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Tag: 23. Juni 2022

Backhaus: MV erarbeitet Wasserstrategie

Schwerin – Anlässlich des Landesverbandstages der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. mahnt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, einen strategischen Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser an.

„Neben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie sind einige Bundesländer diesem Beispiel mit eigenen Strategien bereits gefolgt oder arbeiten – wie auch wir in Mecklenburg-Vorpommern – aktuell daran.

Im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels möchte ich beispielhaft folgende Gesichtspunkte nennen:

Vor Hochwasser an Fließgewässern schützen

Das Hochwasser an der Ahr vom 15.7.2021 hat uns wieder einmal nur zu deutlich vor Augen geführt, welche verheerenden Auswirkungen Starkregenereignisse haben können und wie unberechenbar Naturgewalten sind. Vorhandene Pläne und Anlagen sind daher auf ein ausreichendes Schutzniveau hin zu überprüfen.

Erst jüngst wurde z.B. für die Elbe gemeinsam mit den anderen Anrainer-Ländern ein neues Hochwasser­schutzkonzept aufgestellt, dem ein um ca. 10 % erhöhter Bemessungsabfluss zugrunde liegt. Es sollen aber auch solche Fließgewässersysteme in den Fokus genommen werden, die bislang „unauffällig“ bezüglich Hochwasserereignisse waren. Hier sind die Betroffenheit und die Risiken neu zu bewerten.

Vor Sturmhochwasser an der Küste schützen

Zwischen 1880 und 2009 ist der Meeresspiegel weltweit um 21 Zentimeter gestiegen. Auf Basis des Sonder­berichts des IPCC, der bis zum Ende des Jahrhunderts einen Anstieg des Meeresspiegels im Mittel von 84 cm vorhersagt, haben sich die norddeutschen Bundes­länder im Jahr 2020 darauf verständigt, für zukünftige Konzeptionen und Planungen ein Vorsorgemaß von 1,0 m bezogen auf 100 Jahre zu verwenden. Dieses Vorsorge­­maß wird bei der Planung neuer Küstenschutz­anlagen in M-V angewendet.

An steigenden Meeresspiegel anpassen

An der Ostsee werden nicht oder weniger intensiv vom Küsten- und Sturmflutschutz bevorteilte Gebiete, insbesondere Polder zunehmend vom Meer in Anspruch genommen, da ab einem bestimmten Meeresspiegel die Entwässerung und ihr Schutz aus verschiedenen Gründen nicht auf Dauer gewährleistet kann. Es bedarf der Entwicklung von Wohn- und Nutzungsmöglich­keiten, die mit steigendem Grundwasser- und Meeres­spiegel vereinbar sind und perspektivisch auch Rückzug aus gefährdeten Gebieten, für die der technische Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

Landschaftswasserhaushalt stabilisieren

Im Sinne eines umfassenden Ressourcenmanagements muss der Wasserhaushalt insgesamt betrachtet werden. Insbesondere in den Regionen Norddeutschlands, in denen die Gewässer und der Wasserhaushalt in den letzten Jahrhunderten durch menschliche Eingriffe nachteilig verändert wurde. Wasser muss wieder verstärkt in der Landschaft zurückgehalten werden, um Dürren besser ausgleichen zu können und die Grundwasserneubildung zu fördern. Hierzu dienen reaktivierte natürliche Landschaftselemente (Binnenentwässerungsgebiete, Sölle, Moore, Senken). Gewässer- und ihre Niederungen sollen renaturiert werden, um robuster gegen klimabedingte Extreme wie Niedrig- oder Hochwasser zu werden. Moore nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle ein. CO2-Emissionen aus degradierten Mooren müssen gestoppt werden und im Gegenzug sollen Moore wieder CO2 speichern.

Gewässer schützen und nachhaltig nutzen

Grund- und Oberflächengewässer müssen als wichtige Ressourcen vor Stoffbelastungen geschützt und nachhaltig genutzt werden. Vorrang hat weiterhin die Versorgung mit Trinkwasser. Die Kompensation von ausbleibenden Niederschlägen durch Bewässerung kann bei sinkendem Dargebot nur in Ausnahmefällen eine geeignete Anpassungsstrategie sein.

Einträge von Spurenstoffen aus Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Mikroplastik, antibiotika­resistente Keime sind noch stärker in den Fokus zu nehmen. Da es wesentlich effizienter ist, Schadstoffe schon an der Quelle zu vermeiden, als sie über „end of pipe“-Lösungen mühsam herauszufiltern, ist eine stärkere Hersteller- und Produktverantwortung umzusetzen, am besten durch eine europäische Lösung. Dennoch werden wir nicht an „vierten Reinigungs­stufen“ auf relevanten Kläranlagen vorbeikommen.

