Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.

Hochschulen in MV profitieren von EU-Mitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Forschungseinrichtungen haben in den Jahren 2014 bis 2020 insgesamt 27,5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Die gesamte bereitgestellte Summe in der EU-Förderperiode wurde in diesem Zeitraum von den Hochschulen und Universitätsmedizinen abgerufen. „Wir haben leistungsfähige Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forschungsförderung hat im Land einen hohen Stellenwert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Hochschulen bei uns tragen entscheidend zur Forschung, Entwicklung und Innovation bei.“

Martin äußerte sich zudem optimistisch, was die weitere Förderung der Hochschulen mit Mitteln der Europäischen Union angeht. „Mit Blick auf die gerade abgeschlossenen Verhandlungen zum EU-Haushalt besteht die gute Aussicht, dass die EU auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 die Forschungsinfrastrukturen der Hochschulen und universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.“

Allein im Jahr 2020 wurden für Anschaffungen der Hochschulen und Universitätsmedizinen 6,1 Mio. Euro bewilligt. Exemplarisch dafür stehen folgende Förderungen:

  1. Automatisches Gasdurchflussmesssystem – Gas Endeavour

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Agrarwissenschaften und Lebensmittelwissenschaften

Förderung: 18.903,15 €

Das bewilligte Gerät soll der Automatisierung, Aufzeichnung und Auswertung der Prozesskinetik im Rahmen des hochschuleigenen Biogaslabors dienen. Beispielsweise wird hier die Kinetik der Bioethanolgewinnung unter Variation diverser Parameter untersucht. Zielsetzung ist, Einsparungspotentiale an Substraten und Energie zu identifizieren bzw. eine Mehrproduktion von Biogas und Bioethanol zu erreichen.

  1. Geräte für Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (Mobiles medizinisches Sonographiegerät, Funduskamera mit optischer Köhärenztomographie, Messplatte zur Fußdruckmessung und Ganganalyse)

Universitätsmedizin Greifswald

Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (SHIP)

Förderung: 262.308,42 €

Die in diesem Vorhaben geförderten Geräte sollen einer Verbesserung und Aktualisierung der apparativen Ausstattung des SHIP-Untersuchungszentrums an der Universität Greifswald dienen. SHIP ist eine bevölkerungsbezogene epidemiologische Studie mit hochstandardisierten Erhebungsmethoden, deren Untersuchungsdaten höchsten internationalen Qualitätsstandards entsprechen.

  1. Innovative MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Anwendungen

Universitätsmedizin Greifswald

Friedrich Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie

Förderung: 156.187,50 €

Mit dem Einsatz des MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Gerät bestehen ausgezeichnete Voraussetzungen zur Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen der Massenspektrometrie im Bereich der Erregerdiagnostik sowie zum Nachweis und zur Charakterisierung von Antibiotikaresistenzen. Mit der Entwicklung und Herstellung neuartiger bzw. weiterentwickelter diagnostischer Technologien könnten wirtschaftliche Effekte in der Lebensmittel-, Wasser- und Abwasserindustrie erzielt werden.

  1. Konfokales Laserscanningmikroskop, Fluoreszenz-Stereomikroskop

Universitätsmedizin Greifswald

Institut für Anatomie und Zellbiologie

Förderung: 280.283,97 €

Das Ziel der Forschungstätigkeiten mithilfe des Konfokalen Laserscanningmikroskops und des Fluoreszenz-Stereomikroskops ist es, die Untersuchung von molekularen Mechanismen der chronischen Nierenerkrankung entscheidend zu verbessern und die Identifikation von Wirkstoffen zur Behandlung von Nierenerkrankungen zu beschleunigen. Die Fluoreszenzmikroskope ermöglichen neue, schnellere und präzisere Untersuchungen an verschiedenen Zell- und Gewebearten.

