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Monat: Februar 2021

Begegnungen mit Wölfen

Schwerin – Seit dem Jahreswechsel häufen sich Meldungen zu Sichtungen von Wölfen. Ursache dafür ist, dass aktuell eine Umstrukturierung in den bestehenden Wolfsrudeln erfolgt. Die einjährigen Wölfe unternehmen immer weitere Ausflüge abseits des elterlichen Kernterritoriums bis hin zur vollständigen Abwanderung auf der Suche nach neuen eigenen Territorien zur dauerhaften Ansiedelung. In dieser Phase kommt es insbesondere zu vermehrten Sichtungen.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Arten von Begegnungen mit Wölfen zu unterscheiden. Zum einen zufällige Sichtungen in der freien Landschaft wie etwa beim Spaziergang. Solche Sichtungen sind nach wie vor eher selten, da Wölfe den Menschen in der Regel zuerst bemerken und sich dann zurückziehen. Dennoch sind derartige Sichtungen, z.B. bei ungünstigen Windverhältnissen, nicht auszuschließen.

Werden Menschen durch Hunde begleitet, kann dies das Verhalten von Wölfen beeinflussen. Im Einzelfall können Hunde Auslöser für Nahbegegnungen zwischen Wolf und Mensch sein oder auch dafür, dass Wölfe sich über längere Zeit in Siedlungsbereichen oder deren Umfeld aufhalten. Grundsätzlich sollten Hunde beim Spaziergang in Regionen, in denen mit Wölfen zu rechnen ist, immer angeleint sein. Wenn auch selten, kann es vorkommen, dass sich Wölfe für den Hund interessieren, weil sie in ihm einen Artgenossen sehen.

Je nach Situation können Wölfe auf Hunde unterschiedlich reagieren: neutral (dies ist meist der Fall), positiv (der Hund wird als Paarungspartner oder Spielgefährte gesehen) oder negativ (Hund wird als Konkurrent wahrgenommen). Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund nahe bei sich führen, um zu verhindern, dass Wolf und Hund direkt interagieren. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Von den genannten Konstellationen zu unterscheiden sind Begegnungen, welche eine mögliche Gefahrenlage oder ein auffälliges Verhalten darstellen können und weiteren Klärungsbedarf erzeugen. Dazu zählen beispielsweise Konstellationen, in denen ein Wolf mehrfach die Annäherung von Menschen auf unter 30 Meter toleriert, sich aktiv nähert oder unprovoziert aggressiv auf Menschen reagiert oder Konstellationen, in denen ein Wolf über mehrere Tage hinweg in einem Abstand von weniger als 30 Metern entfernt von bewohnten Häusern gesehen wird. Solche Nahbegegnungen sind – soweit möglich – zu dokumentieren und den zuständigen Stellen zu melden.

Bei aggressivem Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen, welches eine unmittelbare Gefahr darstellt, ist umgehend die Polizei zu verständigen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wolf sehen, verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Sprechen Sie das Tier ruhig an, falls es noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist. Bevor es (vermutlich rasch) verschwindet, versuchen Sie sich sein Aussehen gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung. Es ist auch sinnvoll ein Foto zu machen – allerdings nur, wenn sie sich dabei dem Tier nicht weiter annähern, um ein besseres Bild zu bekommen oder es gar verfolgen.

Wenn Ihnen die Situation nicht geheuer ist, laufen Sie nicht davon, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten annähert, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell etwas nach ihm werfen (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Auf der Internetseite www.wolf-mv.de finden Sie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, bei denen Wolfssichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen gemeldet werden können. Übergriffe auf Nutztiere sowie Hinweise zu verhaltensauffälligen Wölfen können unter der Schadenshotline gemeldet werden. Anderweitige Monitoringhinweise oder Wildtierrisse nimmt das Wolfsmonitoring entgegen. Diese Meldungen stellen einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können.

