Investitionen in den Schulbau

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg haben heute gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg die Schulen im Kreis Ludwigslust-Parchim vorgestellt, die vom neuen 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm des Landes und der Kommunen profitieren sollen.

Land, Kreis, Städte und Gemeinden wollen in den nächsten vier Jahren zusammen 55,2 Mio. Euro in 18 Schulen investieren. Das Land stellt eine Förderung in Höhe von insgesamt 18,3 Millionen Euro in Aussicht.

„Die Landesregierung hat in den letzten Jahren kräftig in den Schulbau investiert. Und wir setzen das fort“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Land und Kommunen haben sich auf dem letzten Kommunalgipfel auf ein 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm geeinigt. „Von diesem Programm profitieren die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben künftig bessere Lernbedingungen. Es profitieren auch die Kommunen. Schließlich ist das Programm auch ein Konjunkturimpuls für die Bauwirtschaft, die es im Moment schwerer hat als andere Branchen. Deshalb ist das heute ein guter Tag für den Kreis Ludwigslust-Parchim und das ganze Land.“

„Mit den Schulbauprogrammen haben wir in den vergangenen Jahren viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Seit 2016 hat die Landesregierung mit 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Investitionen in Schulgebäude sorgen für ein lernförderliches Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Investitionen in die Bildungsinfrastruktur machen auch den Ort attraktiv. Dort, wo es gute Bedingungen für Kinder und Jugendliche gibt, wollen auch junge Familien gerne leben. Die Schulbauförderung ist damit ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum. Diese Erfolgsgeschichte schreiben wir mit dem neuen 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm fort, an dem die Kommunen beteiligt sind.“

Nach der Entscheidung für Ludwigslust-Parchim sollen in den nächsten Wochen auch die Projekte in den anderen Kreisen bestimmt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern werden von 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Arbeit ehrenamtlicher Bürgermeister gestärkt

Schwerin – Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern können nach der Kommunalwahl eine verbessere Aufwandsentschädigung erhalten. Hintergrund ist eine Überprüfung der Aufwandsentschädigungsverordnung und der Kommunalbesoldungsverordnung, nachdem letztere Ende 2022 bereits angepasst und die Besoldung der Landräte angehoben worden war.

„Es freut mich besonders, dass ich heute im Kabinett im Zusammenhang mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung mitteilen konnte, dass wir als Innenministerium parallel die Entschädigungsverordnung ebenfalls geändert haben, wovon vor allem unsere vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister profitieren. Wenn wir dieses kommunale Wahlamt attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Bei insgesamt 725 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 658 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Und all‘ diese Frauen und Männer leisten Großartiges – und das in ihrer Freizeit und oft über Büroöffnungszeiten hinaus. Sie sind der Puls unserer Demokratie und stärken diese tagtäglich, weil sie eben genau an der Basis arbeiten – in unseren Kommunen. Sie sind der erste Ansprechpartner, wenn Bürgerinnen und Bürger Probleme und Sorgen haben, oftmals sicherlich auch Blitzableiter für deren Unmut.

Deswegen ist es nun an uns als Landesregierung, die Arbeit unserer ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anzuerkennen und dieses wichtige und unverzichtbare Ehrenamt zu stärken, indem wir bestmögliche Bedingungen für die neue Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach der Kommunalwahl am 9. Juni schaffen“, führt Minister Pegel aus.

Künftig werden nach vielen Jahren unveränderter Aufwandsentschädigungssätze die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister monatlich um 20 Prozent angehoben, sodass bspw. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Welchen konkreten Betrag die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tatsächlich erhalten, wird durch die jeweilige Gemeindevertretung festgelegt und bleibt damit weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung ebenfalls entsprechend ändern.

Die ehrenamtlichen Stellvertreter von hauptamtlichen Bürgermeistern sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das zukünftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit wird der deutlich gestiegenen und höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen.

Auch Kommunalbesoldung wird angehoben

Zudem hat das Kabinett heute die Änderung der Landesverordnung der Kommunalbesoldung beschlossen. „Damit heben wir nun auch die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um eine Besoldungsgruppe an“, erklärt Christian Pegel.

Konkret bedeutet das für die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von:

  • bis zu 5.000: Höhergruppierung um zwei Besoldungsgruppen von A14 in A16
  • 001 bis 10 000: Höhergruppierung von A15 in A16
  • 001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2 statt A16
  • 001 bis 20.000: B3 statt wie bisher B2
  • 001 bis 40.000: Aufstieg von B3 in B4

Im Rahmen der Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung seien auch die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden verglichen worden. „Dieser Vergleich zeigt uns deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun, um hier Menschen für ein solches Amt zu gewinnen“, bekräftigt der Minister.

Darüber hinaus konnte zum Ende des Prüfverfahrens noch eine weitere Einigung erzielt werden, sodass sich nun auch die hauptamtlichen Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher über eine Besoldungserhöhung freuen dürfen. Für sie bedeutet das konkret in Ämtern mit:

  • bis zu 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 15 in A 16
  • mit über 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 16 in B 2.