  1. Seahorse XFe Analyzer

Universitätsmedizin Rostock

Institut für Pharmakologie und Toxikologie

Förderung: 123.641,06 €

Der Seahorse XFe24 Analyzer ermöglicht die parallele Messung der zwei wesentlichen zellulären Energiestoffwege (Glykolyse und mitochondrialen Phosphorylierung). Des Weiteren ermöglicht die programmierbare automatisierte Zugabe von Pharmaka und Substanzen nicht nur eine Echtzeit-Analyse der Pharmaka-Wirkung auf die zwei Hauptenergiestoffwege, sondern auch eine quantitative Beurteilung der mitochondrialen Funktionalität und der zellulären Substratnutzung.

  1. Analysesystem zur Echtzeitanalyse von Zellkulturen

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung für pädiatrische Hämatologie/Onkologie

Förderung: 119.545,91 €

Das bewilligte Gerät ist ein Echtzeit-Zellanalysegerät, welches das Wachstum, die Migration und Morphologie von Zellen unter experimentellen Bedingungen mikroskopisch über einen langen Zeitraum erfassen kann.

  1. 3D-Intraoralscanner

Universitätsmedizin Greifswald

Prothetik, Untersuchungszentrum SHIP

Förderung: 30.032,62 €

Als innovative epidemiologische Dokumentation in einer zahnmedizinischen Untersuchung sollen die Ober- und Unterkiefer der Probanden mit einem 3D-Intraoralscanner gescannt werden. Der digitale Abdruck von unversehrten Zahnflächen ist für eine Zahndatenbank nutzbar, um z.B. biogenerische Zahnoberflächen für prothetische Restaurationen unter Berücksichtigung verschiedener Risikofaktoren zu fertigen.

  1. Geräte zur Bearbeitung translationaler Therapieansätze bei Entzündung, Infektion, Krebs

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Institut für Mikrobiologie, Institut für Pathologie

Förderung: 189.247,74 €

Die geförderten Geräte dienen dazu, verschiedene Erkrankungen und Krankheitsverläufe (wie z. B. die Entstehung von Rheuma bei Kindern, die körpereigene Abwehr von Infektionserregern oder die Krebsentstehung) besser zu verstehen. Das wiederum kann dazu beitragen, die Therapie zu optimieren. Die aus den Analysen gewonnenen Ergebnisse werden mit dem Krankheitsstadium, der Therapie oder der Diagnose in einen Zusammenhang gebracht, um so neue Erkenntnisse über die Pathogenese der verschiedenen Erkrankungen und Effekte von Medikamenten zu erhalten.

  1. Flüssigchromatographie-Quadrupol-Massenspektrometer-Kopplung

Hochschule Wismar

Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik

Förderung: 263.247,84 €

Die bewilligte Geräteinvestition soll überwiegend in zwei Forschungsprojekte eingebunden werden. Dabei sollen zum einen innovative Materialien und Verfahren zur Behandlung von Schadstoffen in Abwässern entwickelt werden, um diese später in einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowohl in ganz Deutschland, als auch im Ausland einsetzen zu können. Zum anderen sollen mithilfe des Gerätes innovative Materialien und Verfahren zum nachhaltigen Abbau von perfluorierten Tensiden in kontaminierten Böden, Grund- und Abwässern erforscht werden.

  1. Beschichtungsanlage für den Korrosionsschutz elektronischer Baugruppen

Universität Rostock

Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Institut für Gerätesysteme und Schaltungstechnik

