Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an den JuMiKo-Beschluss zur Zurschaustellung von Gewinnen aus Straftaten.
Schwerin – Im Jahr 2024 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 16,9 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das war für M-V ein Rekordwert. Bislang wurden daraus gesamt rund zehn Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen und geschädigte staatliche Institutionen ausgekehrt.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Vermögen aus Straftaten abzuschöpfen ist ein wirksames Mittel, um gegen Kriminalität zum Beispiel aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen vorzugehen. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz.
Um das zu unterstreichen, hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Jahr 2024 eine Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung gefordert. Beispielsweise sollten Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich im Internet zur Schau gestellt werden, mit einbezogen werden. Denn diese Zurschaustellung ist für die Opfer nur schwer zu ertragen. Auch wenn die Bundesregierung mittlerweile gewechselt hat, so sollte die neue Bundesministerin der Justiz dieses Thema nicht aus den Augen verlieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein Höchstwert bezüglich der von den rechtskräftigen Einziehungsanordnungen betroffenen Vermögenswerte zu verzeichnen. Zugleich ist die Anzahl an Verfahren, in denen Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen erfolgt sind, weiterhin erfreulich hoch. Um die Vermögensabschöpfung als wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung weiterhin effektiv einsetzen zu können, ist eine gesetzliche Nachjustierung des Vermögensabschöpfungsrechts geboten.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung, in der auch eine Expertin meiner Behörde mitwirkt, hat hierzu dezidierte Empfehlungen erarbeitet. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden.“