.

Das Institut soll sich – als Außenstelle des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung Braunschweig (HZI) – dem Themenspektrum Infektionsbiologie und molekulare Infektionsforschung widmen.

Nach vorliegenden Informationen beträgt die Förderung des Bundes für 2020 2,5 Mio. Euro und 41,3 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre bis 2024. Die Finanzkulisse für die laufenden Betriebs- und Investitionsausgaben wird nach dem 90:10-Prinzip (Bund und Land) gestaltet; die einmaligen Errichtungs- und Ausbau­investitionen teilen sich Bund und Land je zur Hälfte.

„Die Landesregierung ist mit der Universität Greifswald intensiv im Gespräch. Unser Ziel ist natürlich, eine belastbare Aussage über den Landesanteil für diese wichtige Investition treffen zu können. Beratungen mit Bildungs-, Finanzministerium und Staatskanzlei sind vereinbart. Denn die Ansiedlung stärkt den Wissenschaftsstandort Greifswald und fördert damit nachhaltig die Wirtschaftsstruktur Vorpommerns“, so der Staatssekretär.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung war die Vorstellung zur Vorpommern-Strategie. Staatssekretär Dahlemann stellte den Prozess der Erarbeitung der Vorpommern-Strategie des Vorpommern-Rates mit Bilanz und Ausblick vor. Dieser Prozess findet mit wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren statt. Dazu gibt es einen Beteiligungsprozess mit 7 Vor-Ort-Veranstaltungen. Gemeinsam mit der Körber-Stiftung wird der Prozess durchgeführt und auch eine Online-Plattform entwickelt.

Dahlemann: „Wir haben in dieser Legislaturperiode den Landesteil Vorpommern besonders im Blick und eine Vielzahl von Projekten realisiert und angestoßen. Der Vorpommern-Rat erarbeitet Handlungsempfehlungen für die nächste Legislaturperiode. Dabei wollen wir die Menschen aktiv einbeziehen. Jede gute Idee ist herzlich willkommen. Dazu laden wir herzlich ein.“

Auch für den Dreier-Archivstandort Greifswald gibt es gute Nachrichten. „Vorbehaltlich der finalen Zustimmung der Kirchengremien haben wir positive Signale der Kirche erhalten. Dann können 2021 die Planungsleistungen beauftragt und im Jahr 2022 der Bau beginnen. Gemeinsam mit Kirche und Stadt ziehen wir in dieser wichtigen Frage an einem Strang. Das stärkt die Archivlandschaft Vorpommerns nachhaltig.“

Digitale Transformation

Rostock – Für ein Onlinebuchungssystem für Buffets erhält das Unternehmen „HK Kompakt Nord“ in Rostock 9.325 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen 18.650 Euro.

Die Firma mit neun Mitarbeitern betreibt ein Restaurant sowie einen Cateringservice. Mit der geplanten Investition möchte das Unternehmen den Umsatz über das gesamte Jahr stabil halten und ihre Mitarbeiter langfristig binden. Dazu lässt sie ein Onlinebuchungssystem entwickeln, das eigens für die Buchung von Buffets genutzt werden soll.

Die vielfältigen Buffetangebote sollen dann durch eigene Fotos visualisiert werden. Um den Kundenwünschen nach einer zeitgemäßen und zeitsparenden Bestellmöglichkeit nachzukommen, sollen sie künftig über mobile Endgeräte wie Smartphones buchen können. Darüber erhalten sie auch Zugang zu Zusatzinformationen, ohne von Öffnungszeiten des Anbieters abhängig zu sein. Zusatzleistungen wie Besteck, Gläser, Tischware oder extra Zutaten können so ebenfalls rund um die Uhr ausgewählt werden.

Der Kunde kann von der Gästeanzahl bis hin zu den Zahlungsmedien alle Daten selbst erfassen, was wiederum bei der Annahme der Bestellung Eingabezeiten erspart. Zudem generiert das neue System sofort Buchungsbestätigung und Rechnung und versendet diese an die Kunden-E-Mailadresse. Nahezu zeitgleich können diese Daten auch an die Lieferanten weitergeleitet werden. Über Nutzerkonten hat der Kunde die Möglichkeit, jederzeit auf seine Bestellung zurückzugreifen und ggf. Ergänzungen oder Terminkorrekturen vorzunehmen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans, aufgelegt.

Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 156 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,34 Mio. Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.

