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Monat: Oktober 2022

Zeitkapsel des Schlosses Güstrow

Güstrow – Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen am Schloss Güstrow ist es zu einem überraschenden Fund gekommen: in einem der krönenden Kugelelemente des Schlosses wurde eine Zeitkapsel mit zeitgeschichtlichen Dokumenten aus der Zeit einer vorherigen Sanierung des Schlosses in den 1960er und 1970er Jahren aufgefunden.

Diese Zeitkapsel wurde heute von Finanzminister Dr. Heiko Geue mit Belegen der heutigen Zeit versehen und wieder verschlossen.

„Mit der Restaurierung der Fassaden und Dächer des Schlosses Güstrow wird der entscheidende Anstoß zur Aufwertung des Schlossensembles und des Museums gegeben. Der Fund der Zeitkapsel hat uns dabei alle überrascht. Umso mehr freut es mich, dass wir diese gute Tradition fortführen und somit bei zukünftigen Generationen vielleicht auch für eine Überraschung sorgen können“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die aktuellen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen wurden aufgrund von Braunfäule und Hausschwammbefall sowie Feuchtigkeitsschäden und Rissen notwendig. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 31,9 Mio. Euro, darunter knapp 26,1 Mio. Euro EU-Fördergelder. Weitere Baumaßnahmen an der Schlossanlage, wie die Innensanierung des Schlosses und die Fertigstellung des Schlossgartens, sind zudem bereits geplant.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme sind auf der Seite des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Schwerin zu finden.

Grundwasserschutz muss Priorität haben

Güstrow – Das Grundwasserdargebot in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ab. Das belegen Messungen in den verschiedenen Grundwasserleitern an über 680 Messpunkten im Land sowie in der Lysimeteranlage in Groß Lüsewitz, in der seit etwa 50 Jahren Daten zum Sicker- und Grundwasser erhoben werden. Grund für die Negativentwicklung ist der Klimawandel mit steigenden Temperaturen und damit höheren Verdunstungsraten. Über die Grundwassersituation in M-V und Ressourcenmanagement in Zeiten des Klimawandels konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen heute auf einem Symposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie im Bürgerhaus in Güstrow informieren.

„Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Wasserversorgung und im Besonderen die Trinkwasserversorgung im Land zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. M-V entwickelt daher – parallel zur Nationalen Wasserstrategie des Bundes – eine spezifische Wasserstrategie für unser Land. Ziel ist es, diversen Problemlagen für die Zukunft zu begegnen, sei es Hochwasser, Starkregen oder Niedrigwasser. Vor allem die Sicherung von ausreichendem und sauberem Wasser hat Priorität. Für die Trinkwasserversorgung hat die Landesregierung zusammen mit zahlreichen Akteuren in 2022 eine Trinkwasserschutzkonzeption entwickelt. Eine Änderung des Landeswassergesetzes wird in 2023 auf den Weg gebracht“, erklärte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus in seinem Grußwort.

Der Minister bezeichnete das Grundwasser als wertvollsten Rohstoff, der nicht endlos zur Verfügung steht: „Tiefer bohren wird das Problem nicht lösen, da die Süß-Salzwassergrenze z.B. im nördlichen und im vorpommerschen Landesteil meist nicht tiefer als 100 Meter liegt.“ Laut Grundwasserneubildungskarte beträgt die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in M-V rund 2,83 Milliarden Kubikmeter pro Jahr.

Da aber ein Großteil des Grundwassers die Vorfluter speist und somit über die Flüsse in die Nord- und Ostsee abfließt, stehen nur 30 Prozent dieser Grundwasserneubildung zur Nutzung zur Verfügung. Das sind ca. 850 Millionen Kubikmeter pro Jahr; etwa das Zehnfache von dem, was für die Trinkwasserversorgung insgesamt benötigt wird. „Das hört sich erstmal viel an, doch die Prognosen gehen von steigenden Temperaturen, höheren Verdunstungsraten und einer Häufung von Starkregenereignissen aus. Das hat zur Folge, dass viel Wasser innerhalb kurzer Zeit auf trockene Böden fällt und zu großen Teilen direkt in den Obeflächengewässer abfließt, nur wenig davon gelangt ins Grundwasser“, führte Backhaus aus.

Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser hat nach statistischen Erhebungen in den letzten Jahren in M-V um mehr als 30 Prozent zugenommen, von 127 Mio Kubikmetern in 2007 bis auf 178 Millionen Kubikmetern in 2019, sagte Backhaus. Die Trinkwasserentnahme habe den größten Anteil an der Wasserentnahme. Dennoch sei der Anteil an der Gesamtentnahme seit 2007 von ca. 73 Prozent auf ca. 55 Prozent gesunken. Dagegen seien die Entnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerungvon ca. 3 Prozent auf nunmehr fast 30 Prozent angestiegen. Und der Wunsch nach mehr Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen steige aktuell stark an.

Um die Grundwasserneubildung zu vergrößern sei es notwendig, das Niederschlagswasser „in der Fläche zu halten“, so Minister Bachkaus. Sei es nun durch Erforschung und Etablierung einer kontrollierten Drainung oder die Verminderung der Entwässerung über Gräben durch bessere Steuerung oder durch die Förderung der nassen Landwirtschaft.

30 Jahre Migrantenrat Rostock

Rostock – Als wichtiges kommunales Gremium für ein friedliches Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Kultur und Religion und Vorbild für andere Kommunen würdigt Integrationsministerin Stefanie Drese die Arbeit des Migrantenrates der Hansestadt Rostock (MIGRO).

„Drei Jahrzehnte zeigen eindrucksvoll, dass die politische Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte für ein gutes Miteinander in Rostock gelebt wird“, so Drese.

Integration gelingt nach Aussage von Drese auch über politische Beteiligung. Deshalb sei es sehr erfreulich, dass sich in Rostock viele Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte seit Jahren in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik ehrenamtlich mit Tatkraft und Ideen engagieren, sagte die Ministerin anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung von MIGRO, der am Dienstag mit einer Sondersitzung und einem Festakt gefeiert wurde.

MIGRO wurde am 12. Oktober 1992 als Ausländerbeirat Rostock unmittelbar nach dem Pogrom von Lichtenhagen gegründet. Auf Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erfolgte im Januar 2010 die Umbenennung in Migrantenrat. Dieser besteht aus neun stimmberechtigten, für fünf Jahre gewählten Mitgliedern, wobei vier mit beratender Stimme hinzukommen können.

MIGRO erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen und setzt sich für die Verständigung aller Rostockerinnen und Rostocker ein. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung fördert er die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit der Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Drese: „Die Herausforderungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dabei war zu jeder Zeit die Perspektive und Expertise der damals einzigen durch Wahlen legitimierten Migrantenvertretung im Land mit ihren Erfahrungen und Kontakten sehr wertvoll – nicht nur für die kommunale Ebene.“

Ministerin Drese verknüpft ihre Glückwünsche zum 30-jährigen Bestehen von MIGRO mit der weiteren Gestaltung von Vielfalt und Integration auf allen Ebenen. „Das bleibt eine wichtige Aufgabe, der wir uns zum Beispiel mit der Erarbeitung eines Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern stellen. Auch hierbei verbindet die Landesregierung eine intensive Zusammenarbeit mit den Migrantenvertretungen, wie sie auch im Landesintegrationsbeirat und den Arbeitsgruppen des Beirates gewachsen ist“, so Drese.

Erster Ehrenamtspreis der Justiz

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „30 Jahre Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sind ein guter Anlass, um Danke zu sagen.“

Schwerin – Am Sonnabend, 22. Oktober 2022, öffnet das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern seine Türen. Von 10 bis 15 Uhr kann das Neustädtische Palais besichtigt werden, das durch den Goldenen Saal und die Goldene Treppe bekannt ist. Ab dem Jahr 2006 wurde das Haus zunächst durch das Justizministerium, später das Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz genutzt.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „In diesem Jahr ist die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern 30 Jahre alt geworden. Am 1. Juli 1992 trat das Gesetz zur Anpassung der Rechtspflege in Kraft. Der Grundstein für die unabhängige Justiz war gelegt. Das ist ein guter Grund zum Feiern und zum Danke sagen.“

Ins Leben gerufen wird der Ehrenamtspreis der Justiz, mit dem künftig jährlich ehrenamtlich in der Justiz Engagierte gewürdigt werden sollen.