Städten und Gemeinden an Klimaextreme anpassen, Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln

Die nachteiligen Wirkungen von Bebauung, Straßen und sonstiger Infrastruktur auf die Durchlüftung, Erwärmung und den Wasserhaushalt im besiedelten Bereich sollen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen gemindert werden. Der immer noch zunehmenden Versiegelung muss mit innovativen Bauweisen begegnet werden. Ziel wird es sein, wassersensible Stadtentwicklungen zu etablieren. An dieser Stelle bin ich dann auch wieder bei der zukünftigen „Klimakennung“ der DWA in ihrem Regelwerk.

Ziel von Maßnahmen der Niederschlagswasser­bewirtschaftung muss es sein

  • abflusswirksame Flächen zu reduzieren,
  • das Verdunsten und Versickern von Niederschlagswasser mittels dezentraler Systeme zu forcieren,
  • Niederschlagswasser, dort wo möglich, zu speichern, zu nutzen oder verzögert abzuleiten,
  • die behandlungsbedürftigen Niederschlagswassermengen zu begrenzen.

Aber auch in unbebauten Gebieten können Starkregen Umweltschäden hervorrufen, bspw. durch Bodenero­sion oder Stoffeinträge durch Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Schadens­potenziale müssen identifiziert und geeignete Maß­nahmen ergriffen werden.

Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Wasserstrategie umsetzen

Für den Erfolg der Wasserstrategien braucht es auch unterstützende Maßnahmen. Insbesondere in der Landwirtschaft muss es gelingen, eine gewässersensible Landwirtschaft zu entwickeln, die dennoch einträglich ist und unsere Versorgung mit Nahrungsmitteln sichert. Auf Mooren bzw. Moorböden besteht die große Herausforderung darin, die Degradation und damit die CO2-Emissionen zu stoppen und dennoch Wertschöpfung zu erzielen“, so Minister Backhaus abschließend.

GAP-Strategieplan vorgestellt

Schwerin – Am 22. Juni hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Agrarverbänden per Videoschalte die Programme der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die landesspezifischen Maßnahmen der zweiten Säule, vorgestellt.

„Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode der GAP. Unser Ziel ist es, den Landwirten so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Das ist ein wichtiges Signal, erst recht in Zeiten des Krieges, turbulenter Märkte und steigenden Preisen. Deshalb werden wir uns in den kommenden Wochen noch mehrfach mit den Agrarverbänden zur Förderkulisse und Rahmenbedingungen austauschen.

Die Herausforderung besteht sicherlich darin, die ambitionierten Ziele des Green Deals und die Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels aus dem Pariser Abkommen mit der Lebenswirklichkeit der Landwirte zusammenzubringen. Hier treffen ökologische und ökonomische Interesse aufeinander. Um hier zu guten Kompromissen zu kommen,  muss man mit denjenigen, die es betrifft reden und das tun wir!“, sagte Backhaus heute in Schwerin.

Und zu reden gibt es viel: „Die Europäische Komission hat den GAP-Strategieplan der Bundesrepublik in der ersten Jahreshälfte geprüft und in rund 300 Punkten Nachfragen gestellt und Klärungsbedarf angemeldet. Diese Fragen werden derzeit mit Hochdruck durch den Bund beantwortet. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und welche Änderungen sich daraus für die neue Förderperiode noch ergeben können. Ziel ist, dass der GAP-Strategieplan bis zur Antragsstellung im Herbst genehmigt werden kann. Ich bin mir bewusst, dass es für die Betriebe und uns alle eine knappe Kiste wird. Umso wichtiger ist es mir, dass sie in den Gesamtprozess einbezogen sind und von den neuen Verpflichtungen nicht kalt erwischt werden.“

Als neue Komponente der „grünen Architektur“ werden erstmals in der 1. Säule den Landwirten freiwillige Maßnahmen im Interesse des Umwelt und Klimaschuztes angeboten, zum Beispiel die Anlage von Blühflächen und Altgrasstreifen sowie nichtproduktiven Flächen über die Konditionalität hinaus.

Auch ein Programm für vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte und weitere Maßnahmen, wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland, als auch die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen in Natura-2000-Gebieten werden finanziell ausgeglichen, führte Backhaus aus. Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Die meisten Öko-Regelungen sind mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Neu in der Förderung sind für Mecklenburg-Vorpommern die Duldung von Wiedervernässung (Prämie 450 €/ha), der Anbau von Paludikulturen (Prämie 450 €/ha), Strip-Till-/ Mulch-/ Streifen-/ Direktsaatverfahren (Prämie 60 €/ha), Extensive Ackernutzung (Prämie 325 € bis 800 €/ha), Prämie für Rauhfutterfresser auf Grünland im Ökolandbau (244 € bis 850 €/ha), Ganzjährige Haltung in Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung (Prämie 120 €/GV) sowie Natura-2000-Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen (Offenland: 90 bis 200 €/ha, forstwirtschaftliche Flächen: 20 bis 346 €/ha).