Förderung: 64.500 €

Die Beschichtungsanlage erweitert den am Institut aufgebauten Produktionszyklus von elektronischen Baugruppen und bietet durch die überlegenen Schichteigenschaften einen möglichst effektiven Korrosionsschutz und erhöhte Zuverlässigkeit. Durch die flexible Nutzung von verschiedenen Beschichtungsmaterialien kann der Beschichtungsprozess auf besondere Anforderungen, ausgehend von den späteren Betriebsbedingungen der Elektronik, angepasst werden. Die Möglichkeit der nachträglichen selektiven Beschichtung der elektronischen Baugruppen und einzelnen Komponenten erlaubt eine erhebliche Erhöhung der Lebensdauer von den auf dem Markt bereits verfügbaren elektronischen Produkten auch unter extremen Umweltbedingungen. Da die Beschichtung gleichmäßig und nahezu ohne Fehlstellen erfolgt, wird die Baugruppe sehr effektiv geschützt. Durch ihre verringerte Oberflächenenergie und Biokompatibilität eignet sich die Beschichtung hervorragend für Anwendungen der Medizintechnik, wie z. B. implantierbare Sensorik und Aktorik.

  1. Lasercutter

Universität Rostock

Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl Produktentwicklung

Förderung: 20.402,55 €

Lasercutter ermöglichen die thermische Trennung plattenförmiger Halbzeuge unterschiedlicher Materialstärken. Abhängig von Art und Leistung der Lichtquelle können verschiedene Materialien unterschiedlicher Dicke verarbeitet werden. Der Vorteil des Einsatzes eines Lasercutters und dieser Halbzeuge besteht in der flexiblen und kostengünstigen Fertigung großer Strukturen mit geringen Fertigungstoleranzen.

Schutz vor Sturmfluten

Boltenhagen – Die Strandkorbvermieter in Boltenhagen bekommen neue Häuschen. Viele Jahre haben Strandkorbanbieter, Gemeinde und das für Küstenschutz zuständige StALU WM gemeinsam an einer Lösung zum Ersatz der Gebäude der Strandkorbvermieter gearbeitet. Nun ist sie nicht nur beschlossen, sondern auch schon sichtbar.

Aufmerksame Strandbesucher können im landseitigen Bereich der Düne von Boltenhagen bereits Pfähle und Plattformen sehen, auf denen die neuen Häuschen der Strandkorbvermieter stehen sollen. Alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor oder wurden in Aussicht gestellt. Gemeinde und Baufirma sind sich einig, dass die 17 Häuschen zum Beginn der Strandkorbsaison 2021 fertiggestellt werden.

Die neuen Häuschen sind Teil einer vom Land MV geförderten größeren Baumaßnahme des Ostseebads Boltenhagen, mit der die Bedingungen für Einheimische und Touristen verbessert werden sollen. Neben der Errichtung einer ca. 2,2 km langen Promenade auf der Düne werden auch die alten Gebäude der DLRG und der Strandkorbvermieter ersetzt. Das Ostseebad will mit der Modernisierung Verkehrsprobleme lösen, ein weiteres touristisches Highlight setzen und die Gebäude einheitlich gestalten.

Grund für den Ersatz der alten Gebäude ist aber auch der Küstenschutz. Diesem wird mit den neuen Bauten Rechnung getragen. Der größte Teil der Gebäude steht derzeit im seeseitigen Teil der Düne – also dicht am Strand. Dieser Teil der Düne kann nach Auskunft von Fachleuten bei schweren Wintersturmfluten abgetragen werden. Der abgetragene Sand dient dann dem Schutz der Ortslage. Fundamente und Gebäude in diesem Bereich können die Funktion der Düne im Ernstfall beeinträchtigen. Deshalb sollten die alten Gebäude bereits zum Beginn der laufenden Sturmflutsaison zurückgebaut werden.

Der Rückbau der alten Bausubstanz hatte im Vorfeld für Irritationen gesorgt. Die Häuschen sind für die Strandkorbvermieter sehr wichtig, um die Vermietung ihrer Strandkörbe organisieren zu können. Da sich der Bau der Dünenpromenade mehrfach verzögerte, haben die Strandkorbvermieter Sorge um ihren Betrieb im Frühjahr. Gemeinde und StALU haben sich deshalb auf einen Plan B verständigt. Er sieht vor, dass für eine kurze Übergangszeit Container oder kleine Häuschen am Strand aufgestellt werden, falls die festen Häuschen nicht wie geplant fertiggestellt werden sollten.

