Fahrplanwechsel zum 13.12.2020

Schwerin – Ab Sonntag (13.12.2020) gilt der neue Jahresfahrplan im Schienenpersonennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Fahrplanwechsel treten einige Änderungen in Kraft.

„Dabei handelt es sich um verhältnismäßig kleine Nachjustierungen. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Fahrplan nahezu unverändert bleibt“, fasst Landesverkehrsminister Christian Pegel zusammen.

Die Änderungen im Jahresfahrplan 2021 betreffen insbesondere drei Linien:

Verbesserung des Angebots im Abendverkehr auf der RB 11

Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung der vergangenen Jahre werden künftig in den Wochenendnächten am Freitag und Samstag versuchsweise zusätzliche Fahrten auf der RB 11 zwischen Tessin und Wismar angeboten:

  • von Rostock (ab 22:09 Uhr) nach Wismar (bisher nur bis Bad Doberan),
  • von Wismar (ab 22:42 Uhr) nach Rostock,
  • von Tessin (ab 22:40 Uhr) nach Bad Doberan über Rostock,
  • von Rostock (ab 23:10 Uhr) nach Tessin.

Mit dieser Angebotsausweitung werden 20.000 Zugkilometer pro Jahr zusätzlich geleistet. Dafür gibt das Land rund 270.000 Euro aus.

Veränderungen der Fahrlagen von Einzelzügen (RB 11, RB 13, RB 17)

Zur besseren Erreichbarkeit des InterCity nach Berlin verkehrt ein Zug der RB 11 künftig in der Woche am Morgen von Tessin in Richtung Rostock sechs Minuten früher. Die Abfahrt in Tessin ist dann bereits um 5.41 Uhr. So entsteht in Rostock Hauptbahnhof ein Zeitfenster von acht Minuten zum Umstieg in Richtung Berlin.

Ein besserer Zuschnitt auf den Schulstart am Morgen erfolgt auf der RB 13 ab Schwerin Hbf in Richtung Rehna. Zum pünktlichen Erreichen der Schulen in Schwerin-Lankow wird ein Zug der RB 13 ab Schwerin Hbf in Richtung Rehna vier Minuten eher abfahren. Die Station Schwerin-Lankow wird somit ebenfalls vier Minuten eher, bereits um 7.10 Uhr, erreicht.

Außerdem wird auf Kundenwunsch ein Zug der RB 17 am Morgen neun Minuten früher ab Ludwigslust in Richtung Schwerin und Wismar starten. Die neue Abfahrtszeit ist 4.57 Uhr. Damit wird Schwerin bereits um 5.29 Uhr erreicht.

Anpassung zweier Fahrten des RE 4 am Sonntag

Aufgrund entsprechender Nachfragen werden zwei Verbindungen der RE 4 angepasst. So verkehrt der bisher sonntags erst um 17.30 Uhr in Stettin in Richtung Pasewalk startende Zug ab dem Fahrplanwechsel wie an allen anderen Wochentagen dann um 17.00 Uhr.

Der bisher in der Nacht von Sonntag auf Montag um 02:26 Uhr in Stettin in Richtung Lübeck startende Zug fährt fortan erst um 03:01 Uhr in Pasewalk ab.

Fahrgastbeteiligung 2020

Auch in diesem Jahr gab es im Vorfeld zur Erarbeitung des neuen Jahresfahrplans eine Fahrgastbeteiligung. Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) hat diese im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung durchgeführt. Vom 4. bis zum 22. März konnten Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für geänderte Fahrzeiten, zusätzliche Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen einreichen.

„177 Personen haben diese Möglichkeit genutzt und insgesamt 222 verwertbare Stellungnahmen abgegeben“, bilanziert Verkehrsminister Christian Pegel das diesjährige Echo auf das Beteiligungsangebot. Damit ist, nach dem deutlichen Rückgang der Anzahl der Stellungnahmen im vergangenen Jahr, in diesem Jahr wieder ein klarer Anstieg zu verzeichnen. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden geprüft und bewertet.

87 Stellungnahmen bezogen sich auf die Nebenstrecken der RB 11 bis RB 32. Insbesondere die in den Medien verbreitete Nachricht von öffentlich und medial befürchteten Streichungen auf der Linie RB 12 zwischen Bad Doberan und Rostock wurde aufgegriffen. „Die Leistungen auf der Strecke bleiben aber unverändert bestehen. Das hatten wir schon in der Fahrplankonferenz im März klargestellt“, so Infrastrukturminister Pegel.

