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Monat: Dezember 2021

Bäume statt Böller!

Schwerin – „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“, dafür wirbt der Klimaschutzminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus. Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Geld statt in Feuerwerkskörper lieber in nachhaltige Projekte wie Klimawälder geben, so der Minister. Über die Waldaktie sei dies besonders einfach.

Auch 2021 gilt deutschlandweit wieder ein pandemiebedingtes Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Der Klimaschutzminister des Landes, Dr. Till Backhaus, wirbt anlässlich des Verbots bei Bürgerinnen und Bürgern, das gesparte Geld sinnvoll zu nutzen: „Aktuell haben wir Waldaktien zur Verfügung, die nur darauf warten, für einen neuen Klimawald eingesetzt zu werden. Wer einen Beitrag für Klimaschutz, Artenschutz und für sauberes Wasser leisten möchte, der findet in dem Instrument einen einfachen wie effektiven Weg, Gutes zu tun.“

Waldaktien sind sogenannte Öko-Wertpapiere, die es auch Einzelpersonen wie Bürgerinnen und Bürgern erlauben, Geld in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, ausgestellt.

Minister Backhaus erklärt die Funktionsweise so: „Das Land MV stellt Flächen bereit, auf denen ein neuer Wald gepflanzt werden kann. Diese Flächen mit Leben zu erfüllen, das übernimmt dann die Landesforstanstalt. Mit schon kleinen Geldbeträgen, aktuell 10 €, wird jeweils 5 m² neuer Wald angepflanzt. Ob als Unternehmen oder als Familienprojekt, jede und jeder kann daran mitwirken. Für jede Waldaktie gibt es dann auch ein Zertifikat.“

Erworben werden kann die Waldaktie aktuell über die Homepage der Geschäftsstelle für Ökowertpapiere: www.ecolando.de. Die Fläche auf der mit den verfügbaren Waldaktien der Klimawald gepflanzt wird befindet sich bei Haidhof auf der Insel Rügen. Dort sollen bald die ersten Setzlinge gepflanzt werden. Außerdem arbeitet das Land an der Bereitstellung weiterer Flächen für neue Klimawälder.

Vorbereitung auf die Omikron-Welle

Schwerin – Angesichts der bevorstehenden fünften Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ruft Umweltminister Dr. Till Backhaus Ver- und Entsorgungsbetriebe auf, ihre Pandemiepläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

„Der Expertenrat der Bundesregierung kommt in dieser Woche zu dem Ergebnis, dass die Omikron-Variante eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringen wird. Das bereitet mir Sorge. Omikron infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein“, so Backhaus. Daher sei es wichtig, dass sich die Betreiber der kritischen Infrastruktur auf das, was kommen kann, gut vorbereiteten:

„Als Betreiber dieser kritischen Infrastruktur gewährleisten die wasserversorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihre beauftragten Unternehmen seit nunmehr fast 2 Jahren unter Pandemiebedingungen, egal ob in der großen Stadt oder in der kleinsten Ortschaft, einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und eine sichere Ver- und Entsorgung. Sie haben in dieser Zeit gezeigt, dass Sie ein Garant für eine gesicherte Wasserver- und Abwasserentsorgung sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie auch in der kommenden Welle mit der weiteren konsequenten Umsetzung der in den Pandemieplänen geregelten notwendigen Maßnahmen die erheblichen Herausforderungen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern meistern werden“, so Backhaus.

„Da schnell steigende Inzidenzen auch hohe Risiken für die Betriebe bergen können, z.B. durch den krankheitsbedingten Ausfall des notwendigen Betriebspersonals oder die Unterbrechung vorhandener Lieferketten für Hilfsstoffe und Ersatzmaterialien, bitte ich darum, die in den Unternehmen bestehenden Pandemiepläne weiterhin und mit größter Konsequenz umzusetzen.“

Zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehöre auch die Siedlungsabfallentsorgung, fährt der Minister fort. Auch dieser Bereich stehe vor großen Herausforderungen.