Im Jahr 2020 war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg bei den durch Wölfe verursachten Rissvorfällen festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 90 potenzielle Rissvorfälle begutachtet, bei denen nach aktuellem Stand ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden insgesamt 332 Nutztiere getötet und 107 verletzt. Überwiegend wurden Schafe gerissen, in einigen Fällen waren auch Damwild oder Kälber betroffen. Im Vergleich zum Jahr 2019 (42 Rissvorfälle, 150 getötete und 54 verletzte Nutztiere) ist das ein Anstieg um rund 120 %. Die Schwerpunkte lagen dabei in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Nicht von allen Rissvorfällen liegen die abschließenden Ergebnisse der Genetikuntersuchungen bereits vor.

Seit vergangenem Herbst gab es vermehrt Rissvorfälle in den Regionen rund um Neukloster sowie zwischen Greifswald und Stralsund. Hier werden die betroffenen Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird besonders noch einmal auf die Wolfshotline unter der Nummer 0170-7658887 hingewiesen. Unter dieser Nummer können an 7 Tagen in der Woche Rissvorfälle gemeldet werden. Von hier wird die Begutachtung der Vorfälle durch geschulte Rissgutachter organisiert.

Seit November 2018 ist das ganze Land, mit Ausnahme von Rügen, Poel und weiterer Ostseeinseln, als „Wolfsgebiet“ definiert. Dies bedeutet, dass hier immer mit der Anwesenheit von Wölfen und mit Übergriffen auf Nutztiere gerechnet werden kann, welche allerdings nicht zwangsläufig in Verbindung mit den bestätigten Wolfsvorkommen (siehe PM Nr. 271/2020 vom 25.11.2020) zu sehen sind. Auch bisher unbekannte Individuen werden als Verursacher festgestellt, welche ggf. nur die Region durchwandern. Viele Nutztierhalter sind bereits sehr aufmerksam und sensibilisiert für das Thema Wolf. Dennoch sind alle angehalten, insbesondere die Halter von Schafen, den Schutz ihrer Nutztiere zu prüfen. Landesweit informieren Präventionsberater zu geeigneten Schutzmaßnahmen für Nutztiere und die Möglichkeiten der Förderung.

Insbesondere sobald sich in einer Region mehrere Rissvorfälle ereignen, werden Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. Empfohlen werden im Falle von Schaf- und Ziegenhaltungen insbesondere über den Grundschutz hinausgehende und allseitig geschlossene stromführende Zäune mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimetern. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) maximal 20 Zentimeter beträgt. Insbesondere Gatterwildhaltungen sollten hinsichtlich der Option eines Untergrabschutzes überprüft werden.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes empfohlen.

Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: Tel. 03847-43500 oder 0171-7270624.

Informationen zu Schadensfällen und auffälligen Wölfen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen (Wildtierrisse) können unter der Nummer 0170-765 88 87 oder auch per E-Mail an das Wolfsmonitoring gemeldet werden.

Auf der Internetseite https://wolf-mv.de/ finden Sie alle Kontaktdaten im Überblick und Informationen zu Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Sprachmittlungsnetzwerk zieht positive Bilanz

Schwerin – Das landes- und kommunalgeförderte Sprachmittlungsnetzwerk blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Die vier Sprachmittlerpools in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Sozial- und Integrationsministerium mit rund 130.000 Euro gefördert werden, haben ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt.

„Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden, trotz der einschränkenden Kontaktregelungen in Behörden, Einrichtungen und Beratungsstellen“, teilte die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan heute mit.

Das Fachpersonal steht bei der Kommunikation mit Zugewanderten vor vielfältigen Herausforderungen, besonders, wenn die Zugewanderten noch keine hinreichenden Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Verständigung besitzen. Sprachliche Hürden können zu Missverständnissen führen, Unzufriedenheit auf beiden Seiten erzeugen und den Integrationsprozess erheblich behindern. Um dies zu vermeiden, kann und soll das Sprachmittlungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.

„Auch während der Lockdown-Phasen wurden Sprachmittelnde für Einsätze in Präsenz regelmäßig benötigt, vor allem in Arztpraxen und Kliniken. Dabei mussten sie sich und andere vor Infektionsrisiken schützen. Sie sind nun entweder mit Maske unterwegs oder dolmetschen vom Schreibtisch aus per Telefon oder Videokonferenz“, sagte Susanne Düskau, Koordinatorin des Netzwerkes für Sprachmittlung in M-V.