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 452,5 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel bereit. Hinzu kommen ca. 199,6 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro. In der ersten Säule sind es 312 Millionen Euro pro Jahr, darunter 81 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

In der ersten Säule gibt es die Direktzahlungen an die Landwirte in Höhe von ca. 153 €/ha (2023) und 144 €/ha (2026) die Umverteilungsprämie bis 40 ha in Höhe von 69,16 €/ha und bis 60 ha in Höhe von 41,49 €/ha, die gekoppelte Prämie für Schafe und Ziegen 34,83 Euro und Mutterkühe 77,93 Euro, die Junglandwirteprämie in Höhe von 134,04 Euro für bis zu 120 ha.

„Wir haben mit unseren Programmen in der 2. Säule an die erfolgreichen Maßnahmen der laufenden Förderperiode angeknüpft aber auch neue Angebote unterbreitet, damit die Landwirte ihren Beitrag für sauberes Wasser, Biodiverisät und Klimaschutz auch ausgelichen bekommen.

Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, eine Unterstützung der Schaf-und Ziegenhalter und der Mutterkuhhalter in der 1. Säule zu etablieren. Dafür habe ich mich auf Bundesebene besonders eingesetzt“, so Backhaus.

Wirtschaftstreffen: „Mittwochsrunde zu Wismar“

Meyer: Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar sind wichtige wirtschaftliche Zentren des Landes

Wismar – Rund 100 Unternehmer und Vertreter aus Politik, Verwaltung sowie dem öffentlichen Leben diskutierten mit Wirtschaftsminister Reinhard Meyer beim traditionellen Empfang der „Mittwochsrunde zu Wismar“ – einem Unternehmerstammtisch – die wirtschaftliche Entwicklung der Region.

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg und insbesondere die Hansestadt Wismar gehören zu den wichtigen wirtschaftlichen Zentren Mecklenburg-Vorpommerns. Gemeinsam tragen sie einen erheblichen Teil dazu bei, die wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land voranzutreiben. Das ist gerade jetzt, in einer Zeit geprägt durch Auswirkungen der Corona-Pandemie, den daraus folgenden wirtschaftlichen Einschränkungen, dem Ukrainekrieg, Lieferkettenproblemen und einer hoher Inflation, eine große Leistung der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg inklusive der Hansestadt Wismar wurden seit 2016 insgesamt 71 neue Investitionsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 117,5 Millionen Euro unterstützt. Das Zuschussvolumen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beläuft sich hierbei auf rund 20,2 Millionen Euro. Mit den Vorhaben wurden über 2.000 Arbeitsplätze gesichert und 235 Arbeitsplätze neu geschaffen.

„Die Investitionen beweisen das Vertrauen der Unternehmer in ihre Mitarbeiter, den Standort und die positive wirtschaftliche Entwicklung. Nach wie vor ist das Interesse an der Region von Unternehmerseite groß, das zeigen die aktuellen Anfragen, die von den Wirtschaftsförderern begleitet werden. Wir werden weiter investive Maßnahmen unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern“, sagte Meyer.

Ein Beispiel für eine Neuansiedlung in Wismar ist die Eppendorf Polymere GmbH. Eppendorf ist ein führendes Life-Science-Unternehmen; es entwickelt, produziert und vertreibt Systeme für den Einsatz in Laboren auf der ganzen Welt. Das Produktportfolio umfasst beispielsweise Pipetten, Pipettenspitzen, Zentrifugen, Mischer und Ultra-Tiefkühlgerate.

Das Unternehmen hat das Grundstück und Gebäude der MV Werften Fertigmodule Property GmbH in Wismar-Dammhusen gekauft und will dort 94 Millionen Euro investieren. Der Produktionsstart soll bis Ende des Jahres mit 70 bis 100 Arbeitsplätzen erfolgen, ein schrittweises Wachstum auf rund 600 Arbeitsplätze ist nach Angaben des Unternehmens geplant.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung waren Diskussionen zur Fachkräftesituation in den Bereichen Handwerk und Dienstleistungen. „Das entscheidende Gut eines Unternehmens sind Fachkräfte. Diese zu gewinnen, wird zunehmend schwerer. Deshalb ist es wichtig, jungen Menschen einerseits aufzuzeigen, wie hochinnovativ das traditionelle Handwerk ist, gleichzeitig Weiterbildung zu unterstützen und parallel dazu eine langfristige Perspektive im Unternehmen aufzuzeigen. Das ist eine Kombination, die Erfolg verspricht. Das Wirtschaftsministerium trägt einen Teil dazu bei, diesen Weg zu unterstützen“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt unter anderem mit den Förderprogrammen „Meister-Extra” und „Meisterprämie“. Mit dem „Meister-Extra“ werden erfolgreiche Meisterabschlüsse in Höhe von 2.000 Euro finanziell gewürdigt. Bis zu 50 Absolventinnen und Absolventen erhalten zudem ein „Meister-Extra“ in Höhe von 3.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes bzw. ihrer Fachrichtung die Meisterprüfung abgelegt haben. Zudem reicht das Wirtschaftsministerium die „Meisterprämie“ für Unternehmensnachfolgen im Handwerk aus. Sofern ein Meister erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält er eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro.

Der Empfang wird von der „Mittwochsrunde zu Wismar“ veranstaltet und findet seit 1992 jährlich statt.