„Oberstes Gebot in der zu erwartenden angespannten Situation sollte es sein, die bestehenden und bekannten Entsorgungswege aufrecht zu erhalten. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger obliegt es, die Abfallentsorgung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass diese Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt wahrgenommen und so für die Aufrechterhaltung der Abfallsammelstruktur sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gesorgt wird. Sollte aufgrund von Engpässen in der Verfügbarkeit von Mitarbeitern in den Entsorgungsunternehmen die reguläre Abfallentsorgung nicht mehr gewährleistet werden können, so sollten die wahrscheinlich längst von den Verantwortlichen festgeschriebenen Priorisierungen erfolgen, wie beispielsweise die Entsorgung dicht besiedelter vor dünn besiedelter Gebiete, der Vorrang der Entsorgung medizinischer und Hausmüllabfälle vor der Grünschnitt- oder Sperrmüllentsorgung“, erklärt Backhaus und fügt hinzu:

„Wir wissen, dass die Abfallentsorgung an vielen Stellen manuell stattfindet, insbesondere bei der Einsammlung der Abfälle. Aber auch die Recyclingunternehmen, Müllverbrennungsanlagen und Deponien funktionieren nicht aus dem Homeoffice heraus. Daher bitte ich die Entsorgungsunternehmen noch einmal ausdrücklich um das Hochfahren ihrer Pandemiepläne, um auch bei den zu erwartenden Personalausfällen die medizinische und Siedlungsabfallentsorgung sicher zu stellen.“

Neue Corona-Landesverordnung

Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht

Schwerin – Die Landesregierung hat am heute die Corona-Landesverordnung angepasst. Grundlage bildete die Verständigung zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen.

Eine Änderung betrifft die Kontaktbeschränkungen. In den Warnstufen der Corona-Ampel Orange/Rot/Rot-Plus sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem 24.12. Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

„Wir wollen mit den Kontaktreduzierungen sofort beginnen und nicht auf die prognostizierte schlagartige Erhöhung der Fallzahlen durch die Omikron-Variante warten“, verdeutliche Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. „Wir werben bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Einhaltung der Regeln. Die neue Omikron-Variante macht keine Weihnachtspause. Sie ist nach Einschätzung der Wissenschaft ansteckender und verbreitet sich deutlich schneller als die bisherigen Virusvarianten“, so Drese.

Eine weitere Änderung ist das Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot-Plus nach Stufe Rot. Konkret sind ab dem 27.12 für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende ab Stufe Rot untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Hinweis: Wenn die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS am (heutigen) Mittwoch den dritten Tag in Folge in der Warnstufe „Rot“ verbleibt, greifen die neuen Kontaktbeschränkungen ab 24. Dezember, die weiteren aufgezählten Maßnahmen frühestens ab 27. Dezember.

Ministerin Drese richtete einen Appell an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Situation ist sehr ernst. Die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern sind bereits jetzt voll belegt. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen und daraus resultierenden Quarantäne-Anordnungen kann es zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung kommen. Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern. Bitte seien Sie deshalb verantwortungsvoll und schützen sie sich und ihre Angehörigen, z.B. durch Tests vor Familientreffen. Und bitte nutzen Sie die Impfangebote, die umfangreich auch zwischen Weihnachten und Silvester zur Verfügung stehen.“

Termine für Impfungen (auch für Booster-Impfungen mindestens drei Monate nach der Grundimmunisierung) können über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Anerkennung als Tourismusorte

Meyer: Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben ermöglichen

Schwerin – Am Mittwoch sind durch Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer die ersten Anerkennungen für zwei Gemeinden und zwei Städte zum „Tourismusort“ in Mecklenburg-Vorpommern feierlich verliehen worden.