Etwa die Hälfte aller weiteren Vorschläge bezog sich auf eine Ausweitung des Angebots, Anpassung von Anschlüssen und sonstige Themen, wie z. B. Tarifausweitungen oder Kapazitätsanpassungen. Zum Fahrplan an sich, etwa zu veränderten Abfahrtzeiten, gingen nur wenige Wünsche ein.

„Durch die Betriebsaufnahme des IC zwischen Rostock und Dresden über Berlin und die damit verbundene Leistungsverdichtung zwischen Rostock und Berlin konnte ganz offensichtlich den Bürgerwünschen für die Relation Berlin – Neustrelitz – Waren – Rostock entsprochen werden. Zu dieser Verbindung gab es im vergangenen Jahr die meisten Eingaben. Jetzt waren es nur noch zwei“, so der Minister.

Spenden für soziale Projekte

WEMAG und WEMACOM bedanken sich bei surfenden Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Rund 5.000 Kunden im Landkreis Ludwigslust-Parchim surfen bereits mit dem Glasfaserinternet der WEMAG durchs Netz. Fast genau drei Jahren ist es her, dass die WEMAG und ihre Tochter, die WEMACOM Breitband GmbH, den Zuschlag beim ersten Aufruf für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis erhielten. Für die gute Zusammenarbeit in dieser Zeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die WEMAG bei den angeschlossenen Gemeinden herzlich.

Ein kleines Fest, mit viel Tradition und einem symbolischen Einschalten des Glasfasernetzes – genau das hatten die WEMAG und die WEMACOM für die Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim geplant, die seit Mitte 2019 nach und nach ans Glasfasernetz gegangen sind. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten jedoch nur vier dieser geplanten Lichterfeste stattfinden. Deshalb erhält jeder Bürgermeister eine kleine Spende, die für Projekte, Vereine oder Initiativen in der Gemeinde eingesetzt werden kann.

Für genau diesen Zweck waren bereits auf den Lichterfesten, die in Weitendorf, Warsow, Ganzlin, Kreien und Ruhner Berge stattfinden konnten, Spenden gesammelt worden. „Die Gäste konnten sich gegen einen kleinen Obolus an mecklenburgischen Spezialitäten stärken und sich mit Getränken erfrischen. Diese Einnahmen haben wir um 250 Euro aufgestockt und an die Gemeinden übergeben“, erklärt Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG. Damit die übrigen vier surfenden Gemeinden trotz Corona-bedingt abgesagten Feierlichkeiten nicht leer ausgehen müssen, erhalten auch sie jeweils 250 Euro für einen bestimmten Verwendungszweck in der Gemeinde.

Dabei kommen die Spenden in vielen Gemeinden vor allem den kleinsten Bewohnern zu Gute. In Ganzlin und Kreien werden mit dem Geld die örtlichen Kitas unterstützt. In Ruhner Berge war ebenfalls sofort klar: „Das Geld bekommt unsere Kita ‚Ruhner Zwerge‘, so Bürgermeister Hans-Jürgen Buchholz. Dort entstanden im vergangenen Jahr nämlich neue Spielgeräte für die Krippen-, Kita- und Hort-Kinder. „Bislang sind wir immer auf den Spielplatz gegangen, der ein paar Gehminuten entfernt und auf der anderen Seite eine vielbefahrene Straße liegt. Das ist im Kita-Alltag natürlich sehr umständlich gewesen. Daher freuen wir uns über die finanzielle Unterstützung für unseren eigenen Spielplatz auf dem Hinterhof“, so Kitaleiterin Annett Weissensee.