Seit 2017 unterstützt das Projekt Netzwerk für Sprachmittlung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Sozialministeriums den Ausbau der vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg. Es hilft, die Leistungen weiter zu professionalisieren und macht die Angebote landesweit bekannt.

„So konnten in den vergangenen Jahren insbesondere zahlreiche Schulen von diesem Programm profitieren“, verdeutlichte Alabali-Radovan. Sprachmittelnde würden hier immer häufiger angefragt, um einen fachgerechten Informationsfluss zu sichern und um mit den Eltern partnerschaftlich Bildungs- und Erziehungsprozesse gestalten zu können.

Auch im Jahr 2021 können sich Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt. Flexible Lösungen angesichts aktueller Kontaktbeschränkungen bietet zudem die digitale Sprachmittlung. Diese wird landesweit über das Projekt „SprInt digital“ angeboten und ist insbesondere bei kurzfristigem Bedarf oder hohem Fahraufwand eine sinnvolle Alternative.

Alabali-Radovan: „Das Sprachmittlungsnetzwerk nimmt eine besondere Schlüsselfunktion bei der Integration und Bewältigung von sprachlichen Barrieren ein – und das mit steigendem Bedarf. Die vielfältigen Leistungen wie Sprachmittlung, Kulturmittlung und die Übersetzung von mehrsprachigen Informationen z.B. in Schulen, leisten einen wichtigen Beitrag, um den Weg zu Informationen zu ermöglichen und Barrieren zu ebnen.“

Impfungen mit AstraZeneca unterbrochen

Schwerin – Bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt. Der vorgeschriebene Temperaturbereich (+2 bis +8 Grad) wurde bei der Auslieferung möglicherweise in einigen Fällen unterschritten. Gesundheitsminister Harry Glawe fordert eine rasche Aufklärung.

„Eine genaue Klärung des Sachverhaltes, der Ursache und der betroffenen Mengen wird in Zusammenhang mit dem zuständigen Transporteur, der Arzneimittelüberwachungsstelle und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten bereits mit Hochdruck betrieben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Reaktion auf das Bekanntwerden des Sachverhaltes wurden vorsorglich die Impfungen mit AstraZeneca in Abstimmung mit den Impfzentren ausgesetzt. „Es erfolgen ab morgen keine Impfungen mit AstraZeneca. Krankenhäuser und Impfzentren sind informiert“, so Glawe weiter. Nach Rücksprache mit dem Hersteller AstraZeneca und der zuständigen Stelle für Arzneimittelüberwachung wird nun geklärt, ob der Impfstoff weiter verwendet werden kann. Bis dahin befindet sich der Impfstoff in Quarantänelagerung.

Betroffen ist die Auslieferung vom 15.02.2021 mit 7.200 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca. Die Verteilung der Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna erfolgt uneingeschränkt weiter.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Die Landesregierung hat den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Der im Kabinett beschlossene Maßnahmenplan 2.0 setzt entsprechend auf den 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Plan zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) auf und entwickelt diesen weiter. Dazu zählen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung und Partizipation, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Selbstbestimmung, Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung.

Zusätzlich wurden fünf neue Handlungsfelder aufgenommen:

  1. Kommunikation und Information
  2. Kinder, Jugendliche, Frauen und Familie
  3. allgemeine Verpflichtungen sowie Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. gleiche Anerkennung vor dem Recht und Zugang zur Justiz
  5. Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und Schutz der Unversehrtheit der Person

Weiterhin erhält der MPl 2.0 eine neue Struktur. Während der erste Maßnahmenplan aus einem Textteil und einem Maßnahmenkatalog bestand, wird nunmehr jedes Handlungsfeld für sich betrachtet. „Der neue Maßnahmenplan ist ein weiterer Schritt, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Er enthält wichtige Vorgaben und erhöht damit die Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in allen Lebensbereichen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-BRK verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Artikel 1 UN-BRK).