„Die Gemeinden Kargow und Ivenack sowie die Städte Anklam und Stavenhagen sind ab sofort anerkannte Tourismusorte in unserem Bundesland. Die Tourismusorte können die Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe einführen und diese für die Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und kostenlose ÖPNV-Angebote einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Im Herbst haben die ersten Bewerberkommunen die notwendigen Unterlagen für die angestrebte Anerkennung als Tourismusort eingereicht. Dazu zählen ein begründeter Antrag, die Abschrift des Gemeindebeschlusses sowie ein Erhebungsbogen, den das Wirtschaftsministerium zuvor zur Verfügung gestellt hatte. „Die Einführung der neuen Prädikate und die damit verbundenen neuen Finanzierungsmöglichkeiten sollen eine nachhaltige Verbesserung von Infrastruktur, Mobilität und Qualität des touristischen Angebots ermöglichen. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, dass Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben kann. Die Finanzierung ist auf neue Füße gestellt“, so Meyer weiter.

Das Tourismusministerium kann Gemeinden auf der Grundlage von § 1 i. V. m. § 4a des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung zum Tourismusort verleihen. Voraussetzungen um Tourismusort werden zu können, sind unter anderem eine landschaftlich bevorzugte Lage oder das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung.

„Die Gemeinde Kargow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) kann vor allem durch die Lage am und im Müritz Nationalpark und die durch Wälder, Moore und Seen geprägte Landschaft sowie durch die infrastrukturelle Anbindung überzeugen“, so Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer weiter. Hierzu zählen ein ausgeprägtes Fuß-, Radwander- und Reitwegenetz, das Nationalparkamt in Federow sowie Adlerbeobachtungs- und Bademöglichkeiten in den Seen als Angebote zur Naherholung. Die Gemeinde Kargow plant, die Ortsteile Kargow, Federow, Speck und Schwarzenhof in die „MÜRITZ rundum“-Gästekarte zu integrieren und damit auch den Übernachtungsgästen in diesen Orte eine kostenfreie Nutzung der Nationalparklinie zu ermöglichen.

Die Gemeinde Ivenack (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) verfügt mit den „Ivenacker Eichen“ über ein Nationales Naturmonument von kultur- und naturhistorischer Besonderheit. „Die Eichen gehören zu den ältesten Bäumen Deutschlands und sind ein Wahrzeichen der Region mit besonderer auch touristischer Symbolkraft und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Im Park mit Baumkronenpfad, Aussichtsplattform, Wildtiergarten und Tiergarten-Café kann der Wald aktiv erlebt werden“, betonte Wirtschaftsminister Meyer. In Ivenack soll zum Beispiel in einen Kunst-Rundgang um den See, Sanitäranlagen und eine Touristeninformation investiert werden.

Die Stadt Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist Geburtsstadt des deutschen Luftfahrtpioniers Otto Lilienthal und hält mit ihrem Otto Lilienthal-Museum einen kulturellen Gedächtnisort von nationaler Bedeutung vor. Dazu wird die Nikolaikirche im Zentrum der Stadt derzeit als neuer Standort des Museums zum sogenannten „IKAREUM – Lilienthal Flight Museum“, einem Museum der Fluggeschichte mit begehbarer Turmspitze, umgebaut. In Anklam soll unter anderem die Fertigstellung des „Ikareum – Lilienthal-Flight Museums“ mit der Kurabgabe finanziert werden.

Die Stadt Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist eingebettet in die Mecklenburgische Schweiz mit dichten Wäldern, Hügeln, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen. Kulturell ist die Stadt durch den bedeutendsten Schriftsteller niederdeutscher Sprache, Fritz Reuter (1810 bis 1874), geprägt. „Das ehemalige Rathaus und Geburtshaus Reuters am historischen Markplatz im Zentrum der Stadt dient heute als Literaturmuseum, Forschungsstätte und Touristeninformation. Das touristische Angebot wird zudem durch die evangelische Stadtkirche aus dem 18. Jahrhundert, das Schloss Stavenhagen mit gepflegter Parkanlage und Kinderspielplatz sowie die Alte Synagoge ergänzt“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Zur weiteren Freizeitgestaltung bietet die Stadt ein Waldbad mit beheiztem Badewasser, Breitwasserrutsche, Spielplatz, Volleyballfeld und Waldcafé. Stavenhagen plant unter anderem, in ein „Welcome Center“ im Bahnhof zu investieren.

