Keine Kürzung des Musikunterrichts

Oldenburg: Wir stärken Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache, ohne dabei in anderen Bereichen zu kürzen

Schwerin – In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen.

Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.

Renaturierung des Ottosees abgeschlossen

Darßer Ort – Am Darßer Ort erfolgte in dieser Woche die Abnahme der Bauarbeiten zur Renaturierung des Ottosees. Vertreter des Bauunternehmens, des StALU Mittleres Mecklenburg und des Nationalparkamts Vorpommern begutachteten vor Ort die Ergebnisse der im Herbst 2023 begonnenen Renaturierung. Der Abschluss der Bauarbeiten ist gleichzeitig der Beginn einer ungestörten natürlichen Entwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

„Ich freue mich sehr, dass die Bauarbeiten im Bereich des Ottosees nun erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Somit haben wir nun die Voraussetzungen für eine natürliche Weiterentwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks hergestellt. Anstelle des Nothafens werden sich schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Mit dem Vorhaben wird nun nach vielen Jahrzehnten endlich der Konflikt zwischen dem Betrieb eines Nothafens in der Kernzone des Nationalparks und den Anforderungen der Seenotrettung sowie von Wassersportlern gelöst.

Die Renaturierung des Ottosees umfasst den Rückbau der baulichen Anlagen des 1962 als Militärhafen gebauten Nothafens und die Herstellung einer naturnahen Wassertiefe im Ottosee. Insgesamt wurden ca. 2,2 Millionen Euro in die Renaturierungsmaßnahme investiert“, sagte Dr. Backhaus, der neben der Renaturierung auch für die Errichtung des Inselhafens Prerow als Ersatz für den nun zurückgebauten Nothafen zuständig ist.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich 2015 entschieden, vor Prerow einen Inselhafen und eine neue Seebrücke zu errichten. „Der Inselhafen wird im Unterschied zum ehemaligen Nothafen am Darßer Ort nun auch die Funktion eines kleinen Etappenhafens übernehmen, um das Hafennetz für schutzsuchende Wasserfahrzeuge und Wassersportler zu verdichten,“ informierte Minister Backhaus weiter.

Der Leiter des Nationalparkamts Vorpommern Gernot Haffner zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Baumaßnahme und sagte: „Der bauliche Teil der Renaturierung ist aus unserer Sicht erfolgreich verlaufen. Die Mitarbeiter*innen des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde freuen sich, die natürliche Entwicklung in den nächsten Jahren beobachten zu können. Der Ottosee ist weiterhin mit dem Fahrrad und zu Fuß zu erreichen. Wir haben außerdem den Holzbohlenweg ersetzt, um die Verbindung zwischen Wegenetz im Nationalpark und Strand für Besucher weiterhin herzustellen.“

Seit August 2022 arbeitet die vom Land beauftragte Arbeitsgemeinschaft unter Leitung der Ed. Züblin AG – z.T. unter widrigen Wetterbedingungen – an der Realisierung des neuen Inselhafens und der 720 Meter langen Seebrücke mit Aufenthaltsflächen für Gäste. Auch ein Fahrgastschiffanleger an der Seebrücke wird es zukünftig wiedergeben. Der Inselhafen wird nach Fertigstellung auch wichtige Station für den Seenotrettungskreuzer der DGzRS sein. Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Barhöft wird nach Fertigstellung des Inselhafens auch weiterhin zur Ver- und Entsorgung des Kreuzers und bei Extremwetterlagen wie Sturmhochwasser genutzt.

Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens und die Renaturierung beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das des Landes M-V wird mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.

Ideenaufruf

Wirtschaftsministerium unterstützt Weiterbildungsverbünde als Maßnahme der Fachkräftestrategie / Meyer: Berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Koordinierungsstellen für Weiterbildungsverbünde unterstützt werden, um für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und umzusetzen. „Die berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Mit dem Ideenaufruf zur Einrichtung von Weiterbildungsverbünden möchten wir insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei uns im Land ermutigen, gemeinsam innovative Konzepte für die Weiterbildung zu entwickeln und umzusetzen. Die Transformationsprozesse stellen neue Anforderungen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass die beruflichen Weiterbildungsangebote auch künftig praxisnah und bedarfsgerecht sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Ideenaufruf ist Teil der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und eine der gemeinsam im Zukunftsbündnis beschlossenen Maßnahmen aus der Fachkräftestrategie des Landes. Die Weiterbildungsverbünde sollen Unternehmen helfen, die Kompetenzen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern, und damit den Herausforderungen des digitalen Wandels und der Transformation begegnen.

Ziel ist es, die Unternehmen bei der Bewältigung der künftigen Kompetenzanforderungen zu unterstützen und gleichzeitig eine Verstärkung der Weiterbildungsnachfrage im Land anzustoßen. Vorgesehen ist zunächst eine Förderung von vier Projekten. Ein weiterer Ideenaufruf ist für einen späteren Zeitraum geplant. Insgesamt stehen für die Maßnahme bis zu 1,5 Millionen Euro aus dem „Europäischen Sozialfonds Plus Programm 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.

Berufliche Weiterbildungsverbünde sind Kooperationsnetzwerke, die es Unternehmen ermöglichen, über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinweg gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und anderen Partnern die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und dann maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützt werden. Gefördert werden Koordinierungsstellen der Weiterbildungsverbünde in Form eines „Verbundmanagers“ oder einer „Verbundmanagerin“ oder als „Verbundmanagement“.

Für die Verbundmanagerin oder den Verbundmanager eines Weiterbildungsverbundes beträgt die Zuwendung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das zugewiesene angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.

Auswahl und Bewilligung der Vorhaben zur Förderung eines Weiterbildungsverbunds erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren. Das Vorverfahren startet mit diesem Ideenaufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Daran schließt sich die Prüfung der Projektskizze an. Wenn für die Projektskizze eine positive Auswahlentscheidung als förderwürdiges Projekt und zugleich die budgetären Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung.

Interessensbekundungen mit vollständiger Projektskizze müssen spätestens am 12.06.2024 bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht werden. Weitere Informationen und das Formular zur Einreichung der Projektskizze finden Sie bei der Bearbeitungs- und Bewilligungsbehörde, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH unter https://www.gsa-schwerin.de/weiterbildungsverbuende