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Monat: November 2020

Landesverordnung Pflege und Soziales

Schwerin – „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen.Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen, um eine soziale Isolation zu verhindern.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat die neuen Regelungen der „Fünften Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung“ heute vorgestellt.

So bleibt der Besuch und das Betreten von vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt, soweit in der Einrichtung kein aktives Corona-Infektionsgeschehen besteht

Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden jedoch erhöht und richten sich nach der Höhe der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.

Ab einem Risikowert von 36 bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt dürfen höchstens zwei Besuchende je Bewohner*in, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.

Ab 51 bis 74 Neuinfektionen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohner*in oder Bewohner die Einrichtung betreten. Der Besuchende muss dabei nicht dauerhaft festgelegt werden

Ab einer 7-Tages-Inzidienz von 75 Neuinfektionen darf der Besuch ausschließlich in einem hierfür vorgesehenen Besuchszimmer stattfinden, wobei nach jedem Besuch das Zimmer zu desinfizieren ist. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung eines Besuchszimmers ist in der Verordnung für Bewohnende mit unzureichender Mobilität verankert. „Ein Einzelzimmer der Bewohnerin oder des Bewohners steht einem Besuchszimmer gleich, soweit der Besuch durch Personal der Pflegeeinrichtung auf dem kürzesten Weg zum jeweiligen Einzelzimmer geleitet wird“, verdeutlichte Drese.

Die jeweiligen Einschränkungen bleiben in Kraft bis der Ausgangswert der jeweiligen Stufe für mindestens 14 Tage unterschritten worden ist.

Die aufgeführten Einschränkungen umfassen grundsätzlich nicht das Betreten zu anderen Zwecken als den Besuch. Dies beinhaltet neben dem Personal des Einrichtungsträgers insbesondere das Betreten zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Betriebes (zum Beispiel Warenlieferungen, notwendige Reparaturen, Reinigung), das Betreten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Rechtspflege und Situationen, in denen ein Besuch der pflegebedürftigen Person aufgrund gesundheitlicher Umstände keinen Aufschub duldet (zum Beispiel Sterbebegleitung). Auch die Begleitung und der Besuch Minderjähriger, medizinische, therapeutische oder seelsorgerische Maßnahmen sowie Hygienemaßnahmen (Friseur, Fußpflege) bleiben möglich.

Untersagt ist der Besuch und das Betreten für Personen, die sich in den letzten drei Tagen in einem ausländischen Risikogebiet oder einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in der die Zahl der Neuinfektionen den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde. Dieses Verbot kann durch den Nachweis einer negativen und höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Testung dieser Person aufgehoben werden.

Wohnen in Neubrandenburg

Neubrandenburg – Seine Dialogtour „Zukunft des Wohnens“ führt Bauminister Christian Pegel am kommenden Mittwoch (11. November 2020) in die Neubrandenburger Oststadt. In kleiner Runde diskutiert er mit Oberbürgermeister Silvio Witt sowie René Gansewig, Vorstandssprecher der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba), und Michael Wendelstorf, Geschäftsführer der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges), über die Frage: „Wie wollen wir künftig wohnen und vor allem: Wie erhalten wir die soziale Vielfalt in unseren Wohngebieten?“ Jörg Klingohr moderiert.

Per Life-Stream kann jede und jeder die Veranstaltung verfolgen und per Live-Chat auch Fragen stellen und mitdiskutieren. Corona-bedingt muss bei der vierten Veranstaltung der Reihe auf Life-Publikum verzichtet werden. Schalten Sie sich dazu unter der Adresse https://www.zukunft-wohnen-mv.de/veranstaltungen/neubrandenburg/ oder über Facebook: www.facebook.com/zukunftwohnen/.

Am Beispiel der Robert-Koch-Straße in der Neubrandenburger Oststadt soll verdeutlicht werden, wie ein zeitgemäßes Wohngebiet für alle Bevölkerungsgruppen und Budgets aussehen kann. Dort sollen im Zuge des Um- und Neubaus zwei Drittel der Wohnungen mit Fördermitteln errichtet und ein Drittel frei finanziert werden. Eine Einrichtung des betreuten Wohnens der Lebenshilfe Neubrandenburg soll integriert werden. Damit Parkplätze möglichst wenig Platz in der Außenanlage einnehmen und dennoch eine Quote von 1,5 Pkw je Wohnung erreicht wird, soll eine Tiefgarage mit Gründach entstehen und zudem ein Generationenspielplatz.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe sowie den früheren Veranstaltungen in Greifswald, Rerik und Richtenberg finden Sie unter: www.zukunft-wohnen-mv.de.

Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.

09. November: Erinnerung und Mahnung

Schwerin – „Der 9. Novembertag ist ein wahrhafter Schicksalstag für die Deutschen. Die Öffnung der Mauer war eine einschneidende Zäsur nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa. Die Menschen in Ostdeutschland haben mit Demonstrationen Hunderttausender seit dem Frühherbst den Eisernen Vorhang eingerissen, mutig und entschlossen. Der Fall der Mauer war Vorrausetzung für den Weg zur Deutschen Einheit und ein geeintes Europa“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Reisefreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit seien die Kernforderungen des Wendeherbstes gewesen. „Dafür sind die Menschen auf die Straße gegangen. Sie wollten nicht mehr gegängelt und bespitzelt werden. Sie wollten freie Bürger in einem freien Land sein“, so Schwesig weiter.

Zur Wahrheit gehöre auch, dass in der Vereinigungseuphorie auch viele Opfer gebracht werden mussten. „Millionen verloren ihre Arbeit, mussten sich neu orientieren, neu beginnen. Das weiß ich aus meiner eigenen Familie. Das war nicht immer leicht und so mancher musste Ostdeutschland verlassen, weil es in den alten Bundesländern bessere berufliche Chancen gab.“

Vor allem wolle sie die Aufbauarbeit, die dann später in den neuen Bundesländern geleistet wurde, würdigen, betonte die Regierungschefin. „Die Menschen haben mit angepackt, die neuen Herausforderungen angenommen, sich um- und auf die neuen Bedingungen eingestellt. Heute sehen wir, was daraus geworden ist und können stolz darauf sein.“

In den letzten beiden Jahren haben die Ministerpräsidentin und der Ministerpräsident aus Schleswig-Holstein Daniel Günther den 9. November mit Schülerinnen und Schülern aus beiden Ländern und weiteren Bürgerinnen und Bürgern an der ehemaligen Grenze gemeinsam begangen. „Schade, dass das in diesem Jahr coronabedingt nicht möglich ist. Aber ich freue mich, dass wir in einer Videokonferenz mit Schülerinnen und Schülern des Elbe-Gymnasiums Boizenburg und der Albinus-Gemeinschaftsschule in einer Video-Konferenz ein Gespräch über die Ereignisse rund um den 9. November 1989 und seine Folgen führen können.

Der 9. November sei aber auch ein Tag der Mahnung, betonte Schwesig. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 organisierten SA und SS gewalttätige Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung in Deutschland, in die Geschichte eingegangen als die Reichspogromnacht. Menschen wurden erschlagen oder zu Tode gequält. Mindestens 8.000 jüdische Geschäfte wurden zerstört und rund 1.200 Synagogen niedergebrannt.

Die Ministerpräsidentin appellierte an Demokratinnen und Demokraten: „Sorgen wir alle gemeinsam dafür, dass so etwas nicht mehr passieren kann. Und auch nicht das, was dieser schrecklichen Pogromnacht folgte. Dazu gehört, die Erinnerung an diese schreckliche Zeit wachzuhalten und an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Und dazu gehört auch, jeglichem antisemitischen und rassistischen Gedankengut die Stirn zu bieten und dem entschlossen entgegenzutreten. Das sind wir den Opern und ihren Familien schuldig. Das ist heute unsere Verantwortung.“

Leider könne in diesem Jahr die traditionelle Gedenkveranstaltung für die Opfer der Reichspogromnacht auf dem Schlachtermarkt in Schwerin am 9. November nicht stattfinden. Schwesig: „Aber es ist mir eine Herzensangelegenheit, der Opfer zu gedenken.“

Die Ministerpräsidentin wird am 9. November um 17.30 Uhr die Synagoge auf dem Schweriner Schlachtermarkt besuchen und gemeinsam mit Landesrabbiner Yuriy Kadnykov Kerzen zum Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht 1938 anzünden. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, dies ebenfalls zum Gedenken an die Opfer zu tun“, appellierte die Ministerpräsidentin.