Förderprogramm „Mobile Luftreiniger 2021“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die neue Bundesregierung aufgefordert, das Förderprogramm für mobile Luftreiniger umgehend nachzubessern, damit mehr Schulen, Kitas, Horte und Einrichtungen der Erwachsenenbildung von einer Förderung profitieren. Die Träger der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern konnten bis Freitag, 10. Dezember 2021, entsprechende Anträge beim Landesförderinstitut einreichen.

„Ich begrüße, dass der Bund die Träger der Einrichtungen bei der Finanzierung von mobilen Luftfiltern unterstützt. Das Förderprogramm ist allerdings nur für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern in Gemeinschaftsräumen ausgelegt, die schlecht belüftet werden können“, kritisierte Oldenburg.

„Nach Einschätzung unserer Schulträger sind diese Räume in unseren Schulgebäuden glücklicherweise nur in geringer Zahl vorhanden. Die Förderung ist zudem nur für Einrichtungen vorgesehen, in denen Kinder unter 12 Jahren lernen. Das ist alles andere als sinnvoll“, so die Ministerin weiter. Gymnasien, Berufsschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind laut Verwaltungsvereinbarung komplett ausgeschlossen.

„Da die Länder das Förderprogramm kofinanzieren müssen, bin ich der Auffassung, dass nur solche Förderprogramme aufgelegt werden sollten, die auch funktionieren“, erklärte Oldenburg. „Es ist niemandem damit geholfen, wenn die Förderkriterien so eng gefasst sind, dass ein Großteil der Fördermittel gar nicht abfließt und die Unterstützung nicht in den Einrichtungen ankommt. Die Förderbedingungen müssen geweitet werden, damit das Geld den Kindern, Jugendlichen und ihrer Gesundheit zu Gute kommt“, forderte sie.

Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Förderprogramm „Mobile Luftreiniger 2021“ vom Bund rund vier Millionen Euro. Das Land beteiligt sich mit knapp zwei Millionen Euro. Die Höhe der Förderung für mobile Luftreiniger beträgt bis zu 75 Prozent und ist auf max. 2.625 Euro je angeschafftes Gerät begrenzt.

Das Land rechnet mit einem Mittelabfluss von lediglich rund einer Million Euro Fördermittel (Kita, Hort und Schule zusammen) unter den derzeitigen Bedingungen. Der Anteil der Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit an den insgesamt verfügbaren regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern ca. 10 Prozent.

Zweite juristische Staatsprüfung bestanden

Schwerin – 46 Referendarinnen und Referendare haben jetzt erfolgreich ihren Vorbereitungsdienst beendet. „Wir haben einmal die Note Gut vergeben“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt

„Ich gratuliere den 46 Absolventinnen und Absolventen zu ihrem erfolgreichen Abschluss des Referendariats. Mit einem Durchschnitt von 7,28 Punkten und einmal der Note ‚Gut‘ ist dieser Durchgang der beste seit 2018.  Sechs Absolventinnen und Absolventen erhielten die Note ‚Vollbefriedigend‘, 21 Mal wurde ‚Befriedigend‘ vergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass es richtig ist, das Referendariat stetig zu optimieren“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt zur feierlichen Urkundenübergabe der zweiten juristischen Staatsprüfung.

In Corona-bedingt zwei getrennten Durchgängen wurden im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin 46 Urkunden übergeben. Sie dankte allen Ausbilderinnen und Ausbilder für ihren Einsatz, vor allem in der erschwerten Situation der Corona-Beschränkungen.

„Wir versuchen natürlich, die Assessoren in unserem Land zu behalten und führen Gespräche. Denn die Justiz unseres Landes ist ein attraktiver Arbeitgeber. Die in wenigen Jahren kommende Pensionierungswelle zwingt uns, schon jetzt die erkennbare Lücke im Blick zu haben. Daher setze ich mich dafür ein, sechs zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Denn allein durch steigende Zahlen der Absolventinnen und Absolventen im Referendariat werden wir den Bedarf an Nachwuchskräften in den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht stemmen können“, so Ministerin Bernhardt.

Bundesstraße 321 für den Verkehr freigegeben

Schwerin – Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr Daniela Kluckert offiziell die Bundesstraße 321 – Autobahnzubringer Schwerin – für den Verkehr freigegeben.