Bergung von Geisternetzen in der Ostsee

Schwerin – Finanziert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern dem World Wide Fund For Nature (WWF), sein Pilotprojekt zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von sogenannten Geisternetzen in der Ostsee vor Rügen fortzusetzen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus überreichte heute dem WWF Deutschland virtuell einen Zuwendungsbescheid über 200.000 Euro. „Nachdem der WWF mit Bundes­mitteln eine in den USA speziell für die Netzsuche ent­wickelte Technik auf die Gegebenheiten der Ostsee anpasste, steht nun die Bergung und Entsorgung im Mittelpunkt“, sagte Backhaus. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU.“

Als Geisternetze werden verloren gegangene Fischerei­netze genannt, die noch fängig im Meer treiben und so tödliche Fallen für Fische, Schweinswale, Seevögel und andere Meerestiere darstellen können. Als häufigste Ursache für den Verlust von Fanggeschirr in der Ostsee gilt das Überfahren von Stellnetzen mit Sport­booten und Arbeitsschiffen. Hinzu kommen Stürme und Eis. Durch das Abfahren der Markierungen und Ver­schleppen ausgerissener Netzteile ist es den Fischerei­unternehmen unmöglich, gerissene Netze wieder aufzufinden und zu bergen.

Mit der bisher verfügbaren Sonartechnik konnten die Netze nur mehr oder weniger zufällig aufgespürt werden. 2014 bis 2019 entwickelte der WWF Deutschland eine Methodik, die eine in den USA entwickelte Technologie nutzt, die eine deutlich höhere räumliche Auflösung hat. Bis September 2021 erprobt der WWF diese Methodik in der Ostsee östlich von Rügen. Dabei wurden bisher 145 Verdachtspositionen ermittelt, von denen 50 Positionen mit Tauchern überprüft wurden. In 23 Fällen konnten Geisternetze geborgen werden.

In dem nunmehr von MV finanzierten Pilotprojekt beab­sichtigt der WWF, gemeinsam mit den Küstenfischern und unter Einbindung von Schiffen des Landes MV bis 2023 diese Methodik weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Ver­fahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Weiterhin sollen neue Entsorgungswege entwickelt werden. Eine Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen ist aufgrund der Verunreinigungen mit Blei nicht möglich. Eine händische Sortierung wird derzeit nur bei einem einzigen Anbieter in Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Rahmen des Projekts sollen deshalb auch Möglichkeiten einer regionalen Entsorgungsstruktur gefunden werden

Die Fischerei ist wissenschaftlichen Studien zufolge für einen nennenswerten Teil des Plastikmülls in den Meeren verantwortlich. Die Ernährungs- und Landwirtschafts­organisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass sich über 640.000 Tonnen Geisternetze in den Weltmeeren befinden. Laut Umweltbundesamt ließen sich 2011 bis 2017 an Stränden der Nordsee 30 Prozent der Plastikfunde auf die Fischerei zurückführen, in der Ostsee waren es sieben Prozent.

Die UMK hat deshalb 2019 beschlossen, der Meeres­verschmutzung durch Geisternetze mit Nachdruck ent­gegenzuwirken. Insbesondere sollen geeignete Methoden für die Markierung, Suche sowie die umweltverträgliche Bergung und Entsorgung von Geisternetzen entwickelt und umgesetzt werden. Parallel sollen Strategien zur Entwicklung und Verwendung alternativer umweltfreund­licherer Materialien erarbeitet und umgesetzt werden.

Da für eine längerfristige Finanzierung zeitnah keine Mittel beispielsweise aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Verfügung stehen, sollten diese Ziele zwischenzeitlich über Pilotprojekte vorangebracht werden, für die die Umweltminister der Länder geeignete Finanzierungsmöglichkeiten finden sollten.

Unterbringung von Asylbegehrenden

Bad Doberan – Das Land hat heute in Bad Doberan eine Wohnaußenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für die vorübergehende Unterbringung von Asylbegehrenden in Betrieb genommen. Dort werden Personen aufgenommen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder sich über einen längeren Zeitraum nicht in der EAE des Landes aufgehalten haben und zurückkehren und sich aufgrund ihrer Herkunft und des Reiseweges entsprechend der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in häusliche Quarantäne begeben müssen.

