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Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V beschlossen

Neues Gesetz schafft moderne Regelungen für Pflege- und Betreuungswohnformen und stärkt den Verbraucherschutz

Schwerin – Der Landtag hat am Donnerstag die Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) zu einem modernen Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) beschlossen.

Damit schafft das Land nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese moderne, praxisnahe und rechtsichere Regelungen für unterschiedliche Pflege- und Betreuungswohnformen. Gleichzeitig würden damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigt.

Dazu erfolgt im neuen Gesetz eine Neuordnung des Anwendungsbereiches. Aufgenommen wird das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft einschließlich der Intensivpflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen. Gleichzeitig werden verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen gebildet, die in unterschiedlicher Intensität der Aufsicht der zuständigen Behörde einschließlich ihrer Beratungs- und Prüftätigkeit unterliegen.

„Wir sichern damit die Wohnqualität und schaffen mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung“, verdeutlichte Drese. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung des EQG M-V war zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers“, so Drese.

Zentrales Ziel und Schwerpunkt des Gesetzes ist nach Aussage der Ministerin die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Sie stünden künftig noch stärker im Fokus. „Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung“, betonte Drese. Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.

Die Ministerin hob hervor, dass der Erarbeitung des Gesetzes ein umfangreicher Dialogprozess mit allen wesentlichen Akteuren und die Einbindung der Praxis vorausging, um die Belange von Nutzenden, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. „Diese unterschiedlichen Interessen erfordern Kompromisse. Hierbei sollte in unterschiedlicher Intensität je nach Pflege- und Betreuungswohnform der Grundsatz so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich gelten“, so Drese.

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