„Mit dem Ausbau des Autobahnzubringers von Schwerin-Zippendorf bis kurz vor Raben Steinfeld wird sich die Verkehrssituation im Südosten der Stadt deutlich entspannen. Das ist eine hervorragende Botschaft kurz vor dem Weihnachtsfest. Zugleich gilt es, ein großes Dankeschön an die Anwohner zu richten, die aufgrund der Großbaustelle mit Einschränkungen leben mussten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Gute Nachrichten für Pendler und Anwohner: Wir binden Schwerin besser an den Fernverkehr an und erhöhen dabei den Lärmschutz. Mit der Beseitigung dieses Engpasses reduzieren wir außerdem die Staugefahr und damit die Fahrtzeiten deutlich.“

Ziel der Maßnahme war der vierspurige Ausbau der Bundesstraße 321 vom Ortsausgang der Landeshauptstadt Schwerin bis zum Anschluss an den bereits ausgebauten Abschnitt im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zudem wurden unter anderem am Knotenpunkt Lomonossowstraße/Alte Crivitzer Landstraße die Fahr- und Abbiegestreifen erneuert sowie die Straßenbeleuchtung beidseitig der Bundesstraße ersetzt.

Die Gesamtlänge der Baustelle betrug rund 2,2 Kilometer. Die Fahrbahnbreite beträgt nun inklusive der Geh- und Radwege zwölfeinhalb Meter. Dafür wurden rund 41.000 Quadratmeter Asphalt benötigt.

Nach der offiziellen Verkehrsfreigabe sind noch Restarbeiten nötig, wie beispielsweise die endgültige Fahrbahnmarkierung, Fertigstellung der Lärmschutzwände und Schutzplanken. Es ist je nach Wetterlage vorgesehen, dass die Arbeiten voraussichtlich bis zum Frühjahr erfolgen. In den Seitenbereichen der Straße werden noch Restleistungen wie beispielsweise Pflasterarbeiten und Erdangleichungen ausgeführt. Hierfür sind Verkehrseinschränkungen auf der neuen Straße erforderlich.

„Besonders wichtig ist, dass eine Vielzahl der am Bau beteiligten Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommt. So bleibt die Wertschöpfung bei uns im Land und stärkt die heimischen Betriebe“, sagte Meyer.

Die Bauzeit der Gesamtmaßnahme betrug rund viereinhalb Jahre. Die Investitionen in Höhe von rund 46 Millionen Euro wurden unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland, der Landeshauptstadt Schwerin und Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen übernommen.

Booster-Impfungen nach drei Monaten

Schwerin – Der Impfabstand zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung (Booster-Impfung) gegen das Coronavirus wird in Mecklenburg-Vorpommern für Personen ab 18 Jahren auf einen Zeitraum ab 3 Monate verkürzt. Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut umgehend ab dem 22. Dezember umsetzen.

„Wir haben die Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die niedergelassenen Ärzte darüber informiert“, sagte Drese. „Eine Beschleunigung der Impfkampagne ist vor allem wegen der Omikron-Variante sinnvoll und notwendig. Die Booster-Impfungen sind der momentan beste Schutz vor Ansteckungen und schweren Krankheitsverläufen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ab Mittwoch (22.12.) können Termine für Booster-Impfungen nach mindestens drei Monaten in den Impfstützpunkten über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. An der technischen Umstellung zur Reduzierung des Impfabstandes wird gerade unter Hochdruck gearbeitet. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Ministerin Drese rief alle bisher noch nicht geimpften bzw. geboosterten Bürgerinnen und Bürger auf, die Impfangebote wahrzunehmen: „Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, appellierte Drese eindringlich. In dieser und in der nächsten Woche gibt es im gesamten Land viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen: beim Impfen nach Termin, beim freien Impfen, bei Sonderimpfaktionen und natürlich bei den Haus- und Fachärzten. Einen guten Überblick bietet die Website www.mv-corona.de/impfaktion.

Die STIKO hat am 21.12. ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Danach kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥ 18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden.

Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.