Diese Lösung ist für alle Beteiligten ein Erfolg und ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit. Auch für einige weitere Häuschen außerhalb des Promenadenbereichs wird derzeit an einer Lösung gearbeitet. Aus Sicht des StALU sind nun Gemeinde und Strandkorbvermieter am Zug, alle alten Gebäude und baulichen Anlagen schnell von der Düne zu entfernen, um den Sturmflutschutz von Boltenhagen nicht zu beeinträchtigen.

Serviceportal Mecklenburg-Vorpommern

Fast 21.000 Anträge und mehr als 6.000 Nutzerkonten

Schwerin – Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das landesweite Online-Portal für Verwaltungsdienstleistungen: Bis zum Beginn dieser Woche wurden über das MV-Serviceportal insgesamt 20.962 Anträge gestellt. Zudem sind inzwischen 6.326 Nutzerkonten angelegt.

„Bei der Zahl der Anträge macht sich deutlich bemerkbar, dass wir die Leistungen des Urkundenportals des Zweckverbands für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ins MV-Serviceportal integriert haben. Das bedeutet, dass Bürgerinnen nun auch dort die Urkunden aus den Standesämtern wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden online beantragen können. Die meisten der Online-Anträge – knapp 20.000 – betrafen das Ausstellen solcher Urkunden“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Von den weiteren digitalen Angeboten wurden die Anmeldung der Hundesteuer (334 Anträge) oder eines Gewerbes (320) und die Gewerbeabmeldung (133) am häufigsten genutzt. „Aber auch Fördermittel aus unserem Landesprogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation in Unternehmen wurden bereits 47mal online beantragt“, so Christian Pegel.

Verwaltungsleistungen jetzt auch online bezahlen

Er geht davon aus, dass eine weitere Neuerung im Serviceportal für eine weitere deutliche Zunahme der Nutzerzahlen sorgt: Seit kurzem können die Verwaltungsleistungen im Portal auch online bezahlt werden – mit Giropay, Visa und auch via Paypal. „Damit kann der ganze Antragsprozess wirklich vollständig digital abgewickelt werden“, sagt der Minister.

Online-Authentifizierung ist auf dem Weg

Ein weiterer Meilenstein für das Portal ist ins Rollen gebracht: Das Digitalisierungsministerium hat die „Landesverordnung zu den E-Government-Basisdiensten“ erarbeitet. Damit wird die rechtliche Grundlage unter anderem dafür geschaffen, dass Nutzer sich für vertrauliche Antragsverfahren wie zum Beispiel auf einen Führerschein oder Bafög, die eine Authentifizierung erfordern, online ausweisen können. „Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in die erforderlichen Anhörungsrunden. Abhängig von deren Ergebnis könnte sie frühestens im Frühjahr verabschiedet werden“, skizziert Pegel den weiteren Ablauf.

Mit Veröffentlichung und somit Inkrafttreten der Verordnung stehen auch das so genannte interoperable Nutzerkonto und das interoperable Postfach bereit: „Interoperabel bedeutet, dass sich auch Menschen, die nicht aus M-V kommen, beim MV-Serviceportal anmelden und damit arbeiten können. Wenn beispielsweise jemand aus Bayern einen Zweitwohnsitz in M-V beantragen oder ein Unternehmer aus Hamburger sein Geschäft in Rostock erweitern möchte“, erläutert Christian Pegel und fügt hinzu: „Technisch haben wir das bereits umgesetzt. Die Verordnung schafft auch hier die rechtliche Grundlage für die praktische Anwendung.“

Neue Schulungsreihe für Behörden

Der Minister appelliert zudem an alle Behörden im Land, das Portal, das die Landesregierung ihnen kostenlos zu Verfügung stellt, zu nutzen: „Das Onlinezugangsgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle öffentlichen Verwaltungen ihre Dienste bis Ende 2022 auch online zur Verfügung stellen müssen. Mit dem MV-Serviceportal haben wir eine landesweite, zentrale Plattform für alle bereitgestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits angebotene Leistungen und die dahinterstehenden technischen Verfahren unkompliziert genutzt werden können. Hier muss niemand das Rad noch einmal erfinden.“