Im Herbst überreichte Reiner Benesch (l.) von der WEMAG eine kleine Spende an die Ruhner Zwerge in Suckow. Das Geld wurde für einen neuen Spielplatz eingesetzt, auf dem die Kleinen inzwischen fröhlich toben können. Foto: WEMAG/Reiber

Im Herbst überreichte Reiner Benesch (l.) von der WEMAG eine kleine Spende an die Ruhner Zwerge in Suckow. Das Geld wurde für einen neuen Spielplatz eingesetzt, auf dem die Kleinen inzwischen fröhlich toben können. Foto @ WEMAG/Reiber

Auch in Sternberg fließt die 250-Euro-Spende in die Modernisierung eines Spielplatzes. In den Gemeinden Weitendorf und Warsow werden mit dem Geld hingegen die Senioren der Gemeinde unterstützt. Gerade die ältere Generation hatte es während der Corona-Pandemie nicht leicht. Hier soll die kleine Spende der WEMAG ein wenig Abhilfe schaffen. In der Gemeinde Weitendorf habe beispielsweise das Gemeindehaus schließen müssen, so Bürgermeisterin Andrea Sielaff. Um den Senioren trotzdem etwas sozialen Kontakt zu ermöglichen, sei mit Hilfe der Spende ein Tagesausflug geplant worden.

In Dümmer nahm auf Wunsch der Gemeinde Moritz Bleeck, Vorstandsvorsitzender des Hundesportclubs Dümmer e. V., den Scheck entgegen. „Wir werden das Geld für ein Sonnensegel einsetzen. Im Sommer ist es auf dem Trainingsplatz immer sehr heiß – da freuen sich sowohl die Hunde als auch die Besitzer über ein schattiges Plätzchen“, erklärt Moritz Bleeck. Auch die Gemeinden Borkow und Kogel werden mit dem kleinen Dankeschön von 250 Euro bedacht.

Zuschuss für Heizung und Photovoltaikanlage

Neustrelitz – Die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält für die Errichtung einer Heizungsanlage, einer Photovoltaikanlage mit Speicher sowie für die LED-Innenbeleuchtung für den Neubau einer Kita in Waren (Müritz) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 195.311,36 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 390.622,72 Euro.

Geplant ist der Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe plus Biogas-Brennwerttherme. Die jährlich nutzbare Wärmemenge liegt bei 94.500 Kilowattstunden. Die zu errichtende Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher dient der Eigenversorgung mit Strom.

Durch das Vorhaben können jährlich 17 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die LED-Beleuchtung mindert jährlich den Energieverbrauch um 3.634 Kilowattstunden Strom.

Distanzunterricht in Risikogebieten

Schwerin – Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen ändern sich für weiterführende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu den Weihnachtsferien die Regelungen zur Unterrichtsorganisation. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse, die in Risikogebieten leben, erhalten vom kommenden Montag an bis zu den Weihnachtsferien Distanzunterricht. „Die Entwicklung der Infektionszahlen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend. Wir müssen Kontakte in den Schulen reduzieren, um uns besser zu schützen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Aktuell erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner derartige Allgemeinverfügungen, die ab dem 14. Dezember 2020 gelten. Das sind derzeit die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landkreis Nordwestmecklenburg, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sich dem angeschlossen.

Nur die Hansestadt und der Landkreis Rostock haben derzeit geringere Inzidenzen. Sollte jedoch auch hier noch vor den Weihnachtsferien eine Allgemeinverfügung notwendig werden, werden die dort ansässigen Schulen über die zeitlich begrenzte Maßnahme über den Landkreis oder die kreisfreie Stadt direkt informiert.

„Wegen der gestiegenen Infektionszahlen werden Schülerinnen und Schüler Vorstellungen der Weihnachtsmärchen in den Theatern leider nicht mehr besuchen können“, erklärte Bildungsministerin Martin. „Auch Schulfahrten, Schulwanderungen und Besuche in außerschulischen Lernorten sind bis auf Weiteres nicht möglich.“

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen über ein entsprechendes Schreiben die neuen Regelungen mitgeteilt, die Lehrerinnen und Lehrer gebeten, Eltern zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für den Distanzunterricht zu treffen.

Die Regelungen im Detail:

  • Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemein bildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen Distanzunterricht erteilt. Ausgenommen davon ist der Unterricht in den Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsklassen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sowie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang „Medizinische Dokumentation“ an der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Greifswald.
  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden demnach vollständig im Präsenzunterricht beschult. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet Präsenzunterricht statt.
  • Lehrkräfte und alle anderen Personen, die an Schulen beschäftigt sind, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – auch während des Unterrichts. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine Pflicht, Ausnahmen bestehen, wenn Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen aufgrund von medizinischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Digitale juristische Examensprüfungen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies im Landtag jetzt darauf hin, dass auch im Rechtsreferendariat die Digitalisierung voranschreitet und sich auf einen gutem Weg befindet.

„Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.

„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.