„Es gibt so viele engagierte Ehrenamtler, zum Beispiel Schöffinnen und Schöffen, Schiedsleute oder auch Beiräte in einer Justizvollzugsanstalt. Das Ehrenamt in der Justiz kann gar nicht hoch genug gewertschätzt werden. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, den ehrenamtlich Engagierten im Goldenen Saal in einem würdigen Rahmen zu danken“, so die Ministerin. Die Ehrung wird um 14 Uhr beginnen.

Das Ministerium ist aber auch zuständig für Gleichstellung und Verbraucherschutz. Daher werden auch diese gesellschaftlich relevanten Bereiche thematisiert. Die Landesbeauftragte Wenke Brüdgam steht für Fragen bereit. Sie zeigt auf, welche gleichstellungspolitischen Ziele die Landesregierung hat. Darüber hinaus wird die Verbraucherzentrale des Landes dabei sein.

„Gerade in Zeiten der Energiepreissteigerungen ist der Beratungsbedarf allein auf diesem Gebiet enorm gestiegen“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Am Tag der offenen Tür stehen Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale aber auch zu den Themen Ernährung, Recht und Finanzen Rede und Antwort. Zudem können auch Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zum Nachbarrecht geklärt werden.

Präsentieren wird sich auch der Justizvollzug mit all seinen Aufgaben, Zielen und Facetten. „Das Wichtigste in der Straffälligenarbeit ist die Arbeit mit Menschen, ob in einer JVA oder in der Bewährungshilfe“, erklärt Ministerin Bernhardt. Der Tag der offenen Tür wird zeigen, was in einer JVA an Gebrauchsgegenständen hergestellt wird. Besichtigt werden kann auch der Gefangenenbus.

Der Tag der offenen Tür am 22. Oktober 2022 wird gleichzeitig Startschuss für die Woche der Justiz. Vom 24. bis 28. Oktober werden Schulklassen an mehreren Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern die Rechtsprechung live erleben.

Keine Änderung der Corona-Landesverordnung

Ministerin Drese rät zu Auffrischimpfungen und Achtsamkeit im Umgang mit dem Virus

Schwerin – Impfungen, anlassbezogene Testungen und die Einhaltung von Hygieneregeln sind nach Ansicht von Gesundheitsministerin Stefanie Drese wichtige Schutzmaßnahmen in der momentanen Phase der Corona-Pandemie.

„Die Belastung des Gesundheitswesens steigt, die Krankenhäuser im Land bezeichnen die derzeitige Lage als angespannt. Deshalb appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin achtsam im Umgang mit dem Coronavirus zu sein und Verantwortungsgefühl zu zeigen“, sagte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag. Dazu gehöre, nach einem positiven Test sich in Isolation zu begeben und nicht auf Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen.

Die Ministerin betonte, dass die Landesregierung gemeinsam mit den wissenschaftlichen Expertinnen und Experten die Lage stetig genau analysiere. Verschärfungen der Corona-Landesverordnung müssten derzeit nicht vorgenommen werden.

„Oberste Priorität hat der bestmögliche Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen, des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. Mit der bestehenden Maskenpflicht in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im ÖPNV haben wir hierfür bereits zielgerichtete Maßnahmen ergriffen“, verdeutlichte Drese. Ob in den kommenden Wochen weitere Schutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht in Innenräumen ergriffen werden müssen, hänge von verschiedenen Parametern wie der Hospitalisierungsinzidenz, der Auslastung der Intensivstationen und den Daten der ARE-Surveillance ab.

„In den Krankenhäusern müssen wir zudem im Blick behalten, dass zum Anstieg der Aufnahme von Corona-Patienten auch Personalengpässe durch Krankheitsausfälle hinzukommen“, so Ministerin Drese.

Der Greifswalder Bioinformatiker Professor Lars Kaderali (Foto im Anhang) ergänzte: „Die Corona-Zahlen entwickeln sich derzeit mit einer hohen Dynamik, die uns zur Vorsicht mahnt. Auch wenn es mittlerweile eine hohe Grundimmunisierung in der Bevölkerung gibt, können zu viele Infektionen die Zahl der Kranken exponentiell weiter in die Höhe treiben und das Gesundheitssystem sowie andere Bereiche der Kritischen Infrastruktur dann stark belasten.“ Kaderali ist Mitglied des von Ministerin Drese einberufenen Expertengremiums.

Drese empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe. Voraussetzung ist, dass das letzte Ereignis (Impfung oder Infektion) mindestens 6 Monate zurückliegt. „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. Das gilt vor allem für Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Impfstoff ist genügend vorhanden. Neben den niedergelassenen Ärzten stehen auch die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung“, so Drese.