Er kündigt eine erneute Schulungsreihe an, bei der Behörden in M-V sich zeigen lassen können, wie sie auf www.mv-serviceportal.de ihre Onlinedienste bereitstellen und betreuen können. „Mitarbeiter des Ministeriums, des Datenverarbeitungszentrums des Landes und des Zweckverbands für elektronische Verwaltung werden diese Schulungen durchführen und dazu direkt auf die Verwaltungen zugehen.“

Um die Verwaltungsleistungen in M-V digital anzubieten, hat das Datenverarbeitungszentrum M-V mit dem Energieministerium das MV-Serviceportal entwickelt. Dort können alle Behörden in M-V, des Bundes und künftig zum Beispiel auch kommunale Versorgungsbetriebe ihre Leistungen online anbieten. Das Portal unter der Adresse www.mv-serviceportal.de ist im Juni 2019 mit rund 380 Antragsmöglichkeiten gestartet, davon mehr als 30 weitgehend digitalisiert. Aktuell bietet es um die 100 Online-Dienste, die komplett digital beantragt werden können – von der Antragsstellung bis zur Bezahlung.

Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit

Schwerin – Zum 1. Januar 2021 übernimmt Sozial- und Gleichstellungsministerin Stefanie Drese den Vorsitz der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK).

„Wir wollen vor allem Initiativen für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben starten. Die Konferenz wird sich deshalb schwerpunktmäßig mit der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit befassen“, betont Drese als zukünftige GFMK-Vorsitzende.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich zu Tage treten lassen, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen – etwa bei den systemrelevanten Berufen oder bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. „Frauen tragen in der Corona-Krise die größeren Lasten“, so Drese.

Es zeige sich, dass seit langem bestehende frauen- und gleichstellungspolitische Forderungen und Themen „wieder entdeckt“ und medial diskutiert werden. „Diesen Auftrieb werden wir 2021 nutzen, um Erkenntnisse aus der Corona-Krise auszuwerten und die Entwicklungen hin zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen“, kündigt Drese an.

Die Ministerin verdeutlicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dabei auch die Themen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 fortführen werde, deren Schwerpunkte auf der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie dem Kampf gegen Gewalt an Frauen lagen.

Die Hauptkonferenz der GFMK mit allen Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder wird am 23. und 24. Juni 2021 in Rostock stattfinden. Drese: „Meine Hoffnung ist natürlich, dass ich meine Kolleginnen und Kollegen auch wirklich in der Hansestadt begrüßen kann.“

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Mitglieder sind die für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil.

Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Ländern. Mecklenburg-Vorpommern hat den Vorsitz der 31. GFMK übernommen.

Zuschuss an BUND für Klimaschutzkampagne

Schwerin – Der Landesverband des „Bund für Umwelt und Naturschutz“ (BUND) MV erhält für die Klimaschutzkampagne „Ökologisches Bauen in MV“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 165.762,08 Euro. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, der Reduzierung von Kohlendioxid und Verbesserung der Ressourceneffizienz gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 207.202,60 Euro, die Gesamtkosten 212.602,60 Euro.

Ökologisches Bauen spielt in Mecklenburg-Vorpommern bisher eine untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund besteht besonderer Handlungs- und Informationsbedarf. Mit der Kampagne „Ökologisches Bauen in MV“ soll auf die Notwendigkeit des Klimaschutzes aufmerksam gemacht und vor allem in den Bereichen Bauen & Siedlungsgrün aktuelles Wissen aufgearbeitet und verbreitet werden. Insbesondere im städtischen Bereich sollen Impulse gesetzt und durch Kommunikation bereits vorhandener praktischer Beispiele Maßnahmen angeschoben werden.