Tag des Mauerfalls – 09. November

Schwerin – Der Tag des Mauerfalls (9. November 1989) jährt sich zum 31. Mal. „Der Tag steht symbolisch für Veränderung und genauso auch für Aufbruch. Der Aufschwung ist vielerorts bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar. Unternehmen haben in den vergangenen Jahren die Wirtschaft aufgebaut, kräftig investiert und tausenden Arbeitsplätze geschaffen. Das produzierende Gewerbe, die Gesundheitswirtschaft, der Tourismus, der Handel, das Handwerk, Forschung und Entwicklung sowie der Dienstleistungsbereich tragen deutlich zum Wachstum der Wirtschaft bei. An den Werftstandorten im Land wurde in den vergangenen Jahren außergewöhnliche Arbeit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Demokratie, Reisefreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Errungenschaften dieser Zeit – sie sind bis heute keine Selbstverständlichkeiten. „Sie haben damals den Grundstein für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Der Mut der Menschen von damals bleibt unvergessen. Die Herausforderungen sind in Ost und West heute ähnlich: die Schaffung von innovativen Arbeitsplätzen, die Fachkräftesicherung und -gewinnung, die Bewältigung des demografischen Wandels sowie die Sicherung der medizinischen Versorgung. Dennoch steht der Osten vor besonderen Herausforderungen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse bleibt dabei eine der Hauptaufgaben. Auch der wirtschaftliche Aufholprozess ist noch nicht abgeschlossen. Wir brauchen beispielsweise mehr Forschung und Entwicklung, um zu mehr innovativen Arbeitsplätzen zu kommen“, betonte Glawe weiter.

Seit dem März diesen Jahres wird die wirtschaftliche Situation weltweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf unser soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben überschattet. „Die Pandemie trifft uns alle hart, versetzt uns aber nicht in eine Schockstarre. Denn es gibt auch eine Zeit danach. Wir arbeiten deshalb beispielsweise daran, die Voraussetzungen für Investitionen weiter zu verbessern. Die Vermarktung der Gewerbeflächen wird weiter vorangetrieben. Mit jeder neuen Investition werden die Voraussetzungen für das Entstehen neuer Arbeitsplätze geschaffen“, so Minister Glawe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe warb drüber hinaus dafür, die Möglichkeiten des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in MV zu nutzen. „Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Mecklenburg-Vorpommern – Unterstützung des Wirtschaftsministeriums seit 1990

Gewerbliche Förderung

Seit 1990 wurden über 9.600 Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 20,16 Milliarden Euro und Investitionszuschüssen in Höhe von über 4,41 Milliarden Euro unterstützt. Durch Investitionsvorhaben im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sind in Mecklenburg-Vorpommern über 98.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. „Die Unterstützung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen werden wir auch künftig begleiten. Sie sind die Grundlage, damit weiter mehr Arbeitsplätze im Land entstehen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur (inklusive der touristischen Infrastruktur) wurden im Zeitraum von 1990 bis August 2020 mehr als 2.700 Vorhaben unterstützt. Das Wirtschaftsministerium hat rund 3,4 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgereicht. Damit wurden Gesamtinvestitionen von rund 5,0 Milliarden Euro ausgelöst. Besondere Berücksichtigung bei der Förderung erhalten Vorhaben, die der wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften dienen, für den Ausbau hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen sowie für Projekte der touristischen Infrastruktur, die die Saisonverlängerung begünstigen. „Wir unterstützen beispielsweise Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, Qualitätssicherung und -verbesserung dienen. Der bedarfsgerechte Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird auch zukünftig durch eine gezielte strukturelle Förderung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

 Die Mittel für die Umsetzung der Investitionsvorhaben und der Infrastruktur stammen aus unterschiedlichen Fördertöpfen. Hierzu zählen unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP). (Stand: Oktober 2020)

Ausbau der erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen plädieren für einen schnelleren Ausbau und eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien und der grünen Wasserstoffwirtschaft. Das machten sie heute in einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier deutlich.

Der Bundeswirtschaftsminister informierte in der Videokonferenz über die geplanten November-Wirtschaftshilfen. Die Nordländer stellten sich in ihrem heutigen Beschluss hinter den Ausgleich für von Schließungen betroffenen Betriebe, mahnte aber eine zügige Klärung der offenen Fragen und Umsetzung noch im November an. Die Regierungschefin und Regierungschefs sprachen sich dafür aus, die Auszahlung der Novemberhilfe daran zu binden, dass betriebsbedingte Kündigungen im Förderzeitraum ausgeschlossen sind.

