Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Die Landesregierung hat den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Der im Kabinett beschlossene Maßnahmenplan 2.0 setzt entsprechend auf den 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Plan zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) auf und entwickelt diesen weiter. Dazu zählen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung und Partizipation, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Selbstbestimmung, Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung.

Zusätzlich wurden fünf neue Handlungsfelder aufgenommen:

  1. Kommunikation und Information
  2. Kinder, Jugendliche, Frauen und Familie
  3. allgemeine Verpflichtungen sowie Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. gleiche Anerkennung vor dem Recht und Zugang zur Justiz
  5. Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und Schutz der Unversehrtheit der Person

Weiterhin erhält der MPl 2.0 eine neue Struktur. Während der erste Maßnahmenplan aus einem Textteil und einem Maßnahmenkatalog bestand, wird nunmehr jedes Handlungsfeld für sich betrachtet. „Der neue Maßnahmenplan ist ein weiterer Schritt, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Er enthält wichtige Vorgaben und erhöht damit die Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in allen Lebensbereichen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-BRK verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Artikel 1 UN-BRK).

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