Vorgesehen ist, mit Infoständen, Pressemitteilungen und Ausstellungen die breite Öffentlichkeit anzusprechen. Infobriefe, Videos und Exkursionen sollen Kommunen und kommunalen Unternehmen Impulse zur Umsetzung eigener Maßnahmen geben. Vorhaben der Kommunen und des Landes sollen in Bezug auf das Thema ökologisches Bauen eingefordert und begleitet werden.

Autobahnverwaltung wechselt zum Bund

Schwerin – Ab 1. Januar 2021 ist die neu gegründete Autobahngesellschaft des Bundes für die Verwaltung aller Autobahnen zuständig. Dazu wechseln 326 Mitarbeiter, die sich bislang im Landesamt für Straßenbau und Verkehr um die Belange der Autobahnen in Mecklenburg-Vorpommern gekümmert haben, zur Bundesgesellschaft. Dazu zählen auch die sieben Autobahnmeistereien sowie die Verkehrsmanagementzentrale im Land mit insgesamt 274 Beschäftigten.

„Ihnen allen möchte ich herzlich danken für die Arbeit, die Sie seit Gründung der Autobahnabteilung im Landesamt 2015 für unser Bundesland geleistet haben. Und viele von Ihnen schon lange davor, als die Zuständigkeit für die Autobahnen noch beim Straßenbauamt Schwerin lag“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und führt aus: „Wir sind gewohnt, dass wir auf unseren Autobahnen stets sicher und in der Regel sehr zügig zu unseren Zielen gelangen. Dahinter steht der unermüdliche Einsatz der Autobahn-Kollegen, die permanent dafür sorgen, dass Fahrbahnen erneuert, Brücken und Leitplanken repariert, Wildschutzzäune errichtet und instandgehalten werden. Ebenso kümmern sie sich darum, dass die Fahrbahnen bei Schnee und Eis befahrbar bleiben und der Pflanzenwuchs am Straßenrand und auf Mittelstreifen im Zaum gehalten wird.“

Dies gehe häufig mit Verkehrseinschränkungen einher, aber: „Ich versichere Ihnen: Die Kolleginnen und Kollegen tun ihr Möglichstes, um die Einschränkungen, die sich nicht vermeiden lassen, so gering wie möglich zu halten. Sie sind übrigens zumeist selbst Autofahrer, die die Autobahnen gern ebenso uneingeschränkt nutzen möchten wie alle anderen auch“, so Christian Pegel.

Er sei überzeugt, dass die Autobahnen in M-V auch nach dem Übergang an die Bundesgesellschaft in guten Händen sind: „Eben weil wir alle unsere Kolleginnen und Kollegen an die Autobahngesellschaft übergeben. Sie behalten ihren Arbeitsort in Güstrow oder in den Autobahnmeistereien, sie behalten ihre Aufgaben, sie bleiben in M-V und somit dicht dran am Geschehen in unserem Bundesland. Das war für uns als Land bei allen Gesprächen mit dem Bund in den vergangenen zwei Jahren extrem wichtig. Es ändert sich nur ihr Arbeitgeber.“

Aus diesem Grund ist der Minister zuversichtlich, dass die zurzeit wichtigste Baustelle des Landes – die 2017 unerwartet abgesackte A 20 bei Tribsees – auch unter Ägide des Bundes hohe Priorität genießt: „Wir übergeben die Baustelle in weit fortgeschrittenem Stadium. Mit Hilfe der gemieteten Behelfsbrücke, die dank der Unterstützung des Bundes und teils unkonventioneller Wege schon seit Dezember 2018 auf knapp 800 Metern die kaputte Autobahn überbrückt, konnten wir den Verkehr ausgesprochen zügig wieder über die Autobahn leiten und die umliegenden Gemeinden vom Umleitungsverkehr befreien. Wir haben alles getan, damit der aktuelle zweite Bauabschnitt – die Fahrbahn in Richtung Westen – bis voraussichtlich Ende 2021 fertiggestellt und der Verkehr wieder auf – eingeengten – zwei Spuren je Richtung auf der eigentlichen Autobahn rollen kann.“

Wie sehr dies den Verkehr erleichtert, habe das Beispiel Petersdorfer Brücke gezeigt. Dass diese Großbaustelle vor Weihnachten und vor dem Übergang der Autobahnkollegen zur Bundesgesellschaft fertig gestellt wurde, freue ihn besonders, so Pegel.