„Es ist wichtig, dass den von Schließungen direkt und auch indirekt betroffenen Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schnell und wirksam geholfen wird. Wir müssen jetzt überall in Deutschland die Kontakte reduzieren. Dazu gehört, dass es für die betroffenen Bereiche einen raschen und sicheren Ausgleich gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz. Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell das Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Länder.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehe dabei um die Energieversorgung der Zukunft, um Wirtschaftskraft im Norden und um zukunftsfähige Arbeitsplätze. Konkret fordern die norddeutschen Regierungschefs eine Anhebung der Ausbauziele für die Solarenergie, die Windkraft an Land und die Windkraft auf See und eine Berücksichtigung des Repowerings, also des Austausches alter Windräder gegen neuere, leistungsfähigere Anlagen. Weitere Forderungen sind der zügige Netzausbau sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie wie Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen oder die Unterstützung von Bürgerwindparks.

Die grüne Wasserstofftechnologie biete große Chancen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die Regierungschefs warben im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister nachdrücklich dafür, die Erzeugung von grünem Wasserstoff möglichst vollständig und ohne Ausnahmen von der EEG-Umlage ab Januar 2021 zu befreien. Ein gemeinsames Projekt könne der Aufbau eines Wasserstoffkompetenzzentrums in Norddeutschland sein.

„Die norddeutschen Länder sind führend auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Wir wollen die Energiewende schaffen. Dazu müssen wir die erneuerbaren Energien schneller ausbauen und stärker fördern. Da geht uns das EEG 2021 nicht weit genug. Die saubere Wasserstofftechnologie ist eine große Chance für den ganzen Norden. Sie wird uns ermöglichen, Windstrom besser zu speichern. Und sie ist zugleich die Chance, saubere, klimafreundliche Industrien anzusiedeln und neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Das wollen wir gemeinsam mit der Bundesregierung voranbringen“, sagte Schwesig.

„Die norddeutschen Länder haben heute gemeinsam ein wichtiges Zeichen gesetzt und ihre Schlüsselrolle beim Erreichen der Klimaschutzziele und dem Gelingen der Energiewende herausgestellt“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Deutschland könne einen Spitzenplatz in der Wasserstoff-Technologie einnehmen. Beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft zeichne sich Norddeutschland durch zahlreiche Standortvorteile aus. „Wir müssen diese Potentiale zur Sicherstellung einer zukünftig klimaneutralen deutschen Energieversorgung und Wirtschaft ausschöpfen und die Markteinführung von grünem Wasserstoff beschleunigen“, sagte Günther. Dazu müssten unter anderem die Genehmigungsverfahren für solche Einrichtungen beschleunigt werden. Um die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu verbessern, müsse regenerativ erzeugter Strom zudem von der EEG-Umlage befreit werden.“

„Der Aufbau einer grünen Wasserstoff-Industrie bietet gerade für die norddeutschen Bundesländer ein enormes Potenzial, denn der Norden bietet dafür allerbeste Voraussetzungen – mit den On- und Offshore-Windparks, den Seehäfen und den industriellen Abnehmern der umweltfreundlichen Energie. Ohne eine Anschubfinanzierung aber wird es einen industriellen Einsatz von Wasserstoff nicht geben. Der Bund ist deshalb gefordert, aus dem Konjunkturpaket die benötigten Summen schnell bereitzustellen. Das wäre nicht nur gut für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze, sondern auch für die Umwelt. Die Chancen sind da, jetzt müssen sie genutzt werden“, erklärte der Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Dr. Andreas Bovenschulte“

„Die Windenergie im Norden wird für eine erfolgreiche regenerative Energiewende unbedingt benötigt. Nur mit einer raschen Ausweitung der jährlichen Ausbaupfade für Onshore- und Offshore-Wind, können wir den für 2030 festgelegten Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreichen. Die norddeutschen Länder sind bereit und in der Lage, hierzu einen erheblichen Beitrag zu leisten, wenn der Bund die von uns benannten Rahmenbedingungen schafft“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

„Die norddeutschen Länder leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gerade die Offshore-Windenergie bietet große wirtschaftliche Chancen, sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranbringen und setzen mit der EEG-Novelle ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Mit gesetzlich verankerten ambitionierten Erneuerbaren-Ausbaupfaden gehen wir auf Zielkurs zur Erreichung des 65 %-Erneuerbaren-Ziels beim Stromverbrauch. Die Bundesregierung hat aber auch die Kosten der Energiewende im Blick und geht mit der Entlastung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem nationalen Emissionshandel und dem Haushalt einen ersten wichtigen Schritt bei der Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen. Wir arbeiten an einem Vorschlag, den Einsatz von Erneuerbaren-Strom bei der Erzeugung von Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Und wir dürfen beim Ausbau der Stromnetze nicht nachlassen. Hier brauchen wir eine enge Abstimmung mit den Akteuren vor Ort“, erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier.