Durch die neue Wohnaußenstelle werden die vorgelagerten Einrichtungen der EAE entlastet, in denen dieser Personenkreis bisher vorübergehend für die Dauer der Quarantäne untergebracht war.

Vor der Aufnahme in Bad Doberan werden die Asylbegehrenden in der EAE registriert, erstuntersucht und auf eine Corona-Infektion getestet. Nur mit einem negativen Testergebnis erfolgt die Unterbringung in Bad Doberan. Die Einrichtung, die von den Malteser Werke GmbH betrieben wird, ist für eine Unterbringung von bis zu 40 Personen geeignet. Auch die Bewachung des Objekts ist durch ein Rostocker Unternehmen gewährleistet.

Sollte eine Corona-Infektion auftreten, werden die erkrankten Personen in die Ausweichunterkunft des Landes nach Parchim verbracht, so wie bei infizierten Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf Horst und Stern-Buchholz auch. Für Kontaktpersonen ersten Grades steht ein Quarantäne-Objekt in Zarfzow zur Verfügung.

Klosterregister und Klosterbuch für Pommern

Arbeitsstelle in Greifswald nimmt Arbeit auf

Greifswald – In dem neuen Klosterregister und Klosterbuch für Pommern sollen Klöster, Stifte, Konvente sowie weitere religiöse Institutionen im historischen Pommern, also beiderseits der Oder, von den Anfängen im 11. Jahrhundert bis zur Aufhebung im Zuge der Reformation nachgezeichnet und wissenschaftlich aufbereitet werden. Hierzu wird neben der bereits bestehenden Dienst- und Arbeitsstelle in Kiel eine Arbeitsstelle in Greifswald eingerichtet.

Das Forschungs- und Vermittlungsvorhaben „Klosterregister und Klosterbuch für Pommern“ ist auf sieben Jahre angelegt und soll als Kooperationsprojekt des Lehrstuhls für Regionalgeschichte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Historischen Kommission für Pommern, der Universität Greifswald, dem Staatsarchiv Szczecin/Stettin, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Partnern aus dem Ostseeraum umgesetzt werden. Hierzu zählen Forschungseinrichtungen in Polen, Dänemark und Schweden.

„Die Entstehung und Entwicklung der Klöster ist nur als europäisches Phänomen zu verstehen. Die überregionale Zusammenarbeit mit Ankerpunkten in Greifswald, Kiel und Stettin/ Szczecin steht genau dafür“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit dem Klosterbuch für Pommern wird es nicht nur ein Geschichtskompendium für den östlichen Landesteil geben, sondern auch ein Werk, das zwei direkte Nachbarn im Ostseeraum – Polen und Deutschland – verbindet. Neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung soll die Klostergeschichte auch kulturtouristisch aufbereitet werden und eine breitere Zielgruppe ansprechen. Das freut mich sehr.“

„Ich freue mich sehr, dass nach der Erarbeitung des Mecklenburgischen Klosterbuchs auch endlich das Pommersche Klosterbuch entstehen wird. Damit wird ein besonderer Blick auf die Klostergeschichte gelenkt, die auch für viele ein besonderer Anziehungspunkt ist“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann. „Das Projekt ist ein Aushängeschild für die deutsch-polnische Geschichtsforschung. Deshalb ist es auch zu Recht mit 100.000 Euro eine der größten Einzelförderungen aus dem Vorpommern-Fonds. Das ist gut angelegtes Geld zur Stärkung der regionalen Identität. Ich danke explizit Prof. Porada für diese so wertvolle Initiative.“

