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Tag: 25. September 2020

Änderung des Hochschulgesetzes

Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden an unseren Hochschulen. Die Einschränkungen, die das Sommersemester 2020 aufgrund von Corona mit sich gebracht hat, haben gerade bei den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zu der Unsicherheit geführt, ob sie ihr Studium noch in der Regelstudienzeit schaffen können“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit haben sie nun die notwendige Sicherheit, um ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können. Studierende sollen aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb ist die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspart – sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.“

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.

MV Filmförderung GmbH kann Arbeit aufnehmen

Schwerin – Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages wurde heute in Hagenow die offizielle Geburtsstunde der „MV Filmförderung GmbH“ vollzogen. Dazu unterschrieben der neue Geschäftsführer Professor Olaf Jacobs und der Justiziar der Staatskanzlei gemeinsam die Verträge. Alleiniger Gesellschafter der GmbH ist das Land Mecklenburg-Vorpommern.

„Für Mecklenburg-Vorpommerns Film- und Medienbranche geht mit der Gründung der Gesellschaft ein großes Ziel in Erfüllung, auf das jahrelang hingearbeitet wurde“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue dazu in Schwerin.

Die neue Filmfördergesellschaft soll für Produzenten und Filmschaffende des Landes die zentrale Ansprechstelle sein, die Filmförderung durchführen und damit den bisherigen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern beenden.

Der Chef der Staatskanzlei wünschte dem neuen Geschäftsführer Professor Olaf Jacobs einen erfolgreichen Start. „Ich bin mir sicher, dass Mecklenburg-Vorpommern mit der MV Filmförderung zu einem der anziehendsten Medienstandorte in Deutschland werden kann“, zeigte sich Geue überzeugt. „Ich erwarte einen regelrechten Ansturm auf unser Förderangebot und eine verstärkte Nachfrage nach Drehstandorten, Medienschaffenden und Dienstleistern aus der Region. Es lohnt sich jetzt für Unternehmen aus der Filmbranche, zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Das Wichtigste bleibt für mich, dass Geschichten aus unserem Land nun sehr viel bessere Chancen haben, auf die große Leinwand zu kommen.“

Pädiatrische Versorgung

Parchim – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat in Schwerin über die künftige pädiatrische Versorgung in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) informiert. Der Minister stellte gemeinsam mit Vertretern der Krankenhausunternehmen Asklepios und Helios die Pläne für die künftige kindermedizinische Versorgung an der Asklepios Klinik Parchim vor.

„Ab dem 1. Januar 2021 wird es am Standort Parchim eine tagesklinische Versorgung für Kinder geben. Das ist ein wichtiger Schritt um eine verbesserte Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Assistenzärzte der Helios Kliniken Schwerin werden ab Januar in der pädiatrischen Tagesklinik der Asklepios Klinik Parchim ihren Dienst aufnehmen. Dabei werden sie unterstützt von Fach-Pflegekräften der Asklepios Klinik. Um die bestmögliche medizinische Qualität zu sichern, können sich die Ärzte auch per Telemedizin mit Kinder-Fachärzten in der Helios Klinik in Schwerin in Verbindung setzen, um Diagnosen und Therapien zu besprechen.

„In der tagesklinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen geht es beispielsweise um Fälle, deren Zustand eine vollstationäre Aufnahme nicht erfordert, eine rein ambulante Behandlung aber nicht zu dem gewünschten Therapieerfolg führen würde. Darüber hinaus kann mittels der Vorschaltung einer teilstationären Behandlung ein vollstationärer Aufenthalt abgewendet werden“, so Glawe weiter.

Vorgesehen ist eine Kapazität von vier Plätzen. „Die Tagesklinik kann im Bedarfsfall auch mehr Patienten behandeln. Im Mittelpunkt dieser krankenhausplanerischen Entscheidung steht die Sicherstellung einer sektorenübergreifenden Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es weiter, die tagesklinische kindermedizinische Versorgung hin zu einer stationären Vollversorgung weiterzuentwickeln“, so Glawe weiter.

Das Parchimer Krankenhaus existiert seit 1905. Im Jahr 1998 hat die Asklepios-Gruppe das Krankenhaus übernommen. Krankenhausträger ist die AKG Klinik Parchim GmbH. Die Asklepios Klinik Parchim ist mit 135 Planbetten und vier tagesklinischen Plätzen in den aktuellen Krankenhausplan aufgenommen und bietet unter anderem medizinische Leistungen in den Fachabteilungen Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Innere Medizin an.

Futternutzung auf öko­logischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen haben auch in diesem Jahr in MV auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungs­jahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in den vergangenen aber auch in diesem Jahr war insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträge gekennzeichnet.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, wurde nicht zuletzt auf Wunsch Mecklenburg-Vorpommerns seitens des Bundes geregelt, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futter­nutzung (sowohl Mahd wie Beweidung) in ganz Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden.

