Festspiele MV eröffnet

Schwesig eröffnet Festspiele MV und kündigt MV-Tag 2023 in Neubrandenburg an

Neubrandenburg – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Neubrandenburger Konzertkirche die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern eröffnet: „Mit 141 Konzerten an 60 Orten findet Musik im ganzen Land statt, an ungewöhnlichen Orten und mit Gästen aus der ganzen Welt. Wir sind als Land sehr stolz auf unsere tolle Kulturlandschaft und auf unsere Festspiele. Deshalb haben wir auch während der Corona Pandemie die Kultur mit dem MV Schutzfonds unterstützt.“

Die Ministerpräsidentin dankte: „Ohne die vielen Unterstützer, Sponsoren und Festspielfreunde sind die Festspiele nicht möglich. Ich möchte mich auch herzlich bei Prof. Dr. Horst Klinkmann bedanken, der nach langjährigerem und außerordentlichem Engagement als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH ausgeschieden ist und seinen Nachfolger Dr. Martin Rethmann in der Festspielfamilie herzlich willkommen heißen.“

2023 feiert Neubrandenburg ein großes Jubiläum: 775 Jahre Neubrandenburg. Schwesig: „Und das Land wird mitfeiern. Ich freue mich, Ihnen in diesem schönen Rahmen, beim Eröffnungskonzert der Festspiele MV in der Konzertkirche Neubrandenburg, mitteilen zu können, dass im nächsten Jahr der Mecklenburg-Vorpommern-Tag vom 30. Juni bis 2. Juli in Neubrandenburg stattfinden wird.

Das größte Bürgerfest des Landes, mit dem wir zuletzt 2005 in der Vier-Tore-Stadt zu Gast sein durften, kommt wieder mit seinen vielfältigen Präsentationen, u.a. von Landesregierung, Landkreisen, kreisfreien Städten, Vereinen, Ehrenamt, Verbänden und Unternehmen des Landes. Wir wollen den MV-Tag nutzen, um mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam unser schönes Land in seiner ganzen Vielfalt zu feiern. Gern laden wir dazu auch Gäste aus nah und fern ein.“

Neuer Vorsitzender der Härtefallkommission

Schwerin – Die Härtefallkommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Vorsitzenden: Hans-Joachim Engster aus Rostock folgt auf Ulrich Höckner, der nach mehr als 20 Jahren aus der Härtefallkommission ausgeschieden war.

Innenminister Christian Pegel gratulierte dem neuen Vorsitzenden und dankte dem bisherigen sowie allen Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitären Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

„Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale kann im Einvernehmen mit dem Innenministerium einer humanitären Lösung gefunden werden“, so der neue Vorsitzende Hans-Joachim Engster, langjähriges Mitglied der Kommission als Vertreter des Städte- und Gemeindetags M-V.

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien mit Kindern, die hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.