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Tag: 1. Dezember 2020

Staatstheater wird Landestheater

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist alleiniger Gesellschafter des Mecklenburgischen Staatstheaters. Ein entsprechender Vertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2020 zwischen dem Land und den bisherigen Gesellschaftern, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin geschlossen. Zuvor hatten das Land 74,9 Prozent der Anteile, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin jeweils 10 Prozent und die Stadt Parchim 5,1 Prozent der Anteile gehalten.

Mit dem Kauf der Anteile für 100.400 Euro durch das Land wird das Angebot des Landes an die kommunalen Gesellschafter im Theaterpakt, die Geschäftsanteile der kommunalen Gesellschafter an der „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ zu erwerben, vollzogen.

„Das Land ist stolz, Gesellschafter eines so traditionsreichen Hauses zu sein. Das Mecklenburgische Staatstheater leistet sehr gute Arbeit und begeistert sein Publikum immer wieder aufs Neue. Es ist ein Aushängeschild für Schwerin und ganz Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin. „Mit der Übernahme der Anteile durch das Land ist einer der wichtigsten Punkte des Theaterpaktes umgesetzt. Das ist eine gute Lösung für alle Beteiligten. Gleichzeitig sichert dieser Theaterpakt alle regionalen Theater im Land.“

Da der Kauf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen wird, erstattet das Land den Kommunen die bereits für das Jahr 2020 gezahlten Zuschüsse an das Theater in Höhe von rund 4,87 Mio. Euro zurück und übernimmt die künftigen Zuschüsse zu 100 Prozent.

Bei der Gesellschaft „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ wird künftig ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern bestehen wird, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes, der Stadt Parchim, des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin. Die Aufgabe der Beiratsmitglieder wird sein, der Gesellschaft kulturelle Bedürfnisse und den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen mitzuteilen und daraus ableitend Impulse und Vorschläge für die künstlerische Planung der Gesellschaft zu empfehlen und zu initiieren. Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird ehrenamtlich sein.

Kostenverteilung

Wirtschaftsminister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über den Stand der Novemberhilfe gesprochen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte im Vorfeld höhere Abschlagszahlungen.

„Hier ist Bewegung reingekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anregung von Mecklenburg-Vorpommern die Prüfung zugesagt, damit Abschlagszahlungen auch über 10.000 Euro ermöglicht werden können. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen Liquidität“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bislang ist die Abschlagszahlung auf höchstens 50 Prozent der beantragten Hilfen, maximal jedoch bis 10.000 Euro, begrenzt. Das ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro viel zu gering. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro anzuheben.

Darüber hinaus sind auch im kommenden Jahr weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund für Unternehmen nötig. „Wir sind dem Bund für die bisher geleisteten Wirtschaftshilfen sehr dankbar. Das hilft vielen Unternehmen direkt vor Ort über die schwierige Zeit zu kommen. Dennoch geht es jetzt darum, dass der Bund die Länder nicht im Regen stehen lässt. Wir werden auch im neuen Jahr weiter Unterstützung für die Wirtschaft benötigen“, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich in mehreren Programmen, teilweise in eigenen Sonder-Landesprogrammen, für die Bewältigung der Corona-Krise einsetzt. „Mecklenburg-Vorpommern schultert einen großen Teil der Unterstützung bei der Pandemie. Hierzu zähle ich beispielsweise das Winterstabilisierungsprogramm, die Neustart-Prämie, teilweise die Finanzierung bei der Soforthilfe. Auch bei der Gewährung von Darlehen setzt das Land sich ein. Insofern ist es positiv, dass das Bundesfinanzministerium bereits für das kommende Jahr positive Signale sendet“, so Glawe weiter. Darüber hinaus hat das Land den Bürgschaftsrahmen deutlich erhöht.

Bereits Ende März hat das Land den „MV-Schutzfonds“ mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Mit dem Maßnahmenpaket werden beispielsweise Wirtschaft, Kultur und Sport im Land aufgrund der Folgen der Corona-­Pandemie unterstützt. Dadurch werden auch viele Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wird der Schutzfonds weiter aufgestockt. Beispielsweise werden etwa weitere 100 Millionen Euro für das Winterstabilisierungsprogramm eingesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

ASP-Zaun fertiggestellt

Pomellen – Bei Pomellen hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute den letzten Pfahl für den Wildschutzzaun gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Mecklenburg-Vorpommern gesetzt. Der Zaun zieht sich entlang der Grenze zu Polen auf rund 63 Kilometern Länge.