Eine Anzeige der Nutzung ist erforderlich. Das Formular ist im „Agrarantrag 2020-Online“ unter „weitere Dokumente“ abgelegt (http://www.agrarantrag-mv.de). Die Anzeige ist vor Beginn der Nutzung im zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen

„Wir wollen damit über die bereits freigegebenen Bracheflächen als ökologische Vorrangflächen hinaus den viehhaltenden Betrieben helfen.“ betonte Minister Dr. Backhaus.

Das Ministerium macht damit von der am 24.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Möglichkeit, diese Flächen auch mit anderen Tierarten zu beweiden bzw. einer Schnittnutzung zu zuführen, Gebrauch.

Eine vorzeitige anderweitige Nutzung bzw. Umbruch vor dem 15. Februar 2021 als relevanten Cross Compliance-Termin ist rechtlich nicht erlaubt und aus umwelt­politischer Zielstellung nicht zulässig und würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.

In MV haben in 2020 insgesamt 1.154 Landwirte Untersaaten und Zwischenfrüchte im Umfang von ca. 75.265 ha als ökologische Vorrangflächen angegeben, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.

Notbetriebshilfe für Tierheime

Schwerin – Das Sondervermögen MV-Schutzfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der konkreten Gefahrenabwehr im Zusammen­hang der Corona-Pandemie, der Abwehr oder Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und die anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereiche. Sie sind nur subsidiär zu gewähren und nur zur Vermeidung unbilliger Härten soweit reguläre Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen oder diese nicht ausreichend sind.

Deswegen sollen private und kommunale Träger von Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern Hilfen in Form von Billigkeitsleistungen zum Zweck der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes erhalten.

Antragsberechtigt sind Tierheime die über eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Tierheime sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Die Billigkeitsleistung wird als einmaliger Ausgleich im Wege einer Anteilfinanzierung bezüglich des errechneten Defizits in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für zwei Fehlbetragszeiträume gewährt.

Fehlbetragszeitraum I: 17.03.2020 bis 09.04.2020
Fehlbetragszeitraum II: 20.04.2020 bis 31.05.2020

Für jeden Fehlbetragszeitraum muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag heute erneut für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. „Mein Ziel ist es, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten“, betonte Drese. Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Die Ministerin verdeutlichte, dass aufgrund der Komplexität des Themas und vieler rechtlich zu klärenden Fragen der Weg zur Einführung beschwerlich ist. „Das ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss“, sagte Drese.

So erarbeitet nach Angaben von Drese eine Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Ministerin kündigte an, dass auf der bevorstehenden Konferenz der Sozialministerinnen und -minister (ASMK) eine politische Entscheidung getroffen und ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden soll.

„Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin optimistisch, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt“, betonte Drese.

Ein wichtiger Zwischenschritt ist für Drese das Starke-Familien-Gesetz. „Es stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder“, so Drese. Zudem wurden der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende sei zudem die Anhebung des Entlastungsbeitrags auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Drese: „Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und kontinuierlich die Situation für Kinder und Eltern verbessern.“

Steigende Pflegekosten gerecht verteilen

Drese fordert, steigende Pflegekosten auf deutlich mehr Schultern zu verteilen

Schwerin – Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen und damit eng verbunden die Gesamtfinanzierung der Pflege ist nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese eines der drängendsten sozialpolitischen Themen. „Die Pflegekosten müssen auf deutlich mehr Schultern verteilt und damit solidarischer umgelegt werden“, betonte Drese in der heutigen Landtagsdebatte.

Die Ministerin führte aus, dass Pflege qualitativ gut, aber auch für Pflegebedürftige bis zum Lebensende bezahlbar bleiben müsse. Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Diese Kostensteigerungen werden systemisch bedingt bisher fast vollständig den Pflegebedürftigen aufgebürdet. Das muss schleunigst verändert werden“, sagte Drese. Die Ministerin plädiert deshalb für einen Mix von Maßnahmen und eine ehrliche Debatte über die Finanzierung einer zukunftsfesten Pflege.

„Entsprechende Vorschläge haben die Sozialministerinnen und Sozialminister der Länder Ende 2019 in Rostock vorgelegt“, betonte Drese. „Wir fordern den Bund im Rahmen dessen Gesetzgebungskompetenz auf, unmittelbare finanzielle Entlastungen zu installieren und darüber hinaus endlich in den Prozess der Weiterentwicklung einzusteigen“, so Drese: „Wir brauchen für die Pflege ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Ministerin Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung für sinnvoll. Weitere Schritte könnten die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung und die komplette Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenkassen sein.

Drese: „Ich plädiere darüber hinaus für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um den Herausforderungen der Pflege zu begegnen. Dabei geht es vor allem um einen Systemwechsel, der die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ablädt.“

Verkehrsdatenspeicherung

Schwerin – Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Anlässlich des rechtspolitischen Austauschs der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizministerin Hoffmeister: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung voranzubringen. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.“ Sie unterstützt daher die Forderung ihrer Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits im Juli 2020 haben Justizministerin Hoffmeister und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.