Weiteres Thema in der Konferenz mit Bundesminister Altmaier war der Erhalt des Schiffbaus und der maritimen Wirtschaft insgesamt sowie die Wirtschaftshilfen für die jetzt im November von Schließungen betroffenen Branchen.

„Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass der in den vergangenen Jahren boomende Kreuzfahrtsektor fast auf Null heruntergefahren werden musste. Dies trifft alle Unternehmen, die Kreuzfahrtschiffe bauen, bis ins Mark. Es bedarf auch weiterhin erheblicher gemeinsamer Anstrengungen des Bundes und der Länder, diesem Sektor durch die Krise zu helfen. Ich bin froh, dass der Bund und die Küstenländer dazu ein gemeinsames Verständnis entwickeln konnten“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Im Anschluss startete eine weitere Videokonferenz mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer. Themen hier waren Verkehrsprojekte im Norden und der Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Zusätzliche Förderung für Hochschule

Neubrandenburg – Die Hochschule Neubrandenburg kann künftig verstärkt qualifiziertes Personal für Forschung und Lehre gewinnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „FH-Personal“ gehört die Hochschule Neubrandenburg zu bundesweit 64 Fachhochschulen, die in der ersten Projektphase ausgewählt wurden. Mit der Förderung von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro über sechs Jahre kann die Hochschule zusätzliches wissenschaftliches Personal gewinnen.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratulierte der Hochschule Neubrandenburg zu dem Erfolg im Auswahlverfahren. „Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen bei der Rekrutierung qualifizierten Personals vor großen Herausforderungen“, so Martin. „Dies gilt in besonderer Weise in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Das Vorhaben bietet der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Nachwuchs bis an die Schwelle der Professur zu führen und bei günstigem Verlauf auch an der Hochschule und in der Region zu halten.“

An der Hochschule Neubrandenburg sind derzeit rund 2.200 Studierende in den vier Studiengängen „Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften“, „Landschaftswissenschaften und Geomatik“, „Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung“ sowie „Gesundheit, Pflege und Management“ eingeschrieben. Die  Forschungsschwerpunkte der Hochschule Neubrandenburg liegen im Bereich „Gesundheit und Ernährung“ sowie „Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen“.

Zuschüsse für ÖPNV

Schwerin – Zur Abfederung Corona-bedingter Härten wird die Landesregierung noch in diesem Monat Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für notleidende Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bewilligen.

„Damit konnten und können wir sicherstellen, dass der Nahverkehr im Land in Bussen und Zügen in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesen schwierigen Zeiten sein Angebot aufrechterhalten kann und konnte und zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verfügbar ist“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bis zum Ablauf der gesetzten Antragsfristen haben Busbetriebe, Städte, Landkreise und Bahnunternehmen Schäden von insgesamt ca. 40 Millionen Euro geltend gemacht. Davon entfallen rund 27 Millionen Euro auf Unternehmen des Regionalbahnverkehrs und knapp 13 Millionen Euro auf Bus- und Straßenbahnunternehmen.

„Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen – im landesweiten Lockdown im Frühjahr und Frühsommer beinahe bis zum vollständigen Verlust der Fahrgasteinnahmen. Sie waren und sind dennoch unermüdlich im Einsatz – insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank“, so Christian Pegel. Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) und das Energieministerium arbeiten mit Hochdruck an den Anträgen, damit die Gelder schnellstmöglich ausgezahlt werden können.

Bund und Länder hatten sich im Juni auf den vehementen Druck der Länder auf einen Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr verständigt mit dem Ziel, den Unternehmen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausfälle der Fahrgasteinnahmen vollständig zu ersetzen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen von Gesamtausfällen von bundesweit fünf Milliarden Euro ausgegangen worden war. Die Hälfte davon war der Bund bereit zu tragen. Im Kommunalgipfel in Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass von dem zuvor in den Bund-Länder-Gesprächen zugrunde gelegten hälftigen Anteil die kommunale Seite zehn Prozent tragen und den Bus- und Straßenbahnbetrieben zuweisen wird. Bei den Regionalbahnen trägt das Land die Komplementärmittel allein.

„Die aktuellen Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen seit Anfang November zeigen deutlich, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Die Bus- und Bahnunternehmen werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen gestellt werden“, prophezeit Verkehrsminister Christian Pegel, dass es künftig erneut Hilfebedarf der Bus- und Bahnbetriebe geben könne. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober hätten die Länder den Bund in den gemeinsamen Gesprächen aufgefordert, auch für den absehbaren weiteren Hilfebedarf seiner Verantwortung gerecht zu werden und weitere Hilfen zu leisten.