„IMAG Frühkoordinierung“ offiziell beauftragt

Meyer: Strukturbedeutsame Ansiedlungen gemeinsam begleiten – formales Verfahren auf den Weg gebracht

Schwerin – Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Frühkoordinierung strukturbedeutsamer Ansiedlungsvorhaben (IMAG Frühkoordinierung) offiziell einzurichten.

„Wir haben jetzt ein formales Verfahren auf den Weg gebracht. Mit der IMAG Frühkoordinierung sind die Ressorts unter Federführung des Wirtschaftsministeriums nun auch offiziell vom Kabinett beauftragt, bei großen strukturbedeutsamen Ansiedlungsvorhaben gemeinsam voranzugehen. So können offene Fragen und notwendige Abstimmungen unkompliziert geklärt werden. Es gibt klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner, das wissen Investoren zu schätzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Bewerbung des Landes um große strukturbedeutsame Ansiedlungsvorhaben sowie deren Realisierung sind ein komplexer und aufwendiger Prozess. Unterschiedliche Anforderungen von Investoren erfordern frühzeitig ein koordiniertes und eng abgestimmtes Vorgehen auf Landes- und Kommunalebene. Die IMAG soll künftig im Auftrag des Kabinetts die Ansiedlung strukturbedeutsamer Investitionsvorhaben vorbereiten und begleiten.

Die Auswahl der zu begleitenden Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch das Wirtschaftsministerium beziehungsweise im Rahmen der IMAG. „Die Ansiedlung von strukturbedeutsamen Unternehmen strahlt in die Regionen aus. Neben den zusätzlichen direkten Beschäftigungsmöglichkeiten ermöglichen Großansiedlungen auch regional verankerten Unternehmen den Aufbau von neuen Kunden- und Lieferstrukturen“, sagte Meyer.

Nichtberücksichtigung M-V an Bildungsstudie

Oldenburg: Kritik des Abgeordneten Torsten Renz haltlos – Pandemie Ursache für Nichtberücksichtigung Mecklenburg-Vorpommerns in Bildungsstudie

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg weist die Kritik des Abgeordneten Torsten Renz zurück, die sich auf die Nichtberücksichtigung Mecklenburg-Vorpommerns in der aktuellen IQB-Bildungsstudie bezieht.

„Es ist bemerkenswert, dass ein erfahrenes Mitglied im Bildungsausschuss weder weiß, wie die nationalen Leistungserhebungen durchgeführt werden, noch über Erinnerungen zu den Schulschließungen im Frühjahr vergangenen Jahres verfügt. Diese Schulschließungen hatte er als Innenminister der damaligen Landesregierung mit zu verantworten. Wenn keine Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Leistungstests in der Schule, sondern in der Notbetreuung oder im Distanzlernen sind, können diese Erhebungen selbstverständlich nicht durchgeführt werden. Ein Vergleich mit allen Bundesländern, deren Schulen während des Testzeitraums nicht so lange im Lockdown waren, hinkt. In Mecklenburg-Vorpommern waren die Schulen bis Mitte Mai 2021 im Lockdown“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das unabhängige IQB hatte die Untersuchung in allen Bundesländern in einem Zeitraum von April bis August 2021 durchgeführt. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde im April die Abfrage gestartet. Das IQB führt in seinem veröffentlichten Bericht ausdrücklich aus: „Eine Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, wo die Erhebungen aufgrund von Schulschließungen in Verbindung mit einem frühen Beginn der Sommerferien nur an einem Fünftel der vorgesehenen Schulen durchgeführt wurden. Daher werden in diesem Bericht keine Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.“

Oldenburg: „Es ist also mitnichten so, dass die Untersuchungen in allen Bundesländern im gleichen Zeitraum durchgeführt wurden und werden konnten. Das IQB hat entschieden, dass die Datenbasis nicht groß genug ist, um in der Erhebung Berücksichtigung zu finden. Damit war die pandemische Lage in Verbindung mit dem frühen Sommerferienstart in Mecklenburg-Vorpommern Ursache für die Nichtteilnahme des Landes MV.“

Um als Land schnell auf die Ergebnisse der Bildungsstudie zu reagieren, sollen die Kompetenzen der Grundschülerinnen und Grundschüler, vor allem in den Hauptfächern, gestärkt werden. Es werden weitere landeseigene Lernstandserhebungen durchgeführt.