Seit 2016 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Autobahn im Landesamt für Straßenbau und Verkehr:

  • 568 Kilometer Autobahn betreut, darunter mehr als 400 Brücken
  • 140 Kilometer Fahrbahn saniert
  • 55 Kilometer Wildzaun errichtet
  • 43,36 Kilometer Leitplanken erneuert
  • 000 Tonnen Streusalz im Winterdienst zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ausgebracht
  • 246 Millionen Euro in Baumaßnahmen investiert
  • 700 Schäden nach Verkehrsunfällen beseitigt, also z.B. Leitplanken repariert und Brandstellen beseitigt.

Bis Ende dieses Jahres verwalten, unterhalten, planen und bauen die Länder die Bundesautobahnen und
-straßen für den Bund. Für die Autobahnen war im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen 2016 diese Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern ab 2021 geändert worden. Zum 1. Januar 2021 übernimmt der Bund durch die dafür gegründete Autobahngesellschaft diese Aufgaben für die Autobahnen in Deutschland selbst. Die Bundesstraßenverwaltung bleibt weiterhin bei den Ländern – im Auftrag des Bundes.

Aus der bisherigen Abteilung Autobahn des Landesamtes in Güstrow wird zum 1. Januar 2021 die Außenstelle Güstrow der Autobahngesellschaft des Bundes.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Ludwigslust-Parchim haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,24 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land hat die Jugend- und Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Ludwigslust-Parchim“, so Drese.

Land und Kommunen haben nach Aussage von Drese das gemeinsame Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Ludwigslust-Parchim im kommenden Jahr 492.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 591.400 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 516.800 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 623.800 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den kommenden zwei Jahren zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Nachwuchsgewinnung

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Weiterhin hat die Nachwuchsgewinnung oberste Priorität“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2020 28 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt worden. Voraussichtlich 17 Altersabgänge wird es im Jahr 2021 geben. Diese Lücke soll geschlossen werden.

„Wir haben personell ein wirklich gutes Jahr erlebt. Mit 28 Einstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern haben wir ähnlich viele junge Menschen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gewinnen können wie im Jahr 2019 mit 29 Einstellungen. Weitere Gespräche werden noch zum Jahresende geführt, die im nächsten Jahr vielleicht zu neuen Einstellungen führen. Wir befinden uns gerade in einer Zeit der verstärkten Altersabgänge. Im Jahr 2021 werden wir voraussichtlich 17 Juristinnen und Juristen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Ruhestand verabschieden. Diese Lücke wollen wir natürlich schließen. Ich bin optimistisch, dass das gelingen wird. Wir haben viel für die Attraktivität der Justiz getan. Die Nachwuchsgewinnung hat weiterhin oberste Priorität. Die Landesregierung hat zum Beispiel im Herbst einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die erste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe R1 für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu streichen. Proberichterinnen und Proberichter sollen künftig dadurch ein höheres Anfangsgehalt bekommen. Monatlich wären das rund 200 Euro brutto mehr“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird ebenso immer beliebter. Und das bundesweit. Nach der Rekordeinstellungszahl von 62 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gibt es für den nächsten Einstellungstermin im Sommer jetzt schon viele Anfragen. Das stimmt mich positiv. Denn als Justiz sind wir daran interessiert, die besten Köpfe, die wir im Referendariat ausgebildet haben, auch zu behalten. Die Justiz unseres Landes ist ein attraktiver Arbeitgeber“, so Ministerin Hoffmeister.