„Mit dem Klosterregister und Klosterbuch für Pommern wird eine bisher nicht da gewesene, umfassende Retrospektive zur Geschichte des mittelalterlichen Klosterwesens in Pommern entstehen“, sagte Projektleiter Prof. Dr. Oliver Auge. „Das Endprodukt wird verdeutlichen, wie stark und nachhaltig Pommern mit seinen Nachbarn entlang der Ostseeküste vernetzt war. Noch mehr wird die europäische Dimension der pommerschen Geschichte klarwerden, wenn man an die Beziehungen der Landesklöster und ihrer Insassen bis nach Rom, Paris, Bologna und darüber hinaus denkt. Ein so ambitioniertes mehrjähriges Projekt kann nicht allein geschultert werden, und so sind wir unseren vielen jetzigen und künftigen Kooperationspartnern im In- und Ausland auf Seiten der Wissenschaft, Museen, Archive, Denkmalpflege sowie kompetenter Laienforschung ebenso dankbar wie den generösen und verlässlichen Förderern. Mit dem Klosterbuch werden wir ein Standardwerk vorlegen, von dem die Wissenschaft dauerhaft profitieren wird, das aber auch unsere dritte akademische Mission erfüllen wird: den nachhaltigen Wissenstransfer in die Gesellschaft, zumal wir nicht nur an ein klassisches Buch denken, sondern auch an die weitreichende Vermittlung über neue Medien.

„Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Vertiefung der Kenntnis der pommerschen Geschichte. Es ist zugleich ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen“, betonte Prof. Dr. Paweł Gut, Leiter des Staatsarchivs Stettin/Szczecin, Inhaber des Lehrstuhls für Archivwissenschaft und Regionalgeschichte der Universität Szczecin/Stettin und Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes polnischer Archivare.

„Seit ihrer Gründung vor 110 Jahren hat die Historische Kommission für Pommern zahlreiche Großvorhaben im Bereich der Landesgeschichte angeregt und umgesetzt“, so Prof. Dr. Haik Thomas Porada, Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. „Das Pommersche Klosterbuch ist dabei seit dem Mauerfall das mit Abstand aufwendigste Projekt, dessen Umsetzung unter Leitung unseres Mitglieds Prof. Dr. Oliver Auge nur dank der Kooperation mit unseren polnischen Partnern möglich ist. Der Staatskanzlei und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur danken wir für die künftige Unterstützung über das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sowie die große Hilfe bei der anspruchsvollen Einwerbung der Finanzierung. Neben dem Land und dem Bund hat sich hier vor allem auch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung engagiert. Auf Anregung mit Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung wird es außerdem einen gedruckten Kulturtouristischen Führer zu den Klöstern sowie eine moderne und nutzerfreundliche Internetseite mit interaktiver Karte für das gesamte Bearbeitungsgebiet geben, was uns noch weitere Vermittlungswege eröffnet.“

„Im Projektteil, der in Kooperation von Universitätsarchiv Greifswald und Staatsarchiv Stettin/Archiwum Państwowe w Szczecinie realisiert wird, werden wir die ausführlichen Beschreibungen (Regesten) von etwa 7.000 Urkunden aus pommerschen Klöstern digital für die Forschung verfügbar machen – und zwar nicht nur als Bild, sondern auch als durchsuchbaren Volltext“, erläuterte Dr. Dirk Alvermann, Leiter des Universitätsarchivs Greifswald. „Ein so leicht zu handhabendes digitales „Nachschlagewerk“ zu den pommerschen Klosterurkunden vom 12. bis zum 16. Jahrhundert gab es bisher nicht. Es wird den Bearbeitern des Pommerschen Klosterbuches gute Dienste bei der Quellenrecherche leisten.“

Nachdem 2016 das Mecklenburgische Klosterbuch erschienen ist, soll nunmehr das Projekt für den östlichen Landesteil umgesetzt werden. Vorbilder sind die Klosterbücher, die in den vergangenen Jahren z. B. Westfalen, Brandenburg und zuletzt für Schleswig-Holstein und Hamburg (ebenfalls unter der Leitung von Prof. Dr. Auge) im interdisziplinären Zusammenwirken zwischen der Archäologie, der Architektur- und Kunstgeschichte, der Kirchen- und Landesgeschichte sowie der Historischen Geographie erarbeitet wurden.

Das Forschungs- und Vermittlungsvorhaben wird durch Bund, Land und durch Drittmittel finanziert. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit 100.000 Euro aus dem Vorpommernfonds an dem Projekt. Ab 2022 stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 50.000 Euro als anteiligen Zuschuss der Druckkosten für die Publikationen zur Verfügung.