Saat- und Pflanzguterzeugung

Güstrow – Der Saatgutverband Mecklenburg-Vorpommern lud heute zur Mitgliederversammlung in Güstrow ein. Dort wurde über aktuelle Themen der Agrarpolitik beraten, die auch die Saatgutbranche entscheidend beeinflussen werden. Dazu gehören Einschränkungen, die mit dem Agrarpaket des Bundes und der Umsetzung der neuen Düngeverord­nung verbunden sind.

Minister Dr. Till Backhaus unterstrich die besondere Rolle der Branche für die landwirtschaftliche Produktion und lobte die langjährige erfolgreiche Arbeit des Saatgutver­bandes. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klima­wandels und die zu erwartenden Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion werde die Bedeutung der Saat- und Pflanzguterzeugung nochmals deutlich zunehmen: „Ich bin überzeugt, dass die Züchtung klimaangepasster Sorten der Landwirtschaft entscheidend dabei helfen kann, trotz der veränderten Rahmen­bedingungen weiter wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Backhaus betonte, dass die Landespolitik seit jeher ein hohes Interesse an einer wettbewerbsfähigen und innovativen Saat- und Pflanzgutwirtschaft habe: „Ohne die Errungenschaften der Branche wäre Landwirtschaft schon längst nicht mehr in der Lage, die vom Verbraucher gewünschten Produkte in notwendiger Menge und Qualität zu erzeugen“, unterstrich er. Lagen die Erträge beim Getreide 1990 bei rund 46,6 dt/ha, sind es in 2019 rund 73 dt/ha. Das sei auch ein Erfolg der Züchtung, betonte Backhaus.

Deshalb unterstütze das Land die Branche unter anderem bei der Anpachtung von Ackerflächen und über die Förderung von Investitionen. Im Saatgutbereich seien beispielsweise seit 2001 sieben Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 15,5 Mio. Euro mit Zuschüssen von insgesamt 4,6 Mio. Euro gefördert worden.

Im Bereich Pflanzkartoffeln wurden seit 1994 22 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 18,6 Mio. Euro mit Zuschüssen von insgesamt 5,6 Mio. Euro unterstützt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 270 Vermehrer von Saat- und Pflanzgut, 17 Vermehrungsorganisations-Firmen und Aufbereiter. Im Jahr 2019 wurde auf insgesamt fast 28.700 ha Saat- und Pflanzgut vermehrt (2018: 3.527 ha), darunter 19.497 ha Getreide, 3.238 ha Leguminosen, 3.039 ha Kartoffeln und 2.638 ha Gräser. Der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns an der gesamten Vermehrungsfläche von Mähdruschfrüchten Deutschlands beträgt etwa 14,5 Prozent, bei Pflanzkartoffeln sind es 20 Prozent.

Neue Strandtreppe in Koserow

Insel Usedom – Neben anderen Gemeinden war auch die Gemeinde Ostseebad Koserow (Amt Usedom-Süd) im Januar 2017 von der Sturmflut „Axel“ betroffen, bei der Strände, Wege oder Gebäude in mehreren Küstenorten unseres Landes beschädigt wurden. Bereits wenige Tage nach der Sturmflut hatte die Landesregierung finanzielle Hilfsmittel für die nachhaltige Beseitigung der Schäden verfügbar gemacht, auch das Ministerium für Inneres und Europa beteiligte sich.

Insgesamt wurden 47 Anträge auf Unterstützung mit einem Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen an das Innenministerium gerichtet. Zu den Antragstellern gehörte auch die Gemeinde Koserow. Der Zugang zum Strand im Bereich des Altenpflegeheims wurde mit dem Sturm vollends zerstört. Der Strand war in diesem Bereich vom Hochufer aus nicht mehr erreichbar. Um auch den Bewohnern des Pflegeheims wieder den Zugang zum Strand zu ermöglichen, wurde eine frei tragende Stahltreppe mit öffentlichem Behindertenlift unterhalb des Streckelsberges in Verlängerung der Siemensstraße in Koserow gebaut, ein Zugewinn für Einheimische und Urlauber mit einer eingeschränkten Mobilität und Familien Kinderwagen.

Dafür stellt das Innenministerium Fördermittel als Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 74.000 Euro zur Verfügung, die in den Haushalt der Gemeinde fließen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde dem Bürgermeister der Gemeinde zugesandt.

Betroffen von der Sturmflut war auch die Gemeinde Loddin. Sie erhält für die Erneuerung und Stabilisierung der Strandaufgänge in den Ortsteilen Stubbenfelde und Kölpinsee eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 5.100 Euro.