Neben den verpflichtenden Vergleichsarbeiten in Klasse 3 ist LEO.MV 5, Lernausgangslage für die 5. Klasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern, als freiwilliges Angebot ins Leben gerufen worden. Schülerinnen und Schüler haben hier die Möglichkeit, zu Beginn der Tests die eigenen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen kurz einzuschätzen und erhalten im Nachgang Rückmeldungen zu ihrer Selbsteinschätzung. Damit fragt man laut Ministerin nicht nur Leistungen ab, sondern motiviert auch.

Außerdem stellt MV unter anderem 120 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer zur Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein. „Die Kinder können gezielter im Lernprozess begleitet werden und die Lehrerinnen und Lehrer gewinnen mehr Zeit für den Unterricht“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Die Kernergebnisse der Studie waren bereits im Juli verkündet worden. Gestern hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auch die detaillierten Länderanalysen veröffentlicht. Grundlage waren Tests an fast 1500 Schulen in ganz Deutschland mit etwa 27.000 Viertklässlern zwischen April und August 2021. Die Studie legte wachsende Defizite offen.

Filmmelodien der 30er & 40er Jahre

KONZERT: „In der Nacht ist der Mensch nicht gern alleine…!“ – Gassenhauer des frühen Tonfilms

Insel Rügen – Es sind die großen Gefühle, welche die Melodien des Konzertes durchziehen. So rankt sich das Programm der zu hörenden Liedauswahl, um die Themen Liebe, Träume, Wünsche und das Leben. Unter den Liedern des Nachmittags befinden sich deshalb Klassiker, wie „In einer Nacht im Mai…!“, „Kann denn Liebe Sünde sein?“, „Ich brauche keine Millionen…!“, „Man kann sein Herz nur einmal verschenken…!“, „Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da…!“ und etliche weitere der beliebten Gassenhauer des frühen Tonfilms der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Es ist eine vergnügliche, nachdenkliche, melancholische Mischung an Evergreens. Das ist brillant und sensibel, ganz und gar dem Namen des Duos entsprechend: ›con emozione‹.

Der erste Tonfilm entstand im Jahr 1929 und nahm in rasantem Tempo in den 1930er Jahren die Menschen in ihren Bann. Man ging ins Kino, vom herannahenden Krieg war noch nichts zu spüren und man hatte einfach nur Freude an den sogenannten „Revue- oder Operettenfilmen“. Während des Krieges war es etwas anderes, was das Publikum bewegte. Sie fanden in den Filmen Trost und eine heile Welt, die es so gar nicht mehr gab.

Das dauerte so bis in die späten Nachkriegsjahre an. Erst mit der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1950er Jahren wurden die Filme anders, es folgten die sogenannten „Heimatfilme“. Umso bewundernswerter ist es, dass diese Melodien bis in die heutige Zeit überdauert haben.

Freitag, 28.10.2022 | 19.30 Uhr
LebensGut Frankenthal e. V. , Frankenthal 7, 18573 Samtens/Rügen

Ausführende Künstler:
Duo ›con emozione‹
Liane Fietzke, Gesang/Moderation
Norbert Fietzke, Piano
https://www.con-emozione.de

Duo ›con emozione‹ Foto: Matthias Wolf
Duo ›con emozione‹ Foto: Matthias Wolf

Liane Fietzke wird vom Publikum und von der Fachpresse als sehr ausdrucksvolle Sängerin gelobt. Sie hat nicht nur eine herrliche, reine und klare Sopranstimme, ausgestattet mit einem warmen Timbre, sie führt auch, wie immer, mit der ihr eigenen mitreißenden Frische und Fröhlichkeit durch das Programm. Norbert Fietzke gilt als hervorragender Liedbegleiter.

Das Duo ›con emozione‹, Liane Fietzke (Sopran/Moderation) und Norbert Fietzke (Piano), arbeitet seit vielen Jahren musikalisch zusammen. Sie erhielten beide ihre Ausbildung an der Musikhochschule Felix Mendelssohn Bartholdy in Leipzig. Weitere Studien folgten in Köln und Weimar. Ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt ist das Havelland.

Eintritt frei! Um eine angemessene Spende wird gebeten!