„Eigentlich mag ich keine Zäune. Aber dieses temporäre Bauwerk, es soll ja nicht länger als fünf Jahre stehen, ist ein wesentliches Element unserer Schutzstrategie gegen die ASP. Seit die ASP aus Polen in Brandenburg und Sachsen aufgetreten ist, besteht ein reales Risiko, dass ziehende Wildschweine auch nach M-V einwandern. Was das bedeutet, können wir bei unseren Nachbarn beobachten. Ich bin froh, dass wir als erstes Bundesland nun diese Barriere errichtet haben. Doch damit ist die Gefahr nicht vollständig gebannt“, sagt Minister Backhaus.

Er appelliert erneut an die schweinehaltenden Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, um eine Einschleppung des für Haus- und Wildschweine tödlichen Erregers zu vermeiden.

Gleichzeitig kündigt Backhaus an, die Aufwandsent­schädigung für erlegte Wildschweine, die sogenannte „Pürzelprämie“, ab dem 1.Dezember 2020 von 25 auf 50 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild zu erhöhen.

„Die Pürzelprämie ist kein Selbstzweck. Wir haben sie eingeführt im Rahmen des Sofortprogramms der Landesregierung zur Reduzierung der Schwarzwild­bestände, als die afrikanische Schweinepest (ASP) allmählich näher rückte. Denn, je geringer die Bestandsdichte, desto schwerer hat es das Virus, sich auszubreiten.

Auch wenn wir mit dem Wildschutzzaun die Grenze zu Polen gegen Schwarzwild weitestgehend abgeriegelt haben, dürfen wir mit unseren Bemühungen zur Schwarzwildreduktion nicht nachlassen.

Mit der Verdoppelung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Wildschweinen wollen wir gegenüber den Jägerinnen und Jägern ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes senden.

Die Jagd ist ein weiterer wesentlicher Faktor im Kampf gegen die ASP. Die zurückliegende Rekordstrecke von rund 96.000 Stück Schwarzwild im Jagdjahr 2019/20 zeigt, dass die grüne Zunft dies auch erkannt und angenommen hat.

Die Drückjagden laufen seit Anfang November und jetzt wird ein Großteil der Jahresjagdstrecke gemacht. Da kommt unsere Maßnahme sicher genau zur rechten Zeit.

Mit ihrem Engagement schützen die Weidleute die für mich systemrelevante Landwirtschaft. Denn wenn die Afrikanische Schweinepest in unsere Hausschwein­bestände gelangt, wird hier nichts mehr sein, wie es war.

Gleichzeitig soll die Prämie auch ein wenig die erschwerte Wildbret-Vermarktung kompensieren. Corona-bedingt fallen wichtige Absatzmöglichkeiten weg – und die Situation wird sich nach dem Jahreswechsel nicht verbessern“, so Forstminister Backhaus abschließend.

Neues Löschfahrzeug

Neues Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bütow – Land unterstützt Gemeinde bei der Ersatzbeschaffung

Bütow – Die Gemeinde Bütow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte braucht für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Löschfahrzeug. Das Innenministerium MV unterstützt die Gemeinde dabei, ihr 19 Jahre altes Fahrzeug zu ersetzen.

Innenminister Torsten Renz: „Die Feuerwehr muss in Notfällen oder bei Gefahren schnell einsatzbereit sein und Hilfe leisten, sei es beim Löschen von Bränden oder Retten von Menschen aus Gefahrensituationen. Die Bütower Feuerwehr wird dafür mit dem neuen Fahrzeug zukünftig bestens gerüstet und schnell mit ihren Einsatzkräften und moderner Technik am Ort des Geschehens sein.“

Das Land beteiligt sich über die sogenannte „Drittelregelung“ (Land, Landkreis, Gemeinde) an der Finanzierung von Investitionen für die Feuerwehren. Für die Anschaffung des neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) hat das Innenministerium nun einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 140.000 Euro an den Bürgermeister, Herrn Andreas Sprick übersandt.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr Bütow gehören der überörtliche Brandschutz, die Wasserrettung, die überörtlich technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen sowie die Mitwirkung im CBRN-Zug des Landkreises.